Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.08.1995

Rechtsprechung
   BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95   

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BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95 (https://dejure.org/1995,1115)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1995 - 1 StR 338/95 (https://dejure.org/1995,1115)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1995 - 1 StR 338/95 (https://dejure.org/1995,1115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Darlegung von Tatsachen - Verfahrensverstoß - Verfahrensmangel - Beweis - Behauptungen - Verwertungsverbot - Zeuge - Zeugnisverweigerungsrecht - Richter - Belehrung - Hauptverhandlung - Sachverständiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 252, § 81c, § 52; StPO § 344

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 838
  • NStZ 1996, 145
  • NStZ 1997, 296
  • StV 1995, 564
  • StV 1996, 192
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO für eine zulässig erhobene Verfahrensrüge erforderlich, daß die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen so genau dargelegt werden, daß das Revisionsgericht auf Grund dieser Darlegungen das Vorhandensein - oder Fehlen - eines Verfahrensmangels feststellen kann, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen sind oder bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; BGH b. Kusch NStZ 1992, 29 f.; w. Nachw. b. Pikart in KK 3. Aufl. § 344 Rdn. 38).
  • BGH, 11.04.1973 - 2 StR 42/73

    Gerichtliche Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95
    Bei einer solchen Fallgestaltung wäre - schon im Hinblick auf § 252 StPO - eine Verwertung dessen, was der Vater des Beschuldigten gegenüber Dr. R. geäußert hat, nur dann zulässig gewesen, wenn feststünde, daß der Vater, wäre er in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen worden, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht keinen Gebrauch gemacht haben würde (vgl. BGHSt 13, 1, 4 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 25, 176, 177 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Begangene Taten im Zustand

    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95
    Daß der Jugendschutzkammer bei dieser ihr obliegenden Prüfung (vgl. BGHR StPO § 136 Belehrung 2) revisionsrechtlich zu beanstandende Fehler unterlaufen sein könnten, ist nicht ersichtlich.
  • BGH, 10.10.1957 - 4 StR 393/57
    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95
    c) Ist jedoch ein Zeuge im Laufe eines Verfahrens einmal.von einem Richter über sein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt worden, dürfen nachfolgende Äußerungen des Zeugen gegenüber dem Sachverständigen dem Gutachten und damit gegebenenfalls auch dem Urteil selbst dann zugrundegelegt werden, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung das Zeugnis verweigert (BGHSt 11, 97, 100).
  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58

    Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des

    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95
    Bei einer solchen Fallgestaltung wäre - schon im Hinblick auf § 252 StPO - eine Verwertung dessen, was der Vater des Beschuldigten gegenüber Dr. R. geäußert hat, nur dann zulässig gewesen, wenn feststünde, daß der Vater, wäre er in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen worden, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht keinen Gebrauch gemacht haben würde (vgl. BGHSt 13, 1, 4 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 25, 176, 177 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.07.1985 - 5 StR 125/85

    Vorliegen von tätiger Reue bei Brandstiftung - Notwendigkeit der Belehrung des

    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95
    Derartige Aussagen können - wie vorliegend geschehen - dadurch in das Verfahren eingeführt werden, daß der Sachverständige (auch) als Zeuge gehört wird (BGH, Urteil vom 23. Juli 1985 - 5 StR 125/85, insoweit in NStZ 1986, 27 nicht abgedruckt; vgl. auch Pelchen in KK 3. Aufl. § 80 Rdn. 2).
  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 339/68

    Zurechnungsunfähigkeit wegen Geisteskrankheit (Schizophrenie) - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95
    a) Die Rüge geht schon deshalb ins Leere, weil ein Sachverständiger zur Belehrung eines Beschuldigten nicht verpflichtet ist (vgl. BGH JR 1969, 231; BGH b. Spiegel DAR 1980, 203; vgl. auch Rogall in Systematischer Kommentar zur Strafprozeßordnung § 136 Rdn. 15 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Die prozessual jedenfalls nicht zu beanstandende Verfahrensweise ergibt sich aus § 80 StPO (ebenso BGH GA 1963, 18; BGH, Urt. vom 21. Juli 1965 - 2 StR 229/65; ferner BGH StV 1995, 564; Eisenberg aaO Rdn. 1589, Schreiber in Venzlaff, Psychiatrische Begutachtung S. 161 f.).
  • OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 4 Ss 543/15

    Bußgeldverfahren: Verwertbarkeit der dashcam-Aufzeichnung einer

    Insbesondere geht aus der Rügebegründung in Verbindung mit den Urteilsgründen, die der Senat aufgrund der zulässigen Sachrüge ergänzend heranzuziehen hat (BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - 1 StR 338/95, juris Rn. 8; vom 18. Dezember 2012 - 3 StR 458/12, juris Rn. 6), hervor, dass der Betroffene der Verwertung der Videoaufnahmen in der Hauptverhandlung rechtzeitig widersprochen hat.
  • OLG Hamm, 24.04.2008 - 2 Ss 164/08

    Verfahrensrüge; notwendiger Verteidiger; Anwesenheit Hauptverhandlung;

    Demgemäß kann das Revisionsgericht nicht zur Schließung etwaiger Lücken in der Begründung der Verfahrensrüge auf die Urteilsgründe zurückgreifen (vgl. Senat, a.a.O., ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. u.a. BGH NStZ 1996, 145; 1997, 378; zuletzt Beschluss vom 26. März 2008, 2 StR 61/08).
  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00

    Umfang des Verwertungsverbots bei Zeugenaussagen

    Deshalb läßt sich auch mit dem Beschluß des 1. Strafsenats vom 20. Juli 1995 (StV 1995, 564 = NJW 1998, 838 mit krit. Anm. von Wohlers StV 1996, 192, Eisenberg/Kopatsch NStZ 1997, 297, Schmidt-Ricla NJW 1998, 800), der sich auf BGHSt 11, 97 beruft und mit dem das angefochtene Urteil die Verwertbarkeit der Äußerungen N. P. gegenüber der Zeugin J. zu rechtfertigen versucht, die Verwertbarkeit der Angaben zum Tatgeschehen nicht begründen.
  • OLG Köln, 26.01.2018 - 1 RVs 3/18

    Zulässigkeit der Durchsuchung einer Wohnung, deren Mitinhaber der Beschuldigte

    Für eine zulässig erhobene Verfahrensrüge ist es erforderlich, dass die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen so genau bezeichnet sind, dass das Revisionsgericht aufgrund dieser Darlegungen das Vorhandensein - oder Fehlen - eines Verfahrensmangels feststellen kann, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen sind oder bewiesen werden (BGH NJW 1998, 838; BGH [08.11.00] NStZ-RR 2002, 2 [Sander]; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 5.Aufl., Rdn. 470; SenE vom 23.06.1998 - Ss 296/98 - SenE v. 09.01.2001 - Ss 477/00 - = VRS 100, 123 [125] = VM 2001, 52 [53]).
  • OLG Hamm, 15.09.2009 - 3 Ss OWi 689/09

    Beweisantrag; Anorderungen; Beweistatsache; Beweisziel; Rechtsbeschwerde;

    Die Erwägungen, mit denen die Tatrichterin den Beweisantrag abgelehnt hat, ergeben sich aus den Urteilsgründen (Seite 3), die bei zulässig erhobener Sachrüge vom Rechtsbeschwerdegericht zur Kenntnis zu nehmen und dementsprechend zur Ergänzung der Verfahrensrüge heranzuziehen (zu vgl. BGH in NStZ 1997, 378; NStZ 1996, 145 f.; StV 1995, 564; NStZ 1993, 142 f.; Meyer-Goßner, a.a.O., § 244, Rn. 85; § 344, Rn. 20; Kuckein in KK, a.a.O., § 344, Rn. 39).
  • OLG Köln, 24.10.2000 - Ss 329/00
    Bei einer Verfahrensrüge müssen gemäß § 344 Abs. 2 S. 2 StPO die den Verfahrensmangel enthaltenden Tatsachen ohne Bezugnahme und Verweisungen so vollständig angegeben werden, dass das Revisionsgericht allein auf Grund der Rechtfertigungsschrift ohne Rückgriff auf die Akte prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213 [214] = NJW 1952, 1386; BGHSt 29, 203 [204] = NJW 1980, 1292; BGH NJW 1982, 1655; BGH StV 1984, 454; BGH NJW 1998, 838; BayObLG NJW 1998, 3656; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 344 Rdnr. 21; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 5. Aufl., Rdnr. 470 m. w. Nachw.; SenE vom 23.06.1998 - Ss 296/98 - SenE v. 05.01.1999 - Ss 564/98 (B) - zu § 261 StPO; SenE v. 17.03.2000 - Ss 122/00 -).
  • BGH, 17.06.2008 - 3 StR 217/08

    Verfolgungsverjährung (Ruhen; Eintritt vor Änderung des Verjährungsrechts)

    Jedoch ist Ihre Anwendung ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes - wie vorliegend - bereits Verfolgungsverjährung eingetreten war (BGHSt 47, 245, 246, 247; NStZ 1997, 296; 1998, 244; 2000, 251; NStZ-RR 1999, 139; Fischer aaO § 78b Rdn. 3 m.w.N.).".
  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss 348/02

    Widerspruch, Widerspruchslösung, Beweisverwertungsverbot, Zeugnisverweigerung,

    Diesbezüglich kann aber aufgrund der umfassend erhobenen Sachrüge der Inhalt des Urteils ergänzend berücksichtigt werden (vgl. BGH StV 2001, 386; StraFo 2001, 86, 87; BGH bei Kusch NStZ 1997, 378; BGH StV 1995, 564; BGH NStZ 1993, 142, 143; Kuckein, in Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 344 Rn. 39).
  • OLG Nürnberg, 29.02.2012 - 1 St OLG Ss 292/11

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge der

    8 Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO für eine zulässig erhobene Verfahrensrüge erforderlich, dass die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen so genau dargelegt werden, dass das Revisionsgericht auf Grund dieser Darlegungen das Vorhandensein - oder Fehlen - eines Verfahrensmangels feststellen kann, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen sind oder bewiesen werden (vgl. BGH NStZ 1996, 145).
  • OLG Köln, 30.07.1998 - Ss 359/98
  • OLG Zweibrücken, 20.12.2010 - 1 SsBs 29/09

    Zur Pflicht des Betroffenen zum Erscheinen zu der im selbständigen

  • BGH, 18.12.2012 - 3 StR 458/12

    Berichtigung des Urteilstenors (keine Aufnahme gesetzlicher Regelbeispiele);

  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 72/97

    Berücksichtigung der schwerwiegenden Folgen der Tat zum Nachteil des Angeklagten

  • OLG Hamm, 18.03.2008 - 3 Ss 82/08

    Anforderungen an Verfahrensrüge

  • LG Münster, 01.03.2021 - 2 Ks 17/20
  • BayObLG, 25.02.2004 - 4St RR 2/04

    D (A), unerlaubter Aufenthalt, Strafverfahren, Werkvertragsarbeitnehmer, Visum,

  • BGH, 05.12.1996 - 1 StR 628/96

    Unzulässigkeit einer Aufklärungsrüge - Vorliegen eines Rechtsfehlers

  • OLG München, 08.05.2006 - 4St RR 66/06

    Teilnahme an Hauptverhandlung bei anderweitiger beruflicher Verpflichtung

  • OLG Köln, 02.07.1999 - Ss 245/99
  • OLG München, 24.02.2005 - 4St RR 10/05

    Erforderlichkeit einer Glaubwürdigkeitsbegutachtung bei erwachsenem Zeugen

  • OLG Hamm, 12.11.1998 - 3 Ss OWi 1248/98

    Aktenwidrigkeit der Feststellungen, freie Beweiswürdigung, Möglichkeit eines

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Rechtsprechung
   BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95   

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https://dejure.org/1995,1267
BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95 (https://dejure.org/1995,1267)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1995 - 3 StR 163/95 (https://dejure.org/1995,1267)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1995 - 3 StR 163/95 (https://dejure.org/1995,1267)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Information des Angeklagten - Einzelheiten der Anklage - Tochter des Angeklagten - Zeugnisverweigerungsrecht - Untersuchungsverweigerungsrecht - Glaubwürdigkeit - Verwertungsverbot - Zustimmung der Mutter

  • rechtsportal.de

    StPO § 200, § 252

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 206
  • NStZ 1996, 95
  • StV 1995, 563
  • StV 1996, 192 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.06.1989 - 4 StR 201/89

    Verwertbarkeit von Angaben Angehöriger gegenüber einem gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95
    Die Tochter des Angeklagten hätte vor der Exploration durch die Sachverständige O. sowohl über ihr Recht zur Aussageverweigerung als auch über ihre Berechtigung, die Mitwirkung an der Glaubwürdigkeitsbegutachtung abzulehnen, richterlich belehrt werden müssen (vgl. BGHSt 36, 217, 220 [BGH 29.06.1989 - 4 StR 201/89]; BGHR StPO § 52 III 1 Belehrung 4; BGH NStZ 1991, 398).

    In jedem Falle hätte das Kind vom Landgericht als der beauftragenden Stelle in kindgerechter Weise belehrt und dabei auch darauf hingewiesen werden müssen, daß es trotz der Zustimmung seiner Mutter Angaben und Mitwirkung verweigern dürfe; auf die Sachverständige durfte diese Aufgabe nicht übertragen werden (vgl. BGHSt 36, 217, 220 [BGH 29.06.1989 - 4 StR 201/89]; BGHR StPO § 52 III 1 Belehrung 4).

    Dieser Mangel begründet die Unverwertbarkeit der Äußerungen des Mädchens gegenüber der Sachverständigen O. (vgl. BGHSt 36, 217, 220 [BGH 29.06.1989 - 4 StR 201/89]; BGH NStZ 1991, 398).

  • BGH, 16.04.1991 - 5 StR 158/91

    Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen: Belehrung eines Kindes

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95
    Die Tochter des Angeklagten hätte vor der Exploration durch die Sachverständige O. sowohl über ihr Recht zur Aussageverweigerung als auch über ihre Berechtigung, die Mitwirkung an der Glaubwürdigkeitsbegutachtung abzulehnen, richterlich belehrt werden müssen (vgl. BGHSt 36, 217, 220 [BGH 29.06.1989 - 4 StR 201/89]; BGHR StPO § 52 III 1 Belehrung 4; BGH NStZ 1991, 398).

    Dabei läßt der Senat dahingestellt, ob die Mutter die Zustimmung zur Aussage und zur Begutachtung des Kindes überhaupt rechtswirksam erteilen konnte oder ob es wegen der Beschuldigung des anderen Elternteils und des daraus folgenden Interessengegensatzes in entsprechender Anwendung des § 52 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz StPO der Bestellung eines Ergänzungspflegers bedurft hätte (so Pelchen in KK-StPO 3. Aufl. § 52 Rdn. 29; Paulus in KMR 7. Aufl. § 52 Rdn. 25; Rieß NJW 1975, 83 Fußn. 42; a.A. Dahs in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 52 Rdn. 35; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 52 Rdn. 20, offen gelassen von BGH NStZ 1991, 398 und BGHR StPO § 52 II 2 Ergänzungspfleger 1).

    Dieser Mangel begründet die Unverwertbarkeit der Äußerungen des Mädchens gegenüber der Sachverständigen O. (vgl. BGHSt 36, 217, 220 [BGH 29.06.1989 - 4 StR 201/89]; BGH NStZ 1991, 398).

  • BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76

    Verlesung der Niederschriften früherer Vernehmungen ohne Hinweis auf das

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95
    Vom Bundesgerichtshof ist freilich eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß vor der Verwertung von Angaben in einer früheren Vernehmung erst geklärt werden muß, ob der zur Zeugnisverweigerung berechtigte Zeuge von diesem Recht Gebrauch macht, dann zugelassen worden, wenn der weigerungsberechtigte Zeuge im Zeitpunkt der Hauptverhandlung nicht erreichbar war, weil sein Aufenthalt nicht ermittelt werden konnte (BGHSt 25, 176; vgl. auch BGHSt 27, 139).

    Dabei ist unentschieden geblieben, ob dies nur gilt, wenn der Zeuge bereits früher über sein Zeugnisverweigerungsrecht ordnungsgemäß belehrt worden war (vgl. BGHSt 27, 139, 143).

  • BGH, 11.04.1973 - 2 StR 42/73

    Gerichtliche Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95
    ob der Zeuge von seinem Weigerungsrecht Gebrauch macht oder darauf verzichtet (BGHSt 25, 176, 177; 7, 194, 196; 2, 110, 111; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 52 Rdn. 16).

    Vom Bundesgerichtshof ist freilich eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß vor der Verwertung von Angaben in einer früheren Vernehmung erst geklärt werden muß, ob der zur Zeugnisverweigerung berechtigte Zeuge von diesem Recht Gebrauch macht, dann zugelassen worden, wenn der weigerungsberechtigte Zeuge im Zeitpunkt der Hauptverhandlung nicht erreichbar war, weil sein Aufenthalt nicht ermittelt werden konnte (BGHSt 25, 176; vgl. auch BGHSt 27, 139).

  • BGH, 06.07.1965 - 5 StR 229/65

    Heilung von Belehrungsmängeln

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95
    Das wohlverstandene Interesse des Kindes an der Beziehung zu dem beschuldigten Vater läßt die Verwertung der Angaben gegenüber der Sachverständigen nicht zu, ohne daß auf Grund richterlicher Belehrung und in richterlicher Verantwortung geklärt worden ist, ob es mit der Verwertung seiner Angaben und der Untersuchungsbefunde einverstanden ist (vgl. BGHSt 20, 234 [BGH 06.07.1965 - 5 StR 229/65]/235; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 52 Rdn. 31).
  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 800/51
    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95
    ob der Zeuge von seinem Weigerungsrecht Gebrauch macht oder darauf verzichtet (BGHSt 25, 176, 177; 7, 194, 196; 2, 110, 111; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 52 Rdn. 16).
  • BGH, 16.05.1995 - 4 StR 237/95

    Wirksamkeit - Umfang der Rechtskraft - Kindlicher Zeuge - Aussage eines Kindes -

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95
    Im weiteren Verfahren wird wegen der besonderen Schwierigkeiten in der Glaubwürdigkeitsbeurteilung von kleinen Kindern im Alter der Tochter des Angeklagten sowie wegen des zeitlichen Abstands zwischen dem ersten Verdacht der Mutter und der vor dem Hintergrund von Unstimmigkeiten über das Besuchsrecht des Angeklagten erstatteten Strafanzeige der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung erhöhte Beachtung geschenkt werden müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Mai 1995 - 4 StR 237/95).
  • BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54

    Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95
    ob der Zeuge von seinem Weigerungsrecht Gebrauch macht oder darauf verzichtet (BGHSt 25, 176, 177; 7, 194, 196; 2, 110, 111; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 52 Rdn. 16).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95
    Denn insoweit bestehende Mängel begründen nicht die Unwirksamkeit der Anklage (vgl. BGHSt 40, 44, 45; BGHR StPO § 200 I 1 Tat 11).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95
    Ihr liegt zwar noch die nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen in BGHSt 40, 138 nicht mehr gerechtfertigte Wertung mehrerer Verfehlungen als eine fortgesetzte Handlung zugrunde.
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Im Gegensatz dazu kommt der Ausdeutung von Kinderzeichnungen sowie der Deutung von Interaktionen, die Kinder unter Einsatz sog. anatomisch korrekter Puppen darstellen, in forensisch-aussagepsychologischen Gutachten in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zu (vgl. BGH StV 1995, 563; dezidiert ebenso Gutachten Prof. Dr. Fiedler und Prof. Dr. Steller; Endres/Scholz aaO 8 f.).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Die Anklageschrift erfüllt in solchen Fällen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (rechtsgrundsätzlich BGHSt 40, 44, 45 ff.; nachfolgend BGH NJW 1996, 206; NStZ 1996, 295; 1996, 383; 1997, 145; 1997, 280; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14).

    Sie verpflichten das Tatgericht allerdings dann, wenn sich im Verfahren wegen einer Serie nicht näher individualisierter Einzeltaten nachträglich die Möglichkeit einer weitergehenden Präzisierung der Umschreibung dieser Einzeltaten ergibt, dazu dem Angeklagten rechtliches Gehör zu gewähren (BGHSt 40, 44, 48; BGH NJW 1996, 206).

    Dies gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz (BGH, Beschl. vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97) oder teilweise nicht mehr aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. BGH NStZ 1996, 294; NJW 1996, 206; Beschl. vom 1. April 1998 - 3 StR 22/98) oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt.

  • BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02

    Hinweispflicht bei Konkretisierung einer ungenauen Fassung der Anklageschrift nur

    Dem entspricht die Forderung, daß Mängel in der Informationsfunktion der Anklage durch entsprechende Hinweise in der Hauptverhandlung zu beheben seien (BGH NStZ 1996, 95).

    aa) Es gibt Entscheidungen, die schlicht feststellen, daß das Gericht, wenn sich die in der Anklage im Tatsächlichen nicht oder wenig konkret beschriebenen Vorwürfe in der Hauptverhandlung konkretisieren, mit Hinweisen nach oder entsprechend § 265 StPO zu reagieren hat (vgl. u. a. BGHSt 40, 44; 43, 293, 299; 44, 153; BGH NStZ 1996, 95).

    b) Der Senat zweifelt, ob die - auch von ihm (NStZ 1996, 95) vertretene - Auffassung, daß Konkretisierungsdefizite der Anklage, die sich aus der Natur der angeklagten Taten ergeben und ungeachtet ihrer nachteiligen Auswirkungen für eine sachgerechte Verteidigung hinzunehmen sind, in der Hauptverhandlung durch Hinweise nach oder entsprechend § 265 StPO auszugleichen seien, zutrifft und ob die dem entsprechende Rechtsprechung in dieser Allgemeinheit fortgeführt werden kann.

  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    Bei der Art und Weise, in der hier vor Beginn der strafrechtlichen Ermittlungen Befragungen des Kindes durch Privatpersonen und "Vorbereitungen" auf die polizeiliche Vernehmung durchgeführt wurden, war der Beweiswert der belastenden Angaben besonders kritisch zu würdigen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 1; BGH, Beschluß vom 23. August 1995 - 3 StR 163/95; Urteil vom 3. November 1993 - 2 StR 434/93).
  • OLG Köln, 24.10.2000 - Ss 329/00
    Dagegen haben Mängel in der weiteren Funktion der Anklage, den Angeschuldigten zur Vorbereitung seiner Verteidigung über Einzelheiten des Tatvorwurfs und die Beweismittel zu unterrichten (sog. Informationsfunktion; vgl. BGH NJW 1996, 206; …

    Unzulänglichkeiten in der Erfüllung dieser Aufgabenstellung stellen keinen wesentlichen Mangel dar und berühren deren Wirksamkeit nicht (BGHSt 40, 44 [45] = NStZ 1994, 350; BGHSt 40, 390 [392] = NStZ 1995, 297 = StV 1995, 337 [338]; BGH NJW 1996, 206; …

  • BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07

    Urteilsgründe (geschlossene Darstellung des in der Hauptverhandlung

    Insoweit bestehende Mängel begründen nicht die Unwirksamkeit der Anklage (vgl. BGHSt 40, 44, 45; BGH NStZ 1996, 95).
  • OLG Hamm, 07.02.2011 - 5 Ws 459/10

    Deliktscharakter des Betrugs; Voraussetzungen für die Annahme eines

    Eine Wertlosigkeit der veräußerten Ware wäre allenfalls ohne weiteres dann anzunehmen, wenn das tatsächlich gelieferte Hackfleisch einem Verkehrsverbot unterlegen hätte (vgl. BGH NStZ 1996, 95 = StV 1996, 73= wistra 1996, 21).
  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

    Dies gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz (BGH, Beschl. vom 17. Dezember 1997 2 StR 591/97) oder teilweise nicht mehr aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. BGH NStZ 1996, 294; NJW 1996, 206; Beschl. vom 1. April 1998 3 StR 22/98) oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt.
  • OLG Rostock, 06.01.2015 - 20 RR 108/14

    Ablehnung eines Sachverständigen im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit

    Dabei kommt erschwerend hinzu, dass die Sachverständige das Kind sogar selbst - wenn auch rechtlich unwirksam (vgl. BGH NJW 1991, 2432; NJW 1996, 206; NStZ 1997, 349) - vor Beginn der Untersuchung noch auf sein Recht hingewiesen hat, keine Angaben machen zu müssen, was belegt, dass der Gutachterin das Zeugnisverweigerungsrecht ihrer Probandin sehr wohl bewusst gewesen ist.
  • OLG Köln, 07.12.1999 - Ss 484/99

    Strafbarkeit des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Strafbarkeit

    Mit den weiteren nach § 200 StPO in die Anklageschrift aufzunehmenden Angaben, wozu auch die Angabe der gesetzlichen Merkmale der Straftat und der anzuwendenden Strafvorschriften gehört, sollen der Angeklagte und die übrigen Verfahrensbeteiligten über weitere Einzelheiten des Vorwurfs unterrichtet und ihnen Gelegenheit gegeben werden, ihr Prozeßverhalten auf den Anklagevorwurf einzustellen; insbesondere soll der Angeklagte in die Lage versetzt werden, sich sachgerecht zu verteidigen (sog. Informationsfunktion; vgl. BGH NJW 1996, 206; BayObLGSt 1991, 6, 10 = wistra 1991, 195).

    Unzulänglichkeiten allein in der Erfüllung der Informationsfunktion führen allerdings noch nicht zur Unwirksamkeit der Anklageschrift (BGHSt 40, 44, 45 = NStZ 1994, 350 f.; BGH NJW 1996, 206; …

  • BGH, 05.11.2002 - 1 StR 254/02

    Wirksame Anklage (Konkretisierungs- und Umgrenzungsanforderungen;

  • BGH, 25.10.2010 - 1 StR 369/10

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Aussage gegen

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95

    Ungenau gefaßte Anklage - Gericht - Hinweispflicht - Konkret bestimmte Taten

  • BGH, 01.04.1998 - 3 StR 22/98

    Verfahrenseinstellung wegen des Verfahrenshindernisses unwirksamer Anklage -

  • BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95

    Tatrichter - Beweisanzeichen - Aussage gegen Aussage - Getrennte Prüfung der

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 152/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Sexueller Missbrauch von Kindern

  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 54/00

    Begrenzung des Wirtschaftsplans durch den Jahresabschluss

  • OLG Köln, 15.08.2000 - Ss 333/00
  • BGH, 08.11.1995 - 2 StR 531/95

    Nichtrichterliche Vernehmungspersonen - Hauptverhandlung - Zeugnisverweigerung -

  • AG Freiburg, 22.07.2020 - 25 Ds 230 Js 23725/18

    Strafbarkeit des sog. Stealthing

  • OLG Rostock, 06.01.2015 - 126 Js 16621/12

    Befangenheit eines Sachverständigen bei Nichtbeachtung der Aussageunwilligkeit

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