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   OLG Brandenburg, 08.01.1997 - 2 Ws 329/96   

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https://dejure.org/1997,4043
OLG Brandenburg, 08.01.1997 - 2 Ws 329/96 (https://dejure.org/1997,4043)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.01.1997 - 2 Ws 329/96 (https://dejure.org/1997,4043)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Januar 1997 - 2 Ws 329/96 (https://dejure.org/1997,4043)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 308 (Ls.)
  • StV 1997, 140
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 29.01.1982 - 5 Ws 1/82
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.01.1997 - 2 Ws 329/96
    Entspricht der Haftbefehl diesen Anforderungen nicht, kann zwar das Beschwerdegericht verpflichtet sein, (ihn) im Rahmen seiner Sachentscheidung (§ 309 Abs. 2 StPO ) entsprechend zu ergänzen (OLG Stuttgart, Die Justiz 1985, 217; NJW 1982, 1296 ).

    Auch vorher ist eine solche Entscheidung möglich, wenn der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlaß eines Haftbefehls wenigstens durch seinen Zusammenhang mit dem übrigen Akteninhalt diejenige Tat erkennen läßt, die die Staatsanwaltschaft zur Grundlage des Haftbefehls gemacht wissen will (so im Falle OLG Stuttgart, NJW 1982, 1296 ).

  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.01.1997 - 2 Ws 329/96
    Insofern konkretisiert § 114 Abs. 2 StPO - wie das Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht (BVerfG StV 1994, 465 ) - unter anderem das dem Beschuldigten zustehende Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ); zwischen diesem Grundrecht und dem Anliegen einer effektiven Strafrechtspflege, das ebenfalls Verfassungsrang hat (BVerfGE 77, 65 [761 m.w.Nachw.), muß im Einzelfall abgewogen werden.
  • OLG Düsseldorf, 17.03.1993 - 2 Ss 72/93
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.01.1997 - 2 Ws 329/96
    Bewirkt der Täter durch Täuschung den Abschluß eines Vertrages, dann liegt im allgemeinen kein (stoffgleicher) Vermögensschaden darin, daß der Getäuschte in dem Vertrage eine Leistung Zug um Zug gegen die Erbringung der Gegenleistung des Täuschenden verspricht (BGH MDR 1973, 370; 1975, 196; StV 1983, 330; 1988, 386; 1995, 255; BGHR § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 31; BGH NJW 1993, 2694 ), weil sich der Getäuschte gegen einen Schaden sichern kann, indem er auf der Gegenleistung besteht.
  • OLG Brandenburg, 12.09.1996 - 2 Ws 170/96

    Verweigerung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.01.1997 - 2 Ws 329/96
    In seinem Beschluß vom 12. September 1996 - 2 Ws 170/96 - hat der Senat folgendes ausgeführt:.
  • BGH, 01.08.1984 - 2 StR 341/84

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Urkundenfälschung und wegen Untreue -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.01.1997 - 2 Ws 329/96
    Eine solche Begehungsform der Untreue ist anerkannt (BGH NStZ 1984, 549 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.12.1994 - 3 StR 433/94

    Voraussetzungen eines Vermögensnachteils bei Betrug

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.01.1997 - 2 Ws 329/96
    Bewirkt der Täter durch Täuschung den Abschluß eines Vertrages, dann liegt im allgemeinen kein (stoffgleicher) Vermögensschaden darin, daß der Getäuschte in dem Vertrage eine Leistung Zug um Zug gegen die Erbringung der Gegenleistung des Täuschenden verspricht (BGH MDR 1973, 370; 1975, 196; StV 1983, 330; 1988, 386; 1995, 255; BGHR § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 31; BGH NJW 1993, 2694 ), weil sich der Getäuschte gegen einen Schaden sichern kann, indem er auf der Gegenleistung besteht.
  • BGH, 22.03.1988 - 1 StR 106/88

    Verurteilung wegen Betrugs - Täuschung bei Abschluss von Bauhandwerksverträgen -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.01.1997 - 2 Ws 329/96
    Bewirkt der Täter durch Täuschung den Abschluß eines Vertrages, dann liegt im allgemeinen kein (stoffgleicher) Vermögensschaden darin, daß der Getäuschte in dem Vertrage eine Leistung Zug um Zug gegen die Erbringung der Gegenleistung des Täuschenden verspricht (BGH MDR 1973, 370; 1975, 196; StV 1983, 330; 1988, 386; 1995, 255; BGHR § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 31; BGH NJW 1993, 2694 ), weil sich der Getäuschte gegen einen Schaden sichern kann, indem er auf der Gegenleistung besteht.
  • BGH, 07.06.1983 - 1 StR 335/83

    Zeitpunkt des Schadens bei Vereinbarung von Auslieferung gegen Barzahlung bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.01.1997 - 2 Ws 329/96
    Bewirkt der Täter durch Täuschung den Abschluß eines Vertrages, dann liegt im allgemeinen kein (stoffgleicher) Vermögensschaden darin, daß der Getäuschte in dem Vertrage eine Leistung Zug um Zug gegen die Erbringung der Gegenleistung des Täuschenden verspricht (BGH MDR 1973, 370; 1975, 196; StV 1983, 330; 1988, 386; 1995, 255; BGHR § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 31; BGH NJW 1993, 2694 ), weil sich der Getäuschte gegen einen Schaden sichern kann, indem er auf der Gegenleistung besteht.
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.01.1997 - 2 Ws 329/96
    Insofern konkretisiert § 114 Abs. 2 StPO - wie das Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht (BVerfG StV 1994, 465 ) - unter anderem das dem Beschuldigten zustehende Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ); zwischen diesem Grundrecht und dem Anliegen einer effektiven Strafrechtspflege, das ebenfalls Verfassungsrang hat (BVerfGE 77, 65 [761 m.w.Nachw.), muß im Einzelfall abgewogen werden.
  • LG Köln, 09.11.2020 - 101 Qs 72/20

    Kriminelle Vereinigung, Begriff, Abgrenzung zur Bande

    Die Kammer ist sich bewusst, dass diese formellen Fehler nicht die Unwirksamkeit des Haftbefehls begründen (OLG Karlsruhe, NStZ 1986, 434; KG, StV 1994, 318) und im Beschwerdeverfahren - anders als im Haftprüfungsverfahren gemäß §§ 121, 122 StPO - durch eine Neufassung des Haftbefehls behoben werden können (OLG Brandenburg, StV 1997, 140; NStZ-RR 1997, 107; OLG Koblenz, NStZ-RR 2006, 143).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01

    Anforderungen an Haftbefehl; Informations- und Umgrenzungsfunktion; Beschwerde;

    Jedoch ist die Tat mindestens so genau darzustellen, dass der Beschuldigten den gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwurf nach Umfang und Tragweite eindeutig erkennen kann (KK-Boujong StPO 4. Aufl. § 114 Rdnr. 6; OLG Stuttgart Die Justiz 1980, 88; OLG Düsseldorf StV 1996, 440; Brandenburgisches OLG StV 1997, 140).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06

    Haftbefehl: Anforderungen an die Konkretheit der Darstellung des Tatvorwurfs im

    Stellt der Haftbefehl die Tat nicht mindestens so genau dar, dass der Beschuldigte die strafrechtlichen Vorwürfe nach Umfang und Tragweite eindeutig erkennen kann, kann das Beschwerdegericht dem Haftbefehl während des Ermittlungsverfahrens eine ordnungsgemäße Fassung dann geben, wenn die Staatsanwaltschaft, wie vorliegend, einen hinreichend bestimmten Antrag gestellt hat, die die verfahrensrechtlichen Taten, die sie dem Beschuldigten vorwirft, mit hinreichender Deutlichkeit ersichtlich machen (vgl. OLG Brandenburg, StV 97, 140 f.; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 107 f.).
  • OLG Koblenz, 21.12.2005 - 4420 BL-III-51/05

    Strafprozessrecht: Anforderungen an Haftbefehl

    Dabei steigen die Anforderungen an die Konkretheit der Darstellung des Tatvorwurfs mit fortschreitender Dauer der Ermittlungen und Untersuchungshaft, so daß sie sich immer mehr den an eine Anklageschrift nach § 200 Abs. 1 StPO zu stellenden Anforderungen annähern (OLG Celle a.a.O; OLG Karlsruhe StV 2002, 147, 148; OLG Brandenburg StV 1997, 140).
  • OLG Hamm, 25.10.1999 - 2 Ws 314/99

    Inhalt des Haftbefehls; Entscheidung des Beschwerdegerichts

    Vielmehr muß nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. u. a. schon OLG Hamm Rpfleger 1950, 467; OLG Stuttgart NJW 1982, 1296, 1297; Justiz 1985, 31; auch OLG Brandenburg StV 1997, 140; OLG Düsseldorf StV 1996, 440; LG Bochum StV 1996, 551; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 114 Rn. 7), der sich der Senat anschließt, der Tatvorgang als solcher in seinen bedeutsamen Erscheinungsformen so mitgeteilt werden, daß ein bestimmter Lebensvorgang erkennbar ist, aus dem der Beschuldigte den gegen ihn erhobenen Vorwurf entnehmen kann.
  • OLG Celle, 01.06.2005 - 22 HEs 3/05

    Anklageschrift; Annäherung; Aufhebung; Begründungserfordernis; Beschreibung;

    Dabei steigen die Anforderungen an die Konkretheit der Darstellung des Tatvorwurfs mit fortschreitender Dauer der Ermittlungen und Untersuchungshaft, sodass sie sich immer mehr den an eine Anklageschrift nach § 200 Abs. 1 StPO zu stellenden Anforderungen annähern (OLG Karlsruhe StV 2002, 147, 148; OLG Brandenburg StV 1997, 140).
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