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   BGH, 19.02.1997 - 5 StR 621/96   

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https://dejure.org/1997,3405
BGH, 19.02.1997 - 5 StR 621/96 (https://dejure.org/1997,3405)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1997 - 5 StR 621/96 (https://dejure.org/1997,3405)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - 5 StR 621/96 (https://dejure.org/1997,3405)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Glaubwürdigkeit einer Zeugin - Besondere Sachkunde der Jugendkammer bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit jugendlicher und kindlicher Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244, § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 355
  • StV 1998, 62
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.06.1994 - 1 StR 190/94

    Zeugenvernehmung - Sachverständige - Kinder und Jugendliche - Glaubwürdigkeit -

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - 5 StR 621/96
    Der Grundsatz, daß nur besondere Umstände sachverständige Hilfe erforderlich machen, gilt auch bei Würdigung der Aussagen von Kindern und Jugendlichen (BGH NStZ 1994, 503 m.w.N.).
  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 508/96

    Aufklärungsrüge dahingehend, dass ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit der

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - 5 StR 621/96
    Solche besonderen Umstände können psychische Auffälligkeiten in der Person der Belastungszeugin sein (BGH StV 1997, 60).
  • BGH, 25.08.1993 - 5 StR 334/93

    Verletzung von Verfahrensrecht durch den Ausschluss des Angeklagten zur

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - 5 StR 621/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf sich eine Jugendkammer eine besondere Sachkunde gerade bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit jugendlicher und kindlicher Zeugen zutrauen (vgl. BGH, Urteil vom 25. August 1993 - 5 StR 334/93 - m.w.N.).
  • BGH, 02.03.1995 - 4 StR 764/94

    Beweiswürdigung - Aussage gegen Aussage - Entscheidungsfindung - Beweis

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - 5 StR 621/96
    Auch die Beurteilung der allgemeinen Glaubwürdigkeit und der Aussagetüchtigkeit (vgl. dazu BGH NStZ 1995, 558) der Zeugin erforderten die Zuziehung eines Sachverständigen nicht.
  • BGH, 16.07.1993 - 2 StR 333/93

    Verwertbarkeit eines Gutachtens als Urteilsgrundlage - Untersuchung eines

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - 5 StR 621/96
    Er hätte sein Gutachten also nur auf denselben Aussagen als Anknüpfungstatsachen erstatten können, die auch der Jugendkammer für deren Beurteilung zugrunde lagen (vgl. BGH StV 1993, 563).
  • OLG München, 17.02.2017 - 10 U 2007/16

    Ausschluss der Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei vorsätzlicher

    Die Glaubwürdigkeit (BGH NJW 1972, 584; 1968, 1138; NStZ 1997, 355; NJW 1990, 3088; NZV 1997, 305) der Zeugin, als Eigenschaft der Person (BVerfG NJW 2008, 2243 [2244]; BGH NJW 1964, 2414; BGHZ 53, 245 [257]), insbesondere deren Wahrheitsliebe (BGH NJOZ 2015, 310; NStZ 1988, 423), Urteilsfähigkeit (BGH NJOZ 2015, 310; NJW 2015, 74) und Erinnerungsvermögen (BGH NJW 1984, 2629; 1990, 3088; NJW-RR 2012, 704; Beschluss vom 14.05.2013 - XI ZR 274/12 [juris]; NStZ 1997, 355), ist damit nicht mehr entscheidungserheblich: die Richtigkeit der Aussage (in den streitentscheidenden Punkten) ist durch andere Umstände, Beweismittel oder Indizien widerlegt (BGH NZV 1997, 305; NJW-RR 1995, 1210; NJW 1995, 966; 1992, 1966; 1972, 584; NStZ 1984, 42; BGH r + s 1992, 244: die glaubhafte Aussage konnte durch keinerlei sonstige Beweismittel erwiesen werden, deswegen kam es auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen an; NZV 2000, 81: "Hat ... Tatsachen ... bewiesen, kommt es in ... auf seine Glaubwürdigkeit nicht an").
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 3 A 10861/15

    Lehrer nach sexuellem Missbrauch einer Schülerin aus dem Dienst entfernt

    Glaubwürdigkeitsgutachten sind deshalb nach gefestigter Rechtsprechung nur dann erforderlich, wenn es um die Aussagen Minderjähriger oder um die Beurteilung einer psychischen Störung geht, deren Auswirkungen auf die Aussagetüchtigkeit spezifisches Fachwissen erfordert (BGH, Urteile vom 19. Februar 1997 - 5 StR 621/96 -, und vom 5. Dezember 1986 - 2 StR 301/86 -, sowie Beschluss vom 5. März 2013 - 5 StR 39/13 -, sämtlich juris) .
  • BGH, 27.01.2005 - 3 StR 431/04

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer kindlichen Zeugin (prinzipiell vorhandenen

    Das gilt auch für die Aussagen eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen, der - nach Anklage - Opfer eines an ihm begangenen Sexualdelikts geworden ist (vgl. BGH NStZ 1997, 355; 2001, 105).
  • OLG München, 10.10.2005 - 5St RR 192/05

    Ablehnung des Beweisantrages zur sachverständigen Untersuchung der

    Denn eine Jugendkammer darf sich eine besondere Sachkunde gerade bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit jugendlicher und kindlicher Zeugen zutrauen (BGH NStZ 1997, 355).

    Die Heranziehung eines Sachverständigen ist (nur) geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Richters (auch mit speziellen forensischen Erfahrungen) zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGH in st. Rspr. u. a. NStZ 1991, 400; 1985, 420 und 1997, 355).

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