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Rechtsprechung
   BGH, 11.06.1997 - 2 StR 134/97   

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https://dejure.org/1997,4925
BGH, 11.06.1997 - 2 StR 134/97 (https://dejure.org/1997,4925)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1997 - 2 StR 134/97 (https://dejure.org/1997,4925)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1997 - 2 StR 134/97 (https://dejure.org/1997,4925)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Beurteilung der Einfuhr von fälschlicherweise für Ectasy gehaltenen Vitamintabletten - Bestimmung des THC-Gehalts von Haschisch anhand des Einkaufpreises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 638 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.12.1986 - 3 StR 530/86

    Gesamtstrafe - Einzelstrafen - Einzelne taten - Strafurteil

    Auszug aus BGH, 11.06.1997 - 2 StR 134/97
    Zutreffend weist der Generalbundesanwalt in diesem Zusammenhang weiter darauf hin, daß grundsätzlich die Höhe der einzubeziehenden Einzelstrafen aus der Vorverurteilung mitzuteilen ist und, soweit erforderlich, auch die zugrundeliegenden Taten und wesentlichen Strafzumessungserwägungen darzulegen sind (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 1).
  • BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91

    Unerlaubtes Handeltreiben - Vorstellung des Täters - Betäubungsmittelimitat -

    Auszug aus BGH, 11.06.1997 - 2 StR 134/97
    Derjenige, der mit Drogen handeln will, aber getäuscht wird, erfüllt nicht den Tatbestand des § 29 Abs. 6 BtMG, sondern den des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, wobei vollendetes Handeltreiben vorliegt (vgl. u.a. BGH NStZ 1992, 191; BGHSt 38, 58, 61; BGHSt 6, 246; vgl. auch Franke/Wienroeder BtMG § 29 Rdn. 231; a.A. für diesen Fall wohl Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 1152).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 11.06.1997 - 2 StR 134/97
    Da sich das weitere Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, verweist der Senat die Sache - im Umfange der Aufhebung - zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts und nicht an die Jugendkammer zurück (vgl. BGHSt 35, 267).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 619/91

    Fehlende Auseinandersetzung der Strafkammer mit eventuellem entschuldigenden

    Auszug aus BGH, 11.06.1997 - 2 StR 134/97
    An die bedenkliche (vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 24) Wahrunterstellungszusage der Voraussetzungen des § 31 BtMG (UA S. 32) war das Landgericht gebunden.
  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 657/53

    Betäubungsmittel - Irrtümlicher Glauben - Anbieten zum Kauf - Handel

    Auszug aus BGH, 11.06.1997 - 2 StR 134/97
    Derjenige, der mit Drogen handeln will, aber getäuscht wird, erfüllt nicht den Tatbestand des § 29 Abs. 6 BtMG, sondern den des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, wobei vollendetes Handeltreiben vorliegt (vgl. u.a. BGH NStZ 1992, 191; BGHSt 38, 58, 61; BGHSt 6, 246; vgl. auch Franke/Wienroeder BtMG § 29 Rdn. 231; a.A. für diesen Fall wohl Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 1152).
  • BGH, 21.03.1997 - 2 StR 108/97

    Voraussetzungen für eine Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 11.06.1997 - 2 StR 134/97
    Dies ist zur Bestimmung des Schuldumfangs grundsätzlich erforderlich (st. Rspr. vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 21. März 1997 - 2 StR 108/97 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 321/91

    Strafbarkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmittelimitaten

    Auszug aus BGH, 11.06.1997 - 2 StR 134/97
    Derjenige, der mit Drogen handeln will, aber getäuscht wird, erfüllt nicht den Tatbestand des § 29 Abs. 6 BtMG, sondern den des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, wobei vollendetes Handeltreiben vorliegt (vgl. u.a. BGH NStZ 1992, 191; BGHSt 38, 58, 61; BGHSt 6, 246; vgl. auch Franke/Wienroeder BtMG § 29 Rdn. 231; a.A. für diesen Fall wohl Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 1152).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2020 - 3 Ss 350/19

    Urkundenunterdrückung aufgrund vollständigen Überklebens eines

    Schließlich hat es das Landgericht versäumt, die Strafzumessungserwägungen des Urteils des Amtsgerichts Stadt1, dessen Einzelstrafen gemäß § 55 StGB in die hiesige Entscheidung mit einbezogen wurden, mitzuteilen, was den Bestand der Entscheidung gefährdet (vgl. BGH, Beschluss vom 11.06.1997 - 2 StR 134/97; Fischer a.a.O. § 55 Rn. 17).
  • BGH, 14.04.1999 - 3 StR 22/99

    Qualifikationstatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in

    Dies gilt entgegen der mit der Revision des Angeklagten L. im Anschluß an Körner (BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 221 und 1152) vertretenen Auffassung nicht nur für den Verkäufer, sondern auch für den mit der Absicht gewinnbringender Weiterveräußerung handelnden Erwerber des vermeintlichen Betäubungsmittels (BGH, Beschl. vom 11. Juni 1997 - 2 StR 134197 = StV 1997, 638 nur LS; Weber BtMG 1999 § 29 Rdn. 1085).

    in dem die Angeklagten in den Niederlanden 400 für Ecstasy gehaltene Vitamintabletten zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben hatten, hat der 2. Strafsenat die Tat als vollendetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG gewertet und zugleich - ohne nähere Begründung - ausgeführt, daß bei der gegebenen Sachlage die Bejahung einer nicht geringen Menge ausscheide (BGH, Beschl. vom 11. Juni 1997 - 2 StR 134/97).

  • BGH, 08.11.2017 - 2 StR 542/16

    Berichtigung der Urteilsformel nach Abschluss der mündlichen Urteilsverkündung

    Neben der Höhe der einzubeziehenden Einzelstrafen aus der Vorverurteilung sind in der Regel auch die zugrundeliegenden Taten sowie die wesentlichen Strafzumessungserwägungen in den Urteilsgründen darzulegen, um dem Revisionsgericht eine Überprüfung dieses Strafzumessungsakts zu ermöglichen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juni 1997 - 2 StR 134/97, juris; Beschluss vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16, juris; BGH, Urteil vom 23. Mai 2013 - 4 StR 70/13, juris; Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10, juris; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 55 Rn. 34).
  • BGH, 23.05.2013 - 4 StR 70/13

    Strafaussetzung zur Bewährung (Anforderungen an die Begründung: Darlegung von

    Einer Sachverhaltsschilderung oder gar der Darlegung der vom früheren Richter oder Staatsanwalt angestellten Strafzumessungs- bzw. Entscheidungserwägungen bedarf es nur bei der Bildung einer neuen Einheitsjugendstrafe (BGH, Beschlüsse vom 14. April 1988 - 1 StR 139/88, StV 1989, 307; vom 20. März 1996 - 3 StR 10/96, StV 1998, 344 und vom 25. Mai 2008 - 2 StR 162/08, NStZ 2009, 43) oder einer nachträglichen Gesamtstrafe (BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1997 - 2 StR 134/97; vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 55 Rn. 17 und 34), ansonsten nur in den wenigen Ausnahmefällen, in denen - anders als hier - die früher festgestellten Taten oder Entscheidungserwägungen auch für den jetzigen Tatrichter entscheidungserheblich sind.
  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02

    Mittäterschaftlicher Betäubungsmittelhandel (Einfuhr; Betäubungsmittelimitate;

    Anders als in dem dem Senatsbeschluß vom 11. Juni 1997 - 2 StR 134/97 - zugrunde liegenden Fall hat hier der Angeklagte das Rauschgiftimitat nicht eigenhändig eingeführt, sondern den Transport von den belgischen Mittätern durchführen lassen; nicht festgestellt ist, ob diese selbst annahmen, wirksame Betäubungsmittel einzuführen, oder ob sie ihrerseits über die fehlende Rauschgiftqualität der Substanz informiert waren.
  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 628/16

    Urteilsgründe (unzulässiger Verweis auf äußere Erkenntnisquellen)

    Soweit Umstände für die Zumessung der Gesamtstrafe gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO bestimmend gewesen sind, müssen sie in den Urteilsgründen mitgeteilt werden; insoweit ist eine Bezugnahme auf den Inhalt eines anderen Urteils unzulässig (BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1997 - 2 StR 134/97; und vom 12. Dezember 1986 - 3 StR 530/86, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 1; Fischer, StGB, 3. Auflage, § 55 Rn. 17).'.
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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.1997 - 1 StR 472/97   

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https://dejure.org/1997,3958
BGH, 16.09.1997 - 1 StR 472/97 (https://dejure.org/1997,3958)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1997 - 1 StR 472/97 (https://dejure.org/1997,3958)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1997 - 1 StR 472/97 (https://dejure.org/1997,3958)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 638
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 580/96

    Heroindeal mit Schußwaffe - § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 25 Abs. 2 StGB, keine

    Auszug aus BGH, 16.09.1997 - 1 StR 472/97
    Die Bewaffnung kann ihm dabei nicht über § 25 Abs. 2 StGB zugerechnet werden (BGH NStZ 1997, 244 [BGH 14.01.1997 - 1 StR 580/96]).

    Feststellungen in diese Richtung sind auch nicht zu erwarten ... Es kommt daher nur eine Anstiftung zum bewaffneten Betäubungsmittelhandel in Betracht (BGH NStZ 1997, 244 [BGH 14.01.1997 - 1 StR 580/96]).

  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 16.09.1997 - 1 StR 472/97
    Die Annahme von bewaffnetem Betäubungsmittelhandel in diesem Stadium scheidet jedoch aus, weil der Angeklagte noch nicht im Besitz des Betäubungsmittels war (BGH NStZ 1997, 344).
  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02

    Hohe Mindesfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für

    An dieser Entscheidung sieht sich der 3. Strafsenat jedoch durch die Rechtsprechung des 1. Strafsenats (BGHSt 42, 368; bestätigt u. a. durch BGH StV 1997, 638) gehindert.
  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 223/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Anfrageverfahren); unerlaubte Einfuhr von

    Eine solche auf den gewinnorientierten Umsatz von Betäubungsmitteln ausgerichtete Tätigkeit liegt auch darin, dass sich der Zwischenhändler zu der Örtlichkeit begibt, an welcher er von seinem Lieferanten eine zuvor abgesprochene, zur gewinnbringenden Weiterveräußerung bestimmte Betäubungsmittellieferung vereinbarungsgemäß übernehmen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 1997 - 1 StR 472/97; Urteil vom 20. August 1991 - 1 StR 273/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28; Weber, aaO, § 29 Rn. 442).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 223/13

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Eine solche auf den gewinnorientierten Umsatz von Betäubungsmitteln ausgerichtete Tätigkeit liegt auch darin, dass sich der Zwischenhändler zu der Örtlichkeit begibt, an welcher er von seinem Lieferanten eine zuvor abgesprochene, zur gewinnbringenden Weiterveräußerung bestimmte Betäubungsmittellieferung vereinbarungsgemäß übernehmen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 1997 - 1 StR 472/97; Urteil vom 20. August 1991 - 1 StR 273/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28; Weber, aaO, § 29 Rn. 442).
  • BGH, 14.12.2001 - 3 StR 369/01

    Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Mitsichführen einer Schusswaffe; bewaffneter

    Diese Rechtsprechung - bestätigt in den Beschlüssen vom 21. Januar 1997 (1 StR 763/96) und 16. September 1997 (StV 1997, 638) hat in der Literatur - teilweise ohne nähere Begründung - Zustimmung gefunden (vgl. Körner, BtMG 5. Aufl. § 30 a Rdn. 64 f.), ist aber auch auf Kritik gestoßen: Weber (BtMG § 30 a Rdn. 95) hält es für eine nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheidende Tatfrage, ob der Tatbestand des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG erfüllt ist, wenn die Waffe nicht von einem Täter, sondern von einem Tatbeteiligten getragen wird.
  • BGH, 05.01.1999 - 3 StR 372/98

    Mitsichführen einer Schußwaffe beim bewaffneten Betäubungsmittelhandel

    Der Senat fragt daher beim 1. Strafsenat an, ob an dem Beschluß vom 16. September 1997 - 1 StR 472197 - (StV 1997, 638) festgehalten wird.

    Er sieht sich daran jedoch durch den Beschluß des 1. Strafsenats vom 16. September 1997 (StV 1997, 638) gehindert.

    Der Senat sieht sich durch die Entscheidung des 1. Strafsenats (Beschl. vom 16. September 1997 - 1 StR 472197 = StV 1997, 638) gehindert, die Revision insoweit zu verwerfen.

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Eine solche auf den gewinnorientierten Umsatz von Betäubungsmitteln ausgerichtete Tätigkeit liegt auch darin, dass sich der Zwischenhändler zu der Örtlichkeit begibt, an welcher er von seinem Lieferanten eine zuvor abgesprochene, zur gewinnbringenden Weiterveräußerung bestimmte Betäubungsmittellieferung vereinbarungsgemäß übernehmen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 1997 - 1 StR 472/97, StV 1997, 638; Urteil vom 20. August 1991 - 1 StR 273/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28; Weber aaO § 29 Rn. 420).
  • BGH, 25.06.1999 - 3 StR 372/98

    Bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln; Zeitpunkt des Schußwaffenbesitzes

    Die Entscheidung des 1. Strafsenats vom 16. September 1997 - 1 StR 427/98 (StV 1997, 638) steht der Verwerfung der Revision nicht entgegen.
  • BGH, 13.04.1999 - 1 ARs 3/99

    Bewaffneter Betäubungsmittelhandel; Besitz; Teleologische Reduktion

    Daran sieht er sich gehindert durch den Beschluß des 1, Strafsenats vom 16. September 1997 - 1 StR 472197 (StV 1997, 638), in dem bewaffneter Betäubungsmittelhandel verneint wurde, "weil der Angeklagte noch nicht im Besitz des Betäubungsmittels war".
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Rechtsprechung
   BGH, 04.03.1997 - 1 StR 797/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5189
BGH, 04.03.1997 - 1 StR 797/96 (https://dejure.org/1997,5189)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1997 - 1 StR 797/96 (https://dejure.org/1997,5189)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1997 - 1 StR 797/96 (https://dejure.org/1997,5189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines minder schweren Falles einer Betäubungsmittelstraftat wenn der Angeklagte nicht der eigentliche Initiator, Drahtzieher und Hauptnutznießer des Geschäfts war - Annahme eines minder schwereren Falles bei einem Betäubungsmitteldelikt das von Anfang an ...

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a, § 30a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 638
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 04.03.1997 - 1 StR 797/96
    Für die Prüfung dieser Frage ist daher eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung, fehlerhafte 1).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 04.03.1997 - 1 StR 797/96
    Die Entscheidung ist daher zu respektieren, auch wenn hier eine andere Beurteilung vertretbar gewesen wäre (BGHSt 29, 319, 320; BGH NStZ 1982, 464, 465).
  • BGH, 24.08.1982 - 1 StR 435/82

    Verhältnis der Strafhöhe zum Unrechtsgehalt der Tat und zum Ausmaß der Schuld des

    Auszug aus BGH, 04.03.1997 - 1 StR 797/96
    Die Entscheidung ist daher zu respektieren, auch wenn hier eine andere Beurteilung vertretbar gewesen wäre (BGHSt 29, 319, 320; BGH NStZ 1982, 464, 465).
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 317/81

    Revision wegen fehlender Feststellung des Vorliegens eines minder schweren Fall

    Auszug aus BGH, 04.03.1997 - 1 StR 797/96
    Seine Wertung ist vom Revisionsgericht nur beschränkt nachprüfbar (BGH NStZ 1982, 26).
  • LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11

    Sprengstoffanschlag; Pyrotechnik; Fußballstadion

    Ein solcher liegt vor, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit bei der gebotenen Gesamtwürdigung vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGH StV 1997, 638).
  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 350/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Revisibilität); tatrichterliche Strafzumessung

    Seine Wertung ist vom Revisionsgericht nur beschränkt nachprüfbar (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 4. März 1997 - 1 StR 797/96, StV 1997, 638).
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