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   BGH, 26.09.1994 - 5 StR 453/94   

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https://dejure.org/1994,2369
BGH, 26.09.1994 - 5 StR 453/94 (https://dejure.org/1994,2369)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1994 - 5 StR 453/94 (https://dejure.org/1994,2369)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 (https://dejure.org/1994,2369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 453
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 26.09.1994 - 5 StR 453/94
    Die Entscheidung über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) bleibt dem Landgericht überlassen; der Umfang der entschädigungspflichtigen Maßnahme ist aus den dem Senat vorliegenden Akten nicht ausreichend feststellbar (vgl. BGHR StrEG § 8 Zuständigkeit 1 - insoweit in BGHSt 35, 137 [BGH 09.12.1987 - 3 StR 104/87] nicht abgedruckt -).
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus BGH, 26.09.1994 - 5 StR 453/94
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGHR StPO § 261 Vermutung 11 m.Nachw).
  • BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98

    Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar

    Bei dieser Sachlage fehlt endgültig eine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung durch die Angeklagte, die aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Voraussetzung für eine Verurteilung wäre (BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGH StV 1993, 510, 511; 1995, 453; NStZ 1988, 236, 237; BGH bei Kusch NStZ 1997, 377; BGH, Beschl. vom 29. Juli 1991 - 5 StR 278191 - Urt. vom 13. August 1991 - 5 StR 231191; Urt vom 14. April 1993 - 3 StR 604/92) und nicht allein durch die, für die Verurteilung freilich zusätzlich erforderliche, subjektive richterliche Überzeugung ersetzt werden kann.

    Die Entscheidung über eine Entschädigung der Angeklagten wegen der erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen bleibt dem Landgericht überlassen (vgl. BGH, Urt. vom 11. April 1995 - 1 StR 64/95; Urt. vom 21. April 1995 - 1 StR 699/94; Beschl. vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94; Beschl. vom 21. März 1995 - 5 StR 89/95).

  • KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Anforderungen an die tatrichterlichen

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. hierzu BGH StV 1995, 453; NStZ 1990, 501; Gericke a.a.O.; Senat, Beschluss vom 14. März 2007 - (3) 1 Ss 76/07 (29/07) - m.w.N.).
  • BGH, 27.10.2015 - 2 StR 4/15

    Bonner Fall "Mord ohne Leiche": Urteil auf Revision des Angeklagten aufgehoben

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer nachvollziehbaren Tatsachengrundlage beruht, und dass sich die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht als bloße Vermutung erweist, die nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1980 - 3 StR 204/80, NStZ 1981, 33; Beschluss vom 26. September 1994 - 4 StR 453/94, StV 1995, 453).
  • KG, 03.04.2006 - 1 Ss 329/05

    Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung: Voraussetzungen des

    Die Einlassung des Angeklagten muss jedoch mitgeteilt und unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise gewürdigt werden (vgl. BGH StV 1984, 64; Meyer-Goßner, a.a.O. m.N.) und die Beweiswürdigung muss erkennen lassen, dass sie auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht (vgl. BGH StV 1995, 453; Meyer-Goßner, a.a.O., § 261 Rdnr. 2 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2000 - 2b Ss 1/00

    Nötigung durch Verhindern des Überholens

    Die Schlußfolgerung entfernt sich so sehr von einer sicheren Tatsachengrundlage, daß es sich letztlich um eine bloße Vermutung handelt (vgl. BGH StV 1986, 421; 1995, 453).
  • BGH, 02.05.2012 - 2 StR 395/11

    Verurteilung wegen Mordes: Zulässigkeit von Rückschlüssen auf die vorsätzliche

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer nachvollziehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass sich die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht als bloße Vermutung erweist, die nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1980 - 3 StR 204/80, NStZ 1981, 33; Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94, StV 1995, 453 f.).
  • KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19

    Strafverfahren wegen Betäubungsmittelhandel: Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus

    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH NJW 2008, 2792 m.w.N.), dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 - Senat, Beschluss vom 8. Juli 2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) -, m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 3 Ss 178/00

    Erwerb von Betäubungsmitteln ; Haschisch ; Paketübergabe; Beweiswürdigung;

    Das ist der Nachprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich (BGH StV 1995, 453 f.; BGHR StPO § 261 Vermutung 11).

    Ihm könnte allenfalls im Zusammenhang mit anderen aussagekräftigen Beweisanzeichen Bedeutung zukommen (vgl. zur Notwendigkeit der Gewichtung herangezogener Indizien in ihrem Beweiswert: BGH StV 1993, 509 f; StV 1995, 453 f.; allgemein zum Indizienbeweis: KK-Hürxthal, StPO, 4. Auflage 1999, § 261 Rn. 64; LR-Gollwitzer, a.a.O., § 261 Rn. 60 ff. m.w.N.).

  • BGH, 15.01.2013 - 2 StR 488/12

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen und die Beweiswürdigung (bloßer

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH NStZ 1986, 373; StV 1995, 453).
  • OLG Celle, 12.10.2023 - 1 ORs 4/23

    Vermögensauskunft; debitorisches Bankkonto; Versicherung an Eides Statt;

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist ( BGH, Beschluss vom 12.12.2001 - 5 StR 520/01 - juris Rn. 7; Beschluss vom 26.09.1994 - 5 StR 453/94 - juris Rn. 8).
  • BGH, 07.06.2023 - 4 StR 128/23

    Lückenhaftigkeit der Beweiserwägungen zur Täterschaft des Angeklagten

  • OLG Hamm, 06.10.1998 - 3 Ss 1073/98

    Beweiswürdigung, Einlassung, Hinnehmen der Einlassung als unwiderlegt, weitere

  • OLG Hamm, 12.01.2023 - 5 RVs 96/22

    Mindestschaden bei Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung; Beweiswürdigung

  • KG, 06.11.2019 - 3 Ss 93/19

    Beweiswürdigung in Strafsachen: Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen

  • KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19

    Vorsätzliche Körperverletzung: Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen

  • OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ss 59/04

    Strafverfahren: Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung und

  • KG, 27.01.2020 - 161 Ss 202/19

    Strafzumessung: Bewertung von zulässigem Verteidigungsverhalten

  • BayObLG, 29.04.1996 - 3 ObOWi 49/96
  • BGH, 21.03.1995 - 5 StR 89/95

    Revision - Revisionsinstanz - Einstellung des Verfahrens - Beweismittel -

  • OLG Nürnberg, 31.07.1997 - Ws 653/97
  • KG, 27.01.2020 - 2 Ss 47/19

    Zulässiges Verteidigungsverhalten keine Strafschärfungsgrund

  • BayObLG, 16.04.2002 - 4St RR 43/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe, Strafzumessung

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