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   OLG Rostock, 29.03.1996 - 2 Ss 217/95 I 7/96   

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https://dejure.org/1996,4515
OLG Rostock, 29.03.1996 - 2 Ss 217/95 I 7/96 (https://dejure.org/1996,4515)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29.03.1996 - 2 Ss 217/95 I 7/96 (https://dejure.org/1996,4515)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29. März 1996 - 2 Ss 217/95 I 7/96 (https://dejure.org/1996,4515)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • StV 1996, 419
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus OLG Rostock, 29.03.1996 - 2 Ss 217/95
    Diese Überzeugung verlangt nach herrschender Meinung seine persönliche Gewißheit für die zur Annahme der Tatschuld festzustellenden Tatsachen (vgl. Hanak in Loewe-Rosenberg, 24. Aufl., Rnr. 157, 164 zu § 337 StPO ; BGH VRS, 455; BGHSt 10, 208, 209; BGH NStZ 1992, 48 ).

    Das Revisionsgericht ist grundsätzlich nicht befugt, die Überzeugung des Tatrichters durch die eigene zu ersetzen (vgl. Hanak a.a.0. , Rnr. 15 zu § 261; BGHSt 10, 208, 210), weil es allein Aufgabe des Tatrichters ist, sich die Überzeugung von der Schuld oder Nichtschuld des Angeklagten zu verschaffen (BGH MDR 1978, 281 ).Das Revisionsgericht darf die Überzeugungsbildung des Tatrichters nur auf Rechtsmängel, d.h. daraufhin überprüfen, ob jene auf rechtlich und tatsächlich zutreffenden Erwägungen beruht oder etwa gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt.

  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82

    Freie Beweiswürdigung eines Tatrichters hinsichtlich aller Beweismittel -

    Auszug aus OLG Rostock, 29.03.1996 - 2 Ss 217/95
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH NJW 1982, 2882, 2883, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.1990 - 2 Ss 71/90
    Auszug aus OLG Rostock, 29.03.1996 - 2 Ss 217/95
    Die Einzelheiten des Nachvollzugs anhand der konkreten Umstände müssen im Urteil so umfassend dargestellt werden, daß dem Revisionsgericht die Nachprüfung ermöglicht wird, ob der Tatrichter aufgrund rechtsfehlerfreier Erwägungen zu seiner Bewertung des Beweisergebnisses gelangt ist (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 90, 506, 507 m.w.N.).
  • BGH, 20.12.1977 - 1 StR 287/77

    Besorgnis der Befangenheit wegen Bestellung von zwei Pflichtverteidigern durch

    Auszug aus OLG Rostock, 29.03.1996 - 2 Ss 217/95
    Das Revisionsgericht ist grundsätzlich nicht befugt, die Überzeugung des Tatrichters durch die eigene zu ersetzen (vgl. Hanak a.a.0. , Rnr. 15 zu § 261; BGHSt 10, 208, 210), weil es allein Aufgabe des Tatrichters ist, sich die Überzeugung von der Schuld oder Nichtschuld des Angeklagten zu verschaffen (BGH MDR 1978, 281 ).Das Revisionsgericht darf die Überzeugungsbildung des Tatrichters nur auf Rechtsmängel, d.h. daraufhin überprüfen, ob jene auf rechtlich und tatsächlich zutreffenden Erwägungen beruht oder etwa gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt.
  • OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92

    Angeklagter; Zeuge; Wiedererkennen; Beweisqualität; Täterbeschreibung;

    Auszug aus OLG Rostock, 29.03.1996 - 2 Ss 217/95
    Das ist unzureichend und rechtlich fehlerhaft (vgl. OLG Köln, StV 94, 67, 68 m.w.N.).
  • BGH, 20.09.1991 - 2 StR 17/91

    In dubio pro reo - Zeugenaussage - Übereinstimmung

    Auszug aus OLG Rostock, 29.03.1996 - 2 Ss 217/95
    Diese Überzeugung verlangt nach herrschender Meinung seine persönliche Gewißheit für die zur Annahme der Tatschuld festzustellenden Tatsachen (vgl. Hanak in Loewe-Rosenberg, 24. Aufl., Rnr. 157, 164 zu § 337 StPO ; BGH VRS, 455; BGHSt 10, 208, 209; BGH NStZ 1992, 48 ).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2000 - 2a Ss 328/00

    Zuverlässigkeit des Wiedererkennens

    Hat ein Zeuge den ihm zuvor unbekannten Täter anläßlich der Tat nur kurze Zeit beobachten können, so darf sich der Tatrichter nach der im Senatsbeschluß vom 5. Januar 2000 - 2a Ss 395/99-108/99 II - zitierten Rechtsprechung zur zeugenschaftlichen Täteridentifizierung nicht ohne weiteres auf die subjektive Gewißheit des Zeugen beim (ersten) Wiedererkennen anläßlich einer polizeilichen Lichtbildvorlage verlassen, sondern muß anhand objektiver Kriterien die Beweisqualität dieser Wiedererkennung nachprüfen (OLG Köln StV 94, 67, 68; OLG Rostock, StV 96, 419, 420).

    Mit festgestellten Mängeln des Vorlageverfahrens und der hierdurch bedingten Beeinträchtigung des Beweiswerts der Täteridentifizierung muß sich das Urteil auseinandersetzen, wobei unter Verwendung etwaiger zusätzlicher Beweisanzeichen alle gleich naheliegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten zu erörtern sind (OLG Düsseldorf StV 94, 8; OLG Köln StV 94, 67, 68 und StV 86, 12 und StV 92, 412, 413; OLG Frankfurt NStZ 88, 41f. und StV 88, 290f.; OLG Rostock, StV 96, 419, 420).

  • OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04

    Vorhalt; Grundlage der Überzeugungsbildung; Verlesung; Vernehmung eines

    Im Hinblick darauf, dass die Zeugin Garbe schon in der Hauptverhandlung vom 27. Februar 2003 zur Identifizierung des Angeklagten vernommen wurde, also zum Zeitpunkt ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung am 28. April 2004 bereits eine Situation des wiederholten Wiedererkennens vorlag, wird zudem auf die zum beschränkten Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens ergangene Rechtsprechung (BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995, 452; BGH StV 2004, 58; OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419; OLG Zweibrücken StV 2004, 65; Senatsbeschluss vom 04. März 2004 in 2 Ss 30/04 und Senatsbeschluss vom 22. April 2004 in 2 Ss 594/04) hingewiesen.
  • OLG Hamm, 22.04.2004 - 2 Ss 594/03

    Widererkennen, Anforderungen an die Urteilsgründe, Wiedererkennungsakt;

    Dem angefochtenen Urteil lässt sich noch nicht einmal ansatzweise entnehmen ist, dass sich das Amtsgericht des beschränkten Beweiswertes des wiederholten Wiedererkennens bewusst gewesen ist (vgl. dazu u.a. BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995 452 = 511, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung und aus der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung u.a. OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419; vgl. dazu die Literaturnachweise bei Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 4. Aufl., 2003, Rn. 511; aus der Rechtsprechung des Senats zuletzt Beschluss vom 4. März in 2 Ss 30/04).
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ss 79/01

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Schadenshöhe, erforderliche Feststellungen,

    Dahinstehen kann, ob dem angefochtenen Urteil ausreichend deutlich zu entnehmen ist, dass sich das Amtsgericht des beschränkten Beweiswertes des wiederholten Wiedererkennens bewusst gewesen ist (vgl. dazu u.a. BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995 452 = 511, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung und aus der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung u.a. OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419; vgl. dazu die Literaturnachweise bei Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 3. Aufl., 1999, Rn. 511).
  • OLG Hamm, 17.02.2000 - 2 Ss 108/00

    Beweiswert wiederholten Wiedererkennens

    Zutreffend ist zwar der Hinweis darauf, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995 452 = 511, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung) und der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung (siehe u.a. OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419) der Tatrichter sich des nach allgemeiner Meinung (vgl. dazu die Literaturnachweise bei Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 3. Aufl., 1999, Rn. 511) beschränkten Beweiswertes des wiederholten Wiedererkennens bewusst sein muss.
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 Ss 65/09
    Hat ein Zeuge den ihm zuvor unbekannten Täter anlässlich der Tat nur kurze Zeit beobachten können, so darf sich der Tatrichter nicht ohne weiteres auf die subjektive Gewissheit des Zeugen beim (ersten) Wiedererkennen verlassen, sondern muss anhand objektiver Kriterien die Beweisqualität dieser Wiedererkennung nachprüfen ( OLG Köln StV 1994, 67, 68 ; OLG Rostock, StV 1996, 419, 420 ; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, NStZ-RR 2001, 109 [OLG Düsseldorf 20.11.2000 - 2 a Ss 328/00 - 82/00 II]).
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