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Rechtsprechung
   BGH, 07.01.1998 - 5 StR 528/97   

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https://dejure.org/1998,4025
BGH, 07.01.1998 - 5 StR 528/97 (https://dejure.org/1998,4025)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1998 - 5 StR 528/97 (https://dejure.org/1998,4025)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1998 - 5 StR 528/97 (https://dejure.org/1998,4025)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 477
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93

    Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift

    Auszug aus BGH, 07.01.1998 - 5 StR 528/97
    Eine Ausschöpfung der in § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO vorgesehenen gestaffelten (vgl. dazu BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 1 Höchstfrist 1) Fristen ist zwar revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 29, 43, 46).
  • BGH, 05.07.1979 - 4 StR 272/79

    Revision wegen Verfahrensfehlern - Wahrung der Frist, innerhalb derer das von

    Auszug aus BGH, 07.01.1998 - 5 StR 528/97
    Eine Ausschöpfung der in § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO vorgesehenen gestaffelten (vgl. dazu BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 1 Höchstfrist 1) Fristen ist zwar revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 29, 43, 46).
  • BGH, 09.04.2003 - 2 StR 513/02

    Urteilsabsetzungsfrist (schriftliche Urteilsgründe; Arbeitsüberlastung;

    Die Fristüberschreitung beruht demgemäß nicht auf einem nicht vorhersehbaren Umstand im Einzelfall, sondern auf einem Organisationsmangel, der von den für die rechtzeitige Fertigstellung der schriftlichen Urteilsgründe verantwortlichen Berufsrichtern zu vertreten ist (vgl. auch BGH, Beschl. v. 7. Januar 1998 - 5 StR 528/97).
  • BGH, 12.03.2020 - 4 StR 30/20

    Absolute Revisionsgründe (verspätete Urteilsabsetzung)

    Daher besteht ein zwingender Aufhebungsgrund auch bei geringer Fristüberschreitung und ohne Rücksicht darauf, ob das Urteil solche Mängel aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2002 - 2 StR 504/01, BeckRS 2002, 2767; BGH, Beschluss vom 7. Januar 1998 - 5 StR 528/97, BeckRS 1998, 31360242).
  • BGH, 30.01.2002 - 2 StR 504/01

    Urteilsabsetzungsfrist (unrichtige Berechnung und fehlerhafte Notierung der

    Er führt daher ohne weiteres zur Urteilsaufhebung (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 7 Fristüberschreitung 3).
  • BGH, 05.12.2006 - 4 StR 468/06

    Verspätete Urteilsabsetzung (irrtümliche Fristberechnung; rechtfertigende Gründe)

    Auch eine nur kurze Fristüberschreitung - von hier drei Tagen - führt zwingend zur Urteilsaufhebung (BGH StV 1998, 477; BGH Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 5 StR 394/04 (= StraFo 2005, 76)).".
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2007 - 5 Ss 160/07

    Urteilsabsetzungsfrist

    Die Fristen des § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO sind Höchstfristen (BVerfG NJW 2006, 677, 679 [re. Sp.]; BGH NStZ 1992, 398 = wistra 1992, 195; NStZ 2006, 463), die auf der "Erfahrung nachlassender Erinnerung" beruhen (BGH NJW 2007, 2419 [58]; BGH NStZ 1992, 398; StV 1998, 477; OLG Celle Nds.Rpfl. 1993, 133 [1.]; Gollwitzer, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl. [2001], § 275 Rdnr. 2; Engelhardt, in: KK, 5. Aufl. [2003], § 275 StPO Rdnr. 38; Schlüchter/Frister, SK-StPO, § 275 [2005], Rdnr. 1).
  • OLG Brandenburg, 31.01.2000 - 1 Ss 11/00
    Ein nicht voraussehbarer unabänderlicher Umstand im Sinne des § 275 Abs. 1 S. 4 StPO ist der dienstlichen Äußerung des Vorsitzenden Richters ebenfalls nicht zu entnehmen, da ggf. urlaubsbedingte Hemmnisse lediglich einen Organisationsmangel begründen können, den der Richter in der Regel zu vertreten hat (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 204; BGH StV 1998, 477).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1998 - 1 StR 88/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13207
BGH, 11.03.1998 - 1 StR 88/98 (https://dejure.org/1998,13207)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1998 - 1 StR 88/98 (https://dejure.org/1998,13207)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1998 - 1 StR 88/98 (https://dejure.org/1998,13207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von fehlenden Unterschriften unter Urteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 477
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82

    Überprüfbarkeit des Ersetzungsvermerks, dass ein Richter "aus dienstlichen

    Auszug aus BGH, 11.03.1998 - 1 StR 88/98
    Der angegebene Hinderungsgrund muß nur generell geeignet sein, einen Richter von der Unterschrift abzuhalten (BGHSt 31, 212, 214).
  • BGH, 31.10.2019 - 3 StR 261/19

    Elternzeit als geeigneter Grund zur Hinderung an der Unterzeichnung des Urteils;

    Die Elternzeit mit ihren intensiven Aufsichts- und Betreuungspflichten bei Kindern in den ersten Lebensjahren ist damit ein vorübergehender rechtlicher und tatsächlicher Hinderungsgrund und - ebenso wie genehmigter Erholungsurlaub (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 1998 - 1 StR 88/98, StV 1998, 477, 478; MüKoStPO/Valerius, 1. Aufl., § 275 Rn. 30; BeckOK StPO/Peglau, § 275 Rn. 31) - generell geeignet, den Richter von der Unterschriftsleistung abzuhalten, zumal die Unterschrift regelmäßig das Lesen, unter Umständen das Überarbeiten und gegebenenfalls eine Fassungsberatung voraussetzt.
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