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   BGH, 04.07.1995 - 1 StR 225/95   

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https://dejure.org/1995,3058
BGH, 04.07.1995 - 1 StR 225/95 (https://dejure.org/1995,3058)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1995 - 1 StR 225/95 (https://dejure.org/1995,3058)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1995 - 1 StR 225/95 (https://dejure.org/1995,3058)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bande - Bandenmitgliedschaft - Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - Beweisantrag - Zeugenvernehmung - Vernehmung - Offenkundigkeit - Zeugnisverweigerungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a; StPO § 244

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 624
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Überlassen der Wohnung

    Eine vom Landgericht herangezogene "psychische Hilfe" für den Haupttäter G. könnte zwar in einer zugesagten Hinnahme des Rauschgifthandels liegen (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1995 - 1 StR 225/95, StV 1995, 624, 625; vom 29. September 1993 - 2 StR 397/93, NStZ 1994, 92).
  • BGH, 11.09.2003 - 1 StR 146/03

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Der Beitritt ist auch stillschweigend möglich (BGHR BtMG § 30a Bande 1).
  • BGH, 04.06.2003 - 2 StR 139/03

    Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft (Lagern von Betäubungsmitteln; eigenes

    Für den Fall, daß der neue Tatrichter den Beitrag des Angeklagten als Beihilfe wertet, wird auch zu bedenken sein: Besteht der Tatbeitrag des Gehilfen aus einer einzigen Handlung, so ist sein Verhalten auch dann als eine Tat zu werten, wenn der Haupttäter (Ö.) mehrere rechtlich selbständige Handlungen begeht (vgl. BGH NStZ 1993, 584; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 2).
  • BGH, 10.07.1997 - 4 StR 258/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Die Verbindung zur mehrfachen Tatbegehung (Bandenabrede) kann hierbei auf einer ausdrücklichen oder aber auch stillschweigenden Abrede beruhen (BGHSt aaO; BGHR BtMG § 30 a Bande 1 und 3).

    Notwendige Voraussetzung für eine Bande ist hingegen nicht das Vorliegen einer "bandenmäßigen Organisation" , in der den einzelnen Mitgliedern bestimmte Rollen zugewiesen sind (BGHR BtMG § 30 a Bande 3 und 5, 1etztere Entscheidung zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 31.03.2020 - 5 StR 58/20

    Konkurrenzrechtliche Bewertung der Beihilfe zum Handeltreiben mit

    Denn konkurrenzrechtlich betrachtet ist es ohne Belang, ob der Gehilfe mehrere Handlungen vornimmt, die den aus mehreren selbständigen Taten bestehenden Betäubungsmittelhandel nur insgesamt fördern, oder sich sein Tatbeitrag in einer solchen Konstellation auf eine einzige Handlung beschränkt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 4. Juli 1995 - 1 StR 225/95, StV 1995, 624).
  • OLG Hamm, 19.08.1999 - 3 Ss 1515/98

    Aufhebung, Bandendiebstahl, Bande, auf Dauer angelegt, Mittäter, Mittäterschaft,

    Denn daraus ergibt sich noch nicht, dass der Angeklagte in eine von H. und W. gebildete Bande eingegliedert war, wie es eine Bandenmitgliedschaft erfordert (vgl. BGH StV 1995, 624).
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