Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Neufassung eines Streitwertbeschlusses wegen eines Rechtsfehlers
- Wolters Kluwer
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Nachteilige Folgen einer Verurteilung zu 2 Jahren Freiheitsstrafe; Verlust der Versorgungsbezüge eines Beamten; Nichtkenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung; Beweislast für den Ursachenzusammenhang; Außerordentliche ...
- strafverteidiger.de
Anwaltshaftung im Strafrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 611
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 10.11.1993 - 2 O 8643/92
- OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93
Papierfundstellen
- StV 1997, 481
- StV 1998, 606 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (38)
- BGH, 03.06.1993 - IX ZR 173/92
Steuerliche Beratung gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93
In der Beurteilung von rechtlichen Fragen muß er sich stets an den Ergebnissen der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientieren (vgl. BGH NJW 93, 2799; 3324).Ein Mitverschulden des Mandanten kommt deshalb -soweit es um die rechtliche Bearbeitung des Falles geht- im allgemeinen nicht in Betracht (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1348; NJW 1992, 820 ; 1993, 2799).
- BGH, 04.06.1985 - 4 StR 277/85
Berücksichtigung beamtenrechtlicher Konsequenzen bei der Strafzumessung - Wegfall …
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93
Er hätte deshalb die ständige Rechtsprechung des BGH in Strafsachen bedenken und berücksichtigen müssen, wonach zu den gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB bei der Strafzumessung zu berücksichtigenden Folgen der Tat auch der Wegfall der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge gemäß § 59 BeamtVG gehört, weshalb, diese Folge bei der Bemessung der Strafe strafmildernd berücksichtigt werden kann (vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 454; 1987, 243; 1991, 207; NSU 88, 494;… Schäfer, Strafzumessung, 2. Aufl., Rz. 324 f).Dies gilt besonders in Fällen, in denen die Strafkammer -wie hier- eine Freiheitsstrafe ausspricht, die gerade noch die nachteiligen Folgen aus § 59 BeamtVG eintreten läßt (vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 454).
- BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94
Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich …
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93
Er billigt dem Geschädigten dann eine Beweiserleichterung bis zur Umkehr der Beweislast zu, wenn dieser durch das pflichtwidrige Verhalten des Schädigers in eine besondere Beweisnot gebracht wurde (vgl. BGH NJW 1983, 2241; 1986, 2829; NJW-RR 1995, 248 ; VersR 1995, 918 ).Wie der 3. Senat des BGH klargestellt hat, ist diese Beweiserleichterung auch auf "außenstehende Bewerber" anzuwenden, die sich um eine öffentliche Dienststelle bemühen (vgl. BGH VersR 1995, 918 ).
- BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93
Dies widerspräche dem Gedanken eines effektiven Grundrechtsschutzes (vgl. BVerfG NJW 1992, 105 ; 1993, 1635). - BGH, 06.10.1994 - III ZR 134/93
Haftung der Notare im Landesdienst in Baden-Württemberg
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93
Er billigt dem Geschädigten dann eine Beweiserleichterung bis zur Umkehr der Beweislast zu, wenn dieser durch das pflichtwidrige Verhalten des Schädigers in eine besondere Beweisnot gebracht wurde (vgl. BGH NJW 1983, 2241; 1986, 2829; NJW-RR 1995, 248 ; VersR 1995, 918 ). - BGH, 03.03.1983 - III ZR 34/82
Gerichtliche Aufhebung einer Prüfungsentscheidung wegen Voreingenommenheit eines …
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93
Er billigt dem Geschädigten dann eine Beweiserleichterung bis zur Umkehr der Beweislast zu, wenn dieser durch das pflichtwidrige Verhalten des Schädigers in eine besondere Beweisnot gebracht wurde (vgl. BGH NJW 1983, 2241; 1986, 2829; NJW-RR 1995, 248 ; VersR 1995, 918 ). - BGH, 20.12.1994 - IV ZR 259/93
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer für nach dem Inkrafttreten des RpflEntlG …
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93
Wegen der unterschiedlichen Festsetzung der Beschwer und des Gebührenstreitwerts zweiter Instanz durch den Senat ist darauf hinzuweisen, daß bei der Festsetzung des Gebührenstreitwerts bereits die Vorschrift des § 9 ZPO in der Fassung des RpflEntlG anzuwenden ist (vgl. Beschluß des BGH vom 20.12.1994 -Az. IV ZR 259/93-). - BGH, 16.06.1988 - IX ZR 69/87
Haftungsausfüllende Kausalität der Amtspflichtverletzung eines Notars
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93
Besteht die Pflichtverletzung des Anwalts -wie hierin einer Unterlassung, so muß untersucht werden, wie die Dinge bei pflichtgemäßem positivem Tun gelaufen wären (vgl. BGH WM 1988, 1454 ;… Rinsche aaO., Rz. 222 zu Kapitel I). - BGH, 28.06.1990 - IX ZR 209/89
Zurückhalten von Sachvortrag durch den Prozeßbevollmächtigten; Haftung des …
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93
Es gehört nämlich auch zu den Pflichten des Rechtsanwalts und Strafverteidigers, erkennbaren Fehlern des Gerichts entgegenzuwirken (vgl. BGH, NJW 1988, 486 ; 3013; NJW-RR 1990, 1241; NJW 1995, 1419 ;… Vollkommer, Anwaltshaftungsrecht, NJW-Schriftenreihe, Rz. 184 f;… Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und Notars, 5. Aufl., Rz. 240 zu Kapitel I). - BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93
Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von …
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93
Soweit es um die Frage des beratungsgerechten Verhaltens des Mandanten geht, ob dieser also einem Rechtsrat des Rechtsanwalts gefolgt wäre, billigt der BGH dem Mandanten einen Anscheinsbeweis zu (vgl. NJW 1993, 3259 ; VersR 94, 1231;… Rinsche, aaO., Rz. 309 zu Kapitel I). - BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84
Handelsvertreter
- BGH, 15.12.1987 - VI ZR 285/86
Unterbrechung der Verjährung bei Möglichkeit zur Kenntnisnahme von Schaden und …
- BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84
Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer …
- BGH, 15.12.1994 - 1 StR 656/94
Deckert - § 46 StGB, Strafzumessung bei Überzeugungstätern, § 56 StGB, …
- BGH, 12.03.1986 - IVa ZR 183/84
Haftung des steuerlichen Beraters für fehlerhafte oder verspätete …
- BGH, 28.10.1993 - IX ZR 252/92
Haftung des Steuerberaters wegen Verletzung der Aufklärungspflicht; …
- BGH, 25.06.1974 - VI ZR 18/73
Rechtsanwalt - Haftung - Hinweisbeachtung - Unhaltbarkeit
- BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94
Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.1982 - 13 B 1995/82
- BGH, 13.02.1992 - III ZR 28/90
Teilurteil aufgrund Eventualantrag bei selbständigen Klagegründen
- LG Frankfurt/Main, 03.10.1985 - 23 O 78/85
- BGH, 15.12.1994 - IX ZR 45/94
Hemmung der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit bei verzögerter …
- BGH, 06.06.1989 - VI ZR 66/88
Ersatz für Hilfeleistungen unfallbedingter Beeinträchtigungen - Verrichtung von …
- BGH, 20.12.1978 - IV ZB 115/78
Anwaltsverschulden - Veröffentlichte Entscheidungen - Unkenntnis - …
- BGH, 06.10.1992 - VI ZR 305/91
Schadensersatz bei Tötung der Ehefrau eines Körperbehinderten
- BGH, 05.11.1987 - IX ZR 86/86
Haftungsausfüllende Kausalität bei der Anwaltshaftung
- BGH, 19.12.1991 - IX ZR 41/91
Pflicht des Rechtsanwalts zur Fristenkontrolle; Mitverschulden des rechtskundigen …
- BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93
Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines …
- BGH, 22.07.1988 - StB 19/88
Reststrafe - Aussetzung - Ermessenssache
- BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf …
- BGH, 14.07.1993 - I ZR 204/91
Ersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung neben Frachtführerhaftung
- BGH, 16.05.1980 - V ZR 91/79
Verzug der Verpflichtung zur Löschung einer Auflassungsvormerkung; …
- BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93
Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag
- OLG Hamm, 25.10.1994 - 28 U 40/94
Pflichtverletzung eines Anwalts bei Versäumung der Stellung eines Antrags auf …
- BGH, 12.02.1981 - IVa ZR 103/80
Umfang einer Garantiezusage - Einstandspflicht für die Einhaltung eines …
- BGH, 16.05.1991 - IX ZR 131/90
Anspruch auf Schadensersatz aus anwaltlicher Sorgfaltspflichtverletzung - …
- BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92
Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich …
- BGH, 17.06.1993 - IX ZR 206/92
Anwaltshaftung wegen unterlassener Verjährungsunterbrechung - Verjährung und …
- LG Duisburg, 29.04.2016 - 7 S 61/15
Rückforderung bereits gezahlten Anwaltshonorars; vertragswidriges Verhalten des …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der seitens des Klägers angeführten Rechtsprechung des OLG Nürnberg (BeckRS 1995, 31342163), die sich nicht mit der Frage der Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Kündigung, sondern mit der Frage der haftungsbegründenden Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden befasst.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Anrechnung, Organisationshaft, Strafzeitberechnung, Unterbringung, Untersuchungshaft
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 381
- StV 1997, 481
- Rpfleger 1996, 523
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (10)
- OLG Hamm, 23.04.1996 - 3 Ws 167/96
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96
Demgegenüber vertritt der hiesige 3. Strafsenat in seinem Beschluß vom 23. April 1996 - 3 Ws 167/96 - die Auffassung, daß anzurechnende Untersuchungshaft und "Organisationshaft" vorrangig auf die ersten zwei Drittel der zu verbüßenden Freiheitsstrafe anzurechnen seien, mit der Folge, daß für die Anrechnung des Maßregelvollzugs gem. § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB nur noch ein um diese Anrechnung vermindertes Zwei-Drittel-Kontingent zur Verfügung stehe. - OLG Zweibrücken, 14.03.1996 - 1 Ws 96/96
Anrechnung der Unterbringungszeit auf die Strafe; Berücksichtigung der …
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96
Dieser Ansicht ist hinsichtlich der Untersuchungshaft auch das OLG Zweibrücken in NStZ 1996, 357 . - BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96
Zusätzlich weist der Senat noch darauf hin, daß der Gesetzgeber in § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB , wonach nur bis zu zwei Drittel der erkannten Strafe angerechnet werden darf, eine teilweise Nichtanrechnung bzw. Nichtberücksichtigung von Maßregelvollzug ausdrücklich zugelassen hat, was grundsätzlich auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerfG NJW 1995, 1077 ).
- LG Leipzig, 13.03.1996 - 12 T 7686/95
Grundschuld in der Gesamtvollstreckung
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96
Das OLG Düsseldorf in JMBl. NW 1995, 259 = Rpfleger 1996, 82 mit ablehnender Anmerkung Blechinger Rpfleger 1996, 301 und ihm folgend das LG Wuppertal in StV 1996, 329 , jeweils mit weiteren Nachweisen, gehen davon aus, Untersuchungshaft und "Organisationshaft" durften nicht auf die ersten zwei Drittel angerechnet werden, um die Anrechnung der vorweg vollzogenen Maßregel nicht zu verkürzen. - LG Wuppertal, 17.11.1995 - 22 KLs 2 Js 1272/87
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96
Das OLG Düsseldorf in JMBl. NW 1995, 259 = Rpfleger 1996, 82 mit ablehnender Anmerkung Blechinger Rpfleger 1996, 301 und ihm folgend das LG Wuppertal in StV 1996, 329 , jeweils mit weiteren Nachweisen, gehen davon aus, Untersuchungshaft und "Organisationshaft" durften nicht auf die ersten zwei Drittel angerechnet werden, um die Anrechnung der vorweg vollzogenen Maßregel nicht zu verkürzen. - BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92
Verurteilter - Zu Unrecht angeordnete Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus …
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96
Entsprechendes gilt, wenn der Verurteilte zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils bereits Untersuchungshaft im Umfang von zwei Dritteln der verhängten Freiheitsstrafe erlitten hat, was aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist (BVerfG NJW 1995, 2405 f.; OLG Frankfurt NStZ 1993, 252 ). - OLG Frankfurt, 21.09.1992 - 3 Ws 589/92
Tatbegehung; Strafrechtliche Verantwortlichkeit; Anrechnungsregel; Unterbringung …
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96
Entsprechendes gilt, wenn der Verurteilte zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils bereits Untersuchungshaft im Umfang von zwei Dritteln der verhängten Freiheitsstrafe erlitten hat, was aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist (BVerfG NJW 1995, 2405 f.; OLG Frankfurt NStZ 1993, 252 ). - OLG Düsseldorf, 10.07.1995 - 4 Ws 97/95
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96
Das OLG Düsseldorf in JMBl. NW 1995, 259 = Rpfleger 1996, 82 mit ablehnender Anmerkung Blechinger Rpfleger 1996, 301 und ihm folgend das LG Wuppertal in StV 1996, 329 , jeweils mit weiteren Nachweisen, gehen davon aus, Untersuchungshaft und "Organisationshaft" durften nicht auf die ersten zwei Drittel angerechnet werden, um die Anrechnung der vorweg vollzogenen Maßregel nicht zu verkürzen. - BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91
Anrechnung der Untersuchungshaft bei teilweisem Vorwegvollzug der Strafe
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, daß sich eine überlange Untersuchungshaftdauer in der Regel mildernd auf die Höhe der zu verhängenden Freiheitsstrafe auswirkt sowie, daß bereits vor Urteilserlaß erlittene Freiheitsentziehungen zugunsten des Angeklagten bei der Prüfung der Frage, ob ausnahmsweise gemäß § 67 Abs. 2 StGB ein teilweiser oder vollständiger Vorwegvollzug der Strafe vor der Maßregel geboten ist, zu beachten sind (vgl. BGH NJW 1991, 2431 f.). - BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87
Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96
Eine Anrechnung kann jedoch nur erfolgen, wenn zu Beginn des Maßregelvollzugs noch nicht zwei Drittel der Strafe verbüßt waren (BGH NJW 1988, 216 ; l991, 2431).
- OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08
Strafvollstreckung: Reihenfolge und Umfang der Anrechnung von Untersuchungshaft …
"...Insbesondere entspricht es auch der Rechtsauffassung des Senats, dass in Fällen, in denen - wie hier - im selben Urteil neben einer Freiheitsstrafe die (vorab zu vollziehende) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet worden ist, zunächst gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB die vor Beginn des Maßregelvollzuges (zudem) erlittene Untersuchungshaft und erst danach gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB die Dauer des Maßregelvollzuges auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wobei für die letztgenannte Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest bis zu insgesamt zwei Dritteln der Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381; OLG Nürnberg NStZ-RR 1997, 265; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 191; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357; a.A.: OLG Celle StV 1997, 477; NStZ-RR 2006, 388; OLG Düsseldorf StV 1996, 47; NStZ-RR 2006, 251; LG Wuppertal StV 1996, 329).Eine vollständige Anrechnung der (überschießenden) Maßregeldauer ist auch von Verfassungswegen nicht geboten (BVerfG NStZ 1998, 77; vgl. im übrigen BVerfG NStZ 1995, 175); sie liefe davon abgesehen dem normativen Zweck der in § 67 Abs. 4 StGB getroffenen Anrechnungsregel zuwider, die Bereitschaft des Verurteilten zu fördern, an seiner Rehabilitation mitzuarbeiten, weil nur bei entsprechender Anrechnung die Vollstreckung eines im Verhältnis zur verhängten Strafe noch bedeutsamen Strafrestes zur Bewährung ausgesetzt werden kann, umgekehrt aber kein Anreiz bestünde, wenn das "aussetzungsfähige" Drittel infolge einer nachrangigen Anrechnung von Untersuchungshaft auf eine lediglich unbedeutende Zeitspanne reduziert oder die Reststrafe vollständig "aufgezehrt" werden würde (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381 u.H.a. Dreher/Tröndle, StGB, 47. Aufl., § 67 Rz. 5)....".
- OLG Brandenburg, 16.04.2007 - 1 Ws 55/07
Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft vor dem Maßregelvollzug im Fall der …
Insbesondere entspricht es auch der Rechtsauffassung des Senats, dass in Fällen, in denen - wie hier - im selben Urteil neben einer Freiheitsstrafe die (vorab zu vollziehende) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet worden ist, zunächst gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB die vor Beginn des Maßregelvollzuges (zudem) erlittene Untersuchungshaft und erst danach gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB die Dauer des Maßregelvollzuges auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wobei für die letztgenannte Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest bis zu insgesamt zwei Dritteln der Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381; OLG Nürnberg NStZ-RR 1997, 265; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 191; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357; a.A.: OLG Celle StV 1997, 477; NStZ-RR 2006, 388; OLG Düsseldorf StV 1996, 47; NStZ-RR 2006, 251; LG Wuppertal StV 1996, 329).Eine vollständige Anrechnung der (überschießenden) Maßregeldauer ist auch von Verfassungswegen nicht geboten (BVerfG NStZ 1998, 77; vgl. im übrigen BVerfG NStZ 1995, 175); sie liefe davon abgesehen dem normativen Zweck der in § 67 Abs. 4 StGB getroffenen Anrechnungsregel zuwider, die Bereitschaft des Verurteilten zu fördern, an seiner Rehabilitation mitzuarbeiten, weil nur bei entsprechender Anrechnung die Vollstreckung eines im Verhältnis zur verhängten Strafe noch bedeutsamen Strafrestes zur Bewährung ausgesetzt werden kann, umgekehrt aber kein Anreiz bestünde, wenn das "aussetzungsfähige" Drittel infolge einer nachrangigen Anrechnung von Untersuchungshaft auf eine lediglich unbedeutende Zeitspanne reduziert oder die Reststrafe vollständig "aufgezehrt" werden würde (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381 u.H.a. Dreher/Tröndle, StGB, 47. Aufl., § 67 Rz. 5).
- OLG Braunschweig, 29.05.2013 - 1 Ws 108/13
Reihenfolge der Anrechnung von Untersuchungs- und Organisationshaft bei …
Die Senatsrechtsprechung entspricht der herrschenden Auffassung (OLG Stuttgart…, Beschluss vom 11.05.2001, 3 Ws 100/01, juris, Rn. 16 ff. = Justiz 2002, 63; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 22.06.2006, 1 Ws 217/06, juris, Rn. 3; OLG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 20.11.2000, 1 Ws 534/00, juris, Rn. 5 ff.; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 28.01.1997, Ws 1116/96, juris, Rn. 44; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 381, 382 [2. Senat]; OLG Hamm, NStZ 1997, 54 [3. Senat]; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 17.10.2006, 1 Ws 332/06, juris, Rn. 18 ff. m. w. N. = StV 2007, 427).
- OLG Stuttgart, 11.05.2001 - 3 Ws 100/01
Anrechnung der vorweg vollzogenen Maßregel
Damit ist anderslautenden Rechtsmeinungen, die die "Organisationshaft" im 2/3-Zeitraum des § 64 Abs. 4 Satz 1 StGB berücksichtigen wollten (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 97, 25 ff.; OLG Hamm NStZ 1997, 54 f.; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 380 f.; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381 f.), der Boden entzogen. - OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06
Widerruf der Strafaussetzung
Die zuletzt genannte Auffassung hat zur Folge, dass für die Anrechnung des Maßregelvollzugs gem. § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB nur noch ein um die Dauer der Untersuchungshaft vermindertes 2/3-Kontingent zur Verfügung steht ( OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.04.1999, Ws 123/99 bei Juris; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, NStZ-RR 1997, 25; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ 1997, 54 und NStZ-RR 1996, 381; OLG Köln Strafo 2006, 120; OLG des Landes Sachsen-Anhalt , Beschluss vom 20.11.2000, 1 Ws 534/00 bei Juris; OLG Nürnberg, ZfStRVo 1998, 368; OLG Stuttgart Justiz 2002, 63, zitiert nach Juris; OLG Zweibrücken, StV 1997, 478 und Beschuss vom 22.06.2006, 1 Ws 217/06, 1 VAS 13/06 bei Juris; zu den Argumenten der vertretenen Auffassungen siehe Uhlenbruch NStZ 2000, 287, 291). - OLG Koblenz, 03.09.2001 - 1 Ws 1005/01
Anrechnung, Freiheitsstrafe, Maßregelvollzug, Organisationshaft, Unterbringung, …
Erst danach ist gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB der Maßregelvollzug auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen, wobei für diese Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest von zwei Dritteln der erkannten Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Zweibrücken NStZ 96, 357 = StV 97, 478; OLG Frankfurt NStZ-RR 96, 380; OLG Hamm, 2. Strafsenat NStZ-RR 96, 381 = StV 97, 481; OLG Hamm, 3. Strafsenat - 3 Ws 167/96 - OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat - 2 Ws 127, 128 und 332/96 - OLG Nürnberg NStZ-RR 97, 265; OLG Braunschweig NStZ-RR 2000, 7).