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   OLG Celle, 20.08.1996 - 3 Ws 196/96   

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OLG Celle, 20.08.1996 - 3 Ws 196/96 (https://dejure.org/1996,4450)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.08.1996 - 3 Ws 196/96 (https://dejure.org/1996,4450)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. August 1996 - 3 Ws 196/96 (https://dejure.org/1996,4450)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 4 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 477
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 10.07.1995 - 4 Ws 97/95
    Auszug aus OLG Celle, 20.08.1996 - 3 Ws 196/96
    Denn in diesem Falle ist die Dauer der vor Antritt des Maßregelvollzuges verbüßten Haftzeit nicht Folge einer Entscheidung des die Maßregel anordnenden erkennenden Gerichts (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf StV 1996, 47 f).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Celle, 20.08.1996 - 3 Ws 196/96
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 14. März 1994 (BVerfG NStZ 1994, 578 ff) die Regelung des § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB für verfassungsgemäß gehalten; die Entscheidung des Gesetzgebers, einen Teil der Strafe von der Anrechnung des Maßregelvollzuges auszunehmen, sei nicht zu beanstanden, da damit bezweckt werde, die Bereitschaft des Verurteilten, an der eigenen Rehabilitation mitzuwirken, durch den Druck des noch offenen Strafrestes zu fördern.
  • OLG Celle, 19.08.2002 - 1 Ws 203/02

    Zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus Verurteilter; Dauer des

    Damit hat das Verfassungsgericht die Organisationshaft zwar als "regelwidrig", aber eben doch als existent anerkannt und damit die gängige Praxis der Rechtssprechung, den Vollstreckungsbehörden eine "Organisationsfrist" für die Beschaffung eines Unterbringungsplatzes von bis zu drei Monaten einzuräumen, jedenfalls indirekt bestätigt (OLG Hamm MDR 1980, 952; vgl. OLG Celle NJW 1997, 2964 und StV 1997, 477; OLG Düsseldorf NStZ 1981, 366; OLG Hamm NStZ 1989, 549).
  • OLG Celle, 26.05.2009 - 2 Ws 113/09
    In Rechtsprechung und Literatur ist streitig, ob eine vor dem Maßregelvollzug vollstreckte Untersuchungshaft auf das nach § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB von der Anrechnung des Maßregelvollzuges ausgenommene Strafdrittel angerechnet wird oder ob sie dem anrechenbaren Zweidrittelzeitraum zugeschlagen werden und so die Anrechenbarkeit des Maßregelvollzuges beschränken soll (so die herrschende Meinung, vgl nur OLG Jena, StV 2007, 427 [OLG Jena 17.10.2006 - 1 Ws 332/06] ; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 191; OLG Naumburg, Beschluss vom 11.02.2008, 1 Ws 12/08 ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.06.2006, 1 Ws 217/06 ; OLG Köln, StraFo 2006, 120 [OLG Köln 06.01.2006 - 2 Ws 619/05] ; Leipziger Kommentar-Schöch, StGB, 12. Aufl., § 67 Rdnr. 31; Fischer, StGB, 56. Aufl., § 67 Rn 23; a.A: OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2006, 251 [OLG Düsseldorf 08.02.2006 - III-4 Ws 50/06] ; OLG Celle StV 1997, 477 Schönke-Schröder-Stree, StGB, 27. Aufl., § 67 Rn 3.).

    Dies mag in den Fällen, in denen allein durch die Zeit im Maßregelvollzug der Zweidrittelzeitpunkt erreicht wird, anders zu beurteilen sein (für diese Fälle OLG Celle StV 1997, 477).

  • OLG Celle, 30.01.2006 - 1 Ws 10/06

    Anrechnung der vor Beginn des Maßregelvollzugs vollstreckten Untersuchungshaft

    Insoweit hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (Beschluss des früheren 3. Strafsenats vom 20. August 1996 in StV 1997, 477) und befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerfG ( in NStZ 1998, 77; vgl. auch OLG Stuttgart Justiz 2002, 63 ).
  • OLG Braunschweig, 29.05.2013 - 1 Ws 108/13

    Reihenfolge der Anrechnung von Untersuchungs- und Organisationshaft bei

    Dem Übermaßverbot, auf das sich die Gegenauffassung (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2006, 251; OLG Celle, Beschluss vom 20.08.1996, 3 Ws 196/96, juris, Rn. 8 = StV 1997, 477) maßgeblich stützt, trägt der Gesetzgeber aus Sicht des Senats dadurch hinreichend Rechnung, dass sich die verlängerte Höchstfrist der Unterbringung um den Zeitraum der bei Eintritt der Rechtskraft anzurechnenden Untersuchungshaft reduziert (§ 67 d Abs. 1 S. 3 StGB).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08

    Strafvollstreckung: Reihenfolge und Umfang der Anrechnung von Untersuchungshaft

    "...Insbesondere entspricht es auch der Rechtsauffassung des Senats, dass in Fällen, in denen - wie hier - im selben Urteil neben einer Freiheitsstrafe die (vorab zu vollziehende) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet worden ist, zunächst gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB die vor Beginn des Maßregelvollzuges (zudem) erlittene Untersuchungshaft und erst danach gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB die Dauer des Maßregelvollzuges auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wobei für die letztgenannte Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest bis zu insgesamt zwei Dritteln der Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381; OLG Nürnberg NStZ-RR 1997, 265; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 191; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357; a.A.: OLG Celle StV 1997, 477; NStZ-RR 2006, 388; OLG Düsseldorf StV 1996, 47; NStZ-RR 2006, 251; LG Wuppertal StV 1996, 329).
  • OLG Celle, 15.08.2018 - 2 Ws 302/18

    Berechnung der verlängerten Höchstfrist einer Unterbringung in der

    e) Diese Berechnung steht nicht im Widerspruch zu der durch die Strafsenate des Oberlandesgerichts Celle vertretenen Auffassung, dass eine Anrechnung sowohl von Organisationshaft als auch Untersuchungshaft nicht auf den für die Berechnung der verlängerten Höchstfrist heranzuziehenden Zwei-Drittel-Zeitraum, sondern grundsätzlich erst auf das Restdrittel zu erfolgen habe (vgl. OLG Celle, 3. Strafsenat, StV 1997, 477-478, juris Rn. 8; OLG Celle, 1. Strafsenat, StV 2007, 428, juris Rn. 9-12; OLG Celle, 2. Strafsenat, StV 2010, 494-495, juris Rn. 8).
  • OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06

    Widerruf der Strafaussetzung

    Während der 4. Strafsenat des OLG Düsseldorf ( StV 1996, 47 und StV 2006, 422) sowie das OLG Celle ( StV 1997, 477) davon ausgehen, dass die vor Beginn des Maßregelvollzugs erlittene Untersuchungshaft auf dass letzte Drittel der Strafe anzurechnen sei, nimmt der überwiegende Teil der Oberlandesgerichte an, dass die vor Beginn des Maßregelvollzugs erlittene Untersuchungshaft bei der Anrechnung einer vorwegvollzogenen Maßregel gem. § 67 Abs. 4 StGB nicht auf das letzte Drittel der Freiheitsstrafe angerechnet wird, sondern auf die ersten 2/3 der zu verbüßenden Freiheitsstrafe anzurechnen ist.
  • OLG Brandenburg, 16.04.2007 - 1 Ws 55/07

    Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft vor dem Maßregelvollzug im Fall der

    Insbesondere entspricht es auch der Rechtsauffassung des Senats, dass in Fällen, in denen - wie hier - im selben Urteil neben einer Freiheitsstrafe die (vorab zu vollziehende) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet worden ist, zunächst gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB die vor Beginn des Maßregelvollzuges (zudem) erlittene Untersuchungshaft und erst danach gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB die Dauer des Maßregelvollzuges auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wobei für die letztgenannte Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest bis zu insgesamt zwei Dritteln der Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381; OLG Nürnberg NStZ-RR 1997, 265; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 191; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357; a.A.: OLG Celle StV 1997, 477; NStZ-RR 2006, 388; OLG Düsseldorf StV 1996, 47; NStZ-RR 2006, 251; LG Wuppertal StV 1996, 329).
  • OLG Koblenz, 03.09.2001 - 1 Ws 1005/01

    Anrechnung, Freiheitsstrafe, Maßregelvollzug, Organisationshaft, Unterbringung,

    Zum Teil wird die Auffassung vertreten, Untersuchungshaft dürfe nicht auf die ersten zwei Drittel der Strafe angerechnet werden, um die Anrechnung der vorweg vollzogenen Maßregel nicht zu verkürzen (OLG Düsseldorf, 4. Strafsenat StV 96, 47; OLG Celle StV 97, 477; LG Wuppertal, StV 96, 329; LG Stade Recht und Psychiatrie 95, 95; Volckart StV 97, 479).
  • OLG Oldenburg, 15.10.1999 - 1 Ws 518/99

    Anrechnung einer vollstreckten Untersuchungshaft auf die vollziehende

    Der Senat sieht wie das Landgericht in der nachträglichen Berücksichtigung der Untersuchungshaft bei der Strafzeitberechnung (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 47; OLG Celle, Beschluss vom 20.08.1996 - 3 Ws 196/96; Schönke-Schröder/Stree, StGB, 25. Aufl., Rn. 3 zu § 67; Tröndle-Fischer, StGB , 49. Aufl., Rn. 13 zu § 67).
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