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   BGH, 20.09.1996 - 2 StR 278/96   

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https://dejure.org/1996,3926
BGH, 20.09.1996 - 2 StR 278/96 (https://dejure.org/1996,3926)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1996 - 2 StR 278/96 (https://dejure.org/1996,3926)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1996 - 2 StR 278/96 (https://dejure.org/1996,3926)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 132
  • StV 1998, 24
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88

    Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 20.09.1996 - 2 StR 278/96
    In Verdeckungsabsicht handelt aber auch, wer einen sich ihm entgegenstellenden Menschen tötet, um einer Festnahme zu entgehen, von der er die Aufdeckung seiner Täterschaft befürchtet, die den Strafverfolgungsbehörden nach seiner Vorstellung noch nicht bekannt ist (vgl. BGHSt 15, 291, 295 f.; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 3; BGH LM § 211 Nr. 30).
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat -

    Auszug aus BGH, 20.09.1996 - 2 StR 278/96
    Dies allein vermag aber mit Rücksicht auf die besonderen Umstände des Konflikts mit dem Tatopfer nicht den Vorwurf eines auf niedrigen Beweggründen beruhenden Mordes zu begründen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11).
  • BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95

    Schuldhafte Notwehrprovokation - Vorverhalten - Vernünftige Würdigung - Adäquate

    Auszug aus BGH, 20.09.1996 - 2 StR 278/96
    Das Notwehrrecht des Angeklagten war wegen der vorangegangenen Provokation zwar eingeschränkt (vgl. BGHR StGB § 32 Verteidigung 11), so daß er sich, da er polizeiliche Hilfe hätte in Anspruch nehmen können, nach den bisherigen Feststellungen jedenfalls eines Totschlags schuldig gemacht hat.
  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60

    Verkehrskontrolle - § 211 StGB: Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 20.09.1996 - 2 StR 278/96
    In Verdeckungsabsicht handelt aber auch, wer einen sich ihm entgegenstellenden Menschen tötet, um einer Festnahme zu entgehen, von der er die Aufdeckung seiner Täterschaft befürchtet, die den Strafverfolgungsbehörden nach seiner Vorstellung noch nicht bekannt ist (vgl. BGHSt 15, 291, 295 f.; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 3; BGH LM § 211 Nr. 30).
  • BGH, 06.06.2019 - 4 StR 541/18

    BGH hebt zweites Urteil zum tödlich verlaufenden Überfall auf einem

    In Fällen, in denen eine befürchtete Ergreifung aus der allein maßgeblichen Sicht des Täters zugleich die Aufdeckung der eigenen Tatbeteiligung zur Folge haben kann, besteht vielmehr notwendigerweise ein enger Zusammenhang zwischen Flucht und Tatverdeckung, aufgrund dessen die Absicht zu fliehen in aller Regel auch den bestimmenden Willen umfasst, die eigene Täterschaft zu verdecken (vgl. BGH, Urteile vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98, NJW 1999, 1039, 1040 f.; vom 20. September 1996 - 2 StR 278/96, NStZ-RR 1997, 132; vom 2. Dezember 1960 - 4 StR 453/60, aaO; vgl. Schneider in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 211 Rn. 224; Rissing-van Saan/Zimmermann in LK-StGB, 12. Aufl., § 211 Rn. 48).
  • BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11

    Mordmerkmal: Voraussetzungen von Verdeckungsabsicht

    In Verdeckungsabsicht tötet, wer die Vortat überhaupt als auch, wer lediglich die eigene Täterschaft verbergen will, die den Strafverfolgungsbehörden nach seiner Vorstellung bisher nicht bekannt ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1988 - 3 StR 89/88 = NJW 1988, 2682 mwN; hierzu auch BGH, Urteil vom 20. September 1996 - 2 StR 278/96 = NStZ-RR 1997, 132 mwN).
  • BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04

    Zeugenmord mit Verdeckungsabsicht

    Schon deshalb handelte er in Verdeckungsabsicht, weil er einen Menschen töten wollte, von dem er die Aufdeckung seiner Tat befürchtete, die nach seiner Vorstellung den Strafverfolgungsbehörden noch nicht in einem für eine Verurteilung ausreichenden Umfang bekannt war (BGH StV 1998, 24).
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98

    Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht

    Wegen des engen notwendigen Zusammenhangs zwischen Tatverdeckung und Flucht umfaßt bei einer derartigen Fallgestaltung die Absicht zu fliehen in der Regel auch den bestimmenden Willen, die eigene Täterschaft zu verdecken (vgl. BGHSt 15, 291, 294/295; BGH NStZ-RR 1997, 132; Horn in SK - StGB - Stand nach der 44. Lieferung - § 211 Rdn. 6).
  • OLG Hamm, 16.03.2006 - 2 Ss 67/05

    Unterbringung; Anforderungen an die Urteilsgründe

    Auch der Umstand, dass der Angeklagte bereits eine Therapie absolviert hat und rückfällig geworden ist, steht der Erfolgsaussicht einer neuen Therapie nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BGH, NStZ-RR 1997, 132).

    Vielmehr kann gerade diese Erfahrung für den Angeklagten eine zusätzliche Motivation sein, die sich in der Behandlung und der Vorbereitung auf die Zeit nach der Therapie positiv auswirkt (vgl. BGH, NStZ-RR 1997, 132).

  • OLG Hamm, 16.03.2006 - 2 Ss 67/06

    Unterbringung; Hang, Voraussetzungen, Anforderungen an die Darstellung im Urteil;

    Auch der Umstand, dass der Angeklagte bereits eine Therapie absolviert hat und rückfällig geworden ist, steht der Erfolgsaussicht einer neuen Therapie nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BGH, NStZ-RR 1997, 132).

    Vielmehr kann gerade diese Erfahrung für den Angeklagten eine zusätzliche Motivation sein, die sich in der Behandlung und der Vorbereitung auf die Zeit nach der Therapie positiv auswirkt (vgl. BGH, NStZ-RR 1997, 132).

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