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Rechtsprechung
   BGH, 05.03.1996 - 5 StR 643/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2345
BGH, 05.03.1996 - 5 StR 643/95 (https://dejure.org/1996,2345)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1996 - 5 StR 643/95 (https://dejure.org/1996,2345)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1996 - 5 StR 643/95 (https://dejure.org/1996,2345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Zuziehung weiteren Sachverständigens - Ablehnung zu Unrecht - Hilfsbeweisantrag - Vorabbescheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244, § 344

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 362
  • StV 1996, 529
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.12.1988 - 2 StR 599/88

    Entscheidung über einen Hilfsbeweisantrag in den Urteilsgründen - Überprüfung der

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - 5 StR 643/95
    a) Zur Begründung ihrer Auffassung, der Hilfsbeweisantrag hätte nicht erst in den Urteilsgründen beschieden werden dürfen, kann sich die Revision allerdings auf eine Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs berufen (NStZ 1989, 191), der andere Senate des Bundesgerichtshofs mit freilich nicht tragenden Erwägungen nicht gefolgt sind (NStZ 1991, 47, 48 - 4. Strafsenat - NStZ 1995, 98 - 1. Strafsenat - vgl. auch Widmaier, Festschrift für Salger 1995 S. 431).
  • BGH, 24.09.1990 - 4 StR 384/90

    Schwere räuberische Erpressung bzw. Beihilfe zum schweren räuberischen Diebstahl

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - 5 StR 643/95
    a) Zur Begründung ihrer Auffassung, der Hilfsbeweisantrag hätte nicht erst in den Urteilsgründen beschieden werden dürfen, kann sich die Revision allerdings auf eine Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs berufen (NStZ 1989, 191), der andere Senate des Bundesgerichtshofs mit freilich nicht tragenden Erwägungen nicht gefolgt sind (NStZ 1991, 47, 48 - 4. Strafsenat - NStZ 1995, 98 - 1. Strafsenat - vgl. auch Widmaier, Festschrift für Salger 1995 S. 431).
  • BGH, 04.10.1994 - 1 StR 374/94

    Verwerfung eines Antrags über Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens -

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - 5 StR 643/95
    a) Zur Begründung ihrer Auffassung, der Hilfsbeweisantrag hätte nicht erst in den Urteilsgründen beschieden werden dürfen, kann sich die Revision allerdings auf eine Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs berufen (NStZ 1989, 191), der andere Senate des Bundesgerichtshofs mit freilich nicht tragenden Erwägungen nicht gefolgt sind (NStZ 1991, 47, 48 - 4. Strafsenat - NStZ 1995, 98 - 1. Strafsenat - vgl. auch Widmaier, Festschrift für Salger 1995 S. 431).
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 55/02

    Verfahrenshindernis (wirksame Anklage); Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    a) Die von der Nebenklägerin erhobene Verfahrensrüge, die Einholung eines weiteren aussagepsychologischen Gutachtens sei zu Unrecht abgelehnt worden, entspricht schon nicht den Formerfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, da der Inhalt des schriftlichen Gutachtens der gehörten Sachverständigen nicht mitgeteilt wird (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 362; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 244 Rdn. 85).
  • BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Begründungsanforderungen bei der

    Der Generalbundesanwalt hält die Rüge für unzulässig, weil der Revisionsführer das schriftliche Gutachten nicht mitgeteilt habe (so auch BGH NStZ-RR 1996, 362; BGH bei Sander NStZ-RR 2004, 2 f.).
  • EGMR, 01.02.2007 - 78041/01

    Menschenrechte: Faires Verfahren bei möglicherweise überspannten Anforderungen an

    In seiner Entscheidung vom 5. März 1996 (5 StR 643/95, StV 1996, S. 529-530) verwarf der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten, mit der er einen Verfahrensfehler geltend machte, als unzulässig nach § 344 Abs. 2 StPO.
  • BGH, 25.06.2009 - 5 StR 215/09

    Unzulässige Revision

    Dem Revisionsgericht bleibt damit eine Überprüfung der erhobenen Behauptungen einer fehlenden Sachkunde des gehörten Sachverständigen und einer von diesem vorgeblich zugrunde gelegten unrichtigen Tatsachengrundlage verschlossen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 362; bei Sander NStZ-RR 2004, 1, 2 f.; NStZ 2005, 582; StV 1999, 195; Fischer in KK 6. Aufl. § 244 Rdn. 225).
  • BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98

    Freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung

    Fehl geht im Hinblick auf § 261 StPO auch der - im übrigen unspezifizierte (vgl. BGH StV 1996, 529) - Hinweis, daß "sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen ergebe, daß dieser sämtliche Affekte nicht erfaßte..." .
  • BGH, 29.11.2016 - 3 StR 293/16

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Die Rüge, § 244 Abs. 6 StPO sei dadurch verletzt, dass drei Hilfsbeweisanträge erst im Urteil beschieden worden sind, obwohl der Verteidiger ihre Bescheidung "noch vor Urteilsverkündung' begehrt hatte, ist jedenfalls unbegründet, weil das Urteil auf dem etwaigen Gesetzesverstoß nicht beruht: Der Senat kann angesichts der rechtsfehlerfreien Ablehnungsbegründungen im Urteil einerseits und des diese nicht ansatzweise entkräftenden Revisionsvorbringens andererseits ausschließen, dass der Angeklagte und sein Verteidiger das Landgericht zu weiteren Beweiserhebungen oder gar einer anderen Entscheidung in der Sache hätten veranlassen können, wenn sie noch vor dem Schluss der Beweisaufnahme von der Erfolglosigkeit der Anträge Kenntnis erlangt hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 1996 - 5 StR 643/95, juris).
  • OLG Nürnberg, 04.10.2007 - 2 St OLG Ss 161/07

    Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung bei der

    Da der Vorwurf mangelnder Sachkunde durch die Verteidigerin insbesondere auf den Inhalt der vorläufigen Gutachten der gehörten Sachverständigen gestützt wird, hätte hier der Inhalt dieser Gutachten mitgeteilt werden müssen (vgl. BGH StV 1996, 529; NStZ 2001, 45).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.06.1996 - 1 StR 281/96   

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https://dejure.org/1996,4649
BGH, 18.06.1996 - 1 StR 281/96 (https://dejure.org/1996,4649)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1996 - 1 StR 281/96 (https://dejure.org/1996,4649)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1996 - 1 StR 281/96 (https://dejure.org/1996,4649)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 529 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 475/93

    Verwertungsverbot bezüglich der Vernehmung des Beschuldigten bei Nichtverstehen

    Auszug aus BGH, 18.06.1996 - 1 StR 281/96
    Jedenfalls scheitert die Rüge daran, daß weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist, daß in der Hauptverhandlung der Verwertung der Aussagen des dort vernommenen Zeugen "Mario" widersprochen worden sei (vgl. BGHSt 38, 214, 215; 39, 349, 352; BGH StV 1996, 187, 189).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 18.06.1996 - 1 StR 281/96
    Jedenfalls scheitert die Rüge daran, daß weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist, daß in der Hauptverhandlung der Verwertung der Aussagen des dort vernommenen Zeugen "Mario" widersprochen worden sei (vgl. BGHSt 38, 214, 215; 39, 349, 352; BGH StV 1996, 187, 189).
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 18.06.1996 - 1 StR 281/96
    Jedenfalls scheitert die Rüge daran, daß weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist, daß in der Hauptverhandlung der Verwertung der Aussagen des dort vernommenen Zeugen "Mario" widersprochen worden sei (vgl. BGHSt 38, 214, 215; 39, 349, 352; BGH StV 1996, 187, 189).
  • BGH, 15.08.2000 - 5 StR 223/00

    Verwertung von Zufallserkenntnissen aus einer in einem anderen Verfahren

    Die Frage bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ebenso wenig die weitere Frage, ob die Rüge gleichwohl schon daran scheitern müßte, daß - ungeachtet regelmäßiger Disponibilität eines derartigen Verwertungsverbots für den betroffenen Angeklagten - weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist, daß in der Hauptverhandlung Widerspruch gegen die beanstandete Verwertung der Erkenntnisse aus der Telefonüberwachung erhoben worden ist (vgl. dazu BGHR StPO § 100a - Verwertungsverbot 10; Nack in KK 4. Aufl. § 100a Rdn. 54; ferner § 100d Rdn. 23; § 110b Rdn. 15; Nack StraFo 1998, 366, 370; Maul StraFo 1997, 38, 40; vgl. auch BGH StV 1996, 529; BGH, Beschluß vom 12. Juli 2000 - 1 StR 113/00 - BVerfG-Kammer -, Beschluß vom 20. Juni 1999 - 2 BvR 997/99 -).
  • BGH, 12.07.2000 - 1 StR 113/00

    Widerspruchslösung; Verfahrensrüge; Einsatz eines Verdeckten Ermittlers (VE) ohne

    Die Rüge scheitert, weil weder vorgetragen noch sonstwie ersichtlich ist, daß in der Hauptverhandlung der Verwertung der fraglichen Aussage des Vernehmungsbeamten innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 257 StPO widersprochen worden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juni 1996 - 1 StR 281/96 = StV 1996, 529 sowie BVerfG - 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 20. Juni 1999 - 2 BvR 997/99).
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   BGH, 22.11.1995 - 3 StR 491/95   

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https://dejure.org/1995,6767
BGH, 22.11.1995 - 3 StR 491/95 (https://dejure.org/1995,6767)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1995 - 3 StR 491/95 (https://dejure.org/1995,6767)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1995 - 3 StR 491/95 (https://dejure.org/1995,6767)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erörterung der Feststellung des Wissens des Angeklagten über das Sich-Fügen der Geschädigten zum Beischlaf auf Befehl des Vaters und aus Angst vor Schlägen

  • rechtsportal.de

    StGB § 177

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 529 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamburg, 08.06.2020 - 1 Rev 8/20

    Richterliche Hinweispflicht bei Abweichen von der zuvor mitgeteilten vorläufigen

    Es kann insoweit offenbleiben, ob die Revisionsbegründung bei der Beanstandung, dass der Zeuge zur weiteren Sachaufklärung hätte gehört werden müssen, auch hätte dartun müssen, dass der Zeuge für das Gericht überhaupt noch erreichbar war (BGH, Urt. v. 22. November 1995 - 3 StR 491/95, juris; Becker in LR-StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 368).
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