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   OLG Oldenburg, 23.10.1995 - Ss 331/95   

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https://dejure.org/1995,3612
OLG Oldenburg, 23.10.1995 - Ss 331/95 (https://dejure.org/1995,3612)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.10.1995 - Ss 331/95 (https://dejure.org/1995,3612)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. Oktober 1995 - Ss 331/95 (https://dejure.org/1995,3612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Befragung einreisender Personen im Rahmen der Zollkontrolle; Charakter einer Vernehmung; Verwertbarkeit von Erklärungen und Handlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befragung einreisender Personen im Rahmen der Zollkontrolle; Charakter einer Vernehmung; Verwertbarkeit von Erklärungen und Handlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 163a Abs. 3, § 136a

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 144
  • NStZ-RR 1996, 144 (Volltext mit amtl. LS)
  • StV 1996, 416
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.10.1995 - Ss 331/95
    Ein außer- halb der Regelung der §§ 163 a Abs. 4; 136 a StPO liegendes Beweisverwertungsverbot ist unter den vorliegenden Voraussetzungen nicht erkennbar (vgl. dazu BGHSt 40, 211, 215 ff).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.10.1995 - Ss 331/95
    Das Landgericht hätte die Aussage deswegen verwerten müssen, BGHSt 38, 214, 225. Das würde auch für die anfängliche Befragung des Angeklagten durch den Zeugen gelten, sähe man darin abweichend von der Bewertung des Senats bereits eine Vernehmung.
  • BGH, 09.11.2005 - 1 StR 447/05

    Widerspruchslösung: Bindung an den unterlassenen oder verspäteten Widerspruch bei

    Die Frage, ob der unterlassene oder verspätete Widerspruch in der ersten Hauptverhandlung nach Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht in der neuen Hauptverhandlung nicht mehr geltend gemacht werden kann (so BayObLG NStZ 1997, 99; OLG Celle StV 1997, 68; OLG Oldenburg StV 1996, 416; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 136 Rdn. 25; Boujong in KK StPO 5. Aufl. § 136 Rdn. 28; ebenso für das Berufungsverfahren OLG Stuttgart NStZ 1997, 405), ist, soweit ersichtlich, durch den Bundesgerichtshof noch nicht entschieden.
  • BayObLG, 19.07.1996 - 1St RR 71/96
    Der Senat kann nicht ausschließen, daß das Amtsgericht zu einer Verurteilung des Angeklagten gelangt wäre, wenn es bei seiner Entscheidung die Aussage des Zeugen V. berücksichtigt hätte, wozu es infolge des verspäteten Widerspruchs verpflichtet war (vgl. BGH MDR 1996, 623, 624; OLG Oldenburg NStZ-RR 1996, 144 ).

    Durch sein Verhalten hat der Angeklagte für den gesamten weiteren Fortgang des Verfahrens hier: die Verwertbarkeit seiner Angaben im Ermittlungsverfahren eine Vertrauensgrundlage geschaffen, die er dem Verfahren nicht wieder entziehen darf und an die er daher auch in der neuen Hauptverhandlung nach Zurückverweisung der Sache gebunden ist (im Ergebnis ebenso OLG Oldenburg NStZ-RR 1996, 144 a.E.).

  • OLG Celle, 29.08.1996 - 2 Ss 144/96
    Hat der Verteidiger der Verwertung des Ergebnisses einer Beweiserhebung nicht in Ausübung seines Erklärungsrechts (§ 257 StPO ) widersprochen, ist der Widerspruch auch nach Zurückverweisung durch das Revisionsgericht nicht mehr nachholbar (im Anschluß an OLG Oldenburg, StV 1996, 416 ).«.
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