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   OLG Köln, 01.04.1996 - 2 Ws 122/96   

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https://dejure.org/1996,4622
OLG Köln, 01.04.1996 - 2 Ws 122/96 (https://dejure.org/1996,4622)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.04.1996 - 2 Ws 122/96 (https://dejure.org/1996,4622)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. April 1996 - 2 Ws 122/96 (https://dejure.org/1996,4622)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1996, 382
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 10.06.1994 - 2 Ws 230/94

    Ausländer; Fluchtgefahr; Längerer Aufenthalt in Deutschland; Absetzen in das

    Auszug aus OLG Köln, 01.04.1996 - 2 Ws 122/96
    Fluchtgefahr ist nur gegeben, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalles eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, daß der Beschuldigte sich dem (vorliegend: weiteren) Strafverfahren (bzw. vorliegend: der etwaigen späteren Strafvollstreckung) entziehen werde als für die Erwartung, er werde am Verfahren teilnehmen (vgl. Senat StV 94, 582; Boujong in KK § 112 Rdnr. 15 m.w.N.).
  • OLG Köln, 11.08.1989 - 2 Ws 404/89
    Auszug aus OLG Köln, 01.04.1996 - 2 Ws 122/96
    Weil aber Gegenstand der Verurteilung nur ein minder schwerer Fall des Totschlags nach § 213 StGB ist, ist - entgegen der Ansicht der Schwurgerichtskammer in dem Nichtabhilfebeschluß vom 14. März 1996 und der Generalstaatsanwaltschaft - nicht mehr der Haftgrund des § 112 Abs. 3 StPO einschlägig; § 112 Abs. 3 StPO enthält nämlich eine abschließende Aufzählung, welche die Fälle des § 213 (auch wenn dieser nur eine Strafzumessungsregel für § 212 StGB darstellt) nicht erfaßt (vgl. OLG Köln StV 89, 486; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 112 Rdnr. 36; Boujong in Karlsruher Kommentar, StPO, 3. Aufl., § 112 Rdnr. 39; Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 112 Rdnr. 51; vgl. auch Paeffgen NStZ 90, 431).
  • OLG Braunschweig, 20.03.2013 - Ws 49/13

    Organtransplantation; Transplantationsbehandlung; Transplantationsgesetz; TPG;

    § 112 Abs. 3 StPO wäre dann aber unanwendbar (OLG Köln, Beschluss vom 01.04.1996 - 2 Ws 122/906, Strafverteidiger 1996, 382; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.06.2001 -1 Ws 44/01, Strafverteidiger 2001, 687; Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., Rdnr. 36 zu § 112).
  • OLG Köln, 01.06.2017 - 2 Ws 341/17

    Begriff der Verdunkelungsgefahr

    Eine Fluchtgefahr ist anzunehmen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte bzw. Angeklagte werde sich dem weiteren Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde sich ihm zur Verfügung halten (vgl.: Senat, StV 1994, 582; 1996, 382 und 1997, 642; Meyer-Goßner/Schmitt, 60. Aufl.,§ 112 Rn. 17 m.w.N.).
  • OLG Köln, 22.11.2001 - 2 Ws 513/01

    Untersuchunghsaft; Verschonung

    Aus diesem Grunde ist nach der Rechtssprechung des Senats (vgl. StV 96, 382 f.) der Haftgrund der Schwerkriminalität nicht einschlägig.
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