Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.08.1995

Rechtsprechung
   BGH, 11.08.1995 - 2 StR 362/95   

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https://dejure.org/1995,4191
BGH, 11.08.1995 - 2 StR 362/95 (https://dejure.org/1995,4191)
BGH, Entscheidung vom 11.08.1995 - 2 StR 362/95 (https://dejure.org/1995,4191)
BGH, Entscheidung vom 11. August 1995 - 2 StR 362/95 (https://dejure.org/1995,4191)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfungsgrund - Beseitigung von Tatspuren - Entziehung der Strafverfolgung - Alter des Opfers - Tötungsverbrechen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 634 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.02.1984 - 2 StR 347/83

    Anforderungen an die Strafzumessungserwägungen bei hoher Ausschöpfung des

    Auszug aus BGH, 11.08.1995 - 2 StR 362/95
    Das Alter des Opfers darf dem Angeklagten nicht angelastet.werden, da das Leben Wertabstufungen nicht zugänglich ist (BGH, Urt. v. 15. Februar 1984 - 2 StR 347/83; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 46 Rdn. 33).
  • BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Erkennen des Angriffs; Einsichtsfähigkeit);

    Das junge Alter des Tatopfers darf im Übrigen nicht strafschärfend gewertet werden, weil das Leben Wertabstufungen nicht zugänglich ist (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 8; BGH, Beschluss vom 15. November 1995 - 2 StR 555/95).
  • BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95

    Natürliche Handlungseinheit - Höchstpersönliche Rechtsgüter - Tötung zweier

    Das Alter der Opfer durfte der Angeklagten aber nicht angelastet werden, weil der strafrechtliche Schutz des Lebens Wertabstufungen grundsätzlich nicht zuläßt (vgl. BGH, Beschluß vom 11. August 1995 - 2 StR 362/95;Urteil vom 15. Februar 1984 - 2 StR 347/83; BayObLG NJW 1974, 250 [BayObLG 25.04.1973 - 5 RReg St 45/73] m. Anm. Schroeder; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 46 Rdn. 33).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 338/96

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Anforderungen an die

    Der Versuch, sich selbst (durch Spurenbeseitigung) der Strafverfolgung zu entziehen, ist "als solcher" (BGH StV 1995, 634) kein zulässiger Strafschärfungsgrund (st. Rspr., vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 16. Januar 1996 - 1 StR 660/95 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.08.2018 - 4 StR 136/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Versuch, sich durch Spurenbeseitigung der

    Der Versuch, sich selbst (durch Spurenbeseitigung) der Strafverfolgung zu entziehen, ist zwar "als solcher' (BGH, Beschluss vom 11. August 1995 - 2 StR 362/95, StV 1995, 634) kein zulässiger Strafschärfungsgrund (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2004 - 4 StR 126/04, StraFo 2004, 278, 279; Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11, NStZ-RR 2012, 168, 169).
  • BGH, 13.07.1999 - 4 StR 303/99

    Mord; Borderline; Jugendstrafe; Strafzumessung bei Tod eines jungen Menschens;

    Der strafrechtliche Schutz des Lebens läßt Wertabstufungen nach dem Alter der Opfer grundsätzlich nicht zu (st. Rspr.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 8; § 46 Abs. 3 Totschlag 1, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.04.1997 - 5 StR 130/97

    Strafschärfende Berücksichtigung des Alters des Opfers eines Tötungsdelikts

    Deshalb kann ausgeschlossen werden, daß das Landgericht mit dieser Wendung das bloße Alter des Tatopfers strafschärfend berücksichtigt hätte, was rechtsfehlerhaft wäre (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 8; BGH NStZ 1996, 129; BGH, Urteil vom 15. Februar 1984 - 2 StR 347/83 -).
  • BGH, 15.11.1995 - 2 StR 555/95

    Aufhebung eines Strafausspruchs

    Das Alter des Opfers eines Tötungsdelikts darf einem Angeklagten nicht angelastet werden, da das Leben Wertabstufungen nicht zugänglich ist (BGH, Beschl. v. 15. Februar 1984 - 2 StR 347/83; BGH, Beschl. v. 11. August 1995 - 2 StR 362/95).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.08.1995 - 2 StR 361/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3996
BGH, 09.08.1995 - 2 StR 361/95 (https://dejure.org/1995,3996)
BGH, Entscheidung vom 09.08.1995 - 2 StR 361/95 (https://dejure.org/1995,3996)
BGH, Entscheidung vom 09. August 1995 - 2 StR 361/95 (https://dejure.org/1995,3996)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorstellung des Täters - Zeitpunkt des Versuchsabbruchs - Strafbefreiender Rücktritt - Ursprünglicher Tatplan - Freiwilligkeit - Fortsetzung einer vollendeten Tat - Strafschärfung - Fortsetzungsversuch

  • rechtsportal.de

    StGB § 24, § 176, § 46

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 122
  • StV 1995, 634
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.07.1993 - 1 StR 337/93

    Voraussetzungen des Vorliegens eines fehlgeschlagenen Versuchs - Möglichkeit des

    Auszug aus BGH, 09.08.1995 - 2 StR 361/95
    Für die Frage des strafbefreienden Rücktritts ist nicht entscheidend, daß der Angeklagte seinen ursprünglichen Tatplan nicht verwirklichen konnte; es kommt vielmehr darauf an, ob er nach der letzten Ausführungshandlung, also im Zeitpunkt des Versuchsabbruchs ("Rücktrittshorizont"), die Vollendung der Tat - wenn auch mit anderen Mitteln - noch für möglich hielt (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch fehlgeschlagener 5 m.w.N.; vgl. auch BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 22).
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 515/88

    Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 09.08.1995 - 2 StR 361/95
    Nichts anderes kann aber im Bereich der Strafzumessung gelten, wenn sich das freiwillig aufgegebene Verhalten des Täters - wie hier - nicht als neue, selbständige Tat (§ 53 StGB), sondern lediglich als unrechts- und schulderweiternde Fortsetzung der bereits vollendeten Straftat darstellt; denn für eine unterschiedliche Behandlung beider Fallgestaltungen gibt es im Hinblick auf den Zweck der Rücktrittsprivilegierung keinen sachlich einleuchtenden Grund (BGH NStZ 1989, 114).
  • BGH, 08.12.1995 - 2 StR 595/95

    Sexueller Mißbrauch - Kind - Rücktritt - Versuch

    Für die Frage eines strafbefreienden Rücktritts ist allein maßgebend, ob der Angeklagte im Zeitpunkt des Versuchsabbruchs die Vollendung der Tat - wenn auch mit anderen Mitteln - noch für möglich hielt (BGHSt 39, 221, 228; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 5 und Freiwilligkeit 22; Beschl. des Senats vom 9. August 1995 - 2 StR 361/95 - und vom 22. November 1995 - 2 StR 586/95).

    Nach den Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen kann der Angeklagte von der weiteren Tatausführung Abstand genommen haben, obwohl er sich der Möglichkeit bewußt war, daß er das Kind durch Wiederholung seiner Aufforderung mit größerem Nachdruck unter Einsatz seiner Autorität als Erwachsener zu der erstrebten sexuellen Handlung hätte veranlassen können, so daß er freiwillig und mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten ist (vgl. Beschl. des Senats vom 9. August 1995 - 2 StR 361/95 - und vom 22. November 1995 - 2 StR 586/95).

  • BGH, 22.11.1995 - 2 StR 586/95

    Strafbefreiender Rücktritt - Zeitpunkt des Versuchsabbruchs

    Für die Frage eines strafbefreienden Rücktritts ist allein maßgebend, ob der Angeklagte im Zeitpunkt des Versuchsabbruchs die Vollendung der Tat - wenn auch mit anderen Mitteln - noch für möglich hielt (BGHSt 39, 221, 228; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch fehlgeschlagener 5 m.w.N.; Freiwilligkeit 22; BGH StV 1994, 181; Beschl. des Senats vom 9. August 1995 - 2 StR 361/95, der einen gleichgelagerten Fall betrifft).

    Wenn er im Bewußtsein dieser Möglichkeit von weiterer Tatausführung Abstand nahm und sich auf ein "Tauschgeschäft" einließ, war dies ein freiwilliger und damit strafbefreiender Rücktritt (Beschl. des Senats vom 9. August 1995 - 2 StR 361/95).

  • BGH, 18.11.2010 - 2 StR 437/10

    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: korrigierter Rücktrittshorizont,

    Es ist auch insoweit nicht auszuschließen, dass der Angeklagte gerade im Bewusstsein dieser Möglichkeiten von der weiteren Tatausführung Abstand genommen hat und freiwillig und damit strafbefreiend zurückgetreten ist (vgl. BGH StV 1995, 634).
  • BGH, 19.01.1999 - 5 StR 612/98

    Minder schwerer Fall des Totschlags

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach es dem Angeklagten nicht angelastet werden darf, daß er das Opfer nicht mit strafbefreiender Wirkung gemäß § 24 StGB gerettet hat (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vollendung 1; BGH NStZ 1983, 217 und 1989, 114; BGH bei Detter NStZ 1990, 176; BGH StV 1995, 634 und 1997, 129; BGH, Beschlüsse vom 11. August 1992 - 4 StR 343/92 -, vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 466/92 -, vom 7. Februar 1995 - 1 StR 1/95 - und vom 26. Februar 1997 - 2 StR 659/96 -) greift hier nicht ein.
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