Rechtsprechung
   BayObLG, 22.02.1996 - 1 ObOWi 63/96   

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BayObLG, 22.02.1996 - 1 ObOWi 63/96 (https://dejure.org/1996,3626)
BayObLG, Entscheidung vom 22.02.1996 - 1 ObOWi 63/96 (https://dejure.org/1996,3626)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 1 ObOWi 63/96 (https://dejure.org/1996,3626)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung einer Rechtsnorm im Ordnungswidrigkeitsverfahren im Rahmen einer Verfahrensrüge; Rüge einer unterbliebenen Verteidigerladung in einer Verfahrensrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 218 Satz 1, § 344 Abs. 2 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 245
  • StV 1996, 534
  • BayObLGSt 1996, 17
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1996 - 1 ObOWi 63/96
    Die Staatsanwaltschaft bei dem Rechtsbeschwerdegericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß die vom Betroffenen erklärte Einspruchsrücknahme bis zum Erlaß des Urteils vom 21.8.1995 nicht wirksam geworden war, weil dies erst mit dem Eingang der Erklärung bei der Stelle, bei der das Verfahren zur Zeit der Rücknahme anhängig ist, der Fall ist (BayObLG VRS 63, 121, 122, Göhler OWiG 11. Aufl. § 67 Rn. 38; KK/Bohnert OWiG § 67 Rn. 106, 107).
  • BayObLG, 10.12.1984 - RReg. 1 St 295/84

    Ladung; Wahlverteidiger; Termin; Kenntnis; Ablauf; Ladungsfrist

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1996 - 1 ObOWi 63/96
    Da das hier nicht geschehen ist, kann offenbleiben, ob darüber hinaus auch Ausführungen dazu erforderlich sind, daß das Unterlassen der Ladung nicht durch Verzicht des Verteidigers geheilt - worden ist (vgl. BayObLGSt 1984, 133, 136; LR/Gollwitzer § 218 Rn. 17, 30).
  • BayObLG, 19.06.1989 - RReg. 1 St 95/89
    Auszug aus BayObLG, 22.02.1996 - 1 ObOWi 63/96
    Dies muß so vollständig und so genau geschehen, daß das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BGH NStZ 1994, 140 ; BayObLG VRS 77, 449, 450; je m.w.N.).
  • BGH, 22.10.1993 - 2 StR 466/93

    Ablehnungsgrund - Wahrunterstellung - Rüge - Verfahrenstatsachen

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1996 - 1 ObOWi 63/96
    Dies muß so vollständig und so genau geschehen, daß das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BGH NStZ 1994, 140 ; BayObLG VRS 77, 449, 450; je m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06

    Hauptverhandlung im Strafverfahren: Pflicht zur Ladung des Wahlverteidigers bei

    Die Rüge der Verletzung des § 218 StPO ist damit in zulässiger Weise (vgl. BayObLG NStZ-RR 1996, 245) erhoben.
  • BayObLG, 20.02.1998 - 2 ObOWi 727/97
    Nach dieser Bestimmung müssen bei der Geltendmachung der Verletzung einer Verfahrensvorschrift die den Mangel enthaltenden Tatsachen so genau bezeichnet und vollständig angegeben werden, daß das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift ohne Rückgriff auf die Akte prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BayObLGSt 1996, 17/18; Göhler OWiG 11. Aufl. § 79 Rn. 27 d).
  • OLG Hamm, 06.03.1998 - 2 Ss 253/98

    Sprungrevision, Strafbefehl, Verwerfung des Einspruchs, Nichterscheinen,

    Dies muß so vollständig und so genau geschehen, daß das Revisionsgericht allein aufgrund der Revisionsbegründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BGH NStZ 1994, 140; BayObLG StV 1996, 534 = NStZ-RR 1996, 534 mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 15.04.1996 - 3 ObOWi 42/96
    Vielmehr hätte es hier der Angabe bedurft, wann die Verteidigerwahl dem Gericht angezeigt worden ist, weil nur dann überprüft werden kann, ob eine Verpflichtung zur Ladung des Verteidigers bestanden hat (vgl. BayObLG Beschluß vom 22.2.1996 - 1 ObOWi 63/96).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 19.12.1994 - VAs 6/94   

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https://dejure.org/1994,7228
OLG Oldenburg, 19.12.1994 - VAs 6/94 (https://dejure.org/1994,7228)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.12.1994 - VAs 6/94 (https://dejure.org/1994,7228)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. Dezember 1994 - VAs 6/94 (https://dejure.org/1994,7228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 534 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 12.10.1973 - VAs 15/73
    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.12.1994 - VAs 6/94
    Dieses Rechtsverhältnis besteht auch bei einem allein noch um die Herausgabe bestehenden Streit fort (OLG Hamburg, MDR 1974, 510).
  • OLG Stuttgart, 27.08.2001 - 2 Ws 165/01

    Strafverfahren; Beschlagnahme; Gewahrsam; Herausgabe von Gegenständen;

    Die wohl überwiegende Meinung hält jedoch den Zivilrechtsweg für gegeben (Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 23 EGGVG Rn 15; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 202; OLG Stuttgart NStZ 1989, 39; Kissel in Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. A., § 23 EGGVG Rn 57 a; HansOLG Hamburg MDR 1974, 510; OLG Oldenburg StV 1996, 534).
  • OLG Bamberg, 19.03.2012 - 4 U 145/11

    Arrestverfahren: Glaubhaftmachung eines deliktischen Arrestanspruchs durch

    Das gilt für etwaige Ansprüche auf Schadensersatz aus einem öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnis bzw. aus Amtshaftung oder auf Entschädigung nach § 2 II Nr. 4 StrEG ebenso wie für etwaige Herausgabeansprüche im Anwendungsbereich des § 111k StPO (vgl. etwa BGHZ 72, 302, 304; BGH NJW 2000, 3218 = WM 2000, 1861, dort Rdnr. 11; OLG Oldenburg StV 1996, 534; KK-Nack, 6. Aufl., Rdn.24 zu § 94 und Rdn. 1, 6 zu § 111k StPO m.w.N.).
  • OLG Celle, 07.08.2012 - 1 Ws 293/12

    Keine Prozesskostenhilfe im Verfahren über die Erinnerung des Angeklagten gegen

    Denn für das Verlangen auf Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände ist der Zivilrechtsweg gegeben (vgl. OLG Nürnberg NStZ 2006, 654; OLG Oldenburg StV 1996, 534; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 202; OLG Stuttgart NStZ 1989, 39; NStZ-RR 2002, 111; KK-Schoreit, aaO § 23 EGGVG Rn 57a; Meyer-Goßner, aaO § 23 EGGVG Rn 15).
  • OLG Nürnberg, 30.12.2005 - 1 VAs 12/05

    Rechtliche Qualifizierung der Weigerung der Staatsanwaltschaft zur Herausgabe von

    Auch wenn sie, anders als im vorliegenden Fall, aufgrund eines hoheitlichen Eingriffs erlangt wurden, hält die überwiegende Meinung für das Herausgabeverlangen den Zivilrechtsweg für gegeben (Meyer-Goßner, StPO, § 23 EGGVG Rn 15; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, 202; OLG Stuttgart, NStZ 1989, 39; NStZ-RR 2002, 111; Kissel, Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Auflage, § 23 EGGVG Rn 57 a; OLG Oldenburg, StV 1996, 534; OLG Hamburg, MDR 1974, 510).
  • VG Münster, 03.05.2004 - 10 K 426/04

    Verweisung an das zuständige Landgericht bei Anordnung der Sicherheitsleistung

    vgl. zur Herausgabe sichergestellter oder beschlagnahmter Sachen OLG Hamburg, B.v. 12. Oktober 1973 - VAs 15/73 -, MDR 1974, 510 f.; LG Frankfurt, B.v. 6. Dezember 1988 - 5/28 Qs 16/86 -, NVwZ 1989, 997 f.; OLG Oldenburg, Bv. 10. Dezember 1994 - VAs 6/94 -, StV 1996, 534; LG Mannheim, B.v. 29. Oktober 1997 - 25 AR 9/97 -, NStZ-RR 1998, 113.
  • OLG Hamm, 25.05.2004 - 1 VAs 10/04

    Krankheitsakte, Herausgabe, Beschlagnahme, Rechtsweg

    Mit der Sicherstellung der herausverlangten Akten ist ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis entstanden, das bis zur Herausgabe der Gegenstände an den Berechtigten andauert (OLG Hamburg MDR 1974, 510; OLG Oldenburg, Strafverteidiger 1996, 534; OLG Stuttgart wistra 2002, 38; ständige Rechtsprechung des Senats vgl. zuletzt Beschluss vom 22. April 2004 - 1 VAs 15/04 -).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 19.12.1994 - 1 VAs 6/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,16090
OLG Oldenburg, 19.12.1994 - 1 VAs 6/94 (https://dejure.org/1994,16090)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.12.1994 - 1 VAs 6/94 (https://dejure.org/1994,16090)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. Dezember 1994 - 1 VAs 6/94 (https://dejure.org/1994,16090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 Abs. 3 EGGVG; §§ 688 ff BGB; § 29 ZPO
    Rechtsweg bei der Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnis; Sachliche und örtliche Zuständigkeit eines Gerichts bei Geltendmachung von Ansprüchen aus einem öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnis

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg bei der Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnis; Sachliche und örtliche Zuständigkeit eines Gerichts bei Geltendmachung von Ansprüchen aus einem öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnis

Papierfundstellen

  • StV 1996, 534
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 12.10.1973 - VAs 15/73
    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.12.1994 - 1 VAs 6/94
    Dieses Rechtsverhältnis besteht auch bei einem allein noch um die Herausgabe bestehenden Streit fort (OLG Hamburg, MDR 1974, 510 [OLG Hamburg 12.10.1973 - VAs 15/73] ).
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Rechtsprechung
   LG Freiburg, 09.07.1996 - X AK 116/95 - 45 Ns 52/95   

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https://dejure.org/1996,11597
LG Freiburg, 09.07.1996 - X AK 116/95 - 45 Ns 52/95 (https://dejure.org/1996,11597)
LG Freiburg, Entscheidung vom 09.07.1996 - X AK 116/95 - 45 Ns 52/95 (https://dejure.org/1996,11597)
LG Freiburg, Entscheidung vom 09. Juli 1996 - X AK 116/95 - 45 Ns 52/95 (https://dejure.org/1996,11597)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1996, 534
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96
    Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hob das Landgericht Freiburg durch Urteil vom 09.07.1996 (StV 1996, 534 ) das erstinstanzliche Urteil auf und verwies die Sache gem. § 328 Abs. 2 StPO an den nach seiner Auffassung zuständigen Einzelrichter des Amtsgerichts Freiburg zurück.
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