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   BGH, 17.07.1996 - 3 StR 248/96   

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https://dejure.org/1996,2737
BGH, 17.07.1996 - 3 StR 248/96 (https://dejure.org/1996,2737)
BGH, Entscheidung vom 17.07.1996 - 3 StR 248/96 (https://dejure.org/1996,2737)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 1996 - 3 StR 248/96 (https://dejure.org/1996,2737)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 147
  • StV 1997, 6
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein

    Auszug aus BGH, 17.07.1996 - 3 StR 248/96
    Ein Angeklagter macht sich zwar zum Beweismittel, wenn er zu einem bestimmten Sachverhalt eines einheitlichen Geschehens Angaben zur Sache macht (BGHSt 32, 140, 145) [BGH 26.10.1983 - 3 StR 251/83].

    Die Sache bedarf unter Berücksichtigung des Umtandes, daß das Schweigen des Angeklagten nicht als belastendes Indiz gewertet werden darf (BGHSt 32, 140, 144 [BGH 26.10.1983 - 3 StR 251/83] m.w. Nachw.), erneuter tatrichterlicher Prüfung.

  • BGH, 27.01.1987 - 1 StR 703/86

    Verwertung des anfänglichen Schweigens des Angeklagten zu dessen Nachteil

    Auszug aus BGH, 17.07.1996 - 3 StR 248/96
    Gerade die Bemerkung des Oberlandesgerichts, "wäre er wirklich unschuldig", begründet die Besorgnis, daß es das Schweigerecht verkennt (vgl. BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 7).
  • BGH, 18.12.1987 - 2 StR 633/87

    Negative Bewertung eines anfänglichen Schweigens des Angeklagten - Bewertung der

    Auszug aus BGH, 17.07.1996 - 3 StR 248/96
    Gerade die Bemerkung des Oberlandesgerichts, "wäre er wirklich unschuldig", begründet die Besorgnis, daß es das Schweigerecht verkennt (vgl. BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 7).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 353/13

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (unzulässige nachteilige Schlüssen aus der

    Da sich dies aus den Urteilsgründen selbst ergibt, ist der Fehler auf die Sachrüge hin zu beachten (vgl. zum Schweigen des Angeklagten BGH, Beschluss vom 17. Juli 1996 - 3 StR 248/96, NStZ 1997, 147; KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 337 Rn. 30).
  • BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99

    Entbindung eines Arztes von der Schweigepflicht; Verwertung dieser Tatsache

    So hat es die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einem schweigenden Angeklagten für unzulässig erachtet, die in Beweisanträgen des Verteidigers enthaltenen Tatsachenbehauptungen als eine der Beweiswürdigung unterliegende Teileinlassung des Angeklagten (BGH NStZ 1990, 447 f.), oder die Formulierung, mit der er eine Einlassung zur Sache verweigert hat (BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 14), zu verwerten.
  • BGH, 28.05.2014 - 3 StR 196/14

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung der anfänglichen Aussageverweigerung zum

    Da dem Urteil entnommen werden kann, dass der Angeklagte erstmals in der Hauptverhandlung überhaupt Angaben machte, liegt auch kein Fall eines - der Würdigung grundsätzlich zugänglichen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147, 148) - teilweisen Schweigens vor, so dass der dargelegte Rechtsfehler auf die Sachrüge hin zu beachten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 1996 - 3 StR 248/96, NStZ 1997, 147).
  • BGH, 23.10.2001 - 1 StR 415/01

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Zirkelschluss; zulässiges

    Mangels Mitwirkung des Angeklagten an der Aufklärung des Sachverhalts konnte das nicht als nur teilweises Schweigen gewertet werden, das einer Würdigung zugänglich gewesen wäre (vgl. BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 14).
  • OLG Karlsruhe, 04.08.2004 - 1 Ss 79/04

    Abgrenzung einer Teileinlassung vom Schweigen des Angeklagten beim Diebstahl im

    Schweigen bedeutet nämlich nicht das Unterlassen jeder Erklärung (BGH StV 1997, 6 f.), vielmehr kommt es darauf an, ob sich der Angeklagte durch seine Äußerung zur Mitwirkung an einer Sachaufklärung bereit erklärt hat.
  • BGH, 02.09.1998 - 2 StR 144/98

    Drogenkurier aus Jamaika - § 261 StPO, Beweiswürdigung, Schweigen des Angeklagten

    Weder darf ein anfängliches Schweigen bei einer Einlassung zur Sache in einer späteren Verfahrenssituation noch eine Aussageverweigerung in einer späteren Vernehmung nach anfänglicher Sachäußerung als belastendes Beweisanzeichen verwendet werden (st. Rspr., vgl. BGHSt 20, 281; 38, 302, 305; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 6, 7, 9, 11, 14; BGH, Urt. v. 15. Oktober 1970 - 4 StR 326/70 bei Dallinger, MDR 1971, 18; OLG Köln NStZ 1991, 52; OLG Zweibrücken StV 1986, 290; OLG Hamm NJW 1974, 1880, 1881).
  • BGH, 17.02.2016 - 1 StR 582/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (keine nachteilige Verwertung des Schweigens des

    Da der Angeklagte erstmals in der Hauptverhandlung überhaupt Angaben machte, liegt auch kein Fall eines - der Würdigung grundsätzlich zugänglichen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147, 148) - teilweisen Schweigens vor, so dass der dargelegte Rechtsfehler auf die Sachrüge hin zu beachten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 1996 - 3 StR 248/96, NStZ 1997, 147).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 2b Ss OWi 30/00

    Unerlaubte Werbung für Schwarzarbeit

    Macht er von seinem Recht, die Aussage zu verweigern, umfassend Gebrauch, so dürfen daraus keine für ihn nachteiligen Schlüsse gezogen werden (BGHSt 32, 140, 144; 38, 302, 305; BGH NStZ 1997, 147; NStZ 1999, 47; NJW 2000, 1426).
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