Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 25.06.1996

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3011
OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93 (https://dejure.org/1995,3011)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.09.1995 - 8 U 4041/93 (https://dejure.org/1995,3011)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. September 1995 - 8 U 4041/93 (https://dejure.org/1995,3011)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neufassung eines Streitwertbeschlusses wegen eines Rechtsfehlers

  • Wolters Kluwer

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Nachteilige Folgen einer Verurteilung zu 2 Jahren Freiheitsstrafe; Verlust der Versorgungsbezüge eines Beamten; Nichtkenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung; Beweislast für den Ursachenzusammenhang; Außerordentliche ...

  • strafverteidiger.de

    Anwaltshaftung im Strafrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1997, 481
  • StV 1998, 606 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (38)

  • BGH, 03.06.1993 - IX ZR 173/92

    Steuerliche Beratung gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93
    In der Beurteilung von rechtlichen Fragen muß er sich stets an den Ergebnissen der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientieren (vgl. BGH NJW 93, 2799; 3324).

    Ein Mitverschulden des Mandanten kommt deshalb -soweit es um die rechtliche Bearbeitung des Falles geht- im allgemeinen nicht in Betracht (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1348; NJW 1992, 820 ; 1993, 2799).

  • BGH, 04.06.1985 - 4 StR 277/85

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Konsequenzen bei der Strafzumessung - Wegfall

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93
    Er hätte deshalb die ständige Rechtsprechung des BGH in Strafsachen bedenken und berücksichtigen müssen, wonach zu den gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB bei der Strafzumessung zu berücksichtigenden Folgen der Tat auch der Wegfall der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge gemäß § 59 BeamtVG gehört, weshalb, diese Folge bei der Bemessung der Strafe strafmildernd berücksichtigt werden kann (vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 454; 1987, 243; 1991, 207; NSU 88, 494; Schäfer, Strafzumessung, 2. Aufl., Rz. 324 f).

    Dies gilt besonders in Fällen, in denen die Strafkammer -wie hier- eine Freiheitsstrafe ausspricht, die gerade noch die nachteiligen Folgen aus § 59 BeamtVG eintreten läßt (vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 454).

  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93
    Er billigt dem Geschädigten dann eine Beweiserleichterung bis zur Umkehr der Beweislast zu, wenn dieser durch das pflichtwidrige Verhalten des Schädigers in eine besondere Beweisnot gebracht wurde (vgl. BGH NJW 1983, 2241; 1986, 2829; NJW-RR 1995, 248 ; VersR 1995, 918 ).

    Wie der 3. Senat des BGH klargestellt hat, ist diese Beweiserleichterung auch auf "außenstehende Bewerber" anzuwenden, die sich um eine öffentliche Dienststelle bemühen (vgl. BGH VersR 1995, 918 ).

  • LG Duisburg, 29.04.2016 - 7 S 61/15

    Rückforderung bereits gezahlten Anwaltshonorars; vertragswidriges Verhalten des

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der seitens des Klägers angeführten Rechtsprechung des OLG Nürnberg (BeckRS 1995, 31342163), die sich nicht mit der Frage der Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Kündigung, sondern mit der Frage der haftungsbegründenden Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden befasst.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2834
OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96 (https://dejure.org/1996,2834)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.06.1996 - 2 Ws 250/96 (https://dejure.org/1996,2834)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juni 1996 - 2 Ws 250/96 (https://dejure.org/1996,2834)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 381
  • StV 1997, 481
  • Rpfleger 1996, 523
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 23.04.1996 - 3 Ws 167/96
    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96
    Demgegenüber vertritt der hiesige 3. Strafsenat in seinem Beschluß vom 23. April 1996 - 3 Ws 167/96 - die Auffassung, daß anzurechnende Untersuchungshaft und "Organisationshaft" vorrangig auf die ersten zwei Drittel der zu verbüßenden Freiheitsstrafe anzurechnen seien, mit der Folge, daß für die Anrechnung des Maßregelvollzugs gem. § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB nur noch ein um diese Anrechnung vermindertes Zwei-Drittel-Kontingent zur Verfügung stehe.
  • OLG Zweibrücken, 14.03.1996 - 1 Ws 96/96

    Anrechnung der Unterbringungszeit auf die Strafe; Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96
    Dieser Ansicht ist hinsichtlich der Untersuchungshaft auch das OLG Zweibrücken in NStZ 1996, 357 .
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96
    Zusätzlich weist der Senat noch darauf hin, daß der Gesetzgeber in § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB , wonach nur bis zu zwei Drittel der erkannten Strafe angerechnet werden darf, eine teilweise Nichtanrechnung bzw. Nichtberücksichtigung von Maßregelvollzug ausdrücklich zugelassen hat, was grundsätzlich auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerfG NJW 1995, 1077 ).
  • LG Leipzig, 13.03.1996 - 12 T 7686/95

    Grundschuld in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96
    Das OLG Düsseldorf in JMBl. NW 1995, 259 = Rpfleger 1996, 82 mit ablehnender Anmerkung Blechinger Rpfleger 1996, 301 und ihm folgend das LG Wuppertal in StV 1996, 329 , jeweils mit weiteren Nachweisen, gehen davon aus, Untersuchungshaft und "Organisationshaft" durften nicht auf die ersten zwei Drittel angerechnet werden, um die Anrechnung der vorweg vollzogenen Maßregel nicht zu verkürzen.
  • LG Wuppertal, 17.11.1995 - 22 KLs 2 Js 1272/87
    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96
    Das OLG Düsseldorf in JMBl. NW 1995, 259 = Rpfleger 1996, 82 mit ablehnender Anmerkung Blechinger Rpfleger 1996, 301 und ihm folgend das LG Wuppertal in StV 1996, 329 , jeweils mit weiteren Nachweisen, gehen davon aus, Untersuchungshaft und "Organisationshaft" durften nicht auf die ersten zwei Drittel angerechnet werden, um die Anrechnung der vorweg vollzogenen Maßregel nicht zu verkürzen.
  • BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92

    Verurteilter - Zu Unrecht angeordnete Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96
    Entsprechendes gilt, wenn der Verurteilte zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils bereits Untersuchungshaft im Umfang von zwei Dritteln der verhängten Freiheitsstrafe erlitten hat, was aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist (BVerfG NJW 1995, 2405 f.; OLG Frankfurt NStZ 1993, 252 ).
  • OLG Frankfurt, 21.09.1992 - 3 Ws 589/92

    Tatbegehung; Strafrechtliche Verantwortlichkeit; Anrechnungsregel; Unterbringung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96
    Entsprechendes gilt, wenn der Verurteilte zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils bereits Untersuchungshaft im Umfang von zwei Dritteln der verhängten Freiheitsstrafe erlitten hat, was aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist (BVerfG NJW 1995, 2405 f.; OLG Frankfurt NStZ 1993, 252 ).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1995 - 4 Ws 97/95
    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96
    Das OLG Düsseldorf in JMBl. NW 1995, 259 = Rpfleger 1996, 82 mit ablehnender Anmerkung Blechinger Rpfleger 1996, 301 und ihm folgend das LG Wuppertal in StV 1996, 329 , jeweils mit weiteren Nachweisen, gehen davon aus, Untersuchungshaft und "Organisationshaft" durften nicht auf die ersten zwei Drittel angerechnet werden, um die Anrechnung der vorweg vollzogenen Maßregel nicht zu verkürzen.
  • BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91

    Anrechnung der Untersuchungshaft bei teilweisem Vorwegvollzug der Strafe

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, daß sich eine überlange Untersuchungshaftdauer in der Regel mildernd auf die Höhe der zu verhängenden Freiheitsstrafe auswirkt sowie, daß bereits vor Urteilserlaß erlittene Freiheitsentziehungen zugunsten des Angeklagten bei der Prüfung der Frage, ob ausnahmsweise gemäß § 67 Abs. 2 StGB ein teilweiser oder vollständiger Vorwegvollzug der Strafe vor der Maßregel geboten ist, zu beachten sind (vgl. BGH NJW 1991, 2431 f.).
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87

    Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96
    Eine Anrechnung kann jedoch nur erfolgen, wenn zu Beginn des Maßregelvollzugs noch nicht zwei Drittel der Strafe verbüßt waren (BGH NJW 1988, 216 ; l991, 2431).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08

    Strafvollstreckung: Reihenfolge und Umfang der Anrechnung von Untersuchungshaft

    "...Insbesondere entspricht es auch der Rechtsauffassung des Senats, dass in Fällen, in denen - wie hier - im selben Urteil neben einer Freiheitsstrafe die (vorab zu vollziehende) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet worden ist, zunächst gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB die vor Beginn des Maßregelvollzuges (zudem) erlittene Untersuchungshaft und erst danach gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB die Dauer des Maßregelvollzuges auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wobei für die letztgenannte Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest bis zu insgesamt zwei Dritteln der Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381; OLG Nürnberg NStZ-RR 1997, 265; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 191; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357; a.A.: OLG Celle StV 1997, 477; NStZ-RR 2006, 388; OLG Düsseldorf StV 1996, 47; NStZ-RR 2006, 251; LG Wuppertal StV 1996, 329).

    Eine vollständige Anrechnung der (überschießenden) Maßregeldauer ist auch von Verfassungswegen nicht geboten (BVerfG NStZ 1998, 77; vgl. im übrigen BVerfG NStZ 1995, 175); sie liefe davon abgesehen dem normativen Zweck der in § 67 Abs. 4 StGB getroffenen Anrechnungsregel zuwider, die Bereitschaft des Verurteilten zu fördern, an seiner Rehabilitation mitzuarbeiten, weil nur bei entsprechender Anrechnung die Vollstreckung eines im Verhältnis zur verhängten Strafe noch bedeutsamen Strafrestes zur Bewährung ausgesetzt werden kann, umgekehrt aber kein Anreiz bestünde, wenn das "aussetzungsfähige" Drittel infolge einer nachrangigen Anrechnung von Untersuchungshaft auf eine lediglich unbedeutende Zeitspanne reduziert oder die Reststrafe vollständig "aufgezehrt" werden würde (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381 u.H.a. Dreher/Tröndle, StGB, 47. Aufl., § 67 Rz. 5)....".

  • OLG Brandenburg, 16.04.2007 - 1 Ws 55/07

    Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft vor dem Maßregelvollzug im Fall der

    Insbesondere entspricht es auch der Rechtsauffassung des Senats, dass in Fällen, in denen - wie hier - im selben Urteil neben einer Freiheitsstrafe die (vorab zu vollziehende) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet worden ist, zunächst gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB die vor Beginn des Maßregelvollzuges (zudem) erlittene Untersuchungshaft und erst danach gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB die Dauer des Maßregelvollzuges auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wobei für die letztgenannte Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest bis zu insgesamt zwei Dritteln der Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381; OLG Nürnberg NStZ-RR 1997, 265; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 191; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357; a.A.: OLG Celle StV 1997, 477; NStZ-RR 2006, 388; OLG Düsseldorf StV 1996, 47; NStZ-RR 2006, 251; LG Wuppertal StV 1996, 329).

    Eine vollständige Anrechnung der (überschießenden) Maßregeldauer ist auch von Verfassungswegen nicht geboten (BVerfG NStZ 1998, 77; vgl. im übrigen BVerfG NStZ 1995, 175); sie liefe davon abgesehen dem normativen Zweck der in § 67 Abs. 4 StGB getroffenen Anrechnungsregel zuwider, die Bereitschaft des Verurteilten zu fördern, an seiner Rehabilitation mitzuarbeiten, weil nur bei entsprechender Anrechnung die Vollstreckung eines im Verhältnis zur verhängten Strafe noch bedeutsamen Strafrestes zur Bewährung ausgesetzt werden kann, umgekehrt aber kein Anreiz bestünde, wenn das "aussetzungsfähige" Drittel infolge einer nachrangigen Anrechnung von Untersuchungshaft auf eine lediglich unbedeutende Zeitspanne reduziert oder die Reststrafe vollständig "aufgezehrt" werden würde (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381 u.H.a. Dreher/Tröndle, StGB, 47. Aufl., § 67 Rz. 5).

  • OLG Braunschweig, 29.05.2013 - 1 Ws 108/13

    Reihenfolge der Anrechnung von Untersuchungs- und Organisationshaft bei

    Die Senatsrechtsprechung entspricht der herrschenden Auffassung (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.05.2001, 3 Ws 100/01, juris, Rn. 16 ff. = Justiz 2002, 63; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.06.2006, 1 Ws 217/06, juris, Rn. 3; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.11.2000, 1 Ws 534/00, juris, Rn. 5 ff.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.01.1997, Ws 1116/96, juris, Rn. 44; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 381, 382 [2. Senat]; OLG Hamm, NStZ 1997, 54 [3. Senat]; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.10.2006, 1 Ws 332/06, juris, Rn. 18 ff. m. w. N. = StV 2007, 427).
  • OLG Stuttgart, 11.05.2001 - 3 Ws 100/01

    Anrechnung der vorweg vollzogenen Maßregel

    Damit ist anderslautenden Rechtsmeinungen, die die "Organisationshaft" im 2/3-Zeitraum des § 64 Abs. 4 Satz 1 StGB berücksichtigen wollten (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 97, 25 ff.; OLG Hamm NStZ 1997, 54 f.; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 380 f.; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381 f.), der Boden entzogen.
  • OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06

    Widerruf der Strafaussetzung

    Die zuletzt genannte Auffassung hat zur Folge, dass für die Anrechnung des Maßregelvollzugs gem. § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB nur noch ein um die Dauer der Untersuchungshaft vermindertes 2/3-Kontingent zur Verfügung steht ( OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.04.1999, Ws 123/99 bei Juris; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, NStZ-RR 1997, 25; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ 1997, 54 und NStZ-RR 1996, 381; OLG Köln Strafo 2006, 120; OLG des Landes Sachsen-Anhalt , Beschluss vom 20.11.2000, 1 Ws 534/00 bei Juris; OLG Nürnberg, ZfStRVo 1998, 368; OLG Stuttgart Justiz 2002, 63, zitiert nach Juris; OLG Zweibrücken, StV 1997, 478 und Beschuss vom 22.06.2006, 1 Ws 217/06, 1 VAS 13/06 bei Juris; zu den Argumenten der vertretenen Auffassungen siehe Uhlenbruch NStZ 2000, 287, 291).
  • OLG Koblenz, 03.09.2001 - 1 Ws 1005/01

    Anrechnung, Freiheitsstrafe, Maßregelvollzug, Organisationshaft, Unterbringung,

    Erst danach ist gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB der Maßregelvollzug auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen, wobei für diese Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest von zwei Dritteln der erkannten Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Zweibrücken NStZ 96, 357 = StV 97, 478; OLG Frankfurt NStZ-RR 96, 380; OLG Hamm, 2. Strafsenat NStZ-RR 96, 381 = StV 97, 481; OLG Hamm, 3. Strafsenat - 3 Ws 167/96 - OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat - 2 Ws 127, 128 und 332/96 - OLG Nürnberg NStZ-RR 97, 265; OLG Braunschweig NStZ-RR 2000, 7).
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