Weitere Entscheidungen unten: BGH, 18.11.1998 | BGH, 12.03.1998

Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1998 - 3 StR 267/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3348
BGH, 22.10.1998 - 3 StR 267/98 (https://dejure.org/1998,3348)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1998 - 3 StR 267/98 (https://dejure.org/1998,3348)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 3 StR 267/98 (https://dejure.org/1998,3348)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 79
  • StV 1999, 137
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.1997 - 3 StR 559/97

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 22.10.1998 - 3 StR 267/98
    Es genügt nämlich nicht den Anforderungen, die an die Feststellung der Anzahl der Einzeltaten bei Serienstraftaten zu stellen sind (vgl. dazu BGH StV 1998, 472; BGH NStZ 1994, 352 und 1994, 393).

    Wie der Senat in seiner Entscheidung in StV 1998, 472 näher dargelegt hat, darf der Tatrichter bei nur wenigen konkretisierten Taten die Anzahl der weiteren (nicht konkretisierten) Fälle nicht ohne Angabe von Anhaltspunkten schätzen, die belegen, daß eine geringere Anzahl von Taten ausgeschlossen ist.

  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94

    Sexueller Mißbrauch - Fortgesetzte Handlung - Individualisierte Tathandlung

    Auszug aus BGH, 22.10.1998 - 3 StR 267/98
    Es genügt nämlich nicht den Anforderungen, die an die Feststellung der Anzahl der Einzeltaten bei Serienstraftaten zu stellen sind (vgl. dazu BGH StV 1998, 472; BGH NStZ 1994, 352 und 1994, 393).
  • BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94

    Anforderungen - Feststellungen - Serienstraftat

    Auszug aus BGH, 22.10.1998 - 3 StR 267/98
    Es genügt nämlich nicht den Anforderungen, die an die Feststellung der Anzahl der Einzeltaten bei Serienstraftaten zu stellen sind (vgl. dazu BGH StV 1998, 472; BGH NStZ 1994, 352 und 1994, 393).
  • BGH, 05.05.1999 - 3 StR 153/99

    Gebot der Konkretisierung und Individualisierung bei der Anklageschrift

    Sie haben sich im übrigen auf das Urteil auch insofern ausgewirkt, als die Urteilsfeststellungen, was die angenommene Tathäufigkeit angeht, selbst nicht den Grundsätzen über die Konkretisierung von Einzeltaten voll gerecht werden, die der Senat in seiner Vergewaltigungen betreffenden, aber für Taten der vorliegenden Art entsprechend geltenden Entscheidung in BGHSt 42, 107 aufgestellt hat (vgl. auch BGH StV 1999, 137; StV 1998, 472).

    Jedenfalls bei komplex ausgestalteten Deliktstatbeständen wie dem der sexuellen Nötigung läßt eine solche der Schätzung gleichkommende Ermittlung der Zahl der Einzeltaten es nicht selten zweifelhaft erscheinen, ob der Tatrichter die Überzeugung von der Tatbestandsverwirklichung in allen Fällen wirklich erlangt hat (BGH StV 1999, 137; StV 1998, 492).

  • BGH, 25.06.1999 - 3 StR 222/99

    Vergewaltigung; Sexueller Mißbrauch von Kindern

    Eine willkürliche Schätzung (vgl. BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 8; BGH NStZ-RR 1999, 79) liegt darin nicht.
  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 166/01

    Individualisierung einzelner Taten in den Urteilsgründen bei in Serie begangenen

    Ist eine Individualisierung einzelner Taten mangels Besonderheiten im Tatbild oder der Tatumstände nicht möglich, sind zumindest die Anknüpfungspunkte zu bezeichnen, anhand derer der Tatrichter den Tatzeitraum eingrenzt und auf die sich seine Überzeugung von der Mindestzahl und der Begehungsweise der Mißbrauchstaten des Angeklagten in diesem Zeitraum gründet (vgl. BGH NStZ 1998, 208; NStZ-RR 1999, 79).
  • OLG München, 30.01.2006 - 5St RR 206/05

    Umgrenzungsfunktion des Anklagesatzes - Feststellung von Einzeltaten -

    Nach ständiger Rechtsprechung reicht deshalb die bloße Schätzung der Anzahl durch das Tatopfer ohne nähere Kriterien als Grundlage für die Feststellung von Einzeltaten nicht aus (BGH NStZ-RR 1999, 79, NStZ 1998, 208; vgl. auch BGHSt 42, 107/109 f.; BGH NStZ 1994, 352; 1994, 393).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 18.11.1998 - 1 StR 525/98 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4407
BGH, 18.11.1998 - 1 StR 525/98 (2) (https://dejure.org/1998,4407)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1998 - 1 StR 525/98 (2) (https://dejure.org/1998,4407)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1998 - 1 StR 525/98 (2) (https://dejure.org/1998,4407)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4407) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 261
  • StV 1999, 137
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 10.06.1987 - 4 Ss OWi 706/87
    Auszug aus BGH, 18.11.1998 - 1 StR 525/98
    Die Nichtbeachtung eines in der Hauptverhandlung gestellten Antrags nach § 267 Abs. 3 Satz 2 StPO stellt einen Verfahrensfehler dar (BGH StV 1989, 100, 101 mit Anm. Schlothauer).
  • BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86

    Anforderungen an die Erörterung von sog. vertypten Strafmilderungsgründen in den

    Auszug aus BGH, 18.11.1998 - 1 StR 525/98
    Aber auch aus sachlich-rechtlichen Gründen sind Urteilsausführungen zur Frage eines minder schweren Falls erforderlich, wenn der Sachverhalt dies nahe legt oder sonst eine Erörterung in den Urteilsgründen als Grundlage für die revisionsrechtliche Überprüfung geboten ist (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 2 Strafrahmenwahl 1 m.w.Nachw.).
  • KG, 11.12.2017 - 161 Ss 161/17

    Gewerbsmäßigkeit des Diebstahls als Regelbeispiel; Erforderlichkeit eigener

    Insbesondere im Falle eines vertypten Milderungsgrundes sind regelmäßig Ausführungen dazu erforderlich, warum kein minder schwerer Fall angenommen wurde (BGH, Beschluss vom 18. November 1998 - 1 StR 525/98 - juris Rdn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 12.03.1998 - 4 StR 578/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7790
BGH, 12.03.1998 - 4 StR 578/97 (https://dejure.org/1998,7790)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1998 - 4 StR 578/97 (https://dejure.org/1998,7790)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1998 - 4 StR 578/97 (https://dejure.org/1998,7790)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,7790) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zugrundelegung nicht beeideter Aussagen bei der Urteilsfindung als eidlich - Inbegriff der Hauptverhandlung im Sinne des § 261 Strafprozessordnung (StPO) - Verstoß gegen § 261 StPO bei Verwertung einer verlesenen Erklärung des Angeklagten als Teilgeständnis - Beihilfe zum ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1999, 137
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.10.1997 - 4 StR 412/97

    Anforderungen an die Unterbrechung der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 4 StR 578/97
    Ein Verstoß gegen § 229 StPO liegt nicht vor, weil die Strafkammer an allen Verhandlungstagen - auch wenn diese teilweise von kurzer Dauer waren - das Verfahren inhaltlich durch die Vornahme prozessualer Handlungen gefördert hat (vgl. BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 2; Senatsbeschluß vom 2. Oktober 1997 - 4 StR 412/97).
  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 172/96

    Hauptverhandlung - Unterbrechung - Scheinfortsetzung

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 4 StR 578/97
    Ein Verstoß gegen § 229 StPO liegt nicht vor, weil die Strafkammer an allen Verhandlungstagen - auch wenn diese teilweise von kurzer Dauer waren - das Verfahren inhaltlich durch die Vornahme prozessualer Handlungen gefördert hat (vgl. BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 2; Senatsbeschluß vom 2. Oktober 1997 - 4 StR 412/97).
  • BGH, 04.06.1996 - 4 StR 242/96

    Beweisantrag - Unglaubwürdigkeit des Mitangeklagten - Beweistatsache -

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 4 StR 578/97
    Die von der Revision beanstandete Wahrunterstellung war zulässig, weil durch die Hilfsbeweisanträge keine Tatsachen unter Beweis gestellt wurden, die die Zeugen, deren Glaubwürdigkeit erschüttert werden sollte, bestritten haben (vgl. BGH bei Holtz, MDR 1993, 722; StV 1996, 647).
  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 4 StR 578/97
    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts kann ein Beruhen des Urteils auf diesem Verfahrensfehler im Fall 2 der Urteilsgründe nicht ausgeschlossen werden, weil die Strafkammer ihre Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten insoweit ausschließlich auf die "eidlichen" Bekundungen des Zeugen Cheikmouss A.-Z. stützt (vgl. BGHSt 4, 255, 257 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH JR 1991, 246 mit Anm. Dahs; BGH, Urteil vom 24. Juli 1996 - 3 StR 609/95).
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 4 StR 578/97
    Für die weitere Annahme: "Kassem K. hatte sich nämlich ohne Gegenleistung und mit Gehilfenwillen bereit erklärt, die Rauschgiftsendung für den Besteller in Empfang zu nehmen und bestimmungsgemäß weiterzuleiten" (UA 17), bietet das objektive Tatgeschehen aber keine tragfähige Grundlage; es handelt sich insoweit um eine bloße Vermutung, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 11):.
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 4 StR 578/97
    Dabei ist eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349), auch die Darlegung sämtlicher Erwägungen ist insoweit weder möglich noch nötig (BGH, Urteil vom 25. Mai 1994 - 3 StR 209/94).
  • BGH, 25.05.1994 - 3 StR 209/94

    Minder schwerer Fall des Raubes - Objektive Gefährdung - Schreckschußrevolver -

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 4 StR 578/97
    Dabei ist eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349), auch die Darlegung sämtlicher Erwägungen ist insoweit weder möglich noch nötig (BGH, Urteil vom 25. Mai 1994 - 3 StR 209/94).
  • BGH, 22.08.1990 - 3 StR 406/89

    Aufrechterhaltung trotz Gegenanzeichen - Dienstliche Erklärungen - Beweistatsache

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 4 StR 578/97
    Die tatsächliche Beurteilung des Gerichts ist der Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen (vgl. BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 2; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 60 Rdn. 34).
  • BGH, 24.07.1996 - 3 StR 609/95

    Ausland - Vernehmung - Verwertbarkeit - Verfahrensvorschriften

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 4 StR 578/97
    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts kann ein Beruhen des Urteils auf diesem Verfahrensfehler im Fall 2 der Urteilsgründe nicht ausgeschlossen werden, weil die Strafkammer ihre Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten insoweit ausschließlich auf die "eidlichen" Bekundungen des Zeugen Cheikmouss A.-Z. stützt (vgl. BGHSt 4, 255, 257 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH JR 1991, 246 mit Anm. Dahs; BGH, Urteil vom 24. Juli 1996 - 3 StR 609/95).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht