Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.05.1996

Rechtsprechung
   BGH, 09.08.1995 - 1 StR 59/95   

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https://dejure.org/1995,1378
BGH, 09.08.1995 - 1 StR 59/95 (https://dejure.org/1995,1378)
BGH, Entscheidung vom 09.08.1995 - 1 StR 59/95 (https://dejure.org/1995,1378)
BGH, Entscheidung vom 09. August 1995 - 1 StR 59/95 (https://dejure.org/1995,1378)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Unterlaufen der Form- und Fristgebundenheit der Revisionsbegründung - Anspruch auf Einsicht in die Ermittlungsakte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44, § 45, § 344, § 345

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 140
  • StV 1996, 522
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 21.03.2006 - 4 StR 110/05

    (Keine) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer weiteren

    Zudem kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer weiteren Verfahrensrüge grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision - wie hier - mit Verfahrensrügen und mit der Sachrüge form- und fristgerecht begründet worden ist (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 5, 9, 10, 12).
  • BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrüge; Verschulden des

    Eine Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen hat der Bundesgerichtshof ausnahmsweise zugelassen, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist trotz mehrfacher Mahnung Akteneinsicht nicht gewährt wurde und eine Verfahrensrüge nachgeschoben werden soll, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden kann (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 5, 7, 10).
  • BGH, 04.02.2010 - 3 StR 555/09

    Hehlerei (Absetzen; Eintreten eines Förderungserfolgs; Geeignetheit der

    Dies setzt jedoch voraus, dass in der Begründung des Wiedereinsetzungsantrags diejenigen Umstände vorgetragen werden, aus denen sich die Notwendigkeit der Akteneinsicht im Hinblick auf die zu erhebenden Verfahrensrügen ergibt (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 10; BGH wistra 1993, 228).
  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 496/01

    Revisionsbegründungsfrist (Fristverlängerung); Strafklageverbrauch (ne bis in

    Zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen kann grundsätzlich keine Wiedereinsetzung gewährt werden, weil andernfalls die Form- und Fristgebundenheit der Revisionsbegründung nach § 344 Abs. 2, § 345 StPO unterlaufen würde (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 9, 10).
  • BGH, 12.03.1996 - 1 StR 710/95

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Nachholung von Verfahrensrügen - Fehlende

    Jedoch muß der Beschwerdeführer in einem solchen Ausnahmefall für jede seiner Verfahrensrügen ausreichend darlegen, daß er durch die fehlende Akteneinsicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (BGH wistra 1993, 228; 1995, 347).
  • BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen -

    Der Beschwerdeführer muß dann - zur Zulässigkeit seines Wiedereinsetzungsbegehrens - für jede Rüge ausreichend darlegen, daß er gerade durch die fehlende Akteneinsicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 10; BGH wistra 1993, 228; 1995, 347, 348; StV 1997, 226).
  • OLG Hamm, 20.03.2009 - 2 Ss OWi 138/09

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung

    Stützt er dabei - wie vorliegend - seinen Wiedereinsetzungsantrag auf die Nichtgewährung von Akteneinsicht , so hat er für jede der erhobenen Verfahrensrügen ausreichend darzulegen, dass er durch die fehlende Akteneinsicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (BGH NStZ 1997, 45 f; BGH wistra 1993, 228; 1995, 347).
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 361/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Revisionsbegründungsfrist zur

    Denn das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Revisionsbegründungsfrist darf nicht dazu dienen, die Form- und Fristgebundenheit der Revisionsbegründung nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu unterlaufen ( BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1; BGH NStZ-RR 1996, 140).
  • BGH, 23.01.1997 - 1 StR 543/96

    Beginn der Revisionsfrist bei Verkündung des Urteils unter Abwesenheit des

    Für die im Rechtspflegerprotokoll vom 2. September 1996 enthaltenen Ausführungen zur Sachrüge war eine Wiedereinsetzung schon deshalb nicht erforderlich, weil der Senat auf die ordnungsgemäß erhobene Sachrüge hin verpflichtet war, das Urteil unter jedem Gesichtspunkt auf eine Verletzung des materiellen Rechts zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 9. August 1995 - 1 StR 59/95 - und vom 6. März 1996 - 2 StR 683/95).
  • BGH, 14.01.2009 - 4 StR 563/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen

    Wird geltend gemacht, fehlende Akteneinsicht habe die formgerechte Formulierung einer Verfahrensrüge verhindert, muss die Rüge im Wiedereinsetzungsgesuch so genau mitgeteilt werden, wie dies dem Beschwerdeführer ohne Akteneinsicht möglich ist (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 10).
  • BGH, 03.04.2002 - 2 StR 75/02

    Widereinsetzung in den vorigen Stand (Nachholung einzelner Verfahrensrügen bei

  • BGH, 06.03.1996 - 2 StR 683/95

    Revisionsbegründung zu Protokoll - Normale Dienststunden - Begrenzte personelle

  • BGH, 02.11.2021 - 3 StR 379/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Begründung der

  • OLG Hamm, 10.04.2008 - 5 Ss 126/08

    Verfahrensrüge; Nachholung; Widereinsetzung

  • BGH, 31.01.1996 - 3 StR 455/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Revision - Revisionsbegründungsfrist -

  • OLG Hamm, 16.02.2005 - 2 Ss OWi 29/05

    Zulassung, Rechtsbeschwerde, Einheitlichkeit der Rechtsprechung; Zulassungsgrund

  • OLG Celle, 02.05.2001 - 322 Ss 44/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Allgemeine Sachrüge; Begründungsfrist ;

  • BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02
  • OLG Zweibrücken, 28.02.2001 - 1 Ss 296/00
  • OLG Oldenburg, 25.01.2002 - Ss 351/01

    Unterbliebene Akteneinsicht des Verteidigers in der Revisionsbegründungsfrist

  • OLG Hamm, 20.04.1999 - 4 Ss OWi 98/99

    Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, beharrliche Pflichtverletzung,

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Rechtsprechung
   BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2907
BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96 (https://dejure.org/1996,2907)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1996 - 3 StR 157/96 (https://dejure.org/1996,2907)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1996 - 3 StR 157/96 (https://dejure.org/1996,2907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Richterliche Vernehmungsniederschrift - Angehöriger - Hauptverhandlung - Zeugnisverweigerungsrecht - Beweisverbot - Einverständnis der Verfahrensbeteiligten - Sachverständiger - Zusatztatsachen - Glaubwürdigkeit - Richterliche Überzeugungsbildung

  • rechtsportal.de

    StPO § 52, § 252

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 95
  • StV 1996, 522
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96
    Im übrigen lassen sich anhand der Mitteilungen im Urteil den vom Landgericht für glaubhaft beurteilten Angaben der beiden Mädchen Belege für weitere, von der Anklage allerdings nicht erfaßte Taten entnehmen, die wegen geschilderter bestimmter Einzelheiten der Tatausführung (so etwa nach den Angaben von N.: Verwendung von Schokolade, um das Kind dazu zu bringen, den Angeklagten oral zu befriedigen, UA S. 7; Mißbrauch von C. im Kinderzimmer in Anwesenheit der sich schlafend stellenden N., UA S. 7; von N. beschriebene "anale Praktiken", UA S. 9) unter Umständen Grundlage einer sogar für eine Anklageerhebung und entsprechende Aburteilung ausreichende Tatkonkretisierung sein können (vgl. dazu BGHSt 40, 44 - Anklage - BGHR StGB § 176 I Mindestfeststellungen 4 und Serienstraftaten 3; BGHR StPO § 267 I 1 Mindestfeststellungen 6 und Sachdarstellung 9; BGH NStZ 1995, 78 und 245; BGH, Beschluß vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96
    Im übrigen lassen sich anhand der Mitteilungen im Urteil den vom Landgericht für glaubhaft beurteilten Angaben der beiden Mädchen Belege für weitere, von der Anklage allerdings nicht erfaßte Taten entnehmen, die wegen geschilderter bestimmter Einzelheiten der Tatausführung (so etwa nach den Angaben von N.: Verwendung von Schokolade, um das Kind dazu zu bringen, den Angeklagten oral zu befriedigen, UA S. 7; Mißbrauch von C. im Kinderzimmer in Anwesenheit der sich schlafend stellenden N., UA S. 7; von N. beschriebene "anale Praktiken", UA S. 9) unter Umständen Grundlage einer sogar für eine Anklageerhebung und entsprechende Aburteilung ausreichende Tatkonkretisierung sein können (vgl. dazu BGHSt 40, 44 - Anklage - BGHR StGB § 176 I Mindestfeststellungen 4 und Serienstraftaten 3; BGHR StPO § 267 I 1 Mindestfeststellungen 6 und Sachdarstellung 9; BGH NStZ 1995, 78 und 245; BGH, Beschluß vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 12.07.1956 - 4 StR 236/56

    Zulässigkeit der Verlesung der Niederschrift eines in der Hauptverhandlung nach §

    Auszug aus BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96
    Da das Beweisverbot des § 252 StPO nicht der Verfügung der Verfahrensbeteiligten unterliegt (vgl. BGHSt 10, 77), war die Verlesung nicht etwa deswegen gestattet, weil sie im Einverständnis der Verfahrensbeteiligten geschah.
  • BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94

    Anforderungen - Feststellungen - Serienstraftat

    Auszug aus BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96
    Im übrigen lassen sich anhand der Mitteilungen im Urteil den vom Landgericht für glaubhaft beurteilten Angaben der beiden Mädchen Belege für weitere, von der Anklage allerdings nicht erfaßte Taten entnehmen, die wegen geschilderter bestimmter Einzelheiten der Tatausführung (so etwa nach den Angaben von N.: Verwendung von Schokolade, um das Kind dazu zu bringen, den Angeklagten oral zu befriedigen, UA S. 7; Mißbrauch von C. im Kinderzimmer in Anwesenheit der sich schlafend stellenden N., UA S. 7; von N. beschriebene "anale Praktiken", UA S. 9) unter Umständen Grundlage einer sogar für eine Anklageerhebung und entsprechende Aburteilung ausreichende Tatkonkretisierung sein können (vgl. dazu BGHSt 40, 44 - Anklage - BGHR StGB § 176 I Mindestfeststellungen 4 und Serienstraftaten 3; BGHR StPO § 267 I 1 Mindestfeststellungen 6 und Sachdarstellung 9; BGH NStZ 1995, 78 und 245; BGH, Beschluß vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 138/91

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen zweifachen sexuellen

    Auszug aus BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96
    Zureichende Anhaltspunkte dafür, daß das Landgericht bei der Strafzumessung in unzulässiger Weise den bloßen Verdacht nicht konkretisierbarer weiterer Straftaten des Angeklagten an seinen beiden Stieftöchtern strafschärfend berücksichtigt hätte (vgl. dazu BGH NStZ 1995, 439; BGHR StGB § 46 II Vorleben 14 m.w.Nachw.), bestehen nicht.
  • BGH, 20.02.1987 - 2 StR 40/87

    Verurteilung wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes -

    Auszug aus BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96
    Sie dürfen wegen der späteren Zeugnisverweigerung weder durch das Sachverständigengutachten noch durch die Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der richterlichen Überzeugungsbildung verwertet werden (vgl. BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 1 und 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.07.1986 - 2 StR 370/86

    Zulässigkeit der Vernehmung eines Gutachters über die ihm von dem jetzt seine

    Auszug aus BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96
    Sie dürfen wegen der späteren Zeugnisverweigerung weder durch das Sachverständigengutachten noch durch die Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der richterlichen Überzeugungsbildung verwertet werden (vgl. BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 1 und 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.05.1995 - 3 StR 179/95

    Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafverschärfende Gründe - Früheres

    Auszug aus BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96
    Zureichende Anhaltspunkte dafür, daß das Landgericht bei der Strafzumessung in unzulässiger Weise den bloßen Verdacht nicht konkretisierbarer weiterer Straftaten des Angeklagten an seinen beiden Stieftöchtern strafschärfend berücksichtigt hätte (vgl. dazu BGH NStZ 1995, 439; BGHR StGB § 46 II Vorleben 14 m.w.Nachw.), bestehen nicht.
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Mitteilungen eines gemäß § 52 StPO zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Zeugen gegenüber einem Sachverständigen über Zusatztatsachen (vgl. BGHSt 18, 107, 108), zu denen regelmäßig auch die Tatschilderung eines auf seine Glaubwürdigkeit zu begutachtenden Zeugen gehört (BGH NStZ 1997, 95), stehen einer Aussage im Sinne des § 252 StPO gleich.

    Macht der Zeuge später sein Zeugnisverweigerungsrecht geltend, dürfen seine Mitteilungen über Zusatztatsachen daher weder durch das Sachverständigengutachten noch durch die Vernehmung des Sachverständigen in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der richterlichen Überzeugungsbildung verwertet werden (BGHSt 13, 1, 3; 36, 217, 219; BGH NStZ 1997, 95; vgl. Diemer in KK-StPO 4. Aufl. § 252 Rdn. 18; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 252 Rdn. 10, jew. m w. N.).

  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00

    Umfang des Verwertungsverbots bei Zeugenaussagen

    1997, 95 = StV 1996, 522), stehen einer Aussage im Sinn des § 252 StPO gleich.

    Macht der Zeuge später sein Zeugnisverweigerungsrecht geltend, dürfen seine Mitteilungen über Zusatztatsachen daher weder durch das Sachverständigengutachten noch durch die Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der richterlichen Überzeugungsbildung verwertet werden (BGHSt 13, 1, 3; 250; 18, 107, 109; 36, 217, 219; 36, 384, 385 f.; 45, 203, 206; StV 1984, 453; 1996, = NStZ 1997, 95; BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 1 (= StV 1987, 328) und 2 (= MDR 1987, 625 = NStZ 1988, 19); Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 252 Rdn. 10; Diemer in KK § 252 Rdn. 18; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 252 Rdn. 32 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Auch die Verlesung der Niederschrift über die richterliche Vernehmung eines solchen Zeugen ist unzulässig (BGH, Beschluss vom 29. Mai 1996 - 3 StR 157/96, NStZ 1997, 95 f.).
  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss 348/02

    Widerspruch, Widerspruchslösung, Beweisverwertungsverbot, Zeugnisverweigerung,

    § 252 StPO ordnet ein Beweisverbot an, welches von den Verfahrensbeteiligten nicht abbedungen werden kann (vgl. BGHSt 10, 77, 79; BGH StV 1998, 470; NStZ 1997, 95 96 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 252 Rn. 12).

    Die Vorschrift verbietet nach allgemeiner Meinung - über ihren Wortlaut hinaus - nicht allein die Verlesung der früheren Aussage eines Zeugen, der in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, sondern enthält ein umfassendes Beweisverwertungsverbot des Inhalts, dass es bei berechtigter Zeugnisverweigerung schlechterdings unzulässig ist, eine frühere Aussage in irgendeiner Weise zum Gegenstand der Beweisaufnahme zu machen (so schon BGHSt 2, 99 104 f.; vgl. zuletzt BGHSt 45, 203, 205; BGH StraFo 2001, 86, 87; StV 2000, 236; JR 1998, 165, 167 f.; StV 1996, 522, 523; NStZ 1994, 593, 594; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.).

  • BGH, 11.04.2012 - 3 StR 108/12

    Unzulässige Verlesung der Niederschrift einer richterlichen Vernehmung bei

    Zulässiges Beweismittel ist aber immer nur die auf die Erinnerung gegründete Aussage des richterlichen Zeugen, nicht dagegen das Protokoll (vgl. BGHSt 10, 77; BGH StV 1996, 522; NJW 2008, 1010).
  • BGH, 05.09.1996 - 5 StR 430/96

    Einstellung eines Verfahrens wegen Nötigung

    Die erschwerende Berücksichtigung des hierfür hinreichend konkret festgestellten Gesamtverhaltens des Angeklagten gegenüber seiner Stieftochter ist sachlichrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Mai 1996 - 3 StR 157/96).
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