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   BGH, 14.12.1995 - 5 StR 206/95   

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https://dejure.org/1995,3170
BGH, 14.12.1995 - 5 StR 206/95 (https://dejure.org/1995,3170)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1995 - 5 StR 206/95 (https://dejure.org/1995,3170)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1995 - 5 StR 206/95 (https://dejure.org/1995,3170)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verhandlungsunfähigkeit - Revision - Hauptverhandlung - Verfahrenseinstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 205, § 230

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 250
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 434/94

    Verhandlungsunfähigkeit im Revisionsverfahren (spezifische Auslegung;

    Auszug aus BGH, 14.12.1995 - 5 StR 206/95
    Der Senat hat bereits grundsätzlich entschieden, daß es für die Verhandlungsfähigkeit im Revisionsverfahren ausreiche, wenn der Angeklagte - als Beschwerdeführer - mindestens zeitweilig zu einer Grundübereinkunft mit seinen Verteidigern über die Fortführung oder Rücknahme des Rechtsmittels in der Lage sei (BGHSt 41, 16 [BGH 08.02.1995 - 5 StR 434/94] und 72 = NStZ 1995, 390 und 394; vgl. auch BVerfG - Kammer - NStZ 1995, 391).

    Der Sachverständige, der schon am 31. Mai 1994 und für den Senat in der Sache 5 StR 434/94 am 15. Januar 1995 und am 5. März 1995 Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten erstattet hatte, hat den Angeklagten am 1. Dezember 1995 erneut eingehend exploriert.

  • BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94

    Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am

    Auszug aus BGH, 14.12.1995 - 5 StR 206/95
    Der Senat hat die für die Beurteilung der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten im Revisionsverfahren maßgeblichen Umstände in seinem Urteil vom 10. März 1995 in der Sache 5 StR 434/95 (BGHSt 41, 72 = NStZ 1995, 394) zusammengefaßt und die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten für das dortige Revisionsverfahren bejaht.

    Diese Rechte geben ihm die Möglichkeit, das Verfahren unabhängig von seinen Verteidigern mitzugestalten und sich so zu verteidigen (BGHSt 41, 72 = NStZ 1995, 390, 391).

  • BVerfG, 24.02.1995 - 2 BvR 345/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 14.12.1995 - 5 StR 206/95
    Der Senat hat bereits grundsätzlich entschieden, daß es für die Verhandlungsfähigkeit im Revisionsverfahren ausreiche, wenn der Angeklagte - als Beschwerdeführer - mindestens zeitweilig zu einer Grundübereinkunft mit seinen Verteidigern über die Fortführung oder Rücknahme des Rechtsmittels in der Lage sei (BGHSt 41, 16 [BGH 08.02.1995 - 5 StR 434/94] und 72 = NStZ 1995, 390 und 394; vgl. auch BVerfG - Kammer - NStZ 1995, 391).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 14.12.1995 - 5 StR 206/95
    Der Senat hat die maßgeblichen Fragen für die strafrechtliche Verantwortung von Mitgliedern des Nationalen Verteidigungsrats für die Tötungen an der innerdeutschen Grenze durch Grenztruppen der DDR in seinem Urteil vom 26. Juli 1994 (BGHSt 40, 218) geklärt.
  • KG, 14.08.2015 - 4 Ws 62/15

    Verhandlungsunfähigkeit

    Liegt Verhandlungsunfähigkeit dagegen nur vorübergehend vor und bestehen Zweifel an einer dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit, die etwa dann begründet sein können, wenn das Gericht Verhandlungsfähigkeit nicht sicher feststellen kann, kommt lediglich die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 205 StPO in Betracht (vgl. Senat aaO; BGH StV 1996, 250, 251; OLG Nürnberg MDR 1968, 516; LG Hannover StV 1988, 520, 521).
  • OLG Celle, 13.10.2011 - 31 Ss 42/11

    Durchführung des Revisionsverfahrens bei dauerhafter Abwesenheit des Angeklagten

    In der Revisionshauptverhandlung hat der anwesende Angeklagte zwar das Recht auf Gewährung des letzten Wortes; jedoch kann er auch dabei für das Revisionsverfahren maßgebliche Erklärungen nach § 344 StPO, die nach § 345 StPO nur befristet angebracht werden können und der dort genannten Form bedürfen, nicht wirksam abgeben (vgl. zum Ganzen BGHSt 41, 16; BGH StV 1996, 250).
  • OLG Brandenburg, 26.05.2004 - 2 Ws 97/04

    Fortführung des Revisionsverfahren durch Abwesenheit aufgrund Abschiebung des

    Nach diesen Grundsätzen wird es im Revisionsverfahren erforderlich, aber auch ausreichend sein, wenn der Angeklagte die Fähigkeit hatte, über die Einlegung des Rechtsmittels der Revision verantwortlich zu entscheiden, und mindestens zeitweilig zu einer Grundübereinkunft mit seinem Verteidiger über die Fortführung oder Rücknahme des Rechtsmittels in der Lage ist (vgl. BGHSt 41, 16 f sowie BGH StV 1996, 250 f jeweils zur Frage der Verhandlungsfähigkeit im Revisionsverfahren).
  • LG Kassel, 20.09.2017 - 10 KLs 4710 Js 17180/14
    Was bedeutet dies nun aber für die Frage der Verhandlungsfähigkeit? Verhandlungsfähigkeit im strafprozessualen Sinne bedeutet, dass der Angeklagte in der Lage sein muss, seine Interessen in und außerhalb der Verhandlung vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen sowie Prozesserklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen (BGH, NStZ 1995, 390 (391) [BGH 08.02.1995 - 5 StR 434/94] [BGH 08.02.1995 - 5 StR 434/94] ; STV 1996, 250, Pfeifer, in: KK, Einl. Randnummer 126; Dreyer, in: KK, § 205, Randnummer 4; Julius, § 205, Randnummer 4).
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