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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1996 - 1 StR 548/96   

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BGH, 22.10.1996 - 1 StR 548/96 (https://dejure.org/1996,3278)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1996 - 1 StR 548/96 (https://dejure.org/1996,3278)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 548/96 (https://dejure.org/1996,3278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Absprache über eine sukzessive Lieferung von Drogen in Teilmengen - Tateinheit aller späteren Drogenveräußerung, bei von Anfang an bestimmter und vereinbarter Gesamtmenge - Polizeilich überwachter Drogendeal als Strafmilderungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a, § 30, § 30a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 136
  • StV 1997, 471
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 1 StR 548/96
    Grundsätzlich zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß die Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht im Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aufgeht, sondern daß beide Delikte in Tateinheit stehen (BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Konkurrenzen 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 1 StR 548/96
    Die Absprache über eine sukzessive Lieferung von Teilmengen faßt die aufeinander folgenden Teilakte der Veräußerung zu einer Tat zusammen, wenn die Absprache darauf gerichtet war, eine konkret bestimmte Gesamtmenge zu liefern (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 1 StR 548/96
    Obwohl bei gleichgebliebenem Schuld- und Unrechtsgehalt eine auf der Grundlage der unzutreffenden Annahme von Tatmehrheit verhängte Gesamtstrafe als Einzelstrafe bestehen bleiben kann (vgl. BGH NStZ 1996, 383, 384 m.w.Nachw.), waren hier die Rechtsfolgenaussprüche aufzuheben.
  • BGH, 10.03.1994 - 1 StR 62/94

    Strafzumessung - Menge - Betäubungsmittel - V-Leute - Polizei

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 1 StR 548/96
    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, ist die uneingeschränkte Berücksichtigung der Menge des Rauschgifts, mit der Handel getrieben worden ist, rechtsfehlerhaft, wenn die Bedeutung dieses Umstands dadurch relativiert wird, daß seitens der Polizei darauf hingewirkt wurde, daß mit einer möglichst großen Menge Handel getrieben wurde (BGH StV 1994, 369 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.10.1992 - 1 StR 656/92

    Einziehung - Urteilsformel - Bezeichnung

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 1 StR 548/96
    Da diese in den Urteilsgründen angegeben ist, hat der Senat die Urteilsformel entsprechend ergänzt (vgl. BGH NStZ 1993, 95 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.11.1993 - 2 StR 534/93

    Einfuhr - Betäubungsmittel - Sachlicher Zusammenhang - Handeltreiben - Geringe

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 1 StR 548/96
    Jedoch hat die Strafkammer nicht beachtet, daß eine Tat des Handeltreibens in nicht geringer Menge zwei zur Erfüllung der entsprechenden Abrede erfolgte Einfuhren von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Tat verbindet (BGH StV 1994, 84).
  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 223/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Anfrageverfahren); unerlaubte Einfuhr von

    Auch der durch das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302) geschaffene Tatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ist im Verhältnis zu § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG nicht als minder schwere Tat angesehen worden mit der Folge, dass eine Verklammerung mehrerer Einfuhren von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch eine jeweils teilidentische Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bejaht worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. November 1993 - 2 StR 534/93, NStZ 1994, 135; vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 548/96, StV 1997, 471; Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12, aaO).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 223/13

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auch der durch das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302) geschaffene Tatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ist im Verhältnis zu § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG nicht als minder schwere Tat angesehen worden mit der Folge, dass eine Verklammerung mehrerer Einfuhren von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch eine jeweils teilidentische Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bejaht worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. November 1993 - 2 StR 534/93, NStZ 1994, 135; vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 548/96, StV 1997, 471; Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12, aaO).
  • BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung);

    In späteren Entscheidungen ist sodann ohne nähere Begründung von einer sozialethischen Vergleichbarkeit der Straftatbestände des § 29a und des § 30 BtMG ausgegangen worden (BGH, Beschlüsse vom 5. November 1993 - 2 StR 534/93, NStZ 1994, 135 und vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 548/96, NStZ 1997, 136).
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 99/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zum

    Denn beim (Haupt-)Täter verbindet eine Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zwei zu dessen Verwirklichung vorgenommene Einfuhrfahrten zu einer Tat; eine Entklammerung findet insofern nicht statt (BGH, Beschlüsse vom 5. November 1993 - 2 StR 534/93, NStZ 1994, 135; vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 548/96, NStZ 1997, 136; zu § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG a.F. auch BGH, Urteil vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 ff.; hiervon abweichend für Fälle einer Überschneidung von Übernahme neuer Betäubungsmittel und Zahlung der früher gelieferten Drogen: BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11).
  • BGH, 01.12.2020 - 4 StR 213/20

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen:

    Während der 1. und 2. Strafsenat sowie der erkennende Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung eine Tateinheit durch Klammerwirkung angenommen haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 1996 ? 1 StR 548/96, NStZ 1997, 136; vom 5. Dezember 2017 ? 1 StR 380/17 Rn. 4; Urteil vom 18. Juli 1984 ? 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 f.; Beschluss vom 5. November 1993 ? 2 StR 534/93, NStZ 1994, 135; offen gelassen in Urteil vom 22. August 2012 ? 2 StR 530/11, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 13; zweifelnd in Beschluss vom 24. Oktober 2013 ? 2 ARs 319/13, NStZ-RR 2014, 81, 82; Beschlüsse vom 22. Mai 2014 ? 4 StR 223/13 Rn. 9 ff.; vom 6. Dezember 2017 ? 4 StR 395/17 Rn. 3), hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Verklammerung mehrerer Einfuhrtaten von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch ein einheitliches jeweils teilidentisches Delikt des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verneint (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 2011 ? 3 StR 3/11; vom 6. Februar 2014 ? 3 ARs 7/13, NStZ-RR 2014, 146).
  • BGH, 05.12.2017 - 1 StR 380/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (zeitnaher Umtausch nicht als

    Die einheitliche Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verbindet die beiden Einfuhren von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG zu einer Tat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. November 1993 - 2 StR 534/93, NStZ 1994, 135 und vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 548/96, NStZ 1997, 136).
  • BGH, 21.06.2018 - 4 StR 647/17

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Offenlassen der

    Während der 1. und der 2. Strafsenat ebenso wie der erkennende Senat entschieden haben, dass in diesen Fällen eine einheitliche Tat im materiellrechtlichen Sinne anzunehmen ist (vgl. BGH, Urteile vom 6. Dezember 2017 - 4 StR 395/17, juris Rn. 3 (dort offengelassen); vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12, NStZ-RR 2013, 147, 149; vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 f.; Vorlagebeschluss vom 22. Mai 2014 - 4 StR 223/13, juris Rn. 9 ff.; Beschlüsse vom 23. Oktober 2014 - 4 StR 377/14, NStZ 2015, 226; vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 548/96, NStZ 1997, 136; vom 5. November 1993 - 2 StR 534/93, NStZ 1994, 135; offengelassen in BGH, Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 530/11, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 13; zweifelnd BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 2 ARs 319/13, NStZ-RR 2014, 81), hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Verklammerung mehrerer Einfuhrtaten von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch ein einheitliches jeweils teilidentisches Delikt des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verneint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2014 - 3 ARs 7/13, NStZ-RR 2014, 146; vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11, juris).
  • BGH, 23.10.2014 - 4 StR 377/14

    Verfall (Anforderungen an die Anordnung im Urteil); unerlaubtes Handeltreiben mit

    Gemäß § 357 StPO erstreckt sich die Änderung des Schuldspruchs auf den Haupttäter, den Mitangeklagten A. S. Der infolge der Bewertungseinheit nur einmal verwirklichte Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie die zweimalige Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge stehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zueinander in Tateinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. November 1993 - 2 StR 534/93, NStZ 1994, 135; vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 548/96, NStZ 1997, 136).
  • BGH, 22.08.2012 - 2 StR 530/11

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Tatmehrheit); Beihilfe zum unerlaubten

    Ob das bei einem Zusammentreffen von täterschaftlichem Handeltreiben und Einfuhr möglich wäre (vgl. BGH NStZ 1997, 136), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BGH, 06.12.2017 - 4 StR 395/17

    Konkurrenzen (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Während der 1. und 2. Strafsenat ebenso wie der erkennende Senat entschieden haben, dass mehrere Taten der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch eine einheitliche jeweils teilidentische Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Tat verbunden werden (vgl. BGH, Urteile vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 f.; vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12, NStZ-RR 2013, 147, 149; Beschlüsse vom 5. November 1993 - 2 StR 534/93, NStZ 1994, 135; vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 548/96, NStZ 1997, 136; Vorlagebeschluss vom 22. Mai 2014 - 4 StR 223/13, Rn. 9 ff.; offengelassen in BGH, Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 530/11, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 13; zweifelnd BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 2 ARs 319/13, NStZ-RR 2014, 81), hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Verklammerung mehrerer Einfuhrtaten von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch ein einheitliches jeweils teilidentisches Delikt des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verneint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11; vom 6. Februar 2014 - 3 ARs 7/13, NStZ-RR 2014, 146).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.05.1997 - 4 StR 194/97   

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https://dejure.org/1997,3961
BGH, 27.05.1997 - 4 StR 194/97 (https://dejure.org/1997,3961)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1997 - 4 StR 194/97 (https://dejure.org/1997,3961)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1997 - 4 StR 194/97 (https://dejure.org/1997,3961)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zusammenfassung von Einzelverkäufen von Betäubungsmitteln zu einer Bewertungseinheit - Gesamtstrafenfähigkeit einer Strafe aus einer Vorverurteilung

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29, § 29a, § 30

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 471
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.11.1996 - 4 StR 561/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen den Tatmodalitäten des Erwerbs, des Besitzes und

    Auszug aus BGH, 27.05.1997 - 4 StR 194/97
    Dies läßt besorgen, daß die Kammer nicht bedacht hat, daß sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens in bezug auf die Gesamtmenge anzusehen sind (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4 m.w.N.; BGH Beschluß vom 29.11.1996, 4 StR 561/96).

    Zwar ist es nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zur Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß sie ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammen (BGH Beschluß vom 29.11.1996, 4 StR 561/96).

  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 27.05.1997 - 4 StR 194/97
    Dies läßt besorgen, daß die Kammer nicht bedacht hat, daß sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens in bezug auf die Gesamtmenge anzusehen sind (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4 m.w.N.; BGH Beschluß vom 29.11.1996, 4 StR 561/96).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 27.05.1997 - 4 StR 194/97
    Dem schließt sich der Senat mit dem Hinweis an, daß der neue Tatrichter angesichts des hohen Gesamtstrafübels (hier insgesamt zehn Jahre Freiheitsstrafe) bei der Bemessung der für die Fälle II. 1 bis 8 festzusetzenden Einzelstrafe(n) und der neu zu bildenden Gesamtstrafen die Schuldangemessenheit des Gesamtstrafmaßes besonders zu prüfen haben wird (vgl. BGHSt 41, 310, 312/313; BGH NStZ-RR 1996, 227 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96

    Gesamtstrafe - Zäsurwirkung von Vorverurteilungen - Serie gleichgelagerter

    Auszug aus BGH, 27.05.1997 - 4 StR 194/97
    Dem schließt sich der Senat mit dem Hinweis an, daß der neue Tatrichter angesichts des hohen Gesamtstrafübels (hier insgesamt zehn Jahre Freiheitsstrafe) bei der Bemessung der für die Fälle II. 1 bis 8 festzusetzenden Einzelstrafe(n) und der neu zu bildenden Gesamtstrafen die Schuldangemessenheit des Gesamtstrafmaßes besonders zu prüfen haben wird (vgl. BGHSt 41, 310, 312/313; BGH NStZ-RR 1996, 227 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zweckbestimmung bei

    a) Beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, als eine Tat in Bezug auf die Gesamtmenge anzusehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 2012 - 4 StR 345/12, NStZ-RR 2013, 46; vom 29. November 1996 - 4 StR 561/96, NStZ 1997, 192, 193; vom 27. Mai 1997 - 4 StR 194/97, StV 1997, 471).

    Dabei ist es nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, dass sie ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammen (BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2012 - 4 StR 67/12, NStZ-RR 2012, 279, 280; vom 27. Mai 1997 - 4 StR 194/97, aaO).

  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 162/99

    Beihilfe; Hilfeleisten; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Danach ist es rechtsfehlerhaft, allein auf die Anzahl der Veräußerungsgeschäfte durch B. abzustellen, wenn sich - wie hier (nach den Feststellungen bezog B. "ca. 2mal im Monat mindestens 200 Gramm Marihuana oder Haschisch", UA 5) - konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß an sich selbständige Rauschgiftgeschäfte dieselbe Rauschgiftmenge betreffen und deshalb eine Tat bilden (std. Rspr.; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 11, 13; BGH, Beschluß vom 27. Mai 1997 - 4 StR 194/97).
  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 479/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Doch ist es rechtsfehlerhaft, allein auf die Anzahl der Veräußerungsgeschäfte abzustellen, wenn sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß an sich selbständige Rauschgiftgeschäfte dieselbe Rauschgiftmenge betreffen (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4, 5, 11, 13; BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 1997 - 4 StR 194/97 - und vom 1. Dezember 1998 - 4 StR 547/98).
  • BGH, 24.08.1999 - 5 StR 356/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Dabei ist es zwar nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zur Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß sie ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammen (BGH StV 1997, 471; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 11 m.w.N.).
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