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   BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94   

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https://dejure.org/1994,806
BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94 (https://dejure.org/1994,806)
BGH, Entscheidung vom 27.07.1994 - 3 StR 225/94 (https://dejure.org/1994,806)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 1994 - 3 StR 225/94 (https://dejure.org/1994,806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die kritische Beurteilung des Beweiswerts einer DNA-Analyse - Abweichung der Täterbeschreibung vom Aussehen des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261, § 337

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 554
  • StV 1994, 580
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92

    Aussagekraft und Beweiswert einer DNA-Analyse im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94
    Die Urteilsausführungen werden nämlich den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 38, 320, 322 ff.; 37, 157, 159 f.) aufgestellten Anforderungen an die kritische Beurteilung des Beweiswerts einer DNA-Analyse nicht gerecht.

    Auch hätte näher ausgeführt werden sollen, weshalb der Gutachter zu der Aussage derart hoher Wahrscheinlichkeit der Identität gelangt, obwohl nur der Einsatz von zwei und nicht wie im Sinne einer gewissen Standardisierung üblich von vier oder gar fünf Sonden (vgl. Kimmich/Spyra/Steinke NStZ 1990, 318, 319, 321; Keller JZ 1993, 103 [BGH 12.08.1992 - 5 StR 239/92] - Anmerkung zu BGHSt 38, 320) möglich war.

    Wie der Bundesgerichtshof in BGHSt 38, 320 im einzelnen dargelegt hat, muß der Tatrichter berücksichtigen, daß die DNA-Analyse lediglich eine statistische Aussage enthält, die eine Würdigung aller Beweisumstände nicht überflüssig macht.

  • BGH, 24.01.1989 - 1 StR 683/88
    Auszug aus BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94
    Rechtlich zu beanstanden sind tatrichterliche Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, daß das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei verkannt hat, daß eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemand anzweifelbare Gewißheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zuläßt (st.Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5, Einlassung 5, Überzeugungsbildung 20; BGH NStZ 1988, 236, 237; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 15 Nr. 87 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Auszug aus BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94
    Rechtlich zu beanstanden sind tatrichterliche Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, daß das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei verkannt hat, daß eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemand anzweifelbare Gewißheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zuläßt (st.Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5, Einlassung 5, Überzeugungsbildung 20; BGH NStZ 1988, 236, 237; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 15 Nr. 87 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90

    Genom-Analyse - § 81a StPO, Genom-Analyse (DNS-Analyse, genetischer

    Auszug aus BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94
    Die Urteilsausführungen werden nämlich den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 38, 320, 322 ff.; 37, 157, 159 f.) aufgestellten Anforderungen an die kritische Beurteilung des Beweiswerts einer DNA-Analyse nicht gerecht.
  • BGH, 04.05.1988 - 3 StR 148/88

    Beurteilung einer Zeugenaussage anhand der in der bei der Anzeigenaufnahme

    Auszug aus BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94
    Mit einer solchen Abweichung muß sich der Tatrichter auseinandersetzen (vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 5).
  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08

    Umsatzsteuerhinterziehung (steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze und gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 16; BGH StV 1994, 580 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Zwar hat das Tatgericht zu beachten, dass die (durch eine DNA-Analyse ermittelte) hohe Wahrscheinlichkeit einer Spurenverursachung durch den Angeklagten eine Würdigung aller Beweisumstände gerade mit Blick auf die bloß statistische Aussagekraft nicht überflüssig macht (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juli 1994 - 3 StR 225/94, NStZ 1994, 554, 555; vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 324; zur Vaterschaftsfeststellung BGH, Urteil vom 3. Mai 2006 - XII ZR 195/03, BGHZ 168, 79, 82 f.).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Rechtlich zu beanstanden sind tatrichterliche Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, daß das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei verkannt hat, daß eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemand anzweifelbare Gewißheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zuläßt (st. Rspr., vgl. BGHSt 10, 208 f.; BGH StV 1994, 580 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 22, 25; zuletzt BGH, Urteil vom 21. August 1997 - 5 StR 339/97 - und Urteil des Senats vom 18. Februar 1998 - 2 StR 471/97).
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