Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.01.1997

Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1996 - 4 StR 473/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3320
BGH, 23.10.1996 - 4 StR 473/96 (https://dejure.org/1996,3320)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1996 - 4 StR 473/96 (https://dejure.org/1996,3320)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1996 - 4 StR 473/96 (https://dejure.org/1996,3320)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung einer Unterbringung wegen mangelnder Aussicht eines Behandlungserfolges - Anforderung an die Begründung der Therapieunwilligkeit - Umfang der Berücksichtigung eines bereits erfolglos durchgeführten Entzugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 131
  • StV 1998, 73
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1995 - 2 StR 281/95

    Unterbringung - Entziehungsanstalt - Entzug - Abhängigkeit - Sucht - Mangelnde

    Auszug aus BGH, 23.10.1996 - 4 StR 473/96
    Der Angeklagte ist insbesondere nicht therapieunwillig, was unter Umständen ein Indiz dafür sein kann, daß eine Entwohnungsbehandlung keine Erfolgsaussichten hat (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 23.10.1996 - 4 StR 473/96
    Der Anordnung der Unterbringung steht nicht entgegen, daß ausschließlich der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 23.10.1996 - 4 StR 473/96
    Allerdings setzt die Verhängung dieser Maßregel die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus (BVerfG NStZ 1994, 578).
  • BGH, 07.12.2017 - 1 StR 320/17

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Voraussetzungen: stimulierende Einwirkung mit

    Denn aus einem einmaligen Rückfall ergibt sich nicht ohne weiteres, dass der Angeklagte auch dieses Mal wieder rückfällig wird (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1996 - 4 StR 473/96, NStZ-RR 1997, 131).
  • BGH, 10.04.2014 - 5 StR 37/14

    Anforderungen an die Prognose der Erfolgsaussicht bei der Anordnung der

    a) Bei dem seit frühester Jugend Betäubungsmittel konsumierenden Angeklagten ist eine Vielzahl von Therapieabbrüchen bzw. Rückfällen nach Absolvierung von Therapien zu verzeichnen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1996 - 4 StR 473/96, NStZ-RR 1997, 131, 132; vom 21. Januar 2014 - 2 StR 650/13).
  • BGH, 13.04.2011 - 4 StR 7/11

    Sexueller Missbrauch eines Kindes und schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes

    b) Zwar steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Tatsache, dass ein Täter bereits eine Therapie absolviert hat und rückfällig geworden ist, der Erfolgsaussicht einer neuen Therapie regelmäßig nicht entgegen (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 1996 - 4 StR 473/96, NStZ-RR 1997, 131).
  • BGH, 04.08.2015 - 3 StR 267/15

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls (mögliche Kompensation der Indizwirkung

    Dass der Angeklagte trotz der im Jahr 2011 durchgeführten Drogentherapie weiterhin Betäubungsmittel konsumierte, steht der Annahme einer hinreichenden Erfolgsaussicht der Maßregel (§ 64 Satz 2 StGB) jedenfalls nicht von vornherein entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1996 - 4 StR 473/96, NStZ-RR 1997, 131, 132).
  • OLG Koblenz, 01.09.2014 - 2 OLG 3 Ss 70/14

    Strafverfahren wegen Vollrausch: Strafaussetzung zur Bewährung bei einschlägigen

    Diese Bewertung steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung, wonach sich der Weg aus der Sucht als ein langer, auch von Rückschlägen begleiteter Prozess darstellt und deshalb aus einem Rückschlag nicht schon auf die Sinnlosigkeit künftiger therapeutischer Bemühungen geschlossen werden darf (OLG Koblenz, 2 Ws 244/08 vom 28.05.2008, Rdn. 11 nach juris, NStZ 2009, 395, 396; OLG Karlsruhe, 2 VAs 77/13 vom 17.10.2013, Rdn. 8 nach juris; OLG Schleswig, 2 VollzWs 342/08 (222/08), 2 VollzWs 342/08 (222/08) vom 28.10.2009, Rdn. 22 nach juris, jeweils m.w.N; BGH, 4 StR 473/96 vom 23.10.1996, Rdn. 7 nach juris, NStZ-RR 1997, 131, 132).
  • BGH, 21.01.2014 - 2 StR 650/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichende

    Es kann auch dahin stehen, ob bei einem mehrfachen Therapieabbruch oder einem Rückfall nach jeweils erfolgreicher Absolvierung mehrerer Therapien in der Regel eine andere rechtliche Bewertung veranlasst ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1996 - 4 StR 473/96, NStZ-RR 1997, 131, 132).
  • BGH, 05.02.2002 - 1 StR 9/02

    Fehlerhaft unterbliebene Prüfung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Dies steht der erforderlichen hinreichend konkreten Aussicht auf einen Behandlungserfolg (BVerfGE 91, 1 ff.) jedoch nicht notwendig entgegen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 131 f.).
  • BGH, 31.07.2013 - 2 StR 620/12

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussichten der

    Der Umstand, dass der Angeklagte bereits einen erfolglosen Therapieversuch unternommen hat, steht der Annahme einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht grundsätzlich nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1996 - 4 StR 473/96, NStZ-RR 1997, 131, 132; Fischer aaO Rn. 21).
  • BGH, 10.05.2012 - 4 StR 65/12

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Erfolgsaussicht: Erörterung

    b) Zwar steht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Umstand, dass ein Täter bereits eine Entzugsbehandlung absolviert hat und danach wieder rückfällig geworden ist, der Erfolgsaussicht einer neuen Therapie nicht ohne weiteres entgegen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 23. Oktober 1996 - 4 StR 473/96, NStZ-RR 1997, 131, und vom 13. April 2011 - 4 StR 7/11).
  • OLG München, 03.11.2008 - 5St RR 209/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Unterbleiben einer

    Dass der Angeklagte bereits erfolglose Therapieversuche unternommen hat, steht einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht grundsätzlich nicht entgegen (BGH NStZ-RR 1997, 131/132).
  • KG, 10.10.2019 - 3 Ss 70/19

    Revision des Angeklagten: Überprüfung der Nichtanordnung der Unterbringung in

  • BGH, 07.01.1997 - 4 StR 628/96

    Pflicht zur strafmildernden Berücksichtigung der Tatsache, dass eine Tat im

  • OLG Köln, 29.12.2011 - 2 Ws 794/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Fehlende Therapiebereitschaft

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 22.01.1997 - 2 StR 656/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5845
BGH, 22.01.1997 - 2 StR 656/96 (https://dejure.org/1997,5845)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1997 - 2 StR 656/96 (https://dejure.org/1997,5845)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 2 StR 656/96 (https://dejure.org/1997,5845)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5845) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Tatbegehung zur Suchtfinanzierung - Entscheidungserheblicher Zeitpunkt für eine Gefährlichkeitsprognose - Folgen der Versicherungen des Angeklagten, keine Drogen mehr zu nehmen auf die Entscheidung ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 64

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 73
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.05.1991 - 1 StR 141/91

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Ablehnung des staatsanwaltschaftlichen

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 2 StR 656/96
    Maßgebend ist jedoch, ob die Gefahr, daß der Angeklagte infolge seines Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, im Zeitpunkt der tatgerichtlichen Hauptverhandlung besteht (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 4; Lackner, StGB 21. Aufl. § 64 Rdn. 5; Hanack in LK 11. Aufl. § 64 Rdn. 81; vor §§ 61 ff Rdn. 53).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 2 StR 656/96
    Daß in der Revisionsbegründung das Unterbleiben der Unterbringungsanordnung nicht gerügt worden ist, hindert die hiernach gebotene Teilaufhebung des Urteils nicht (BGHSt 37, 5).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 2 StR 656/96
    Von der Möglichkeit, die Nichtanwendung des § 64 StGB vom Rechtsmittelangriff auszunehmen (BGHSt 38, 362), hat der Angeklagte keinen Gebrauch gemacht.
  • BGH, 24.01.2012 - 4 StR 636/11

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

    Maßgebend ist jedoch, ob die Gefahr, dass der Angeklagte infolge seines Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, im Zeitpunkt der tatgerichtlichen Hauptverhandlung besteht (BGH, Beschluss vom 22.01.1997 - 2 StR 656/96, StV 1998, 73 m.w.N.).
  • BGH, 27.06.2018 - 1 StR 188/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Gefährlichkeitsprognose:

    Maßgebend für die Prognose ist, ob die Gefahr, dass der Angeklagte infolge seines Hangs erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, im Zeitpunkt der tatgerichtlichen Hauptverhandlung besteht (BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2012 - 4 StR 636/11, NStZ-RR 2012, 203 und vom 22. Januar 1997 - 2 StR 656/96, StV 1998, 73).
  • BGH, 17.01.2018 - 4 StR 522/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Sollte der neue Tatrichter wiederum zu der Feststellung gelangen, dass der Angeklagte seit Ende 2015 durchgehend abstinent von Drogen lebte, wird dieser Umstand bei der Prüfung der Anordnungsvoraussetzungen besonders zu beachten sein; maßgebend für die Beurteilung eines Hangs im Sinne des § 64 StGB und für die Gefahrprognose ist der Zeitpunkt der tatrichterlichen Hauptverhandlung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, NStZ-RR 2001, 295, 296; vom 22. Januar 1997 - 2 StR 656/96, StV 1998, 73).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht