Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.03.1994

Rechtsprechung
   BGH, 07.04.1994 - 4 StR 92/94   

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https://dejure.org/1994,3414
BGH, 07.04.1994 - 4 StR 92/94 (https://dejure.org/1994,3414)
BGH, Entscheidung vom 07.04.1994 - 4 StR 92/94 (https://dejure.org/1994,3414)
BGH, Entscheidung vom 07. April 1994 - 4 StR 92/94 (https://dejure.org/1994,3414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtstrafe - Zulässige Obergrenze - Verhältnis der Straftaten - Person des Täters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 54

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 425 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 07.04.1994 - 4 StR 92/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHSt 24, 268, 269 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH, Beschluß vom 10. März 1994 - 4 StR 644/93) sind bei der erforderlichen Gesamtschau der Taten namentlich das Verhältnis der einzelnen Straftaten zueinander, insbesondere ihr Zusammenhang, das Maß ihrer Selbständigkeit, ferner die Häufigkeit der Begehung, die Gleichheit oder Verschiedenheit der verletzten Rechtsgüter und der Begehungsweisen, sowie das Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts zu berücksichtigen.

    Dies gilt in besonderem Maße in Fällen, in denen sich - wie hier - trotz gewichtiger Strafmilderungsgründe (UA 61) die Gesamtfreiheitsstrafe der gesetzlich zulässigen Obergrenze nähert (vgl. BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 3).

  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 07.04.1994 - 4 StR 92/94
    Ferner ist in einer zusammenfassenden Würdigung der Person des Täters das Maß seiner Schuld im Hinblick auf das Gesamtgeschehen, seine innere Einstellung zu den Taten, seine Strafempfänglichkeit und die Auswirkung der Verurteilung auf sein künftiges Leben in der Gesellschaft (vgl. hierzu auch BGHSt 35, 148, 149) zu erörtern.
  • BGH, 10.03.1994 - 4 StR 644/93

    Gesamtstrafe - Verhängung - Umstände - Bemessung

    Auszug aus BGH, 07.04.1994 - 4 StR 92/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHSt 24, 268, 269 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH, Beschluß vom 10. März 1994 - 4 StR 644/93) sind bei der erforderlichen Gesamtschau der Taten namentlich das Verhältnis der einzelnen Straftaten zueinander, insbesondere ihr Zusammenhang, das Maß ihrer Selbständigkeit, ferner die Häufigkeit der Begehung, die Gleichheit oder Verschiedenheit der verletzten Rechtsgüter und der Begehungsweisen, sowie das Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts zu berücksichtigen.
  • BGH, 21.06.1989 - 3 StR 161/89

    Beschwer bei Verhängung niedrigerer als in der Urteilsberatung beschlossener

    Auszug aus BGH, 07.04.1994 - 4 StR 92/94
    Dies gilt in besonderem Maße in Fällen, in denen sich - wie hier - trotz gewichtiger Strafmilderungsgründe (UA 61) die Gesamtfreiheitsstrafe der gesetzlich zulässigen Obergrenze nähert (vgl. BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 3).
  • BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Neugeborene - Triebverhalten - Psychische

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHSt 24, 268, 269 ff [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71];Senatsbeschluß vom 7. April 1994 - 4 StR 92/94; Dreher/Tröndle aaO § 54 Rdn. 6) muß die Begründung der Gesamtstrafe - insbesondere, wenn sie sich dem zulässigen Höchstmaß nähert - im einzelnen die bestimmenden Zumessungserwägungen erkennen lassen und darf sich nicht - wie hier geschehen - auf formelhafte Wendungen beschränken.
  • BGH, 02.08.1994 - 4 StR 376/94

    Niedrigerer Ausfall der Erhöhung der Einsatzstrafe bei der Bildung einer

    Diese formelhafte Begründung der Gesamtstrafe ist unzureichend; eine rechtliche Nachprüfung wird hierdurch nicht ermöglicht (vgl. BGHSt 24, 268, 269 ff [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; Senatsbeschluß vom 7. April 1994 - 4 StR 92/94; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 54 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 564/14

    Urteilsbegründung (Begründung der Bildung einer Gesamtstrafe)

    Das Gesetz schreibt vor, dass hierbei die Person des Täters und die einzelnen Straftaten zusammenfassend gewürdigt werden müssen (§ 54 Abs. 1 Satz 3 StGB; zu den Anforderungen i.E. vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. März 1994 - 4 StR 644/93, StV 1994, 370, und vom 7. April 1994 - 4 StR 92/94, StV 1994, 425).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.03.1994 - 4 StR 819/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4183
BGH, 03.03.1994 - 4 StR 819/93 (https://dejure.org/1994,4183)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1994 - 4 StR 819/93 (https://dejure.org/1994,4183)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1994 - 4 StR 819/93 (https://dejure.org/1994,4183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 425
  • JR 1994, 514
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.07.1987 - 2 StR 269/87

    Haftungsbegründende Kausalität bei pflichtwidrigem Unterlassen einer gebotenen

    Auszug aus BGH, 03.03.1994 - 4 StR 819/93
    Eine fahrlässige Tötung könnte dem Angeklagten aber nur vorgeworfen werden, wenn der Patient im Falle der medikamentösen Behandlung oder Vorbehandlung seines Tumors den tatsächlichen Todeszeitpunkt mit Sicherheit überlebt hätte (vgl. BGHR StGB § 222 Kausalität 2).
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