Rechtsprechung
BGH, 17.02.1994 - 4 StR 24/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafverfolgungsbehörde - Betäubungsmittelhändler - Strafverfolgung - Verbesserung - Geständnis - Hauptverhandlung - Aufklärungserfolg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1994, 544
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 16.11.2001 - 3 StR 371/01
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
Diese lassen vielmehr besorgen, das Landgericht habe nicht bedacht, daß auch die Bestätigung von vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden eine sicherere Grundlage für den Nachweis der von diesen Personen begangenen Taten schaffen und damit die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessern kann (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19, 25). - BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00
Strafmilderung bei Betäubungsmitteldelikten (speziell Merkmal des …
Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern, Lieferanten oder Abnehmern macht, die sich mit bereits vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden decken, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten (BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 19 und 25), etwa indem erst durch seine Aussage den Ermittlungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt wird, daß ihre bisherigen Erkenntnisse zutreffen (…vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 29). - BGH, 31.08.2010 - 3 StR 297/10
Aufklärungshilfe (obligatorische Prüfung der Strafmilderung; sicherere Grundlage …
Dies steht einem durch den Angeklagten auch insoweit herbeigeführten Aufklärungserfolg jedoch nicht entgegen, denn er hat mit seinen Angaben zu K. zumindest eine sicherere Grundlage dafür geschaffen, diesem die Tatbeteiligung nachzuweisen (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19 und 25; BGH NStZ-RR 1996, 181, Senat NStZ-RR 2009, 58 f.).
- BGH, 24.09.2002 - 3 StR 292/02
Täterschaftliches unerlaubtes Handeltreiben (Beihilfe; Mittäterschaft; Kurier; …
Für die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG rechtlich unerheblich ist, in welchem Verfahrensstadium der Angeklagte sein Wissen preisgibt, so daß eine Offenbarung grundsätzlich auch noch in der Hauptverhandlung genügt (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 21, 25). - BGH, 28.02.2001 - 3 StR 483/00
Strafmilderung nach § 31 Nr. 1 BtMG (Aufklärungserfolg)
Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern oder Abnehmern macht, die bereits vorhandenes Wissen der Strafverfolgungsbehörden bestätigen, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der von diesen Personen begangenen Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Strafverfolgung (vgl. BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19, 25; Senatsurteil vom 9. August 2000 - 3 StR 133/00). - BGH, 25.02.1999 - 1 StR 32/99
Absehen von Strafe; Kronzeugenregelung
Allerdings verlangt § 31 Nr. 1 BtMG nicht notwendig einen Fahndungserfolg (BGH StV 1994, 544 m.w.Nachw.). - BGH, 03.05.2001 - 4 StR 126/01
Vorliegen eines Aufklärungserfolges
Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern, Lieferanten oder Abnehmern macht, die sich mit bereits vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden decken, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten (BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 8, 19, 25, 27; BGH, Urteil vom 3. August 2000 - 3 StR 133/00). - BGH, 05.07.2011 - 3 StR 211/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe; erweiterter …
... Namentlich wegen des Umstandes, dass die Mittäterin K. ausweislich der Urteilsgründe im Ermittlungsverfahren ihren eigenen Tatbeitrag herunterspielte (UA S. 15 oben), ist nicht auszuschließen, dass aufgrund der Angaben des Angeklagten im Ermittlungsverfahren eine genauere und zuverlässigere Kenntnis von den Tatbeiträgen der Zeugin K. gewonnen werden konnte (BGHR BtmG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4, 25, 27 mwN). - BGH, 05.10.1995 - 4 StR 479/95
Umfassendes Geständnis - Offenbarung des gesamten Wissens - Vertypter …
Ebensowenig wäre eine Anwendbarkeit des § 31 Nr. 1 BtMG hier schon dann von vornherein ausgeschlossen, wenn - wofür die Urteilsgründe allerdings keinerlei Anhalt bieten - die Strafverfolgungsorgane bereits Kenntnisse über den Abnehmerkreis des Angeklagten gehabt haben sollten (st. Rspr.; vgl. zu allem BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 25 m.w.N.).
Rechtsprechung
BGH, 22.02.1994 - 1 StR 20/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aufklärungserfolg - Erkenntnisse - Mittäter - Tatbeitrag
- rechtsportal.de
BtMG § 31 Nr. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1994, 544
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 28.08.2002 - 1 StR 309/02
Strafmilderung oder Absehen von Strafe bei § 31 Nr. 1 BtMG …
Für die Frage, ob ein Aufklärungserfolg vorliegt, kommt es vielmehr entscheidend auf die Überzeugung des Tatrichters in der Hauptverhandlung an (vgl. BGH StV 1994, 544 m.w.N.).Liegen daher Angaben des Angeklagten vor, die - möglicherweise - Grundlage der Annahme eines Aufklärungserfolgs sein können, so ist deren Bewertung nachvollziehbar darzulegen, um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob ein Aufklärungserfolg zutreffend angenommen oder abgelehnt wurde (vgl. BGH StV 1994, 544;… G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 985 m.w.N.).
Es steht der Anwendbarkeit von § 31 Nr. 1 BtMG nicht entgegen, wenn der durch die Angaben des Angeklagten - zur Überzeugung des Tatrichters der Sache nach zutreffend - Belastete bisher noch nicht ergriffen werden konnte (BGH StV 1994, 544 m.w.N.).
- BGH, 28.06.2005 - 1 StR 187/05
Aufklärungshilfe bei Hilfe zur Sicherstellung von unbekannt gelagerten …
Allerdings verlangt § 31 Nr. 1 BtMG nicht notwendig einen Fahndungserfolg (BGH StV 1994, 544 m.w.Nachw.). - OLG Hamm, 31.10.2001 - 2 Ss 940/01
Zusage des Tatrichters, Einhalten, Hinweis, Wahrunterstellung; Verstoß gegen …
Zudem werden zum Aufklärungserfolg ebenso wie zum Inhalt der vom Angeklagten gemachten Angaben keinerlei tatsächliche Feststellungen getroffen (vgl. wegen des Umfangs der erforderlichen Feststellungen u.a. BGH StV 1994, 544, Schäfer, a.a.O., Rn. 974 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen;… Körner, Betäubungsmittelgesetz, 5. Aufl., § 31 BtMG Rn. 76 mit weiteren Nachweisen).