Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.03.1997

Rechtsprechung
   BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1676
BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97 (https://dejure.org/1997,1676)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1997 - 2 StR 188/97 (https://dejure.org/1997,1676)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1997 - 2 StR 188/97 (https://dejure.org/1997,1676)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Erörterung einer verminderte Schuldfähigkeit begründenden gutachterlich festgestellten Störung der Persönlichkeit in den Urteilsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 630
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 27.03.2007 - 5 StR 491/06

    Totschlag durch Unterlassen (mehrfache Kindstötung; verminderte Schuldfähigkeit:

    Die Ausführungen, mit denen die Annahme einer Persönlichkeitsstörung verneint wird, lassen jedoch die hierzu erforderliche Gesamtschau der Persönlichkeit der Angeklagten und ihrer Entwicklung wie auch der Taten selbst und des Nachtatgeschehens (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29; BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03) vermissen.
  • BGH, 25.02.2003 - 4 StR 30/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positiv festgestellter länger

    Die vom Sachverständigen beschriebenen Auffälligkeiten in der Persönlichkeit des Angeklagten sind deshalb von Eigenschaften und Verhaltensweisen abzugrenzen, die sich noch innerhalb der Bandbreiten menschlichen Verhaltens bewegen und Ursache für strafbares Tun sein können, ohne daß sie die Schuldfähigkeit "erheblich" - eine vom Richter ohne Bindung an die Auffassung des Sachverständigen zu beantwortende Rechtsfrage (BGHSt 43, 66, 77) - im Sinne des § 21 StGB berühren (BGHSt 42, 385, 388; BGH StV 1997, 630).
  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11

    Strafverfahren: Prüfung der Schuldfähigkeit bei einer Persönlichkeitsstörung;

    Die erwähnte Abhängigkeit von ihrem Lebenspartner und der festgestellte Einfluss dieses Mannes auf die Taten weisen zusätzlich auf eine abhängige Persönlichkeitsstörung hin (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 4. Juni 1997, 2 StR 188/97).

    Hierzu genügt es, im Hinblick auf die Auswirkungen der Persönlichkeitsstörungen einen Vergleich zu schwächeren Formen von gleichgerichteten Erkrankungen zu ziehen (BGH, Urteil vom 4. Juni 1999, 2 StR 188/97).

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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.1997 - 3 StR 64/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4018
BGH, 14.03.1997 - 3 StR 64/97 (https://dejure.org/1997,4018)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1997 - 3 StR 64/97 (https://dejure.org/1997,4018)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1997 - 3 StR 64/97 (https://dejure.org/1997,4018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Bewußtseinsstörung infolge eines beim Angeklagten eingetretenen tiefgreifenden Affekts und erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit - Verminderung des Hemmungsvermögens

  • rechtsportal.de

    StGB § 20, § 21

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 630
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags (nach Tatbeginn

    Der neue Tatrichter wird zu bedenken haben, daß die Annahme vollständig aufgehobener Steuerungsfähigkeit bei einem Affektdurchbruch nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. BGH NStZ 1995, 175, 176 = BGHR StGB § 20 Affekt 3; BGH NStZ 1997, 333 f.; siehe auch BGH StV 1997, 630, 631 a.E.; Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 58).
  • BGH, 18.09.2002 - 2 StR 125/02

    Totschlag; direkter Vorsatz; bedingter Vorsatz; verminderte Schuldfähigkeit;

    Überlegtes und zielgerichtetes Handeln und erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit (z. B. wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung auf Grund Affekts) schließen sich somit grundsätzlich nicht aus (vgl. BGH StV 1997, 630 f.; StraFo 2001, 249 f. m. w. N.).
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