Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.08.1996

Rechtsprechung
   BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97   

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https://dejure.org/1997,1883
BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97 (https://dejure.org/1997,1883)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1997 - 4 StR 45/97 (https://dejure.org/1997,1883)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1997 - 4 StR 45/97 (https://dejure.org/1997,1883)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Beweisbegehrens - Sachverständiger als völlig ungeeignetes Beweismittel - Beweisgeeignetheit einer anthropologisch morphologischen Vergleichsbegutachtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 304
  • StV 1997, 338
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 31.05.1994 - 1 StR 86/94

    Sachverständiger - Beweismittel - Beweisbehauptung

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97
    Danach wäre bei der vorliegenden Fallgestaltung ein Sachverständiger ein völlig ungeeignetes Beweismittel, wenn er Untersuchungsmethoden anwendete, die unausgereift und nicht zuverlässig sind, oder wenn es nicht möglich wäre, ihm die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, die er für sein Gutachten benötigt (vgl. BGHSt 14, 339, 342 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 3, 6, 13, 14; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 215 ff. [216, 219]).

    Er ist aber schon dann ein geeignetes Beweismittel, wenn er zwar keine sicheren und eindeutigen Schlüsse ziehen kann, seine Folgerungen aber die unter Beweis gestellte Behauptung (hier: der Angeklagte sei nach den Lichtbildern als Täter auszuschließen) als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen und das Gutachten Einfluß auf die Überzeugungsbildung des Gerichts haben kann (vgl. BGH NStZ 1984, 564; 1995, 97, 98; Herdegen in KK/StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 79 m.w.N.).

  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97
    In seiner den Beweisantrag ablehnenden Entscheidung geht es zutreffend von der Beweisgeeignetheit einer anthropologisch-morphologischen Vergleichsbegutachtung (vgl. hierzu BGH NStZ 1991, 596, 597; 1993, 47 [BGH 16.09.1992 - 3 StR 413/92]; Knußmann NStZ 1991, 175 ff. und StV 1983, 127 ff.) aus; es hält auch die von der Raumüberwachungskamera gefertigten Bilder als Anknüpfungstatsachen für die Begutachtung für geeignet.
  • BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87

    Missbrauchsalternative oder Treuebruchalternative der Untreue - Fehlende Befugnis

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97
    Danach wäre bei der vorliegenden Fallgestaltung ein Sachverständiger ein völlig ungeeignetes Beweismittel, wenn er Untersuchungsmethoden anwendete, die unausgereift und nicht zuverlässig sind, oder wenn es nicht möglich wäre, ihm die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, die er für sein Gutachten benötigt (vgl. BGHSt 14, 339, 342 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 3, 6, 13, 14; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 215 ff. [216, 219]).
  • BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88

    Revision wegen Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags durch Wahrunterstellung -

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97
    Die völlige Ungeeignetheit muß sich aus dem Beweismittel im Zusammenhang mit der Beweisbehauptung selbst ergeben; das sonstige Ergebnis der Beweisaufnahme darf hierzu nicht herangezogen werden (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 4 m.w.N.).
  • BGH, 04.03.1993 - 2 StR 503/92

    Völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Einholung eines genomanalytischen

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97
    Danach wäre bei der vorliegenden Fallgestaltung ein Sachverständiger ein völlig ungeeignetes Beweismittel, wenn er Untersuchungsmethoden anwendete, die unausgereift und nicht zuverlässig sind, oder wenn es nicht möglich wäre, ihm die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, die er für sein Gutachten benötigt (vgl. BGHSt 14, 339, 342 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 3, 6, 13, 14; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 215 ff. [216, 219]).
  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97
    Danach wäre bei der vorliegenden Fallgestaltung ein Sachverständiger ein völlig ungeeignetes Beweismittel, wenn er Untersuchungsmethoden anwendete, die unausgereift und nicht zuverlässig sind, oder wenn es nicht möglich wäre, ihm die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, die er für sein Gutachten benötigt (vgl. BGHSt 14, 339, 342 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 3, 6, 13, 14; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 215 ff. [216, 219]).
  • BGH, 29.08.1989 - 5 StR 278/89

    Beweisaufnahme - Vernehmung - Sachverständigengutachten - Vernehmungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97
    Danach wäre bei der vorliegenden Fallgestaltung ein Sachverständiger ein völlig ungeeignetes Beweismittel, wenn er Untersuchungsmethoden anwendete, die unausgereift und nicht zuverlässig sind, oder wenn es nicht möglich wäre, ihm die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, die er für sein Gutachten benötigt (vgl. BGHSt 14, 339, 342 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 3, 6, 13, 14; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 215 ff. [216, 219]).
  • BGH, 16.09.1992 - 3 StR 413/92

    Vergleichsaufnahmen des Beschuldigten mit der Tatortüberwachungskamera

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97
    In seiner den Beweisantrag ablehnenden Entscheidung geht es zutreffend von der Beweisgeeignetheit einer anthropologisch-morphologischen Vergleichsbegutachtung (vgl. hierzu BGH NStZ 1991, 596, 597; 1993, 47 [BGH 16.09.1992 - 3 StR 413/92]; Knußmann NStZ 1991, 175 ff. und StV 1983, 127 ff.) aus; es hält auch die von der Raumüberwachungskamera gefertigten Bilder als Anknüpfungstatsachen für die Begutachtung für geeignet.
  • BGH, 15.06.1984 - 5 StR 359/84

    Zur Geeignetheit eines Sachverständigengutachtens bei der Sachauflklärung

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97
    Er ist aber schon dann ein geeignetes Beweismittel, wenn er zwar keine sicheren und eindeutigen Schlüsse ziehen kann, seine Folgerungen aber die unter Beweis gestellte Behauptung (hier: der Angeklagte sei nach den Lichtbildern als Täter auszuschließen) als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen und das Gutachten Einfluß auf die Überzeugungsbildung des Gerichts haben kann (vgl. BGH NStZ 1984, 564; 1995, 97, 98; Herdegen in KK/StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 79 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.1993 - 1 StR 123/93

    Annahme der völligen Ungeeignetheit eines Beweismittels - Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97
    Das ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH StV 1993, 508; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 244 Rdn. 58).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    Unter diesen Prämissen hätten weitere Anknüpfungstatsachen für eine sachkundige Begutachtung zur Verfügung stehen können, die eine Wahrscheinlichkeitsaussage zu einer Personenverschiedenheit des "Maskierten VIII" und des Angeklagten A.    erlaubt hätten; das genügt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. März 1997 - 4 StR 45/97, NStZ-RR 1997, 304; vom 24. August 2007 - 2 StR 322/07, NStZ 2008, 116).
  • BGH, 15.02.2005 - 1 StR 91/04

    Beweiswürdigung (Wiedererkennung auf Grund einer sequentiellen

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Lichtbilder eine gewisse Qualität aufweisen, um als Identifizierungsgrundlage dienen zu können (vgl. BGH NStZ 1991, 596; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 16).

    Denn in der Regel kann er selbst beurteilen, ob die Tataufnahmen als Anknüpfungstatsachen für die Begutachtung geeignet sind (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 16; BGH NStZ 1991, 596).

  • BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Antrag auf ein anthropologisches

    a) Ein Beweismittel ist völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, dass sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erreichen lässt und die Erhebung des Beweises sich deshalb in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen müsste (BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 4 StR 45/97, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 16; Beschluss vom 15. März 2007 - 4 StR 66/07, NStZ 2007, 476, 477; Beschluss vom 7. August 2008 - 3 StR 274/08, NStZ 2009, 48 f.).

    Als Beweismittel eignet er sich vielmehr schon dann, wenn seine Folgerungen die unter Beweis gestellte Behauptung als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen und hierdurch unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen können (BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 4 StR 45/97, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 16; Beschluss vom 7. August 2008 - 3 StR 274/08, NStZ 2009, 48, 49 mwN).

  • BGH, 15.03.2007 - 4 StR 66/07

    Beweisantrag auf Einholung eines rechtsmedizinischen Sachverständigengutachtens

    Dabei muss es sich aber um ein Beweismittel handeln, dessen Inanspruchnahme von vorn herein gänzlich aussichtslos wäre, so dass sich die Erhebung des Beweises in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen müsste (vgl. BGH StV 1997, 338).

    Ein Sachverständiger ist aber schon dann ein geeignetes Beweismittel, wenn er zwar keine sicheren und eindeutigen Schlüsse ziehen kann, seine Folgerung aber die unter Beweis gestellte Behauptung als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen und das Gutachten Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts haben kann (vgl. BGH StV 1997, 338 m.w.N.).

  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 519/09

    Ablehnung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel;

    Dabei muss es sich aber um ein Beweismittel handeln, dessen Inanspruchnahme von vornherein gänzlich aussichtslos wäre, so dass sich die Erhebung des Beweises in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen müsste (vgl. BGH StV 1997, 338, 339).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Völlig ungeeignet ist ein Beweismittel, wenn seine Verwendung zur Sachaufklärung nichts beizutragen vermag, so dass die Beweiserhebung nutzlos wäre (BVerfG NStZ 2004, 214, 215; BGHSt 14, 339, 342 = NJW 1960, 1582; BGH NJW 1989, 1045, 1046; BGH NStZ 1984, 564; 1993, 395, 396; 1995, 45; 1995, 97; 2008, 116; BGH NStZ-RR 1997, 304; 2002, 242; BGH StV 1993, 508; 1996, 368; 1999, 303).
  • BGH, 28.10.2008 - 3 StR 364/08

    Aufklärungspflicht; fehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrags (eigene

    Dabei muss es sich aber um ein Beweismittel handeln, dessen Inanspruchnahme von vornherein gänzlich aussichtslos wäre, so dass sich die Erhebung des Beweises in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen würde (vgl. BGH StV 1997, 338).
  • VerfG Brandenburg, 20.01.2023 - VfGBbg 67/21

    Untersuchungsausschuss; Qualifizierte Minderheit; Fraktion; Beteiligtenfähigkeit;

    So liegt es beispielsweise, wenn der Sachverständige Untersuchungsmethoden anwendet, die unausgereift und nicht zuverlässig sind (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 1997 ‌- 4 StR 45/97 -‌, Rn. 6, juris).
  • BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07

    Zurückweisung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel; absolute

    Geeignetes Beweismittel ist er auch dann, wenn die vorhandenen Anknüpfungstatsachen ihm die Darlegung solcher Erfahrungssätze oder Schlussfolgerungen erlauben, die für sich allein die unter Beweis gestellte Behauptung lediglich wahrscheinlicher machen (vgl. BGH NStZ 1985, 562; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 2, 6, 14 und 16).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 130/03

    Verfahrensrüge; Beweisantrag (völlig ungeeignetes Beweismittel: Sachverständiger

    Ein Sachverständiger ist u. a. dann ein völlig ungeeignetes Beweismittel, wenn es nicht möglich ist, ihm die sicheren tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, derer er für sein Gutachten bedarf (vgl. BGHSt 14, 339, 342 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6 und 16; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 284).
  • BGH, 09.04.2002 - 4 StR 547/01

    Ablehnung eines Beweisantrags; Aufklärungspflicht; völlig ungeeignetes

  • BGH, 24.06.2008 - 3 StR 179/08

    Rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrags (völlig ungeeignetes

  • BGH, 24.01.2008 - 3 StR 179/08
  • OLG Schleswig, 06.11.2013 - 1 Ss 124/13

    Beweisantrag, Antragsvoraussetzungen, Konnexität

  • KG, 01.02.2018 - 121 Ss 71/17

    Begründung von Beweisantragsablehnung und Verwarnung

  • OLG Jena, 29.03.2007 - 1 Ss 12/07

    Beweis

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Rechtsprechung
   BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96   

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https://dejure.org/1996,2253
BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96 (https://dejure.org/1996,2253)
BGH, Entscheidung vom 20.08.1996 - 4 StR 373/96 (https://dejure.org/1996,2253)
BGH, Entscheidung vom 20. August 1996 - 4 StR 373/96 (https://dejure.org/1996,2253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutungslosigkeit einer im Rahmen eines Beweisantrags zu behandelnden Tatsache für eine zu treffende Entscheidung des Gerichts

  • rechtsportal.de

    StPO § 244, § 261

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 338
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.09.1987 - 2 StR 350/87

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags - Rügerecht hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96
    Es ist in diesem Zusammenhang gesicherte Rechtsprechung, daß sich das Gericht im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen darf (BGH NStZ 1994, 195; 1988, 38; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 56 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1961 - 4 StR 191/61
    Auszug aus BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96
    Für die zu treffende Entscheidung ohne Bedeutung ist eine Tatsache nur dann, wenn ein Zusammenhang zwischen ihr und der abzuurteilenden Tat nicht besteht oder wenn sie trotz eines solchen Zusammenhangs nicht geeignet ist, die Entscheidung irgendwie zu beeinflussen (BGH NJW 1953, 35, 36; 1961, 2069, 2070; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 244 Rdn. 54 m.w.N.).
  • BGH, 12.11.1991 - 4 StR 374/91

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96
    Hierin liegt ein Verstoß gegen § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO (BGH StV 1992, 147 m. Anm. Deckers; BGH GA 1964, 77; Herdegen in KK-StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 75).
  • BGH, 01.12.1993 - 2 StR 488/93

    Beweisantrag: Zurückweisung wegen Bedeutungslosigkeit - Heranziehung des

    Auszug aus BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96
    Es ist in diesem Zusammenhang gesicherte Rechtsprechung, daß sich das Gericht im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen darf (BGH NStZ 1994, 195; 1988, 38; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 56 m.w.N.).
  • BGH, 15.08.2018 - 5 StR 100/18

    Geldwäsche (Feststellungen zur Vortat; taugliche Tatobjekte; Buchgeld; Surrogate;

    Insbesondere hat das Gericht der behaupteten Beweistatsache nicht entgegen der Ablehnungsbegründung im Urteil eine die Entscheidung tragende Bedeutung beigemessen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 373/96, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22; Urteil vom 19. September 2007 - 2 StR 248/07, StraFo 2008, 29, 30).
  • BGH, 27.01.2010 - 2 StR 535/09

    Anforderungen an die Ablehnung des Beweisantrages auf die Einholung eines

    Wie in jenem Fall in der Ablehnung des Beweisantrags eine konkludente Zusage des Gerichts liegt, den unter Beweis gestellten Tatsachen nicht nachträglich entgegen den Gründen des Ablehnungsbeschlusses doch Bedeutung zuzumessen (vgl. BGH NStZ 1988, 38; 1994, 195; BGH StV 1997, 338; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 244 Rdn. 56; Fischer in KK-StPO 6. Aufl. § 244 Rdn. 146; Becker in LR 26. Aufl. § 244 Rdn. 227; Eisenberg Beweisrecht der StPO, 6. Aufl. Rdn. 216 a; jeweils m.w.N.), kann die substantiiert geltend gemachte Fehlerhaftigkeit eines Sachverständigengutachtens nur dann dahinstehen, wenn es auf das Ergebnis des Gutachtens für das Beweisergebnis in keiner Richtung ankommt.
  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 188/03

    Untreue (Anforderungen an den Vorsatz bei; Pflichtwidrigkeit; Nachteilszufügung)

    Da die Revision insoweit schon mit der Sachrüge durchdringt, kann offenbleiben, ob sich das Gericht im Urteil (UA S. 30 Mitte) nicht in Widerspruch zu der Begründung des Beschlusses gesetzt hat, mit dem die Vernehmung des Zeugen W als bedeutungslos abgelehnt worden ist (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22).
  • BGH, 14.05.2013 - 5 StR 143/13

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen tatsächlicher

    An der dem Ablehnungsbeschluss zugrunde liegenden Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache muss sich das Gericht festhalten lassen; es darf sich nicht im Urteil zu der Ablehnungsbegründung in Widerspruch setzen, insbesondere die Urteilsgründe nicht auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache stützen (BGH, Beschlüsse vom 27. November 2012 - 5 StR 426/12 - und vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10, StraFo 2010, 466; Urteil vom 19. September 2007 - 2 StR 248/07, 7 8 StraFo 2008, 29; Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 373/96, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22).
  • BGH, 19.09.2007 - 2 StR 248/07

    Ablehnung eines Beweisantrages (Indiztatsache; Bedeutungslosigkeit; Widerspruch

    Im Urteil darf sich das Gericht mit der Ablehnungsbegründung nicht in Widerspruch setzen, insbesondere die Urteilsgründe nicht auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache stützen (vgl. u.a. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22).
  • BGH, 09.04.2002 - 5 StR 110/02

    Mord zur Befriedigung des Sexualtriebs; Heimtücke; Überraschungseffekt;

    Dies steht im Widerspruch zur Begründung der tatsächlichen Bedeutungslosigkeit bei der Ablehnung des Beweisantrags; hierin liegt ein Verstoß gegen § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22 m. w. N.).
  • BGH, 17.05.2001 - 4 StR 412/00

    Beruhen; Beweisantrag; Bedeutungslosigkeit; Aufklärungspflicht

    Ohne Bedeutung ist eine Tatsache dann, wenn ein Zusammenhang zwischen ihr und der abzuurteilenden Tat nicht besteht oder wenn sie trotz eines solchen Zusammenhangs nicht geeignet ist, die Entscheidung irgendwie zu beeinflussen (BGH StV 1997, 338; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 244 Rdn. 54 m.w.N.).
  • BGH, 27.11.2012 - 5 StR 426/12

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der

    An der dem Ablehnungsbeschluss zugrunde liegenden Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache muss sich das Gericht festhalten lassen; es darf sich nicht im Urteil zu der Ablehnungsbegründung in Widerspruch setzen, insbesondere die Urteilsgründe nicht auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache stützen (BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10, StraFo 2010, 466; Urteil vom 19. September 2007 - 2 StR 248/07, StraFo 2008, 29; Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 373/96, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22).
  • BGH, 18.09.2012 - 3 StR 302/12

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Widerspruch zwischen

    Das Gericht darf sich in den Urteilsgründen mit dem Inhalt des Ablehnungsbeschlusses nicht in Widerspruch setzen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 373/96, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22).
  • BGH, 08.01.2008 - 4 StR 640/07

    Durchhalten der "Bedeutungslosigkeit" im Urteil

    Auf dem darin liegenden Verstoß gegen § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22 m.w.N.) beruht das Urteil jedoch nicht.
  • BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages; Bedeutungslosigkeit

  • BGH, 29.04.2014 - 3 StR 436/13

    Widersprüche zwischen Urteilsgründen und Beschluss zur Ablehnung eines

  • BGH, 10.10.2000 - 5 StR 185/00

    Beweiswürdigung; Fehlerhafte Ablehnung eines Hilfsbeweisantrag wegen

  • BGH, 19.04.2000 - 5 StR 467/99

    Beweiswürdigung beim Totschlag (Freispruch); Überzeugungsbildung;

  • BGH, 11.06.1997 - 5 StR 254/97

    Entscheidung der Strafkammer über einen Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen

  • BGH, 24.06.2010 - 4 StR 175/10

    Vorliegen eines Rechtsfehlers zum Nachteil eines Angeklagten bei

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