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Rechtsprechung
   BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97   

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https://dejure.org/1997,1946
BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97 (https://dejure.org/1997,1946)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1997 - 2 StR 422/97 (https://dejure.org/1997,1946)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1997 - 2 StR 422/97 (https://dejure.org/1997,1946)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Beurteilung schädlicher Neigungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 247; JGG § 17, § 18; StGB § 177

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 263
  • NStZ-RR 1998, 105
  • StV 1998, 331
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.01.1993 - 3 StR 540/92

    Gewaltanwendung - Sexuelle Handlung - Tatvorbereitung - Unrechtsgehalt -

    Auszug aus BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97
    Zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung in der zur Tatzeit geltenden Fassung des Gesetzes besteht Gesetzeseinheit in der Form der Spezialität, wenn die Nötigung zu sexuellen Handlungen der Vorbereitung des Beischlafs dient und keinen eigenständigen rechtlichen Unwert besitzt (BGHSt 33, 142 ff; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5, 6).
  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84

    Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung

    Auszug aus BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97
    Zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung in der zur Tatzeit geltenden Fassung des Gesetzes besteht Gesetzeseinheit in der Form der Spezialität, wenn die Nötigung zu sexuellen Handlungen der Vorbereitung des Beischlafs dient und keinen eigenständigen rechtlichen Unwert besitzt (BGHSt 33, 142 ff; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5, 6).
  • BGH, 08.08.1989 - 1 StR 381/89

    Strafrechtliche Beurteilung einer Freiheitsberaubung als Mittel und Zweck zur

    Auszug aus BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97
    Die Verurteilung der Angeklagten M. und N. wegen Freiheitsberaubung muß entfallen, weil die Freiheitsberaubung hier Mittel und damit Bestandteil der Vergewaltigung war; sie ging in Art und Dauer nicht über die Verwirklichung dieses Tatbestandes hinaus (vgl. BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 3).
  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97
    Im übrigen setzt auch die konkludente Drohung durch Ausnutzung der Angst vor Gewalt eine finale Verknüpfung mit der sexuellen Handlung voraus (vgl. BGHSt 42, 107).
  • BGH, 31.03.1992 - 1 StR 7/92

    Vorübergehende Ausschließung des Angeklagten (Unterrichtungspflicht des Gerichts

    Auszug aus BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97
    Auf diesem Verstoß gegen § 247 Satz 4 StPO (vgl. BGHSt 38, 260 ff [BGH 25.03.1992 - 1 StR 7/92]) kann das angefochtene Urteil auch beruhen.
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88

    Anforderungen an das Freiwilligkeits-Merkmal beim Rücktritt vom Versuch der

    Auszug aus BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97
    Zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung in der zur Tatzeit geltenden Fassung des Gesetzes besteht Gesetzeseinheit in der Form der Spezialität, wenn die Nötigung zu sexuellen Handlungen der Vorbereitung des Beischlafs dient und keinen eigenständigen rechtlichen Unwert besitzt (BGHSt 33, 142 ff; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5, 6).
  • BGH, 09.01.1958 - 4 StR 514/57

    Schädliche Neigungen I

    Auszug aus BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97
    Zwar können bisher verborgen gebliebene schädliche Neigungen erstmals in der abzuurteilenden Tat in Erscheinung treten (vgl. BGHSt 11, 169), doch bedarf die Annahme eines solchen Falles eingehender Begründung und der sorgfältigen Darlegung, warum es sich bei dem abzuurteilenden Geschehen nicht lediglich um eine bloße Gelegenheitstat gehandelt hat.
  • BGH, 03.08.1987 - 4 StR 358/87

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Vergewaltigung bei Fortwirken

    Auszug aus BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97
    Insgesamt fehlen aber ausreichende Feststellungen zu einem Fortwirken früherer Gewaltanwendung als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 2, 8).
  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97
    Auf der unzureichenden Begründung schädlicher Neigungen kann der Rechtsfolgenausspruch beruhen, zumal das Landgericht die Schwere der Schuld lediglich pauschal mit der Begehung einer nach Erwachsenenstrafrecht mit hoher Strafe bedrohten Tat begründet hat, ohne zu berücksichtigen, daß bei Jugendlichen das äußere Tatgeschehen für die Beurteilung der Schuldschwere lediglich insoweit von Bedeutung ist, als es auch Rückschlüsse auf das Maß der Schuld zuläßt (vgl. BGHSt 15, 224; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Tatumstände 2).
  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 711/94

    Sexuelle Nötigung - Vergewaltigung - Versuch - Konkurrenzen

    Auszug aus BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97
    Zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung in der zur Tatzeit geltenden Fassung des Gesetzes besteht Gesetzeseinheit in der Form der Spezialität, wenn die Nötigung zu sexuellen Handlungen der Vorbereitung des Beischlafs dient und keinen eigenständigen rechtlichen Unwert besitzt (BGHSt 33, 142 ff; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5, 6).
  • BGH, 02.05.1989 - 2 StR 149/89

    Anforderungen an Erläuterungen des Tatrichters in einem Jugendstrafurteil zum

  • BGH, 31.08.1993 - 1 StR 418/93

    Vergewaltigung - Gewaltandrohung - Schläge - Gefahr für Leib und Leben - Schwere

  • BGH, 20.08.1992 - 4 StR 302/92

    Anfechtung des Urteils durch den Nebenkläger, mit dem Ziel einer Änderung des

  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 292/87

    Verhältnis von sexueller Nötigung zur versuchten Vergewaltigung - Anforderungen

  • BGH, 22.08.2017 - 1 StR 216/17

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen

    Durch die (rechtsfehlerfreie) Unterrichtung soll der Angeklagte in die Lage versetzt werden, den weiteren Gang der Verhandlung sofort zu beeinflussen und noch im Zusammenhang mit der von den anderen Prozessbeteiligten gehörten Zeugenaussage Stellung zu nehmen (siehe nur BGH, Beschluss vom 24. September 1997 - 2 StR 422/97, BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 7).
  • BGH, 25.01.2018 - 5 StR 543/17

    Verhandlung ohne den Angeklagten (Unterbrechung der in Abwesenheit durchgeführten

    Denn dem Angeklagten wurde die Möglichkeit genommen, dem nach der Vernehmung der Nebenklägerin und vor seiner Unterrichtung von dieser Zeugenaussage vernommenen Zeugen K. Vorhalte zu machen oder Fragen zu stellen, wenn Widersprüche zu den bis dahin erfolgten Angaben der Nebenklägerin aufgetreten waren (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 1997 - 2 StR 422/97, NStZ 1998, 263).
  • BGH, 17.01.2001 - 1 StR 480/00

    Unterrichtungspflicht des Gerichts gegenüber dem Angeklagten über den

    Durch die alsbaldige Unterrichtung soll der Angeklagte in die Lage versetzt werden, den weiteren Gang der Verhandlung sofort zu beeinflussen (BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 7 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04

    Beweiswürdigung zum Mordvorsatz bzw. Tötungsvorsatz (Verzicht auf eine ins

    Zudem durfte die Jugendkammer nicht in erster Linie auf das Tatunrecht abstellen (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 10), dem für die Beurteilung der Schuldschwere lediglich insoweit Bedeutung zukommt, als es auch Rückschlüsse auf das Maß der Schuld zuläßt (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 8 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 212/99

    Entfernung des Angeklagten

    Durch die alsbaldige Unterrichtung soll der Angeklagte in die Lage versetzt werden, den weiteren Gang der Verhandlung sofort zu beeinflussen und noch im Zusammenhang mit der von den anderen Prozeßbeteiligten gehörten Zeugenaussage Stellung zu nehmen (BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 7).
  • BGH, 17.11.1998 - 4 StR 559/98

    Milderes Gesetz; Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; Qualifiziertes

    Das festgestellte Entkleiden des Kindes "unter Festhalten" (UA 14, 15) und die Aufforderung, sich auf das Sofa zu legen, verbunden mit der Drohung, daß das Kind "sonst 'Ärger kriegen' würde" (UA 14), reicht hier nicht aus zu belegen, daß der Angeklagte gegen sein Opfer in unmittelbarem Zusammenhang mit sexuellen Handlungen Gewalt angewendet oder er es mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben bedroht hat (vgl. hierzu BGH NStZ 1992, 587; 1995, 230; StV 1998, 331, 332; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 8, Gewalt 3, 4; § 178 Abs. 1 Drohung 1, Gewalt 1; Tröndle StGB 48. Aufl. § 178 Rdn. 7 f.).
  • BGH, 28.07.1999 - 5 StR 362/99

    Unterrichtungspflicht bei Abwesenheit von der Hauptverhandlung

    Jene Unterrichtung war - trotz der bloßen Unterbrechung der Zeugenvernehmung - vor der anderweitigen Fortführung der Beweisaufnahme in Anwesenheit des Angeklagten unerläßlich nach § 247 Satz 4 StPO (st. Rspr.; vgl. BGHSt 3, 384; 38, 260; BGHR StPO § 247 Satz 4 - Unterrichtung 2, 3, 6 und 7; BGH NStZ 1992, 346; StV 1995, 339; Widmaier NStZ 1998, 263).
  • BGH, 25.11.1998 - 3 StR 456/98

    Beruhen bei alternativer Begründung der Verhängung von Jugendstrafe; Schädliche

    Es ist nichts dafür ersichtlich, daß sich in dem Tatgeschehen bis dahin verborgen gebliebene schädliche Neigungen erstmals gezeigt hätten (vgl. BGHSt 11, 169, 170; BGHR JGG § 17 II Schädliche Neigungen 8).
  • OLG Hamm, 26.09.2003 - 3 Ss 554/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben

    Die Annahme eines solchen Falles bedarf eingehender Begründung und der sorgfältigen Darlegung, warum es sich bei dem abzuurteilenden Geschehen nicht lediglich um eine bloße Gelegenheitstat gehandelt hat (BGHR § 17 Abs. 2 JGG Schädliche Neigungen 2, 3, 8).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.09.1997 - 2 StR 343/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4611
BGH, 03.09.1997 - 2 StR 343/97 (https://dejure.org/1997,4611)
BGH, Entscheidung vom 03.09.1997 - 2 StR 343/97 (https://dejure.org/1997,4611)
BGH, Entscheidung vom 03. September 1997 - 2 StR 343/97 (https://dejure.org/1997,4611)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 331
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

    Auszug aus BGH, 03.09.1997 - 2 StR 343/97
    Bei der Prüfung des Vorliegens schädlicher Neigungen, die noch im Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten befürchten lassen müssen (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5), hätte sich der Tatrichter damit auseinandersetzen müssen, daß der Angeklagte bereits nach drei Monaten seine Zusammenarbeit mit den Bandenmitgliedern beendet, von sich aus von weiteren Drogengeschäften Abstand genommen und sein Geld durch Arbeit bei einer Getränkefirma verdient hat (UA S. 14).
  • BGH, 17.05.1990 - 1 StR 113/90

    Erforderlichkeit der Strafe, um die erforderliche erzieherische Einwirkung auf

    Auszug aus BGH, 03.09.1997 - 2 StR 343/97
    Aus diesem Verhalten können sich Zweifel am Fortdauern schädlicher Neigungen des nicht vorbestraften Angeklagten ergeben (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 4 und BGH, Beschl. v. 7. März 1997 - 3 StR 515/96 -).
  • BGH, 09.07.1997 - 2 StR 315/97

    Revisionsrechtliche Rechtsfehlerhaftigkeit bei strafschärfender Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 03.09.1997 - 2 StR 343/97
    Doch läßt sich nicht mit Sicherheit ausschließen, daß die fehlerhafte Annahme schädlicher Neigungen die Höhe der Strafe zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Juli 1997 - 2 StR 315/97 - m.w.N.).
  • BGH, 07.03.1997 - 3 StR 515/96

    Anwendbarkeit der Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen

    Auszug aus BGH, 03.09.1997 - 2 StR 343/97
    Aus diesem Verhalten können sich Zweifel am Fortdauern schädlicher Neigungen des nicht vorbestraften Angeklagten ergeben (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 4 und BGH, Beschl. v. 7. März 1997 - 3 StR 515/96 -).
  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 400/09

    Schädliche Neigungen (Vorliegen bereits vor der Tat; maßgebliche Berücksichtigung

    Die Feststellung schädlicher Neigungen bedarf zudem des Nachweises schon vor der Tat bestehender Persönlichkeitsmängel, die auf die Tat Einfluss hatten, im Zeitpunkt der Entscheidung noch bestehen und weitere Straftaten befürchten lassen (BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5 m.w.N.; BGH StV 1998, 331; Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. 2002 § 17 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 499/22

    Körperverletzung (Verfahrenshindernis: kein Strafantrag, konkludente Erklärung

    b) Auch die Ausführungen zu einem neu eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen den Angeklagten wegen des Vorwurfs eines am 30. Dezember 2021 begangenen Raubes sind mangels näherer Feststellungen hierzu nicht nachvollziehbar und daher nicht zur Begründung dafür geeignet, dass die schädlichen Neigungen im maßgeblichen Urteilszeitpunkt noch fortbestanden (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2016 - 3 StR 78/16, NStZ 2016, 682; Beschluss vom 3. September 1997 - 2 StR 343/97 Rn. 3; Brögeler in BeckOK-JGG, 28. Ed., § 18 Rn. 19 mwN).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.01.1997 - 1St RR 211/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5413
BayObLG, 21.01.1997 - 1St RR 211/96 (https://dejure.org/1997,5413)
BayObLG, Entscheidung vom 21.01.1997 - 1St RR 211/96 (https://dejure.org/1997,5413)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Januar 1997 - 1St RR 211/96 (https://dejure.org/1997,5413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    JGG § 8 Abs. 2, § 13 Abs. 2 Nr. 3, § 27
    Unzulässige Verhängung von Jugendarrest als Einstiegsarrest neben gleichzeitiger Aussetzung der Entscheidung über Verhängung der Jugendstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 216
  • StV 1998, 331
  • BayObLGSt 1997, 19
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.01.1963 - 4 StR 443/62

    Kein Jugendarrest neben Aussetzung der Verhängung von Jugendstrafe

    Auszug aus BayObLG, 21.01.1997 - 1St RR 211/96
    »Die Verhängung von Jugendarrest ("Einstiegsarrest") ist neben der gleichzeitigen Aussetzung der Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe rechtlich nicht zulässig (wie BGHSt 18, 207).«.

    Die Verhängung von Jugendarrest neben der Aussetzung der Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung und der herrschenden Meinung, denen sich der Senat anschließt, nicht zulässig (BGHSt 18, 207; OLG Düsseldorf NJW 1962, 1640; OLG Celle NStZ 1988, 315; Dallinger/Lackner JGG 2. Aufl. § 27 Rn. 19; Eisenberg JGG 6. Aufl. § 8 Rn. 11; Ostendorf JGG 3. Aufl. § 27 Rn. 10; Diemer in Diemer/Schoreit/Sonnen JGG 2. Aufl. § 8 Rn. 6; nunmehr auch - entgegen der Vorauflage - Brunner/Dölling JGG 10.Aufl. § 27 Rn. 15; Schaffstein/Beulke JStR 12. Aufl. S. 142 f.; Bietz JR 1989, 214; Maurach/Gössel/Zipf Strafrecht Allgemeiner Teil, Teilband 2, 7. Aufl. S. 731 f.).

    Die Einspurigkeit des Freiheitsentzugs im Jugendstrafrecht (BGHSt 18, 207, 209) wurde durch das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes vom 30.8.1990 nicht geändert, sondern vielmehr bestätigt, wie sich aus dem Gang des Gesetzgebungsverfahrens ergibt.

  • OLG Celle, 22.01.1988 - 1 Ss 9/88
    Auszug aus BayObLG, 21.01.1997 - 1St RR 211/96
    Die Verhängung von Jugendarrest neben der Aussetzung der Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung und der herrschenden Meinung, denen sich der Senat anschließt, nicht zulässig (BGHSt 18, 207; OLG Düsseldorf NJW 1962, 1640; OLG Celle NStZ 1988, 315; Dallinger/Lackner JGG 2. Aufl. § 27 Rn. 19; Eisenberg JGG 6. Aufl. § 8 Rn. 11; Ostendorf JGG 3. Aufl. § 27 Rn. 10; Diemer in Diemer/Schoreit/Sonnen JGG 2. Aufl. § 8 Rn. 6; nunmehr auch - entgegen der Vorauflage - Brunner/Dölling JGG 10.Aufl. § 27 Rn. 15; Schaffstein/Beulke JStR 12. Aufl. S. 142 f.; Bietz JR 1989, 214; Maurach/Gössel/Zipf Strafrecht Allgemeiner Teil, Teilband 2, 7. Aufl. S. 731 f.).
  • AG Winsen, 24.04.1981 - 8 Ls 10/81
    Auszug aus BayObLG, 21.01.1997 - 1St RR 211/96
    Es ist der Gegenmeinung gefolgt, die den sog. Einstiegsarrest neben der Entscheidung nach § 27 JGG in geeigneten Fällen für zweckmäßig und wünschenswert hält (vgl. LG Augsburg NStZ 1986, 507 mit zustimmender Anmerkung von Brunner; AG Winsen/Luhe NStZ 1982, 120 mit ablehnender Anmerkung von Bietz; Schüchter GA 1988, 127; Bandemer Zbl 1990, 421).
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 3 Ss 89/04

    Jugendstrafe; Jugendarrest

    Dieser Ansicht, die der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17. Mai 1988 (BGHSt 35, 288) aufgegriffen und bestätigt hat, haben sich die Obergerichte und nunmehr auch die herrschende Meinung im Schrifttum - mit zum Teil unterschiedlicher Begründung - angeschlossen (OLG Celle, NStZ 1988, 315; BayObLG NStZ-RR 1997, 216 und NStZ-RR 1998, 377; Ostendorf, JGG, 6. Aufl., § 27 JGG Rdnr. 10; Eisenberg, JGG, 10. Aufl., § 8 Rdnr. 11; Brunner/Dölling, JGG, 11. Aufl., § 27 Rdnr. 13 - 15; Diemer, in: Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG, 4. Aufl., § 8 Rdnr. 6, je m. w. N.).

    Ns 412 Js 34667/85|LG Augsburg; 22.01.1986; Jug Ns 412 Js 34667/85">NStZ 1986, 507, AG Winsen, NStZ 1982, 120) ist, worauf das BayObLG (BayObLG NStZ-RR 1997, 216) zutreffend hinweist, auch durch den zwischenzeitlichen Gang des Gesetzgebungsverfahrens überholt.

    Dies ergibt sich aus dem Gang des Gesetzgebungsverfahrens (wiedergegeben bei BayObLG, NStZ-RR 1997, 216 und Brunner/Dölling, a. a. O., § 27 Rdnr. 14).

    Durch die bewusst unterbliebene Änderung des § 8 Abs. 2 JGG hat der Gesetzgeber aber zu erkennen gegeben, dass er die Kombination von Jugendarrest und Aussetzung des Strafausspruchs nach § 27 JGG nicht zulassen will (so auch BayObLG, NStZ-RR 1997, 216; NStZ-RR 1998, 377, 378).

  • AG Meppen, 09.02.2004 - 13 Ds 227/03

    Zulässigkeit der Verknüpfung der Verhängung von Jugendarrest im Sinne eines

    Das Gericht verkennt nicht, dass diese - von ihm als erzieherisch sinnvoll angesehene - Verknüpfung der Verhängung von Jugendarrest (§ 16 JGG ) i.S. eines sog. Einstiegsarrests einerseits und der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe ( § 27 JGG ) andererseits von der in der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum vorherrschenden Meinung mit Blick auf die Regelung der §§ 8 Abs. 1 S. 2, 13 Abs. 1 JGG als unzulässig angesehen wird ( BGHSt 18, S. 207 ff. ; BayObLGSt 1997, S. 19 ff.; BayObLG, StV 1999, S. 657 ; OLG Celle, NStZ 1988, S. 315; OLG Düsseldorf, …

    Schließlich habe es der Gesetzgeber trotz anderer Regelungsvorschläge unterlassen, das Koppelungsverbot zwischen Jugendarrest und Entscheidungen nach § 27 JGG aufzuheben; angesichts des daraus abzuleitenden gesetzgeberischen Willens, es bei dem Status quo zu belassen, sei es unzulässig, eine Verbindung im Wege richterlicher Rechtsfortbildung anzuordnen (Brunner/Dölling, JGG, § 27, Rn. 15 a.E.; BayObLGSt 1997, S. 19 (20 f.); BayObLG, StV 1999, S. 657 ).

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