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   OLG München, 10.07.1995 - Ausl. 120/94 (48/94)   

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https://dejure.org/1995,4405
OLG München, 10.07.1995 - Ausl. 120/94 (48/94) (https://dejure.org/1995,4405)
OLG München, Entscheidung vom 10.07.1995 - Ausl. 120/94 (48/94) (https://dejure.org/1995,4405)
OLG München, Entscheidung vom 10. Juli 1995 - Ausl. 120/94 (48/94) (https://dejure.org/1995,4405)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 07.07.1989 - 14038/88

    Jens Söring

    Auszug aus OLG München, 10.07.1995 - Ausl 120/94
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die bei der Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes als Auslegungshilfe heranzuziehen ist (vgl. BVerfGE 74, 358, 370), verletzt die Entscheidung, einen flüchtigen Straftäter auszuliefern, Art. 3 MRK, wenn es begründete Anhaltspunkte dafür gibt, daß der betroffene Verfolgte im ersuchenden Land der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung ausgesetzt wird ( EGMR , Urteil vom 7.7.1989, NJW 1990, 2183, 2184).
  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

    Auszug aus OLG München, 10.07.1995 - Ausl 120/94
    Es kann demnach nicht zweifelhaft sein, daß in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem der Verfolgte im Fall seiner Auslieferung an den ersuchenden Staat dort der Gefahr ausgesetzt wäre, zum Zwecke der Erpressung von belastenden Aussagen gegen dritte Personen, gegebenenfalls auch zum Zwecke der Erpressung eines Geständnisses gefoltert zu werden, ein Auslieferungshindernis besteht (vgl. hierzu auch BGHSt 32, 314, 326).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus OLG München, 10.07.1995 - Ausl 120/94
    Mit Rücksicht auf die dem Verfolgten nach den vorstehenden Ausführungen in Tunesien drohende Gefahr einer erneuten Folterung bestehen nach Auffassung des Senats ernstliche Gründe für die Annahme, daß der Verfolgte im Falle seiner Auslieferung nach Tunesien aufgrund von Erwägungen, die seine politischen Anschauungen betreffen, der Gefahr einer Erschwerung seiner Lage ausgesetzt wäre (vgl. hierzu BVerfGE 81, 142, 151, 152).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus OLG München, 10.07.1995 - Ausl 120/94
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die bei der Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes als Auslegungshilfe heranzuziehen ist (vgl. BVerfGE 74, 358, 370), verletzt die Entscheidung, einen flüchtigen Straftäter auszuliefern, Art. 3 MRK, wenn es begründete Anhaltspunkte dafür gibt, daß der betroffene Verfolgte im ersuchenden Land der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung ausgesetzt wird ( EGMR , Urteil vom 7.7.1989, NJW 1990, 2183, 2184).
  • BVerfG, 30.03.2022 - 2 BvR 2069/21

    Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen nach Schweden und in die Türkei

    Einer Entscheidung im Asylverfahren komme für das Auslieferungsverfahren zwar keine Bindungswirkung, aber eine Indizwirkung für die eigenständig vorzunehmende Prüfung zu (unter Bezugnahme auf BVerfGE 64, 46 ff.; Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 25. August 2008 - OLG Ausl 108/07 -, juris; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 10. Juli 1995 - Ausl 120/94 (48/94) -, StV 1996, 100 ff.).

    Auch die Bezugnahme auf die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 25. August 2008 - OLG Ausl 108/07 -, juris, und des Oberlandesgerichts München vom 10. Juli 1995 - Ausl 120/94 (48/94) -, StV 1996, 100 ff., vermögen die Entscheidung nicht zu erklären.

  • OLG Brandenburg, 17.09.2018 - 53 AuslA 66/17

    Zulässigkeitserklärung einer Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung nach

    Allerdings kommt der Entscheidung der Verwaltungsbehörde eine indizielle Wirkung zu (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 1 AK 41/07 -, juris; OLG München StV 1996, 100 f.; OLG Jena NJW 2007, 1700 f.).
  • OLG Brandenburg, 10.04.2019 - 53 AuslA 66/17

    Gerichtliche Bewilligung der Auslieferung eines russischen Staatsangehörigen an

    Allerdings kommt der Entscheidung der Verwaltungsbehörde eine indizielle Wirkung zu (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 1 AK 41/07 -, juris; OLG München StV 1996, 100 f.; OLG Jena NJW 2007, 1700 f.).
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