Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 12.05.1995

Rechtsprechung
   BGH, 21.04.1995 - 1 StR 700/94   

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https://dejure.org/1995,819
BGH, 21.04.1995 - 1 StR 700/94 (https://dejure.org/1995,819)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1995 - 1 StR 700/94 (https://dejure.org/1995,819)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1995 - 1 StR 700/94 (https://dejure.org/1995,819)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 34 Abs. 4 AWG; § 69h AWV
    Strafbarkeit der Beförderung von Privatpersonen im Busverkehr von Deutschland nach Serbien Montenegro während des UN-Embargos

  • Wolters Kluwer

    Außenwirtschaft - Ordnungswidrigkeit - Blankettstrafvorschrift - Embargo

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Strafbarkeit von Embargoverstößen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AWG § 34, § 69h, § 69k

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 127
  • NJW 1995, 2174
  • MDR 1995, 944
  • NVwZ 1995, 1034 (Ls.)
  • NStZ 1995, 548
  • StV 1995, 419 (Ls.)
  • BB 1995, 854
  • DB 1995, 1268
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.01.1994 - III ZR 42/92

    Schadensersatz wegen Irak-Embargos

    Auszug aus BGH, 21.04.1995 - 1 StR 700/94
    Diese Verordnung ist zwar seit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften auch in Deutschland gemäß Art. 189 Abs. 2 EWGV unmittelbar geltendes Recht (vgl. auch BGHZ 125, 27, 30 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.06.1973 - 1 StR 82/72

    Befugnis der Organe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Strafvorschriften

    Auszug aus BGH, 21.04.1995 - 1 StR 700/94
    Der EWG-Vertrag begründet keine Befugnis zum Erlaß strafrechtlicher Sanktionen (vgl. BGHSt 25, 190, 193; Fuhrmann aaO Vorbem. Rdn. 7; Löffeler wistra 1991, 121; Tiedemann NJW 1993, 23 ff.; Amend, Lexikon des Rechts/Strafrecht, Strafverfahrensrecht S. 64).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 21.04.1995 - 1 StR 700/94
    Ein Rechtsfehler zu Gunsten der Angeklagten liegt schon darin, daß das Landgericht den Schuldspruch - nicht auch - auf § 34 Abs. 4 AWG i.V.m. § 69 k AWV gestützt und nicht jeweils einzelne Taten, wie es nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen in BGHSt 40, 138 ff. geboten gewesen wäre, festgestellt hat.
  • BGH, 24.03.2021 - 4 StR 416/20

    Garantenstellung aus Ingerenz ist besonderes persönliches Merkmal

    Nach einem Teil der Literatur ist die die Handlungspflicht des Täters und seine Strafbarkeit wegen eines unechten Unterlassungsdelikts begründende Garantenstellung generell ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 1 StGB (vgl. SK-StGB/Hoyer, StGB, 9. Aufl., § 28 Rn. 35; LK-StGB/Weigend, 13. Aufl., § 13 Rn. 87; Heine/Weißer in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 28 Rn. 19; SSW-StGB/Kudlich, 5. Aufl., § 13 Rn. 49; SSW-StGB/Murmann, 5. Aufl., § 28 Rn. 8; NK-StGB/Puppe, 5. Aufl., § 28 Rn. 72; Eisele in Baumann/Weber, Strafrecht AT, 12. Aufl., § 26 Rn. 151; Ingelfinger in Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl., § 28 Rn. 7; Jakobs, Strafrecht AT, 2. Aufl., 23. Abschn. Rn. 25; Langer in Festschrift Lange, 1992, S. 241, 262; Vogler in Festschrift Lange, 1992, S. 283; Wessels/Beulke/Satzger, Strafrecht AT, 49. Aufl., § 16 IV 1 Rn. 873; Rengier, Strafrecht AT, 11. Aufl., § 51 Rn. 9; Satzger, Jura 2015, 1055, 1060 f.; Grunst, NStZ 1995, 548, 551; Hake, JR 1996, 161, 164; Hinderer JA 2009, 25, 28).
  • BGH, 19.01.2010 - StB 27/09

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen ungenehmigter Exporte in den Iran

    Für die strafrechtliche Bewehrung von Verstößen gegen diese verwaltungsrechtlichen Vorschriften sind indes allein die Mitgliedsstaaten zuständig; eine Rechtssetzungskompetenz der Union besteht insoweit nicht (BGHSt 41, 127, 131 f.; Satzger, Die Europäisierung des Strafrechts S. 499 ff.; Bieneck in Bieneck aaO; Morweiser aaO; vgl. auch Erwägungsgrund Nr. 14 der Dual-Use-VO, Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 bzw. Erwägungsgrund Nr. 19 der aktuellen Fassung, Verordnung (EG) Nr. 428/2009, die den Mitgliedsstaaten aufgeben, - wirksame, verhältnismäßige und abschreckende - Sanktionen für den Fall eines Verstoßes festzulegen).
  • OLG Jena, 05.01.2000 - 1 Ws 347/99

    Beschwerde gegen die Aufhebung von Haftbefehlen; Dringender Tatverdacht im

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  • BGH, 11.09.2002 - 1 StR 73/02

    Verstoß gegen das Irak-Embargo gem. § 34 Abs. 4 AWG i.V.m. § 69e Abs. 2 Buchst. c

    § 69e AWV steht in striktem Regelungsbezug zu der vom Sicherheitsrat beschlossenen Sanktionsmaßnahme (vgl. dazu BGHSt 41, 127; BGH NJW 2002, 1357).
  • BGH, 12.04.1995 - 3 StR 43/95

    Embargo - Embargoverstöße - Strafbarkeit - Serbien

    Diese Beschränkung auf die Durchführung der vom Sicherheitsrat beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen hat der deutsche Verordnungsgeber zu beachten, wenn er die Blankettnorm des § 34 Abs. 4 AWG durch den Erlaß einer Rechtsverordnung ausfüllt, wie dem Merkmal "der Durchführung ... dienen" in § 34 Abs. 4 AWG zu entnehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1995 - 1 StR 700/94 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Der EWG-Vertrag begründet keine Befugnis zum Erlaß strafrechtlicher Sanktionen (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1995 - 1 StR 700/94).

    Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger im Sinne dieser Vorschrift kann auch nicht darin erblickt werden, daß der Wortlaut der EG-VO Nr. 1432/92 teilweise Gegenstand der 23. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 11. Juni 1992 ist, die ihrerseits als Rechtsverordnung der Bundesregierung im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist (BGH, Urteil vom 21. April 1995 - 1 StR 700/94).

  • BGH, 19.12.2001 - 2 StR 358/01

    Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz durch Verbringen von irakischen Dinaren

    Die EG-Verordnung Nr. 2465/96 ist am 9. Januar 1997 von dem zuständigen Ministerium aufgrund einer ausdrücklichen, gerade im Hinblick auf § 34 Abs. 4 AWG getroffenen Entscheidung (vgl. dazu BGHSt 41, 127, 132) bekanntgemacht und am 28. Januar 1997 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

    Auch die weitere Voraussetzung, daß das durch die EG-Verordnung statuierte Verbot im strikten Regelungsbezug zu den vom Sicherheitsrat beschlossenen Sanktionen stehen muß (vgl. BGHSt 41, 127, 130; BGH wistra 1995, 346, 347; 1996, 62, 63) ist vorliegend erfüllt.

  • BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95

    DerBundesgerichtshof bestätigt Schuldsprüche wegen Verstoßes gegen das

    Nur insoweit konnten sie einer Verurteilung nach § 34 Abs. 4 AWG zugrunde gelegt werden (BGH, Urteile vom 21. April 1995 - 1 StR 699/94 und 1 StR 700/94, letzteres veröffentlicht in NJW 1995, 2174).

    Durch sie wurde ein umfassendes Wirtschaftsembargo verhängt (vgl. BGH NJW 1995, 2174 [BGH 21.04.1995 - 1 StR 700/94]; Runderlaß Außenwirtschaft Nr. 26/92 vom 11. Juni 1992, BAnz. Nr. 109, S. 4706); die Volkswirtschaften von Serbien und Montenegro sollten wirtschaftlich isoliert werden (vgl. Löwe-Krahl in: Die Bank 1992, 485; Wehlau DZWir 1994, 37 ff).

  • OLG München, 19.03.2009 - 6 St 10/08

    Geheimdienstliche Agententätigkeit und Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz:

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  • BGH, 14.07.1998 - 1 StR 110/98

    Beihilfe zu einem Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz - Verstoß gegen das

    Bei der Annahme der Strafbarkeit der Embargo-Verstöße nach § 34 AWG in Verbindung mit § 69 k AWV folgt das Landgericht der Rechtsprechung des Senats (BGHSt 41, 127 ff. [BGH 20.04.1995 - 1 StR 700/94] = wistra 1995, 224 mit Anm. Bieneck; BGH wistra 1995, 346; s. a. Dahs WiB 1995, 723 und Meine wistra 1996, 41).

    Die Resolutionen bilden nur den Regelungsanlaß für das autonome deutsche Recht und wirken nach der Rechtsprechung (BGHSt 41, 127 ff. [BGH 20.04.1995 - 1 StR 700/94]) nicht strafbarkeitsbegründend, sondern allenfalls strafbarkeitsbegrenzend.

  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 242/95

    Embargo - Embargovorschriften - Subsumtion - Subsumtionsirrtum - Verbotsirrtum -

    Die Revision beanstandet ohne Erfolg, das Landgericht habe dem Angeklagten bei der Verurteilung wegen eines Embargoverstoßes nach § 34 Abs. 4 AWG in Verbindung mit § 69 h Abs. 1 Nr. 2 AWV in der Fassung der 23. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 11. Juni 1992 (BAnz Nr. 109 vom 13. Juni 1992 S. 4645; zum Verhältnis dieser Bestimmungen zu der UN-Resolution Nr. 757 vom 30. Mai 1992 vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1995 - 1 StR 700/94) zu Unrecht einen vermeidbaren Verbotsirrtum zugebilligt, ferner mit unzutreffender Begründung einen minder schweren Fall nach § 34 Abs. 4 Satz 2 AWG bejaht.
  • LG Wuppertal, 27.05.2020 - 21 KLs 6/20
  • BGH, 17.12.1996 - 2 StR 358/01
  • BGH, 21.04.1995 - 1 StR 699/94

    Strafrechtliche Bewertung - UNO-Wirtschaftsembargo - Embargo

  • OLG Hamm, 05.07.2018 - 4 RVs 49/18

    Strafbarkeit des Abschlusses eines Dienstleistungsvertrages wegen Verstoßes gegen

  • LG Braunschweig, 26.03.2002 - 36 KLs 806 Js 41519/98

    Einschleusen von Ausländern und Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz:

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.05.1995 - 2 Ws 174/95   

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https://dejure.org/1995,1772
OLG Köln, 12.05.1995 - 2 Ws 174/95 (https://dejure.org/1995,1772)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.05.1995 - 2 Ws 174/95 (https://dejure.org/1995,1772)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Mai 1995 - 2 Ws 174/95 (https://dejure.org/1995,1772)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Freiheitsstrafe; Höhe der Straferwartung; Anreiz zur Flucht ; Bestimmte Tatsachen; Konkrete Umstände ; Fluchtgefahr

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 75
  • StV 1995, 419
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • OLG Hamm, 28.01.2000 - 2 Ws 27/00

    Fluchtgefahr aufgrund hoher Straferwartung

    Entscheidend ist, ob, wie sich aus dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO ergibt, "bestimmte Tatsachen" vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, der Angeschuldigte werde dem in der - hohen Straferwartung liegenden Fluchtanreiz nachgeben und fliehen (so auch OLG Köln StV 1995, 419, Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rn. 24 mit weiteren Nachweisen).

    Damit ist aber auf jeden Fall die Grenze überschritten, ab der nach der Rechtsprechung des Senats eine "hohe" Straferwartung anzunehmen ist (vgl. dazu OLG Hamm, a.a.O.; siehe auch noch OLG Köln StV 1993, 371; 1995, 419; LG Zweibrücken StV 1997, 534).

  • OLG Hamm, 07.04.2015 - 5 Ws 114/15

    Fluchtgefahr, Hungerstreik, Flucht, Invollzugsetzung

    Entscheidend ist, ob bestimmte Tatsachen vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, ein Angeklagter werde dem in der Straferwartung liegenden Fluchtanreiz nachgeben (OLG Köln, StV 1995, 419).
  • OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 347/09

    Außervollzugsetzung eines Haftbefehls; Begriff der Verdunkelungsgefahr

    Entscheidend ist, ob bestimmte Tatsachen vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, ein Beschuldigter werde dem in der hohen Straferwartung liegenden Fluchtanreiz nachgeben (Beschluss des erkennenden Senats vom 19. Juli 2004 in 2 Ws 185/04; so auch OLG Köln, StV 1995, 419).
  • OLG Hamm, 12.01.2004 - 2 Ws 326/03

    Haftbeschwerde; Fluchtgefahr; hohe Strafe, Verdunkelungsgefahr; bestimmte

    Entscheidend ist, ob, wie sich aus dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO ergibt, "bestimmte Tatsachen" vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, der Angeklagte werde dem in der - hohen - Straferwartung liegende Fluchtanreiz nachgeben und fliehen (so auch OLG Köln StV 1995, 419; Meyer-Goßner, 46. Aufl., § 112 Rn. 24 mit weiteren Nachweisen).

    Diese wird nach Überzeugung des Senats sicherlich drei Jahre übersteigen, so dass damit auf jeden Fall die Grenze überschritten ist, ab der nach der Rechtsprechung des Senats eine "hohe" Straferwartung anzunehmen ist (vgl. dazu die o.a. Rechtsprechung des Senats; siehe auch noch OLG Köln StV 1993, 371; 1995, 419; LG Zweibrücken StV 1997, 534).

  • OLG Hamm, 15.10.1998 - 2 Ws 474/98

    Fluchtgefahr, hohe Strafe, Verurteilung zu drei Jahren, Geständnis, dem Verfahren

    Insgesamt müssen jedoch, wie sich aus dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut ergibt, "bestimmte Tatsachen" vorliegen, die den Schluß rechtfertigen, der Angeklagte werde dem in der hohen Straferwartung liegenden Fluchtanreiz nachgeben (vgl. OLG Köln, StV 1995, 419; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 112 Rdnr. 24 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ws 119/09

    Fluchtgefahr bei erstinstanzlicher Verurteilung

    Entscheidend ist, ob bestimmte Tatsachen vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, ein Angeklagter werde dem in der hohen Straferwartung liegenden Fluchtanreiz nachgeben (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Dezember 2007 in 2 Ws 371/07, 19. Juli 2004 in 2 Ws 185/04; so auch OLG Köln, StV 1995, 419).
  • OLG Hamm, 11.11.2002 - 2 Ws 421/02

    Haftbefehl, Außervollzugsetzung, neue Umstände, Fluchtgefahr, Kaution,

    Entscheidend ist, ob "bestimmte Tatsachen" vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, der Beschuldigte werde dem in der - hohen - Straferwartung liegende Fluchtanreiz nachgeben und fliehen (so auch OLG Köln StV 1995, 419, Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rn. 24 mit weiteren Nachweisen).

    Der Beschuldigte hat im Verurteilungsfall wegen des ihm zur Last gelegten Raubüberfalls mit einer empfindlichen Jugend- bzw. Freiheitsstrafe zu rechnen, die nach Überzeugung des Senats angesichts der Tatumstände auf jeden Fall an die Grenze heranreichen wird, ab der nach der Rechtsprechung des Senats eine "hohe" Straferwartung anzunehmen ist (vgl. dazu OLG Hamm, a.a.O.; siehe auch noch OLG Köln StV 1993, 371; 1995, 419; LG Zweibrücken StV 1997, 534).

  • OLG Hamm, 30.06.2003 - 2 Ws 144/03

    Fluchtgefahr, hohe Freiheitsstrafe; Außervollzugsetzung; Straferwertung

    Entscheidend ist, ob "bestimmte Tatsachen" vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, der Angeklagte werde dem in der - hohen - Straferwartung liegende Fluchtanreiz nachgeben und fliehen (so auch OLG Köln StV 1995, 419, Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rn. 24 mit weiteren Nachweisen).

    Gegen den Angeklagten ist wegen des ihm zur Last gelegten Raubüberfalls eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe festgesetzt worden, die an die Grenze heranreicht, bei der nach der Rechtsprechung des Senats eine "hohe" Straferwartung anzunehmen ist (vgl. dazu OLG Hamm 1999, 37, 215, 2003, 170; siehe auch noch OLG Köln StV 1993, 371; 1995, 419; LG Zweibrücken StV 1997, 534).

  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02

    Haftbeschwerde, Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr, auf Verschleierung

    Entscheidend ist, wie sich aus dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO ergibt, auch hier, dass "bestimmte Tatsachen" vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, der Beschuldigte werde dem in der - hohen - Straferwartung liegende Fluchtanreiz nachgeben und fliehen (so auch OLG Köln StV 1995, 419, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 112 Rn. 24 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 17.06.2002 - 2 Ws 228/02

    Fluchtgefahr, hohe Straferwartung, Kaution

    Entscheidend ist, wie sich aus dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO ergibt, ob "bestimmte Tatsachen" vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, der Angeschuldigte werde dem in der - hohen - Straferwartung liegenden Fluchtanreiz nachgeben und fliehen ( so auch OLG Köln StV 1995, 419; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Auflage, 2001, § 112 Rdnr. 24 m.w.N. ).
  • OLG Koblenz, 07.02.2002 - 1 Ws 159/02

    Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht bei Aussage gegen Aussage -

  • OLG Hamm, 27.11.1998 - 2 Ws 554/98

    Fluchtgefahr, bereits verhängte hohe Strafe, bestimmte Tatsachen, familiäre

  • OLG Dresden, 03.03.2009 - 2 Ws 84/09

    Untersuchungshaft; Haftverschonung; Fluchtgefahr

  • OLG Hamm, 19.02.2013 - 5 Ws 59/13

    Überprüfung des dringenden Tatverdachts in Rahmen der Haftbeschwerde während

  • KG, 02.02.2012 - 4 Ws 10/12

    Untersuchungshaft: Haftverschonung bei hoher Straferwartung

  • OLG Köln, 01.06.2011 - 2 Ws 301/11

    Kein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen bei Aussetzung der

  • OLG Koblenz, 13.06.2005 - 1 Ws 401/05

    Untersuchungshaft: Keine Annahme der Fluchtgefahr auf Grund Straferwartung und

  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 34/02

    Untersuchungshaft; Fluchtgefahr, hohe Straferwartung, Außervollzugsetzung;

  • OLG Köln, 15.11.2011 - 2 Ws 709/11

    Beschleunigungsgebot in U-Haftsachen bei außer Vollzug gesetztem Haftbefehl

  • OLG Koblenz, 22.04.2004 - 4420 BL-III-17/04

    Aufhebung eines Haftbefehls; Straferwartung als Begründung für die Fluchtgefahr;

  • OLG Braunschweig, 26.09.2016 - 1 Ws 246/16

    Untersuchungshaft - Neuerlass Haftbefehl nach Aufhebung

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