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   BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98   

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https://dejure.org/1998,46
BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98 (https://dejure.org/1998,46)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1998 - 1 StR 94/98 (https://dejure.org/1998,46)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98 (https://dejure.org/1998,46)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 265 Abs. 1, 4 StPO; § 273 Abs. 1 StPO; § 261 StPO; § 200 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG
    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches Gehör; Informationsfunktion der Anklageschrift; Heilung); Beweiswürdigung bezüglich der Aussage des einzigen Belastungszeugen (Glaubwürdigkeit); Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift

  • DFR

    Hinweis bei Ungenauigkeit der Anklage

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der genaueren Beschreibung des Tatablaufs; Widerlegung der Aussage des einzigen Belastungszeugen

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 153
  • NJW 1998, 3788
  • NStZ 1999, 43 (Ls.)
  • NJ 1998, 605
  • StV 1998, 580
 
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Wird zitiert von ... (206)

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Weitergehende zum Schutz des Angeklagten aufgestellte besonders strikte Anforderungen an die Begründung der Beweiswürdigung in der Situation "Aussage gegen Aussage" (BGHSt 44, 153, 158 f.; 44, 256, 257) gelten zwar - wie die Revision des Angeklagten M zutreffend hervorgehoben hat - grundsätzlich unmittelbar nur in Verurteilungsfällen.
  • OLG Hamburg, 24.10.2014 - 1 Ws 110/14

    Strafverfahren: Versagung des Akteneinsichtsrechts des Verletzten wegen

    Die Urteilsgründe müssen dieses Bewusstsein und beweiswürdigende Vorgehen in intersubjektiv-vermittelbarer Weise erkennen lassen (vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Juli 1999 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.; ferner Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 261 Rn. 11a m.w.N.).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Dies gilt insbesondere für Beweissituationen, die - auch von Verfassungs wegen - erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung stellen, wie u.a. die Beurteilung der Aussage eines Zeugen vom Hörensagen (vgl. BGH StV 1985, S. 45 ; StV 1985, S. 268 ; BVerfGE 57, 250 ; StV 1995, S. 561 ), Fälle, in denen Aussage gegen Aussage steht und in denen die Entscheidung davon abhängt, welcher der einander widersprechenden Aussagen das Gericht folgt (vgl. BGH StV 1995, S. 115 f.; 1996, S. 249 f.; NStZ 1997, S. 494; 2000, S. 496 f.; 2001, S. 161 ; StV 2002, S. 466 ; S. 468 f.; S. 469; S. 470 und S. 470 ; NStZ 2003, S. 164 und S. 165 ; BGHSt 44, 153 ; 44, 256 ), sowie Fälle des Wiedererkennens (vgl. BGH StV 1993, S. 234 und S. 627 f. ; 1994, S. 282; BGHR § 261 StPO Identifizierung 1 und 3).
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