Weitere Entscheidungen unten: LG Düsseldorf, 08.04.1997 | OLG Celle, 03.09.1996

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.06.1997 - 1 Ws 465/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9160
OLG Düsseldorf, 19.06.1997 - 1 Ws 465/97 (https://dejure.org/1997,9160)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.06.1997 - 1 Ws 465/97 (https://dejure.org/1997,9160)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - 1 Ws 465/97 (https://dejure.org/1997,9160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf bei einschlägiger Rückfallstraftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1998, 216
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 16.02.1995 - 1 Ws 122/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.1997 - 1 Ws 465/97
    Würde der Senat unter diesen Umständen entsprechend der Regel des § 309 Abs. 2 StPO die gebotenen Ermittlungen selbst anstellen und entscheiden, ginge dem Beschwerdeführer eine Instanz verloren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17.12.1996 - 1 Ws 1058/96 - 16.02.1995 in VRS 89, 119 = StV 1995, 533 ).
  • OLG Zweibrücken, 27.01.1995 - 1 Ws 675/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.1997 - 1 Ws 465/97
    Hierbei ist nicht auf bloßes Legalverhalten, sondern auf die Möglichkeit der Wiedereingliederung in die Gesellschaft und somit auf den voraussichtlichen weiteren Lebensweg des Verurteilten (vgl. BGH NStZ 1995, 357 ; Tröndle, StGB , 48. Aufl., Rdn. 3c zu § 56f m.w.N,), d.h. die Sozialprognose im Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung abzustellen.
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1996 - 5 Ss OWi 80/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.1997 - 1 Ws 465/97
    Dies gilt nur dann nicht, wehr, dis Prognoseentscheidung inhaltlich nicht nachvollzogen werden kann {vgl. Senatsbeschluß vom 22.10.1996, wistra 1997, 116 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.04.1985 - 2 BvR 1269/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf einer Bewährung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.1997 - 1 Ws 465/97
    Kommt das Gericht, das über die innerhalb der Bewährungszeit begangene neue Straftat befindet, zu dem Ergebnis, daß die Sozialprognose eine Strafaussetzung zur Bewährung rechtfertigt, so ist es für das über den Widerruf einer früher gewährten Strafaussetzung zur Bewährung entscheidende Gericht in der Regel naheliegend, sich dieser sach- und zeitnäheren Prognose anzuschließen (vgl. BVerfG NStZ 1985, 357 ).
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 08.04.1997 - XVII Qs 13/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,14287
LG Düsseldorf, 08.04.1997 - XVII Qs 13/97 (https://dejure.org/1997,14287)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.04.1997 - XVII Qs 13/97 (https://dejure.org/1997,14287)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. April 1997 - XVII Qs 13/97 (https://dejure.org/1997,14287)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1998, 216
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.09.1996 - 3 Ws 215/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8199
OLG Celle, 03.09.1996 - 3 Ws 215/96 (https://dejure.org/1996,8199)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.09.1996 - 3 Ws 215/96 (https://dejure.org/1996,8199)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. September 1996 - 3 Ws 215/96 (https://dejure.org/1996,8199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 216
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 16.12.1988 - 3 Ws 594/88
    Auszug aus OLG Celle, 03.09.1996 - 3 Ws 215/96
    M. E. erscheint es aber wegen dieser Maßnahme geboten, die Entscheidung über den Widerruf zunächst zurückzustellen und den weiteren Verlauf der Therapie abzuwarten, um den - vorliegend offenbar schon eingeleiteten - Resozialisierungsprozeß in der anderen Sache nicht zu gefährden (vgl. Dreher/ Tröndle, 47. Aufl., Rdn. 2 a zu § 56 f. StGB ; OLG Zweibrücken, MDR 83, S. 150; KE, StV 84, S. 341; OLG Düsseldorf, StV 89, S. 159).
  • KG, 09.01.1984 - 5 Ws 531/83
    Auszug aus OLG Celle, 03.09.1996 - 3 Ws 215/96
    M. E. erscheint es aber wegen dieser Maßnahme geboten, die Entscheidung über den Widerruf zunächst zurückzustellen und den weiteren Verlauf der Therapie abzuwarten, um den - vorliegend offenbar schon eingeleiteten - Resozialisierungsprozeß in der anderen Sache nicht zu gefährden (vgl. Dreher/ Tröndle, 47. Aufl., Rdn. 2 a zu § 56 f. StGB ; OLG Zweibrücken, MDR 83, S. 150; KE, StV 84, S. 341; OLG Düsseldorf, StV 89, S. 159).
  • OLG Hamburg, 11.02.2005 - 2 Ws 24/05

    Zulässige Beschwerde gegen Aussetzung des Widerrufs der Strafaussetzung bei

    (2) Indes wird vertreten, dass in Fällen, in denen in anderer Sache die Vollstreckung der Strafe gemäß § 35 BtMG zurückgestellt und eine Drogenabstinenztherapie eingeleitet ist, die Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zurückgestellt werden kann (OLG Zweibrücken in MDR 1983, 150: bei in absehbarer Zeit abgeschlossener Therapie; OLG Düsseldorf in StV 1989, 159; OLG Celle in StV 1998, 216: um den eingeleiteten Resozialisierungsprozess nicht zu gefährden insbesondere durch anderenfalls erforderlichen Widerruf auch der Zurückstellung; Lackner, a.a.O.; Tröndle/Fischer, a.a.O.), soweit die Therapieeinleitung nicht wegen gegenwärtig günstiger Prognose dem Widerruf schon gänzlich entgegensteht (KG in StV 1984, 341; OLG Düsseldorf in StV 1998, 215).
  • OLG Celle, 14.02.2012 - 1 Ws 54/12

    Voraussetzungen für eine Zurückstellung der Entscheidung über den Widerruf des

    Zwar ist in Fällen wie dem vorliegenden nicht stets eine Zurückstellung des Widerrufs geboten, um einen bereits eingeleiteten Resozialisierungsprozess in der anderen Sache nicht zu gefährden (vgl. zum Ganzen nur Senatsbeschlüsse vom 3.9.1996 [StV 1998, 216], vom 31.3.2004 [1 Ws 78/04], vom 21.7.2006 [1 Ws 355/06] und vom 8.9.2008 [1 Ws 442/08]; OLG Zweibrücken vom 29.6.1982 [MDR 1983, 150]; KG vom 9.1.1984 [StV 1984, 341]; OLG Düsseldorf vom 16.12.1998 [StV 1989, 159]; Fischer, Strafgesetzbuch, 59. Aufl., § 56f Rn. 19).
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