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   BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97   

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https://dejure.org/1997,2141
BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97 (https://dejure.org/1997,2141)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1997 - 4 StR 180/97 (https://dejure.org/1997,2141)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - 4 StR 180/97 (https://dejure.org/1997,2141)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Abberufung des Pflichtverteidigers und Bestellung eines anderen Verteidigers - Erkennbarkeit von Umständen für ein gestörtes Vertrauensverhältnis - Annahme eines wichtigen Grundes zur Ersetzung eines Pflichtverteidigers - Annahme einer grausamen Tötung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 143; StGB § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 344
  • StV 1997, 565
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes -

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97
    Konkrete und hinreichende Anhaltspunkte dafür, daß das Vertrauensverhältnis zwischen dem Angeklagten und dem bestellten Verteidiger so nachhaltig gestört war, daß - für den Vorsitzenden erkennbar - die sachgerechte Ausübung des Mandats unmöglich war, enthielten die Erklärungen des Angeklagten nicht; die Ablehnung des Widerrufs der Bestellung des Verteidigers war daher nicht ermessens- und somit auch nicht rechtsfehlerhaft (vgl. BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2, 3).

    Die Tatsache, daß der Pflichtverteidiger zwei Monate nach Beendigung der Hauptverhandlung einem erneuten Entpflichtungsantrag des Angeklagten nicht widersprochen, sondern er - ohne dies mit bestimmten Tatsachen zu belegen - erklärt hat, daß auch aus seiner Sicht das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Angeklagten "tief gestört" sei, und daraufhin der bisherige Verteidiger entpflichtet und dem Angeklagten ein anderer Verteidiger beigeordnet wurde, rechtfertigt keine andere Beurteilung; denn hieraus kann der Schluß, daß eine ernsthafte Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Angeklagten und dem zunächst bestellten Pflichtverteidiger während der Hauptverhandlung vorlag und der Vorsitzende der Strafkammer dies hätte erkennen müssen (vgl. BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2), nicht gezogen werden.

  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 12/87

    Anforderungen an eine Verfahrensrüge - Verstoß gegen die Aufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97
    Das Landgericht hat nicht verkannt, daß nach der Rechtsprechung "grausam" tötet, wer seinem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen (BGHSt 3, 264; 37, 40; BGHR StGB § 211 Abs. 2 grausam 1; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 211 Rdn. 7 m.w.N.).

    Zwar könnte möglicherweise das Mordmerkmal "grausam" auch dann erfüllt sein, wenn die Gegenwehr des Opfers den Täter zu einer Vielzahl qualvoller Messerstiche veranlaßt (BGHR StGB § 211 Abs. 2 grausam 1; vgl. auch Witt, Das Mordmerkmal "grausam" [1996], S. 79, 90, 93 f. m.w.N. zu dieser im Schrifttum umstrittenen Frage).

  • BGH, 23.09.1952 - 1 StR 218/52

    Grausame Tötung - Zufügung besonders starker Schmerzen oder Qualen körperlicher

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97
    Das Landgericht hat nicht verkannt, daß nach der Rechtsprechung "grausam" tötet, wer seinem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen (BGHSt 3, 264; 37, 40; BGHR StGB § 211 Abs. 2 grausam 1; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 211 Rdn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 04.03.1971 - 4 StR 386/70

    Folgen des Vorliegen von niedrigen Beweggründen als Mordmerkmal nach § 211 StGB

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97
    Der Vorwurf "grausamen" Tötens, der sich hier auch nicht aus den Umständen der Tötung ergibt (vgl. BGH NJW 1971, 1189, 1190; Lackner/Kühl, StGB 22. Aufl. § 211 Rdn. 10), muß daher entfallen.
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 456/91

    Fehlende Anhörung des Beschuldigten vor Bestellung des Pflichtverteidigers

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97
    Konkrete und hinreichende Anhaltspunkte dafür, daß das Vertrauensverhältnis zwischen dem Angeklagten und dem bestellten Verteidiger so nachhaltig gestört war, daß - für den Vorsitzenden erkennbar - die sachgerechte Ausübung des Mandats unmöglich war, enthielten die Erklärungen des Angeklagten nicht; die Ablehnung des Widerrufs der Bestellung des Verteidigers war daher nicht ermessens- und somit auch nicht rechtsfehlerhaft (vgl. BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2, 3).
  • BGH, 08.09.1982 - 3 StR 228/82

    Unverhältnismäßigkeit lebenslanger Freiheitsstrafe bei Mord aus Heimtücke -

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97
    Da bei der Prüfung der Frage, ob Tötungsbeweggründe als "niedrig" im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB zu bewerten sind, die besonderen Anschauungen und Wertvorstellungen berücksichtigt werden müssen, denen ein in der Bundesrepublik Deutschland lebender ausländischer Täter wegen seiner fortdauernden Bindung an die heimatliche Kultur verhaftet ist (BGH, Urteil vom 8. September 1982 - 3 StR 228/82; vgl. auch BGH StV 1996, 208 mit Anm. Fabricius; Tröndle a.a.O. Rdn. 5 c jeweils m.w.N.), ist diese Wertung aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97
    Da nunmehr nur noch eine zeitige Freiheitsstrafe zu erwarten ist (§ 212 Abs. 1 StGB), bedarf die von der Revision aufgeworfene Frage, ob die Umstände des Falles zu einer Strafrahmenverschiebung im Sinne von BGHSt 30, 105 Anlaß geben, keiner Entscheidung.
  • BGH, 17.05.1990 - 1 StR 99/90

    Grausamkeit bei Mord

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97
    Das Landgericht hat nicht verkannt, daß nach der Rechtsprechung "grausam" tötet, wer seinem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen (BGHSt 3, 264; 37, 40; BGHR StGB § 211 Abs. 2 grausam 1; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 211 Rdn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94

    Blutrache - § 211 StGB, sonstiger niedriger Beweggrund, Ostanatolier, "andere

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97
    Da bei der Prüfung der Frage, ob Tötungsbeweggründe als "niedrig" im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB zu bewerten sind, die besonderen Anschauungen und Wertvorstellungen berücksichtigt werden müssen, denen ein in der Bundesrepublik Deutschland lebender ausländischer Täter wegen seiner fortdauernden Bindung an die heimatliche Kultur verhaftet ist (BGH, Urteil vom 8. September 1982 - 3 StR 228/82; vgl. auch BGH StV 1996, 208 mit Anm. Fabricius; Tröndle a.a.O. Rdn. 5 c jeweils m.w.N.), ist diese Wertung aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97
    Diese Entscheidung, gegen die sich der Beschwerdeführer mit seiner Rüge wendet, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden: Voraussetzung für die Annahme eines wichtigen Grundes zur Ersetzung eines Pflichtverteidigers ist, daß konkrete Umstände vorgetragen und gegebenenfalls auch nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, daß eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt, die besorgen läßt, daß die Verteidigung nicht (mehr) sachgerecht geführt werden kann (vgl. BGHSt 39, 310, 314 f. [BGH 26.08.1993 - 4 StR 364/93]; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 143 Rdn. 5).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 200/82

    Anforderungen an das Mordmerkmal der Grausamkeit - Erforderlichkeit der

  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Dies gilt in gleicher Weise für eine Entscheidung des Vorsitzenden, mit der die Zurücknahme der Bestellung abgelehnt worden ist (BGHSt 39, 310, 311; BGH NStZ 1992, 292; NStZ 1995, 296 jew. m.w.N.; vgl. auch BGH StV 1995, 641; NStZ 1997, 401; StV 1997, 565).
  • LG Paderborn, 05.10.2018 - 1 Ks 53/16

    Mordprozess: "Horrorhaus" in Höxter - lange Freiheitsstrafen für Angeklagte

    Denn grausam im Rechtssinne handelt nur, wer dem Opfer in gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen und Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke und Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen, vgl. BGH, Urteil vom 26.06.1997, Az.: 4 StR 180/97.
  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03

    Verwertbarkeit von Zeugenaussagen bei nachfolgender Zeugnisverweigerung; Mord;

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner früheren Rechtsprechung die besonderen Anschauungen und Wertvorstellungen, denen ein Täter wegen seiner Bindung an eine fremde Kultur verhaftet ist, bereits bei der Gesamtwürdigung, ob ein Beweggrund objektiv niedrig ist, berücksichtigt (BGH NJW 1980, 537 = JZ 1980, 238 mit Anm. Köhler und Anm. Sonnen JA 1980, 747; StV 1981, 399; NJW 1983, 55; StV 1997, 565; Urteil des 1. Strafsenats vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79 - so auch Neumann in NK-StGB § 211 Rdn. 30; Maurach/Schroeder/Maiwald Strafrecht BT Teilbd.
  • BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99

    Zum Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"

    Insbesondere bedarf es keiner Entscheidung, ob die Tötung eines vermeintlichen Vergewaltigers auf Grund einer auf "soziokulturellen und religiösen Wertvorstellungen beruhenden Vergeltungspflicht" der Annahme niedriger Beweggründe im Sinne des § 211 StGB entgegenstehen würde (ablehnend für den Fall der Blutrache vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 29 = BGH StV 1996, 208 f. m. Anm. Fabricius; vgl. aber auch BGH StV 1997, 565 f.; BGH, Urt. v. 28. August 1979 - 1 StR 282/79; zum Phänomen der Blutrache allgemein: vgl. Wahl, Kriminalistik 1985, 103 ff.; für Tötung zur Rettung der Familienehre oder aus Gründen der Selbstjustiz vgl. BGH NJW 1980, 537 und StV 1981, 399 f.; 1994, 182 = BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 28; BGH StV 1998, 130 f.), da sich die Tat der Angeklagten gegen einen unbeteiligten Dritten richtete.
  • OLG Hamm, 31.03.2009 - 2 Ws 89/09

    Pflichtververteidiger; Entpflichtung; neuer Pflichtverteidiger; Gründe;

    So ist der - nach dem Vortrag des Beschuldigten einzig in Betracht kommende - Entpflichtungsgrund des gestörten Vertrauensverhältnisses nur dann anzunehmen, wenn konkrete Umstände vorgetragen werden, aus denen sich eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses ergibt, so dass zu besorgen ist, dass die Pflichtverteidigung nicht (mehr) sachgerecht durchgeführt werden kann (BGH, StV 1997, 565 f.; Senatsbeschluss vom 26. Januar 2006 - 2 Ws 30/06 - OLG Hamm, Beschluss vom 04. Dezember 2008 - 3 Ws 483/08 -).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    In subjektiver Hinsicht muss die Grausamkeit vom Tötungsvorsatz des Täters umfasst sein, d.h. der Täter muss die Umstände, aus denen sich die besonderen Leiden des Opfers ergeben, die über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen, kennen und wollen; überdies muss die Tat von einer gefühllosen und unbarmherzigen Gesinnung getragen sein; das äußere Tatbild allein genügt zur Beurteilung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.1952, Az. 1 StR 243/52; Urteil vom 27.05.1982, Az. 4 StR 200/82; Urteil vom 11.05.1988, Az. 3 StR 89/88; Urteil vom 26.06.1997, Az. 4 StR 180/97; Beschluss vom 13.03.2007, Az. 5 StR 320/06).
  • OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 Ws 296/05

    Entpflichtung; Pflichtverteidiger; Vertrauensverhältnis; Zerstörung; Einigung

    Ein solcher Grund kann insbesondere darin gesehen werden, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Pflichtverteidiger ernsthaft gestört ist und solche Umstände dargelegt und glaubhaft gemacht werden, die bei objektiver Betrachtung zumindest aus der Sicht des Angeklagten eine Erschütterung seines Vertrauens zu dem bestellten Pflichtverteidiger besorgen lassen (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 240; NStZ 2004, 632; StV 1997, 565).
  • OLG Hamm, 27.08.2009 - 2 Ws 224/09

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    Der auf Grund des Vortrags des Beschwerdeführers einzig in Betracht kommende Entpflichtungsgrund des gestörten Vertrauensverhältnisses ist nur dann anzunehmen, wenn konkrete Umstände vorgetragen werden, aus denen sich eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses ergibt, auf Grund dessen zu besorgen ist, dass die Pflichtverteidigung nicht (mehr) sachgerecht durchgeführt werden kann (vgl. BGH StV 1997, 565; OLG Hamm a.a.O.).
  • LG Aachen, 29.05.2018 - 52 Ks 10/18

    Mord, Heimtücke, niedrige Beweggründe, fremder Kulturkreis, Ehrenmord, besondere

    "Grausam" tötet, wer seinem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen (BGH Urteil vom 26. Juni 1997 - 4 StR 180/97 -, juris, mit Verweis auf: BGHSt 3, 264; 37, 40; BGHR StGB § 211 Abs. 2 grausam 1).

    Zwar könnte möglicherweise das Mordmerkmal "grausam" auch dann erfüllt sein, wenn die Gegenwehr des Opfers den Täter zu einer Vielzahl qualvoller Messerstiche veranlasst (BGH Urteil vom 26. Juni 1997 - 4 StR 180/97 -, juris), doch ist nicht erkennbar geworden, dass der Angeklagte der O besondere Qualen zufügen wollte.

  • OLG Karlsruhe, 17.06.2021 - 3 Ws 200/21

    Aufhebung der Beiordnung des Pflichtverteidigers wegen zerstörtem

    Wenn er zuletzt mit Schriftsatz vom 28.4.2021 seine Entpflichtung selbst beantragt hat, um damit dem Wunsch der Angeklagten zu entsprechen, kann auch daraus der Schluss auf eine endgültige Zerstörung der Vertrauensbasis nicht gezogen werden (vgl. BGH, StV 1997, 565 ).
  • OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ws 30/06

    Pflichtverteidiger; Rücknahme der Bestellung; Vertrauensverhältnis; Zerrüttung;

  • OLG Nürnberg, 27.01.1998 - Ws 1618/97

    Auswärtiger Anwalt als Pflichtverteidiger

  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 52/06

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe; Vortrag; Begründung

  • OLG Nürnberg, 23.07.2001 - Ws 760/01

    Strafverteidiger; Wahlverteidigung; Beigeordneter Verteidiger; Vertrauensanwalt;

  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

  • OLG Hamm, 13.10.2000 - 2 Ws 267/00

    Pflichtverteidiger, Entpflichtung, wichtiger Grund, Beiordnung eines neuen

  • OLG Hamm, 17.02.2011 - 5 Ws 57/11

    Pflichtverteidiger, Entpflichtung; Beiordnung, Wahlanwalt

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