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OLG Düsseldorf, 29.10.1998 - 5 Ss 369/98 - 90/98 I |
Zitiervorschläge
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - 5 Ss 369/98 - 90/98 I (https://dejure.org/1998,5783)
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Überlisten eines Geldspielautomaten mit präparierten Spielmünzen
Papierfundstellen
- NJW 1999, 3208
- NStZ 1999, 248
- StV 1999, 154
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Stuttgart, 08.02.1982 - 3 Ss (14) 928/81
Trickdiebstahl aus einem Glücksspielautomaten; Ausnutzung eines Spielmechanismus
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.1998 - 5 Ss 369/98
Nur die letztgenannten unterfallen nach herrschender Meinung dem Auffangtatbestand des § 265 a StGB , während die mißbräuchliche Benutzung eines Warenautomaten schon immer als Diebstahl gewertet worden ist (vgl. OLG Koblenz NJW 1984, 2424, 2425; OLG Stuttgart NJW 1982, 1659; OLG Köln OLGSt § 242 S. 51;… Schönke/Schröder/Lenckner, aa0, § 265 a Rn. 4). - BGH, 17.10.1995 - 1 StR 462/95
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einzelne Tat - Neuer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.1998 - 5 Ss 369/98
Der gemeinschaftlich begangenen Tat muß vielmehr ein auf eine gewisse Dauer angelegter und verbindlicher Gesamtwille zugrunde liegen (BGH NStZ 1996, 443 ). - BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96
Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA, …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.1998 - 5 Ss 369/98
Die Tatbegehung als Bandenmitglied stellt danach eine gegenüber der Mittäterschaft gesteigerte, über die aktuelle Tat tendenziell hinausreichende deliktische Zusammenarbeit dar (BGHSt 42, 255, 259). - BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95
Techno-Bande - BtMG, allgemeiner Bandenbegriff, minder schwerer Fall
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.1998 - 5 Ss 369/98
Die Rechtsprechung verlangt über die mittäterschaftliche Arbeitsteilung hinaus ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen (BGH NStZ 1996, 339 340). - OLG Koblenz, 24.06.1982 - 1 Ss 267/82
Behörde; Öffentliche Behörde; Beamte; Amtliche Schriftstücke
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.1998 - 5 Ss 369/98
Nur die letztgenannten unterfallen nach herrschender Meinung dem Auffangtatbestand des § 265 a StGB , während die mißbräuchliche Benutzung eines Warenautomaten schon immer als Diebstahl gewertet worden ist (vgl. OLG Koblenz NJW 1984, 2424, 2425; OLG Stuttgart NJW 1982, 1659; OLG Köln OLGSt § 242 S. 51;… Schönke/Schröder/Lenckner, aa0, § 265 a Rn. 4).
- OLG München, 27.06.2007 - 2 Ws 494/06
Computerbetrug durch kurzfristige, kostenlose Ping-Anrufe
Diesem Ergebnis steht auch die Verneinung eines Computerbetrugs nach § 263 a StGB bei Einwurf mit Klebestreifen präparierter so genannter Joker-Münzen zur Ingangsetzung eines Spielautomaten (OLG Düsseldorf, NStZ 1999, 248, 249) nicht entgegen. - KG, 29.10.2013 - 121 Ss 126/13
Abgrenzung von Computerbetrug und Diebstahl
Hierdurch sollen alle Arten von Manipulationen erfasst werden, durch die auf das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs eingewirkt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf StV 1999, 154 Rdn. 12 - juris).