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   BGH, 12.11.1998 - 4 StR 575/98   

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https://dejure.org/1998,2604
BGH, 12.11.1998 - 4 StR 575/98 (https://dejure.org/1998,2604)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1998 - 4 StR 575/98 (https://dejure.org/1998,2604)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1998 - 4 StR 575/98 (https://dejure.org/1998,2604)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 42
  • NStZ-RR 2011, 301
  • StV 1999, 211
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81

    Rücktritt vom Versuch - Vereitelung der Tatvollendung - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 12.11.1998 - 4 StR 575/98
    Unter diesen Umständen liegt es nicht fern, daß der Angeklagte bei der Meldung des Brandes in der Stadtverwaltung davon ausgegangen sein konnte, daß sein Bemühen geeignet war, die Tatvollendung (Tötung) noch abzuwenden (vgl. BGHSt 31, 46, 50; 33, 295, 302; BGH bei Holtz MDR 1978, 279 und 985; StV 1983, 413; 1997, 518, 519; Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 24 Rdn. 71).

    Der Rücktritt scheiterte nicht - wovon aber das Landgericht ausgegangen zu sein scheint - daran, daß der Angeklagte objektiv schon eher etwas und möglicherweise noch mehr hätte tun können (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 453; StV 1982, 467).

  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 334/93

    Wohnungsabwesenheit zum Brandstiftungszeitpunkt - § 306 Nr. 2 StGB aF (§ 306a

    Auszug aus BGH, 12.11.1998 - 4 StR 575/98
    Die Aufhebung des Schuldspruchs wegen versuchten Mordes hat zur Folge, daß auch der Schuldspruch wegen der tateinheitlich begangenen schweren Brandstiftung aufgehoben werden muß (vgl. BGH NStZ 1994, 130; 1997, 276).
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 12.11.1998 - 4 StR 575/98
    Unter diesen Umständen liegt es nicht fern, daß der Angeklagte bei der Meldung des Brandes in der Stadtverwaltung davon ausgegangen sein konnte, daß sein Bemühen geeignet war, die Tatvollendung (Tötung) noch abzuwenden (vgl. BGHSt 31, 46, 50; 33, 295, 302; BGH bei Holtz MDR 1978, 279 und 985; StV 1983, 413; 1997, 518, 519; Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 24 Rdn. 71).
  • BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97

    Voraussetzungen für ein Inbrandsetzen - Rücktritt vom beendeten Versuch der

    Auszug aus BGH, 12.11.1998 - 4 StR 575/98
    Unter diesen Umständen liegt es nicht fern, daß der Angeklagte bei der Meldung des Brandes in der Stadtverwaltung davon ausgegangen sein konnte, daß sein Bemühen geeignet war, die Tatvollendung (Tötung) noch abzuwenden (vgl. BGHSt 31, 46, 50; 33, 295, 302; BGH bei Holtz MDR 1978, 279 und 985; StV 1983, 413; 1997, 518, 519; Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 24 Rdn. 71).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 12.11.1998 - 4 StR 575/98
    Die Aufhebung des Schuldspruchs wegen versuchten Mordes hat zur Folge, daß auch der Schuldspruch wegen der tateinheitlich begangenen schweren Brandstiftung aufgehoben werden muß (vgl. BGH NStZ 1994, 130; 1997, 276).
  • BGH, 19.07.1983 - 5 StR 472/83

    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlag bei freiwilliger und

    Auszug aus BGH, 12.11.1998 - 4 StR 575/98
    Unter diesen Umständen liegt es nicht fern, daß der Angeklagte bei der Meldung des Brandes in der Stadtverwaltung davon ausgegangen sein konnte, daß sein Bemühen geeignet war, die Tatvollendung (Tötung) noch abzuwenden (vgl. BGHSt 31, 46, 50; 33, 295, 302; BGH bei Holtz MDR 1978, 279 und 985; StV 1983, 413; 1997, 518, 519; Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 24 Rdn. 71).
  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 249/91

    Voraussetzungen des Rücktritts vom versuchten Mord - Ursächlichkeit des

    Auszug aus BGH, 12.11.1998 - 4 StR 575/98
    Daß sich der Angeklagte auch von anderen Motiven als dem der Erfolgsverhinderung hat leiten lassen, ließe einen strafbefreienden Rücktritt- vom Mordversuch ebenfalls unberührt (vgl. BGH NStZ 1989, 525; bei Holtz MDR 1992, 15, 16).
  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Die nunmehr entscheidende Strafkammer wird im Falle der Verurteilung wegen Brandstiftungsdelikten eingehender als bisher die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts bei Versuchstaten und tätiger Reue gemäß § 306 e StGB bei vollendeten Taten zu prüfen haben (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 1997, 233, 234; StV 1999, 211 f.).
  • BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23

    Voraussetzungen eines bedingten Vorsatzes in Bezug auf die Erfolgsvariante des

    Zwar wäre insoweit ausreichend, dass das vom Angeklagten bewohnte Zimmer infolge der Brandlegung unbewohnbar geworden wäre (vgl. zu einem Zimmer in einer Flüchtlingsunterkunft BGH, Beschluss vom 14. November 2019 - 3 StR 408/19 Rn. 10; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. November 1998 - 4 StR 575/98).
  • BGH, 13.03.2008 - 4 StR 610/07

    Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch (beendeter Versuch; Bemühen nach

    Dass ein Täter objektiv schon eher etwas und möglicherweise noch mehr hätte tun können, steht der Annahme eines Rücktritts nicht entgegen (vgl. BGH StV 1999, 211, 212; 1982, 467 m. w. N.).
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