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Rechtsprechung
   BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94   

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https://dejure.org/1995,1588
BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94 (https://dejure.org/1995,1588)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1995 - 2 StR 757/94 (https://dejure.org/1995,1588)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1995 - 2 StR 757/94 (https://dejure.org/1995,1588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Sicherungsverwahrung; Vorverurteilung i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist auch ein Urteil, das eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr für eine Fortsetzungstat verhängt

  • Wolters Kluwer

    Freiheitsentziehende Maßregel - Sicherungsverwahrung - Fortsetzungstat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 97
  • NJW 1995, 2798
  • MDR 1995, 729
  • NStZ 1995, 439
  • StV 1995, 521
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95

    Schwere räuberische Erpressung - Raub - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Flucht -

    Die Frage, ob eine rechtskräftige Verurteilung wegen fortgesetzter Handlung in einem späteren Verfahren daraufhin überprüft werden kann, ob bestimmte Verhaltensweisen, die in den Fortsetzungszeitraum fallen, richtiger Weise als Einzeltaten abzuurteilen gewesen wären (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. März 1995 - 2 StR 757/94), stellt sich daher nicht.
  • BGH, 06.06.2002 - 3 StR 113/02

    Sicherungsverwahrung; Beschränkung der Revision; Hang zu erheblichen Straftaten

    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß unter Beachtung des § 66 Abs. 4 Satz 4 StGB die formellen Voraussetzungen für die Anordnung dieser Maßregel nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 und 2 bzw. Abs. 2 StGB vorliegen (s. auch BGHSt 41, 97).
  • BGH, 03.08.1995 - 5 StR 259/95

    Einzelstrafe - Höhe der Gesamtstrafe - Vorverurteilung

    Die beiden Einzelstrafen vom 22. Dezember 1977 wegen (fortgesetzten: vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 15. März 1995 - 2 StR 757/94 - zur Veröffentlichung bestimmt) Betruges zu einem Jahr Freiheitsstrafe und die vom 25. Juli 1986 wegen Bestechung zu (möglicherweise) mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe könnten nach den bislang getroffenen Feststellungen die Anwendung von § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB auch nicht tragen.
  • OLG Dresden, 12.02.1997 - 2 Ws 60/97

    Führungsaufsicht

    nämlich gerade, hinsichtlich bereits abgeschlossener Verfahren Rechtssicherheit zu gewährleisten (BGH NJW 1995 S. 2798 ff; OLG Hamm NStZ 1996, S. 337 ff).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.05.1995 - 4 StR 184/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5088
BGH, 23.05.1995 - 4 StR 184/95 (https://dejure.org/1995,5088)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1995 - 4 StR 184/95 (https://dejure.org/1995,5088)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1995 - 4 StR 184/95 (https://dejure.org/1995,5088)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafverschärfung - Strafverschärfungsgründe - Strafzumessung - Verweigerung der Strafaussetzung - Widerruf der Strafaussetzung

  • rechtsportal.de

    StGB § 46, § 56

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 521
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 19.06.2012 - 4 StR 139/12

    Nötigung (Vollendung: kein Teilerfolg bei nicht ernst gemeinter Erklärung);

    Berücksichtigung finden können dagegen noch nicht rechtskräftig abgeurteilte Straftaten, sofern der Tatrichter hierzu prozessordnungsgemäß eigene Feststellungen trifft (vgl. zu § 56 StGB BGH, Beschluss vom 23. Mai 1995 - 4 StR 184/95, StV 1995, 521 m.w.N.; Mosbacher in Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB, § 56 Rn. 16; Stree/ Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 56 Rn. 21).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 1 Ss 197/16

    Berücksichtigung von Vorwürfen aus schwebendem Verfahren bei Sozialprognose

    Vorwürfe aus einem schwebenden Verfahren, in dem ein Urteil noch aussteht, dürfen bei der Sozialprognose i.S.v. § 56 Abs. 1 StGB nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden, wenn das Gericht zur Richtigkeit dieser Beschuldigungen keine eigenen und prozessordnungsgemäßen Feststellungen getroffen hat ( BGH StV 1995, 521; BGH StV 1993, 458 f.; vgl. auch Senat , Beschl. v. 11.02.2015 - 1 Ss 323/14, juris [Rn. 13]; BGH , Beschl. v. 19.06.2012 - 4 StR 139/12, juris [Rn. 8] = NStZ 2013, 36 [BGH 19.06.2012 - 4 StR 139/12] [insoweit nicht abgedr.]).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.1995 - 1 StR 204/95   

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https://dejure.org/1995,4802
BGH, 10.05.1995 - 1 StR 204/95 (https://dejure.org/1995,4802)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1995 - 1 StR 204/95 (https://dejure.org/1995,4802)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1995 - 1 StR 204/95 (https://dejure.org/1995,4802)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung des Unrechtsgehalts des Besitzes von Betäubungsmitteln gegenüber den Tatbeständen der Abgabe, der Veräußerung und des Handeltreibens - Konkurrenzverhältnis zwischen dem Tatbestand des Verabreichens und dem des Besitzes von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 521 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 06.12.2001 - 4St RR 131/01

    Tatmehrheit von Anbau und Herstellen von Marihuana

    Soweit der Besitz an Betäubungsmitteln jedoch nicht vollständig in der Begehungsform des Herstellens aufgeht, besteht zwischen dem unerlaubten Herstellen von Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen Besitz der davon nicht betroffenen Menge an Rauschgift Tateinheit (vgl. hierzu BGH StV 1995, 521; Weber § 29 Rn. 655).
  • OLG Hamm, 31.10.1996 - 2 Ss 971/96
    Beide Tathandlungen, der Besitz und das Handeltreiben, stehen zueinander in Idealkonkurrenz, da nach den getroffenen Feststellungen nicht auszuschließen ist, daß nicht näher bestimmbare Teilmengen für den Eigenbedarf des Angeklagten bestimmt waren (vgl. Körner, a.a.O., Rdn. 416; BGH, StV 1995, 521 ).
  • BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96

    Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz, Beihilfe zum versuchten Erwerb und zum

    Grundsätzlich hat der Besitz von Betäubungsmitteln gegenüber Abgabe, Veräußerung und Handeltreiben keinen eigenen Unrechtsgehalt (BGH StV 1995, 521 ).
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