Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 03.05.1995 - 1 Ws 456/94, 1 Ws 457/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4541
OLG Schleswig, 03.05.1995 - 1 Ws 456/94, 1 Ws 457/94 (https://dejure.org/1995,4541)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.05.1995 - 1 Ws 456/94, 1 Ws 457/94 (https://dejure.org/1995,4541)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. Mai 1995 - 1 Ws 456/94, 1 Ws 457/94 (https://dejure.org/1995,4541)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4541) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anklage ; Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen; Einlassung des Angeschuldigten; Beweismittel; Beweisergebnisse ; Fundamentaler Mangel ; Informationen; Eröffnung des Hauptverfahrens; Ablehnung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 111
  • StV 1995, 455
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.11.1983 - 5 StR 657/83

    Unwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei schweren formellen und sachlichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.05.1995 - 1 Ws 456/94
    Erst die Entscheidung BGH StV 1994, 226 , führt, allerdings ohne nähere Gründe und nur mit Hinweis auf die Heilungsmöglichkeit in der Hauptverhandlung an: "Mängel der Anklage in dieser Hinsicht (d.h. Informationsfunktion) führen nicht zu ihrer Unwirksamkeit; insoweit können Fehler auch noch in der Hauptverhandlung durch Hinweise entsprechend § 265 StPO geheilt werden (BGH in NStZ 1984, 133 (= StV 1984, 63); Rieß a.a.O. Rdnr. 13 und Rdnr. 59 m.w.N.)".

    Der Hinweis des BGH auf seine Entscheidung NStZ 84, 133 geht indes fehl, weil darin sachliche Lücken im Anklagesatz der Erörterungsgegenstand waren.

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.05.1995 - 1 Ws 456/94
    Er verweist dazu u.a. auf BGHSt 40, 44 ; Rieß a.a.O. Rdnr. 58; Treier a.a.O.Rdnr. 23. Diese als herrschend angesehene Meinung liefert jedoch keine Gründe inhaltlicher Art für die Auffassung, Informationsmängel führten niemals zur Unwirksamtkeit.

    Erst die Entscheidung BGH StV 1994, 226 , führt, allerdings ohne nähere Gründe und nur mit Hinweis auf die Heilungsmöglichkeit in der Hauptverhandlung an: "Mängel der Anklage in dieser Hinsicht (d.h. Informationsfunktion) führen nicht zu ihrer Unwirksamkeit; insoweit können Fehler auch noch in der Hauptverhandlung durch Hinweise entsprechend § 265 StPO geheilt werden (BGH in NStZ 1984, 133 (= StV 1984, 63); Rieß a.a.O. Rdnr. 13 und Rdnr. 59 m.w.N.)".

  • BGH, 15.01.1954 - 5 StR 703/53
    Auszug aus OLG Schleswig, 03.05.1995 - 1 Ws 456/94
    Im selben Sinne führt Loos AK StPO , § 200 Rnr. 3, 17 und 18 aus: "Die Informationsfunktion erfüllt die Anklageschrift dadurch, daß sie das Gericht und den Angeschuldigten (und ggfs. seine Verteidiger) nicht nur über den Verfahrensgegenstand, sondern auch über die rechtliche Bewertung der StA (durch die Angaben der Prämissen des zur Bestrafung führenden Subsumtionsschlusses) sowie die Beweissituation unterrichtet; dazu dient insbesondere auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen (BGH NJW 1954, 360).

    Diesen Sinn und Zweck des § 200 Abs. 2 Satz 1 hat auch der Bundesgerichtshof schon in NJW 1954, 360, 361 herausgestellt und dabei betont, die Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen solle nicht die Tat näher beschreiben, sondern dem Angeschuldigten die hauptsächlichen Einzelheiten des in dem geheimen Vorverfahren gegen ihn gesammelten Beweisstoffes aufdecken.

  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 448/94

    Fehlerhafte Anklageschrift (mangelhafte Darstellung des wesentlichen Ergebnisses

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.05.1995 - 1 Ws 456/94
    Auch vermag die jüngste dem Senat zu diesem Thema bekannt gewordene Entscheidung des BGH (s. BGH-Urteil vom 25.1.1995 - 3 StR 448/94 (= StV 1995, 337 ) an dem vorstehend dargelegten Ergebnis nichts zu ändern.Der BGH wiederholt an dieser Stelle lediglich seine bisherige These, Mängel der angesprochenen Art berechtigten grundsätzlich nicht zur Ablehnung der Eröffnung.
  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 456/16

    Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion: erhöhte Anforderung bei besonderen

    Ansonsten bestünde die nicht hinzunehmende Gefahr, dass sich der Angeschuldigte im Zwischenverfahren nicht angemessen gegen einen für ihn unklaren Tatvorwurf verteidigen kann, wenn eine ausreichende Tatkonkretisierung erst durch das eröffnende Gericht vorgenommen werden würde (vgl. Krause/Thon, StV 1985, 252, 255; Schäpe, Die Mangelhaftigkeit von Anklage und Eröffnungsbeschluss und ihre Heilung im späteren Verfahren, S. 73 f. jeweils unter Hinweis auf den Fair-Trial Grundsatz; vgl. weitergehend auch OLG Schleswig, Beschlüsse vom 3. Mai 1995 - 1 Ws 456 und 457/94, NStZ-RR 1996, 111, 112).
  • OLG Oldenburg, 12.11.2009 - 1 Ss 192/09

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Serienstraftaten

    Eine solche nachträgliche Heilung der den Tatvorwurf nicht hinreichend umgrenzenden und durch den Eröffnungsbeschluss unverändert zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklage ist jedoch nach der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ausgeschlossen (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1997, S. 109. OLG Schleswig, NStZ-RR 1996, S. 111 f.. Löwe Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 200, Rdnr. 88. Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 200, Rdnr. 32 m. w. Nw.. a. A. jeweils ohne nähere Begründung OLG Karlsruhe, NStZ 1993, S. 147. Meyer Goßner, StPO, 51. Aufl., § 200, Rdnr. 26).
  • OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13

    Anforderungen an die Darstellung der Veruntreuung von Arbeitsentgelt wegen des

    Soweit teilweise vertreten wird, dass eine Anklage bei fundamentalen Mängeln in ihrer Informationsaufgabe deren Unwirksamkeit zur Folge habe (vgl. OLG Schleswig, NStZ-RR 1996, 111), folgt dem der Senat nicht.
  • OLG Nürnberg, 22.08.2013 - 1 St OLG Ss 126/13

    Strafverfahren: Erforderlichkeit der Ergänzung der Anklage um ein wesentliches

    a) Es kann dahinstehen, ob es eine Anklageschrift unwirksam macht, wenn sie ein wesentliches Ergebnis der Ermittlungen enthalten müsste und dieser Teil fehlt (bejahend OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 109 [f.]; noch weiter gehend OLG Schleswig NStZ-RR 1996, 111 [f.]: Unwirksamkeit schon, wenn ein wesentliches Ergebnis der Ermittlungen zwar mitgeteilt wird, es sich aber "im wesentlichen" darin erschöpft, den Anklagesatz wiederzugeben und die Beweisgrundlage nur "formelhaft" darzustellen).
  • OLG Zweibrücken, 25.06.1996 - 1 Ss 131/96
    Denn abgesehen davon, daß das Fehlen einer hinreichenden Konkretisierung der Taten den genauen Umfang der gerichtlichen Untersuchung und damit die Umgrenzungsfunktion der Anklage in Frage stellt, wird auch der Angeklagte durch unbestimmte Tatvorwürfe in seinen Verteidigungsmöglichkeiten unangemessen beschränkt (BGH NStZ 1996, 294 ; OLG Schleswig StV 1995, 455 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht