Rechtsprechung
BGH, 15.04.1998 - 3 StR 129/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4045) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einführung eines Beweisstücks in die Hauptverhandlung durch Augenscheinseinnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1998, 528
- StV 1998, 470
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99
Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten
Das Landgericht war zwar nicht gehindert, eine solche, bislang nicht in größerem Umfang erprobte kriminaltechnische Erkenntnisquelle (vgl. hierzu Senatsentscheidung NStZ 1998, 528, 529; hierzu auch Kohlhoff, Kriminalistik 1997, 421 ff.) im Rahmen der Beweiserhebung zu berücksichtigen.
Rechtsprechung
BGH, 31.03.1998 - 5 StR 13/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4789) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Verwertung eines von der Zeugin bei der polizeilichen Vernehmung zu den Akten gegebenen Briefs, obwohl sie in der Hauptverhandlung von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat - Beruhen des Schuldspruchs auf einem Rechtsfehler des Gerichts
- rechtsportal.de
StPO § 252
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 367
- StV 1998, 470
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 23.10.2012 - 1 StR 137/12
Verwertungsverbot bei berechtigter Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung …
Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen (BGH, Beschluss vom 30. Juli 1968 - 2 StR 136/68, BGHSt 22, 219), die in der Literatur Zustimmung erfahren haben (…Sander/Cirener in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 252 Rn. 36;… Ganter in BeckOK-StPO, Ed. 14, § 252 Rn. 20;… Diemer in KK-StPO, 6. Aufl., § 252 Rn. 3) und von denen abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, erstreckt sich das Verwertungsverbot des § 252 StPO auch auf Schriftstücke, die der aussageverweigerungsberechtigte Zeuge bei seiner Vernehmung übergeben hat und auf die er sich - wie es der Zeuge Cu. hier ausweislich der von der Revision mitgeteilten Niederschrift vom 16. November 1993 tat - bezogen hat (vgl. z.B. auch BGH, Urteil vom 14. Juni 2005 - 1 StR 338/04; BGH, Beschluss vom 28. August 2000 - 5 StR 300/00; BGH, Beschluss vom 31. März 1998 - 5 StR 13/98). - BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99
Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO
Einen Verstoß gegen § 252 StPO darf der Angeklagte auch dann rügen, wenn er oder sein Verteidiger der Verwertung nicht widersprochen haben, da im Rahmen des § 252 StPO eine etwaige Einwilligung der Verfahrensbeteiligten unbeachtlich ist (BGHSt 10, 77, 78; BGH StV 1998, 470). - BGH, 28.08.2000 - 5 StR 300/00
Versuch der Strafvereitelung (Aufforderung zur Flucht des Mitangeklagten); …
b) Verweigert ein Zeuge in der Hauptverhandlung berechtigt das Zeugnis, so dürfen Schriftstücke, die er anläßlich einer gemäß § 252 StPO unverwertbaren Vernehmung im Ermittlungsverfahren überreicht und auf die er sich bei dieser Vernehmung bezogen hat, ihrerseits gemäß § 252 StPO nicht verlesen und nicht verwertet werden (BGHSt 22, 219;… BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 13; BGH StV 1998, 470).