Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.03.1998

Rechtsprechung
   BGH, 15.04.1998 - 3 StR 129/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4045
BGH, 15.04.1998 - 3 StR 129/98 (https://dejure.org/1998,4045)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1998 - 3 StR 129/98 (https://dejure.org/1998,4045)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1998 - 3 StR 129/98 (https://dejure.org/1998,4045)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einführung eines Beweisstücks in die Hauptverhandlung durch Augenscheinseinnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244, § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 528
  • StV 1998, 470
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Das Landgericht war zwar nicht gehindert, eine solche, bislang nicht in größerem Umfang erprobte kriminaltechnische Erkenntnisquelle (vgl. hierzu Senatsentscheidung NStZ 1998, 528, 529; hierzu auch Kohlhoff, Kriminalistik 1997, 421 ff.) im Rahmen der Beweiserhebung zu berücksichtigen.
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Rechtsprechung
   BGH, 31.03.1998 - 5 StR 13/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4789
BGH, 31.03.1998 - 5 StR 13/98 (https://dejure.org/1998,4789)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1998 - 5 StR 13/98 (https://dejure.org/1998,4789)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1998 - 5 StR 13/98 (https://dejure.org/1998,4789)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Verwertung eines von der Zeugin bei der polizeilichen Vernehmung zu den Akten gegebenen Briefs, obwohl sie in der Hauptverhandlung von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat - Beruhen des Schuldspruchs auf einem Rechtsfehler des Gerichts

  • rechtsportal.de

    StPO § 252

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 367
  • StV 1998, 470
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 23.10.2012 - 1 StR 137/12

    Verwertungsverbot bei berechtigter Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung

    Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen (BGH, Beschluss vom 30. Juli 1968 - 2 StR 136/68, BGHSt 22, 219), die in der Literatur Zustimmung erfahren haben (Sander/Cirener in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 252 Rn. 36; Ganter in BeckOK-StPO, Ed. 14, § 252 Rn. 20; Diemer in KK-StPO, 6. Aufl., § 252 Rn. 3) und von denen abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, erstreckt sich das Verwertungsverbot des § 252 StPO auch auf Schriftstücke, die der aussageverweigerungsberechtigte Zeuge bei seiner Vernehmung übergeben hat und auf die er sich - wie es der Zeuge Cu. hier ausweislich der von der Revision mitgeteilten Niederschrift vom 16. November 1993 tat - bezogen hat (vgl. z.B. auch BGH, Urteil vom 14. Juni 2005 - 1 StR 338/04; BGH, Beschluss vom 28. August 2000 - 5 StR 300/00; BGH, Beschluss vom 31. März 1998 - 5 StR 13/98).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Einen Verstoß gegen § 252 StPO darf der Angeklagte auch dann rügen, wenn er oder sein Verteidiger der Verwertung nicht widersprochen haben, da im Rahmen des § 252 StPO eine etwaige Einwilligung der Verfahrensbeteiligten unbeachtlich ist (BGHSt 10, 77, 78; BGH StV 1998, 470).
  • BGH, 28.08.2000 - 5 StR 300/00

    Versuch der Strafvereitelung (Aufforderung zur Flucht des Mitangeklagten);

    b) Verweigert ein Zeuge in der Hauptverhandlung berechtigt das Zeugnis, so dürfen Schriftstücke, die er anläßlich einer gemäß § 252 StPO unverwertbaren Vernehmung im Ermittlungsverfahren überreicht und auf die er sich bei dieser Vernehmung bezogen hat, ihrerseits gemäß § 252 StPO nicht verlesen und nicht verwertet werden (BGHSt 22, 219; BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 13; BGH StV 1998, 470).
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