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   BGH, 05.12.1995 - 4 StR 698/95   

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https://dejure.org/1995,2244
BGH, 05.12.1995 - 4 StR 698/95 (https://dejure.org/1995,2244)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1995 - 4 StR 698/95 (https://dejure.org/1995,2244)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1995 - 4 StR 698/95 (https://dejure.org/1995,2244)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Bandenmäßiges Handeltreiben - Nicht geringe Menge - Beweiswürdigung - Geständnis - Mittäterschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a, § 30, § 30a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 325
  • StV 1996, 214
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.03.1992 - 3 StR 40/92

    Bestimmung des Schuldumfangs durch Ermittlung der Menge und Qualität des

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - 4 StR 698/95
    Bei dem vom Landgericht in allen Fällen angenommenen Tatbestand des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 a Abs. 1 BtMG) ist es, ebenso wie bei Anwendung der §§ 29 a Abs. 1 Nr. 2, 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, zur Bestimmung des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" erforderlich, diese Menge durch Angabe des Wirkstoffes des Betäubungsmittels genau, notfalls durch Schätzung unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes, festzustellen (vgl. BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 nicht geringe Menge 7).
  • BGH, 05.08.1992 - 3 StR 303/92

    Geringer Schuldumfang bei Nichtgefährdung anderer Personen durch das

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - 4 StR 698/95
    c) Einen Rechtsfehler stellt es auch dar, daß das Landgericht sich in diesem Zusammenhang keine Klarheit darüber verschafft hat, welcher Anteil der von dem Angeklagten erworbenen Rauschgiftmengen dem Eigenkonsum - und damit dem unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) - und welcher Anteil der Veräußerung zuzurechnen ist (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Schuldumfang 5).
  • BGH, 17.10.1995 - 1 StR 462/95

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einzelne Tat - Neuer

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - 4 StR 698/95
    Eine bandenmäßige Begehung ist aber gerade nicht schon dann anzunehmen, wenn die Beteiligten als Mittäter im Sinne des § 25 Abs. 2 StGB zusammenwirken (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 462/95).
  • BGH, 09.03.1993 - 5 StR 33/93

    Methylendioxymethamphetamin-Base - Geringe Menge

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - 4 StR 698/95
    Soweit der Angeklagte nach den Feststellungen auch mit Ecstasy-Tabletten - Wirkstoff Methylendioxymethamphetamin (MDMA) - Handel getrieben hat (Nummern 16. und 17. der Urteilsgründe), verweist der Senat zur Bestimmung der nicht geringen Menge auf die Entscheidung BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 11 hin.
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 62/87

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und unterlassene Hilfeleistung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - 4 StR 698/95
    Wenn das Tatgericht einen Angeklagten aufgrund dessen eigener Einlassung verurteilt, so setzt dies voraus, daß es sich von der Richtigkeit dieser Einlassung überzeugt hat (BGHR StPO § 261 Einlassung 1; Herdegen in KK-StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 1).
  • BGH, 13.09.1988 - 1 StR 451/88

    Auszugsweise Verlesung von Briefen die während des Aufenthalts der Angeklagten in

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - 4 StR 698/95
    Die Verbindung zu einer Bande setzt voraus, daß sich mindestens zwei Personen mit dem ernsthaften Willen zusammengeschlossen haben, künftig für eine gewisse Dauer selbständige, im einzelnen ungewisse Straftaten der von der jeweiligen Strafnorm umschriebenen Art zu begehen (st. Rspr.; BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 1 m.w.N.).
  • BGH, 26.11.1987 - 1 StR 569/87

    Einschluss der inneren Tatbestandsseite von einem Geständnis

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - 4 StR 698/95
    Bei einfach gelagerten Sachverhalten mögen nähere Darlegungen hierzu unter Mitteilung des Inhalts des Geständnisses (vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 2) entbehrlich sein.
  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 334/93

    Wohnungsabwesenheit zum Brandstiftungszeitpunkt - § 306 Nr. 2 StGB aF (§ 306a

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - 4 StR 698/95
    Die Feststellungen des angefochtenen Urteils zum Schuldspruch sind - wie sich aus folgendem ergibt - derart lückenhaft, daß sich Art und Umfang der Schuld nicht in dem zur Überprüfung des Rechtsfolgeausspruchs notwendigen Maß bestimmen lassen und die sonst grundsätzlich gegebene Trennbarkeit zwischen Schuld- und Strafausspruch hier zu verneinen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Juli 1993 - 3 StR 334/93).
  • BGH, 20.12.2022 - 2 StR 232/21

    Ausbeutung der Arbeitskraft (Tätigkeit als Künstler; Ausbeutung: Legaldefinition,

    Ein einfach gelagerter Fall, bei dem möglicherweise nähere Darlegungen entbehrlich sein könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1995 - 4 StR 698/95, StV 1996, 214, 215), liegt angesichts der aufgezeigten Umstände nicht vor.
  • BGH, 15.04.2013 - 3 StR 35/13

    Amtsaufklärungsgrundsatz (Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Vorhandensein

    Die Beschränkung der Beweiswürdigung im Wesentlichen auf den bloßen Hinweis, der Angeklagte sei geständig gewesen, genügt insbesondere dann nicht, wenn aufgrund der Komplexität und der zahlreichen Details des festgestellten Sachverhalts Zweifel bestehen können, dass der Angeklagte an das Tatgeschehen eine auch in den Einzelheiten genügende Erinnerung hat (BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, NStZ-RR 2012, 256 f. und vom 5. Dezember 1995 - 4 StR 698/95, StV 1996, 214, 215).
  • BGH, 13.09.2016 - 5 StR 338/16

    Geständige Einlassung als Grundlage der den Schuldspruch tragenden Feststellungen

    Im vorliegenden Fall konnte deshalb kein Zweifel bestehen, dass der Angeklagte an das erst kurze Zeit zurückliegende Tatgeschehen eine auch in den wesentlichen tatbestandsausfüllenden Einzelheiten genügende Erinnerung hatte (vgl. demgegenüber für Sachverhalte von hoher Komplexität und mit zahlreichen Details BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, aaO; Beschlüsse vom 5. Dezember 1995 - 4 StR 698/95, StV 1996, 214, 215; vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, NStZ-RR 2012, 256 f.; vom 15. April 2013 - 3 StR 35/13, aaO, und vom 3. März 2016 - 2 StR 360/15, wistra 2016, 277).
  • BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11

    Inbegriffsrüge (Überzeugungsbildung bei Geständnis); Mittäterschaft bei

    Die Beschränkung der Beweiswürdigung im Wesentlichen auf den bloßen Hinweis, der Angeklagte sei geständig gewesen, genügt insbesondere dann nicht, wenn aufgrund der Komplexität und der zahlreichen Details des festgestellten Sachverhalts Zweifel bestehen können, dass der Angeklagte an das Tatgeschehen eine auch in den Einzelheiten genügende Erinnerung hat (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1995 - 4 StR 698/95, StV 1996, 214, 215).
  • BGH, 22.03.2022 - 3 StR 69/22

    Unterfallen der Bewertung eines Geständnisses dem Grundsatz der freien

    In jedem Fall müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Würdigung der Beweise auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht, die dem Revisionsgericht eine Überprüfung nach den Maßstäben rationaler Argumentation ermöglicht (s. insgesamt BGH, Beschluss vom 13. September 2016 - 5 StR 338/16, BGHR StPO § 261 Abs. 1 Satz 2 Geständnis 1 Rn. 7 mwN; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 24. September 2013 - 2 StR 267/13, BGHSt 59, 21 Rn. 26 ff.; vom 29. Dezember 2015 - 2 StR 322/15, NStZ-RR 2016, 147; vom 15. April 2013 - 3 StR 35/13, NStZ 2014, 53; vom 5. Dezember 1995 - 4 StR 698/95, StV 1996, 214, 215; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 261 Rn. 63).

    Ein einfach gelagerter Fall, bei dem möglicherweise nähere Darlegungen entbehrlich sein könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1995 - 4 StR 698/95, StV 1996, 214, 215), liegt angesichts der aufgezeigten Umstände nicht vor.

  • OLG Bamberg, 25.06.2015 - 3 OLG 6 Ss 44/15

    Notwendige Feststellungen zu Teilmengen bei gleichzeitigem BtM-Erwerb zum

    Die Teilmengen sind vielmehr - notfalls unter Beachtung des Zweifelssatzes im Wege der Schätzung - tatrichterlich festzustellen, weil anderenfalls ungewiss bleibt, ob überhaupt eine nicht geringe Menge im Sinne von § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG Gegenstand des Handeltreibens war (u.a. Anschluss an BGH StV 1996, 214; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 [Konkurrenzen 5]; BGH StV 2004, 602; BGH NStZ 2006, 173 und BGH NStZ-RR 2008, 153).

    Im Übrigen wirken sich die entsprechenden Teilmengen und ihr Verhältnis zueinander über ihre tatbestandliche Einordnung hinaus bei der Gewichtung der Tat im Rahmen der Strafzumessung aus (stRspr., vgl. z.B. BGH StV 1996, 214; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 [Konkurrenzen 5]; BGH StV 2004, 602; BGH NStZ 2006, 173 und BGH NStZ-RR 2008, 153; ferner Weber BtMG 4. Aufl. § 29a Rn. 184, 191 und Körner/Patzak/Volkmer BtMG 7. Aufl. § 29a Rn. 168, jeweils m.w.N.).

  • OLG Hamm, 31.10.2001 - 2 Ss 940/01

    Zusage des Tatrichters, Einhalten, Hinweis, Wahrunterstellung; Verstoß gegen

    Darauf kann vorliegend jedoch nicht verzichtet werden, da nur ein Teil des erworbenen Kokains verkauft werden sollte und verkauft worden ist (vgl. u.a. BGH StV 1996, 214, 215).

    Angesichts des Umstandes, dass bei Kokain teilweise schon bei einem Wirkstoffgehalt von 40% von einer guten Qualität ausgegangen wird (BGH StV 1996, 214) wird auch die Annahme, bei einem Wirkstoffgehalt von 10% handle es sich schon um eine "relativ schlechte" Qualität weiterer Begründung bedürfen.

  • BGH, 08.11.2007 - 5 StR 393/07

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (ungehinderte Zugang zur

    Da ein auf die Gesamtmenge von 70 Gramm Heroingemisch gerichteter Umsatzwillen nicht festzustellen war (UA S. 18), ist der Verbrechenstatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG auch hinsichtlich der Begehungsform des Handeltreibens nicht erfüllt (vgl. dazu Körner, BtMG, 5. Aufl., § 29a Rdnr. 96; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1995 - 4 StR 698/95 -).
  • BGH, 23.04.1996 - 4 StR 132/96

    Umfang der erforderlichen Feststellungen - Schätzung - Wirkstoffgehalt des

    Das Landgericht hätte zu bedenken gehabt, daß bereits gute Qualität bei einem Wirkstoffgehalt von 40 % gegeben ist (vgl. Senatsbeschluß StV 1996, 214, 215; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 a Rdn. 51).
  • BGH, 12.10.1999 - 4 StR 391/99

    Vollständiger Sachvortrag bei der Verfahrensbeschwerde; Abwesenheit in der

    Als Handelsmenge durfte ihm schon im Hinblick auf den vom Landgericht als erfüllt angesehenen Tatbestand nur der Anteil des Kokains angelastet werden, den der Angeklagte zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorgesehen hatte (BGH StV 1996, 214, 215).
  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 479/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • OLG Naumburg, 11.11.2013 - 2 Ss 125/13

    Betäubungsmittelstrafverfahren: Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts bei

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 699/95

    Anforderungen an die Feststellung der Glaubwürdigkeit eines tatbeteiligten Zeugen

  • OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ss 65/03

    Beweiswürdigung, Einlassung, Geständnis

  • LG Münster, 17.01.2017 - 10 KLs 11/14
  • BayObLG, 24.06.1997 - 4St RR 128/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang,

  • BayObLG, 02.10.2001 - 4St RR 112/01

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang,

  • BayObLG, 04.08.2000 - 4St RR 99/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang,

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