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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvR 2653/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2399
BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvR 2653/93 (https://dejure.org/1994,2399)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.1994 - 2 BvR 2653/93 (https://dejure.org/1994,2399)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 1994 - 2 BvR 2653/93 (https://dejure.org/1994,2399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verteidigerbeistand bei der mündlichen Anhörung im vollstreckungsrechtlichen Verfahren zur Aussetzung eines Strafrestes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Faires Verfahren - Verurteilter - Rechtsbeistand - Vertrauen - Vollstreckungsverfahren - Aussetzung des Strafarrestes - Mündliche Anhörung - Strafgefangener - Interessenvertretung - Kurzfristige Anhörung - Benachrichtigung des Verteidigers - Faire Verfahrensgestaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1994, 552
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.02.1993 - 2 BvR 710/91

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei mündlichen Anhörung im

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvR 2653/93
    Mit seiner rechtzeitig erhobenen Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer wegen der unterbliebenen Hinzuziehung und Benachrichtigung des Verteidigers vom Termin der mündlichen Anhörung eine Verletzung des Grundsatzes einer fairen Verfahrensgestaltung und beruft sich dazu auf den Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 1993 - 2 BvR 710/91 - (NJW 1993, 2301 ff = NStZ 1993, § 355 ff. = StV 1993, 313 ).

    Dieser Grundsatz gibt dem Verurteilten das Recht, zu seiner mündlichen Anhörung im vollstreckungsrechtlichen Verfahren zur Aussetzung eines Strafrestes (§ 454 Abs. 1 Satz 3 StPO ) einen Rechtsbeistand seines Vertrauens hinzuzuziehen (vgl. Beschluß der 2. Kammer des 2. Senats vom 11. Februar 1993, StV 1993, S. 313 [314]).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvR 2653/93
    Aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip wird als "allgemeines Prozeßgrundrecht" der Anspruch auf ein faires Verfahren abgeleitet (vgl. BVerfGE 26, 66 [71]; 38, 105 [111]; 57, 250 [274 f.]).
  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 7/68

    Verfassungsmäßigkeit der Nebenklagevorschriften der StPO

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvR 2653/93
    Aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip wird als "allgemeines Prozeßgrundrecht" der Anspruch auf ein faires Verfahren abgeleitet (vgl. BVerfGE 26, 66 [71]; 38, 105 [111]; 57, 250 [274 f.]).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvR 2653/93
    Aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip wird als "allgemeines Prozeßgrundrecht" der Anspruch auf ein faires Verfahren abgeleitet (vgl. BVerfGE 26, 66 [71]; 38, 105 [111]; 57, 250 [274 f.]).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvR 2653/93
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zulassen, daß eine erneute verfassungsgemäße Rechtsanwendung wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]), sind die angegriffenen Beschlüsse aufzuheben und die Sache an das Landgericht zurückzuverweisen (§ 93 c Abs. 2 in Verbindung mit § 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 37/00

    Verletzung des Grundrechtes auf ein faires Verfahren wegen unterbliebener

    So läßt sich etwa auch die Zuziehung eines Verteidigers bei der mündlichen Anhörung in dem Verfahren zur Aussetzung des Strafrests nach § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO im Grundsatz nicht aus dem Recht auf rechtliches Gehör nach Art. 52 Abs. 3 LV, Art. 103 Abs. 1 GG herleiten (vgl. BVerfG, NJW 1993, 2301, 2303; BVerfG, StV 1994, 552, 553).

    Diesem Recht des Verurteilten entspricht das Recht des Verteidigers auf Anwesenheit während der mündlichen Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer (vgl. BVerfG a.a.O. wie StV 1994, 552, 553).

    Erfolgt die Anhörung jedoch kurzfristig, so hat das Gericht den Verteidiger zu benachrichtigen, da anders der Anspruch auf eine faire Verfahrensgestaltung nicht einzulösen ist (BVerfG, NJW 1993, 2301, 2303; StV 1994, 552, 553).

    Die Mitteilung des Anhörungstermins erst 15 Minuten vor Beginn ist jedenfalls zu kurzfristig (vgl. BVerfG, StV 1994, 552, 553).

    Es ist jedenfalls denkbar, daß das Landgericht zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung gelangt wäre, wenn der Rechtsanwalt des Beschwerdeführers bei der Anhörung in dem Verfahren zur Überprüfung der Unterbringung des Beschwerdeführers in einem psychiatrischen Krankenhaus zugegen gewesen wäre (vgl. dazu BVerfG, StV 1994, 552, 553).

  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15

    Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Der in dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnde Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert dem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und billigt ihm das Recht zu, diesen Bevollmächtigten zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; siehe auch BVerfG, StV 1994, 552 f.; NJW 1993, 2301 f. - jeweils zur mündlichen Anhörung des Verurteilten im Strafvollstreckungsverfahren).

    (1) Allerdings weist die Rechtsbeschwerde im Ausgangspunkt zu Recht darauf hin, dass der Grundsatz des fairen Verfahrens einem Betroffenen garantiert, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und ihm das Recht zubilligt, diesen Bevollmächtigten zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; siehe auch BVerfG, StV 1994, 552 f.; NJW 1993, 2301 f.; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, NJW 2001, 2533, 2534 - jeweils zur mündlichen Anhörung des Verurteilten im Strafvollstreckungsverfahren).

  • BGH, 10.07.2014 - V ZB 32/14

    Zurückschiebungshaftsache: Anspruch des Verfahrensbevollmächtigten auf Teilnahme

    Es hat deshalb gegen den im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Grundsatz des fairen Verfahrens verstoßen, welcher dem Betroffenen garantiert, sich zur Wahrung seiner Rechte in dem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen, und ihm das Recht zubilligt, diesen Bevollmächtigten zu der Anhörung hinzuzuziehen (BVerfG, StV 1994, 552 f.; NJW 1993, 2301 f. - jeweils zur mündlichen Anhörung des Verurteilten im Strafvollstreckungsverfahren).

    Das Recht auf Teilnahme an dem Anhörungstermin wird nicht gewahrt, wenn lediglich die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme besteht (vgl. BVerfG, StV 1994, 552 f.).

  • OLG Naumburg, 12.07.2007 - 1 Ws 318/07

    Erfolglose Benachrichtigung des Verteidigers vom Termin zur mündlichen Anhörung

    Ein in der unterbliebenen Hinzuziehung des Verteidigers zum Termin zur mündlichen Anhörung der Strafvollstreckungskammer liegender Verfahrensverstoß setzt eine schuldhafte Versäumnis der Benachrichtigungspflicht durch das Gericht nicht voraus (BVerfG StV 1994, 552, 553).

    Der in der unterbliebenen Hinzuziehung des Verteidigers zum Termin zur mündlichen Anhörung liegende Verfahrensverstoß setzt eine schuldhafte Versäumnis der Benachrichtigungspflicht durch das Gericht nicht voraus (BVerfG StV 1994, 552, 553).

    Denn das Gebot einer fairen Verfahrensgestaltung verlangt eine Hinzuziehung des Verteidigers zur mündlichen Anhörung, wobei der Verstoß hiergegen nicht durch die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme zu heilen ist (BVerfG StV 1994, 552, 553).

  • KG, 04.09.2013 - 2 Ws 415/13

    Strafvollstreckung: Beschwerde wegen Nichteinhaltung der Ladungsfrist im Rahmen

    Die Strafvollstreckungskammer braucht sie nicht einzuhalten (vgl. BVerfG StV 1994, 552; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 155 ; Senat, Beschlüsse vom 6. August 2007 - 2 Ws 397-398/07 - und 31. Juli 2007 - 2 Ws 454-455/07 - Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl., § 454 Rdn. 34).

    Es ist schließlich auch weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass sich der Beschwerdeführer bei der mündlichen Anhörung des Beistandes eines (Wahl-)Verteidigers hätte bedienen wollen und das Gericht darauf nicht ausreichend - etwa durch eine Terminsverschiebung - Rücksicht genommen hätte (dazu vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. August 2007 - 2 Ws 397-398/07 - und 31. Juli 2007 - 2 Ws 454-455/07 -, jeweils mit weit. Nachweisen; vgl. ferner BVerfG StV 1994, 552; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 155; OLG Brandenburg StraFo 2009, 250).

  • OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 3 Ws 111/04

    Strafvollstreckung: Ablehnung des Antrags auf Verlegung des Anhörungstermins zur

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 1993, 2303ff = NStZ 1993, 355 ff.; StV 1994, 552f.), welcher der Senat folgt (NStZ-RR 2001, 348; zuletzt Beschl. v. 12.8.2003 ­ 3 Ws 843-844/03), verlangt die einem fairen Verfahren immanente Forderung nach verfahrensmäßiger Selbstständigkeit, dem beteiligten Strafgefangenen das Recht zuzubilligen, zur Wahrnehmung der ihm eingeräumten prozessualen Rechte zur mündlichen Anhörung im Entlassungsverfahren nach § 454 I StPO einen Verteidiger seines Vertrauens hinzuzuziehen.
  • BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 14/20

    Einstweilige Anordnung zum Zwecke der Inhaftnahme einer irakischen

    b) Auch der Rüge der Rechtsbeschwerde, das Amtsgericht habe die Betroffene in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG, vgl. zu diesem allgemeinen Prozessgrundrecht BVerfG, StV 1994, 552 f.; BVerfG, Beschluss vom 25. September 2018 - 2 BvR 1731/18, juris Rn. 22 mwN; BVerfG, Beschluss vom 12. November 20.
  • OLG Hamm, 10.01.2007 - 2 Ws 6/07

    Strafvollstreckungsverfahren, Anhörung; Anwesenheit des Verteidigers;

    Erfolgt die Anhörung jedoch kurzfristig, so hat das Gericht den Verteidiger zu benachrichtigen, da anders der Anspruch auf eine faire Verfahrensgestaltung nicht einzulösen ist (BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1993, 2301, 2303; StV 1994, 552, 553).

    Wieviel Zeit zwischen der Benachrichtigung des Verurteilten von der Anhörung und der Anhörung liegen muss, um dem Verurteilten ausreichend Gelegenheit zur Benachrichtigung eines Rechtsbeistands seiner Wahl zu geben, wird in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet und hängt gegebenenfalls von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfG, StV 1994, 552, 553).

  • OLG Frankfurt, 11.04.2001 - 3 Ws 243/01

    Vollstreckungsverfahren; Faire Verfahrensgestaltung; Aussetzung einer Reststrafe;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1993, 355 ff., StV 1994, 552 f.), welcher der Senat sich angeschlossen hat (Beschl. v. 29.9.1995 ­ 3 Ws 645/95), verlangt es die einem fairen Verfahren immanente Forderung nach verfahrensmäßiger Selbständigkeit es in einem justizmäßigen Verfahren beteiligten Strafgefangenen, ihm das Recht zuzubilligen, zur Wahrnehmung der ihm eingeräumten prozessualen Rechte zur mündlichen Anhörung in Entlassungsverfahren nach § 454 Abs. 1 S. 3 StPO einen Verteidiger seines Vertrauens hinzuzuziehen.

    Dieser Verstoß ist im Beschwerdeverfahren durch die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme nicht zu heilen (vgl. BVerfG, StV 1994, 552, 553).

  • OLG Köln, 29.09.2010 - 2 Ws 611/10
    Im rechtlichen Ansatz trifft zu, dass der aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Grundsatz des fairen Verfahrens dem Verurteilten das Recht gibt, zu seiner mündlichen Verhandlung im vollstreckungsrechtlichen Verfahren über die Aussetzung des Strafrests (§ 454 Abs. 1 S. 3 StPO) einen Rechtsbeistand seines Vertrauens hinzuzuziehen (BVerfG, StV 1993, 313; StV 1994, 552).

    Die Rechtsprechung insbesondere des Bundesverfassungsgerichts erkennt eine aus dem Grundsatz der Verfahrensfairness abgeleitete Verpflichtung des Gerichts zur Benachrichtigung des Verteidigers nur an, wenn anders - insbesondere durch Benachrichtigung seitens des Verurteilten - diese nicht mehr zeitgerecht bewirkt werden kann und hierdurch die Verfahrensrechte des Verurteilten verkürzt zu werden drohen (BVerfG StV 1994, 552; OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 155; OLG Naumburg B. v. 12.07.2007 - 1 Ws 318/07, zitiert nach Juris; Appl in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage 2008, § 454 Rz. 19, der unabhängig hiervon die Benachrichtigung des Verteidigers als stets "empfehlenswert" bezeichnet; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage 2010, § 454 Rz. 36; Bringewat, NStZ 1996, 17 [19]; anders aber Graalmann-Scherer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage 2010, § 454 Rz. 19).

  • KG, 09.07.2021 - 5 Ws 102/21

    Verfahrensfehlerhafte Durchführung der Anhörung zur Reststrafenaussetzung in

  • OLG Schleswig, 07.10.1996 - 1 Ws 368/96
  • BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 98/19

    Überstellungshaftsache: Rechtsbeschwerde gegen die unterbliebene Beteiligung des

  • BGH, 23.03.2021 - XIII ZB 66/20

    Überstellungshaft: Wahrung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei Anhörung des

  • KG, 13.04.2018 - 5 Ws 37/18

    Strafvollstreckungsverfahren: Ablehnungsgesuch nach Erlass der gerichtlichen

  • OLG Brandenburg, 19.08.2008 - 1 Ws 127/08

    Reststrafenaussetzung: Unterlassen der mündlichen Anhörung des Verurteilten;

  • OLG Düsseldorf, 27.10.1997 - 1 Ws 826/97
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.06.1993 - 1 Ws 115/93, 1 Ws 147/93   

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https://dejure.org/1993,6521
OLG Karlsruhe, 21.06.1993 - 1 Ws 115/93, 1 Ws 147/93 (https://dejure.org/1993,6521)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.06.1993 - 1 Ws 115/93, 1 Ws 147/93 (https://dejure.org/1993,6521)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Juni 1993 - 1 Ws 115/93, 1 Ws 147/93 (https://dejure.org/1993,6521)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Strafverteidiger; Beiordnung; Bewährung; Strafaussetzung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 57; StPO § 140 Abs. 2

Papierfundstellen

  • StV 1994, 552 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 19.12.2014 - 2 Ws 386/14

    Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Weisungen bei der Führungsaufsicht

    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO dem Verurteilten nur dann ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297, 323 = NJW 1986, 767, 771; OLG Stuttgart StV 1993, 378) oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2947, 2954 für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe; OLG Karlsruhe StV 1994, 552 - zehn Jahre Freiheitsstrafe).
  • OLG Oldenburg, 19.07.2005 - 1 Ws 361/05

    Notwendigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers im

    So ist nach Auffassung des OLG Karlsruhe (Strafverteidiger 1994, 552) ein Pflichtverteidiger zwingend beizuordnen, wenn eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren zu vollstrecken ist.
  • KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16

    Beschwerde gegen Weisungen für die Dauer der Führungsaufsicht: Voraussetzungen

    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO dem Verurteilten nur dann ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297 - 323 = NJW 1986, 767, 771) oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfGE 86, 288 - 369 = NJW 1992, 2947 - 2960 für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 1 Ws 115/93 - [juris] = StV 1994, 552 - zehn Jahre Freiheitsstrafe).
  • KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15

    Führungsaufsicht; Aufenthaltsweisung bei Fernfahrer

    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO dem Verurteilten nur dann ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297 - 323 = NJW 1986, 767, 771) oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfGE 86, 288 - 369 = NJW 1992, 2947 - 2960 für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 1 Ws 115/93 - [juris] = StV 1994, 552 - zehn Jahre Freiheitsstrafe).
  • KG, 10.08.2016 - 5 Ws 105/16

    Verfahren der Straf- bzw. Maßregelvollstreckung: Voraussetzungen für die

    Im Vollstreckungsverfahren ist dem Verurteilten in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297, 323 = NJW 1986, 767, 771; OLG Stuttgart StV 1993, 378; KG StV 2007, 96; NStZ-RR 2006, 211; StraFo 2002, 244; Beschluss vom 1. August 2013 - 2 Ws 257/13 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Aufl., § 140 Rdn. 33), oder wenn die Entscheidung von besonderem Gewicht ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2947, 2954 und OLG Jena NStZ-RR 2003, 284 Ls - jeweils für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe; OLG Karlsruhe StV 1994, 552 - für die Aussetzung einer zehnjährigen Freiheitsstrafe; KG a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.04.1994 - 1 Ws 287/94   

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https://dejure.org/1994,7279
OLG Düsseldorf, 27.04.1994 - 1 Ws 287/94 (https://dejure.org/1994,7279)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.04.1994 - 1 Ws 287/94 (https://dejure.org/1994,7279)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. April 1994 - 1 Ws 287/94 (https://dejure.org/1994,7279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 552
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 89/91

    Psychiatrische Unterbringung eines Jugendlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.1994 - 1 Ws 287/94
    Neben dem Schutz der Allgemeinheit dient die Unterbringung nämlich auch dazu, erkrankte oder krankhaft veranlagte Menschen von einem dauernden Zustand zu heilen oder sie in ihrem Zustand zu pflegen (vgl. BGH NJW 1992, 1570 ; Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 63 Rdnr. 1; Dreher/Tröndle aaO. § 63 Rdnr. 2 jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1990 - 2 Ws 537/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.1994 - 1 Ws 287/94
    Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung, weil sie eine zureichende Sachaufklärung vermissen läßt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1991, 104 ).
  • BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88

    Bildung des richtigen Strafrahmens/ der richtigen Gesamtstrafe (Diebstahls in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.1994 - 1 Ws 287/94
    Eine sichere Gewähr für künftiges straffreies Leben kann nicht verlangt werden (BGH NStZ 1988, 451, 452).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.1994 - 1 Ws 287/94
    Die von der Strafvollstreckungskammer vorgenommene Beurteilung wird den von der Rechtsprechung (vgl. BVerfG NJW 1986, 767 ff m.w.N. und Literatur vgl. Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl., § 67 Rdnr. 6 m.w.N.) entwickelten Anforderungen nicht gerecht.
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