Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.07.1998

Rechtsprechung
   BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97   

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https://dejure.org/1997,2056
BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97 (https://dejure.org/1997,2056)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1997 - 2 StR 420/97 (https://dejure.org/1997,2056)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1997 - 2 StR 420/97 (https://dejure.org/1997,2056)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die Konkursantragspflicht - Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt - Verletzung der Buchführungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263, § 283, § 283 b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 247
  • StV 1999, 26
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97
    Sollte der den Angeklagten zu machende Vorwurf sich darauf beschränken, daß sie die für die Auftragserteilung zuständigen Mitarbeiter generell (konkludent) zur Erteilung weiterer Aufträge angehalten haben, dann würden sich die als Betrugshandlungen bewerteten Vorgänge in ihrer Person zu einer Handlung verbinden (BGH, Urteil vom 25. April 1996 - 4 StR 612/95 = wistra 1996, 230; Urteil vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96 = wistra 1996, 303; BGHR StGB § 52 Abs. 1 = Handlung dieselbe 26; s. a. BGHSt 40, 218).
  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97
    Zwar waren beide Angeklagten, jedenfalls nachdem sie Kenntnis von den Zahlungsschwierigkeiten der GmbH hatten - unabhängig von ihrem jeweiligen Aufgabenbereich - unmittelbar dazu verpflichtet, die rechtzeitige Abführung der Sozialversicherungsbeiträge für die Mitarbeiter der GmbH sicherzustellen (BGHZ 133, 370, 376; BGH NJW 1997, 133, 134).
  • BayObLG, 31.01.1990 - RReg. 3 St 166/89
    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97
    Diese Frist lief auch gegenüber dem Mitangeklagten V., der erst zum 4. Juli 1991 zum Mitgeschäftsführer bestellt wurde (vgl. BayOblG wistra 1990, 201 zum Liquidator).
  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 336/86

    Veranschlagung des Lohnaufwandes bei der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97
    Wenn eine genaue Feststellung der auf Geringverdiener entfallenden Beträge nicht möglich ist, wird der Tatrichter - gegebenenfalls durch Schätzung - Mindestfeststellungen zur Schadenshöhe zu treffen haben (vgl. BGHSt 34, 166, 167 [BGH 24.09.1986 - 3 StR 336/86] zu hinterzogenen Lohnsteuern).
  • BGH, 25.04.1996 - 4 StR 612/95

    Mittelbare Täterschaft - Betrügerische Vertragsabschlüsse - Tateinheit

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97
    Sollte der den Angeklagten zu machende Vorwurf sich darauf beschränken, daß sie die für die Auftragserteilung zuständigen Mitarbeiter generell (konkludent) zur Erteilung weiterer Aufträge angehalten haben, dann würden sich die als Betrugshandlungen bewerteten Vorgänge in ihrer Person zu einer Handlung verbinden (BGH, Urteil vom 25. April 1996 - 4 StR 612/95 = wistra 1996, 230; Urteil vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96 = wistra 1996, 303; BGHR StGB § 52 Abs. 1 = Handlung dieselbe 26; s. a. BGHSt 40, 218).
  • BGH, 03.07.1953 - 2 StR 452/52

    Täuschung des Vergleichsverwalters - §§ 263, 25 Abs. 1, 22 StGB, mittelbare

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97
    Für die Annahme strafbarer unsorgfältiger Buchführung fehlen konkrete Angaben dazu, daß es einem sachverständigen Dritten nicht gelungen ist, sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über den Vermögens- und Schuldenstand des Unternehmens zu verschaffen (vgl. BGHSt 4, 270, 275).
  • BGH, 28.01.1982 - 1 StR 756/81

    Unterlassen einer ordnungsgemäßen Buchführung im Sinne einer

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97
    Daran kann es fehlen, wenn - wie hier - die vorhandenen Unterlagen und Belege offenbar ausreichten, um die Bilanz des Geschäftsjahres 1991/1992 erstellen zu können (vgl. BGH Beschluß vom 28. Januar 1982 - 1 StR 756/81 S. 3 und bei Holtz MDR 1980, 455).
  • BGH, 27.06.1996 - 4 StR 3/96

    Tateinheit - Betrug - Mehrere selbständige Täuschungshandlungen - Anweisung des

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97
    Sollte der den Angeklagten zu machende Vorwurf sich darauf beschränken, daß sie die für die Auftragserteilung zuständigen Mitarbeiter generell (konkludent) zur Erteilung weiterer Aufträge angehalten haben, dann würden sich die als Betrugshandlungen bewerteten Vorgänge in ihrer Person zu einer Handlung verbinden (BGH, Urteil vom 25. April 1996 - 4 StR 612/95 = wistra 1996, 230; Urteil vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96 = wistra 1996, 303; BGHR StGB § 52 Abs. 1 = Handlung dieselbe 26; s. a. BGHSt 40, 218).
  • BGH, 27.05.1992 - 1 StR 176/92

    Fortlaufende Bestellungen trotz Säumnigkeit einer GmbH (Gesellschaft mit

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97
    Da die Angeklagten hier die Aufträge aber nicht persönlich erteilt haben und sie innerhalb der GmbH für unterschiedliche Geschäftsbereiche zuständig waren, hätte es der Erörterung bedurft, inwieweit und in welchem Umfang sie jeweils - wenn auch nur indirekt - an den Bestellungen beteiligt waren, wie diese insbesondere in der fraglichen Zeit gehandhabt wurden, und aufgrund welcher Steuerungs- bzw. Kontrollfunktionen die Angeklagten dafür verantwortlich gemacht werden können (vgl. BGH Beschluß vom 27. Mai 1992 - 1 StR 176/92 = wistra 1992, 298).
  • BGH, 20.12.1978 - 3 StR 408/78

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97
    Die rechtliche oder tatsächliche Unmöglichkeit zur fristgerechten Aufstellung der Bilanz läßt die Tatbestandsmäßigkeit des Unterlassens im Sinne des § 283 b StGB entfallen (vgl. BGHSt 28, 231, 232 f).
  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 327/95

    Voraussetzungen der Haftung des Geschäftsführers für die Nichtabführung von

  • BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96

    Verurteilung - Angaben über die Anzahl der Beschäftigten - Beschäftigungszeiten -

  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

    Die Annahme strafbarer unsorgfältiger Buchführung erfordert somit konkrete Angaben dazu, daß es einem sachverständigen Dritten nicht gelungen ist, sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über den Vermögens- und Schuldenstand des Unternehmers zu verschaffen (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 5 Buchführung 2).
  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 376/04

    Unterschlagung (keine rechtswidrige Zueignung bei Verfügung des Sicherungsgebers

    Zwar ist mit der Eingehung einer vertraglichen Verpflichtung in der Regel die stillschweigende Erklärung des Schuldners verbunden, daß er zur Erfüllung des Vertrages in der Lage und bereit sei (vgl. BGH wistra 1998, 177).
  • BGH, 14.12.1999 - 5 StR 520/99

    Untreue; Bankrott; Buchführungspflicht; Vorsatz; Bilanzierungspflicht; Konkrete

    Die rechtliche oder tatsächliche Unmöglichkeit zur fristgerechten Aufstellung der Bilanz läßt aber grundsätzlich die Tatbestandsmäßigkeit des Unterlassens entfallen (BGHSt 28, 231, 233 f.; BGHR StGB § 283b - Bilanz 1).
  • OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ausschl 3/99

    Voraussetzung des Verteidigerausschlusses; Rechtscheinwirkung der amtlichen

    Durch das generelle (konkludente) Anhalten der zuständigen Mitarbeiter zum Verkauf und zur Auslieferung der von der Genossenschaft abgefüllten Weine hat er diesen Entschluss in die Tat umgesetzt (BGH WiStra 1998, 177 und bei Achenbach, NStZ 1998, 560; siehe auch BGH NStZ 1998, 569).

    Nach den in der Rechtsprechung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Hintermannes entwickelten Grundsätzen, die auch bei unternehmerischer Betätigung gelten, kommt als Täter kraft Tatherrschaft auch derjenige in Betracht, der durch Organisationsstrukturen bestimmte Rahmenbedingungen ausnutzt, die regelhafte Abläufe auslösen, welche ihrerseits zu der von dem Hintermann erstrebten Tatbestandsverwirklichung führen, ohne dass es auf die Gut- oder Bösgläubigkeit des unmittelbar Handelnden ankommt (BGHSt 40, 218, 236 ff = NStZ 1994, 537; BGH NStZ 1998, 568 f; BGH WiStra 1998, 177).

  • BGH, 07.02.2002 - 1 StR 412/01

    Bankrott; faktischer Geschäftsführer; Beiseiteschaffen; unordentliche Buchführung

    Jedenfalls belegen die Feststellungen nicht, daß der Angeklagte vorsätzlich oder fahrlässig die Übersicht über den Vermögensstand der Gesellschaft erschwert hat (vgl. dazu BGH StV 1999, 26; 2000, 479).
  • BGH, 23.08.2000 - 2 StR 171/00

    Verbot der reformatio in peius (Verschlechterungsverbot)

    Dieses Urteil wurde durch Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1997 - 2 StR 420/97 - (NStZ 1998, 247) mit Ausnahme des Schuldspruchs wegen Verstoßes gegen die Konkursantragspflicht aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • KG, 05.05.2000 - 1 Ss 113/99
    Dann könnte die Täuschungshandlung allerdings auch in einem aktiven Tun zu sehen sein, weil mit der Eingehung einer vertraglichen Verpflichtung in der Regel die stillschweigende Erklärung des Schuldners verbunden ist, er sei zur Erfüllung des Vertrages in der Lage und bereit (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 14).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1998 - 1 StR 110/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3473
BGH, 14.07.1998 - 1 StR 110/98 (https://dejure.org/1998,3473)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1998 - 1 StR 110/98 (https://dejure.org/1998,3473)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1998 - 1 StR 110/98 (https://dejure.org/1998,3473)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zu einem Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz - Verstoß gegen das Serbien-Embargo

  • rechtsportal.de

    AWG § 34; AWV § 69 k; StGB § 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 26
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.04.1995 - 1 StR 700/94

    Strafbarkeit der Beförderung von Privatpersonen im Busverkehr von Deutschland

    Auszug aus BGH, 14.07.1998 - 1 StR 110/98
    Bei der Annahme der Strafbarkeit der Embargo-Verstöße nach § 34 AWG in Verbindung mit § 69 k AWV folgt das Landgericht der Rechtsprechung des Senats (BGHSt 41, 127 ff. [BGH 20.04.1995 - 1 StR 700/94] = wistra 1995, 224 mit Anm. Bieneck; BGH wistra 1995, 346; s. a. Dahs WiB 1995, 723 und Meine wistra 1996, 41).

    Die Resolutionen bilden nur den Regelungsanlaß für das autonome deutsche Recht und wirken nach der Rechtsprechung (BGHSt 41, 127 ff. [BGH 20.04.1995 - 1 StR 700/94]) nicht strafbarkeitsbegründend, sondern allenfalls strafbarkeitsbegrenzend.

  • BGH, 21.04.1995 - 1 StR 699/94

    Strafrechtliche Bewertung - UNO-Wirtschaftsembargo - Embargo

    Auszug aus BGH, 14.07.1998 - 1 StR 110/98
    Bei der Annahme der Strafbarkeit der Embargo-Verstöße nach § 34 AWG in Verbindung mit § 69 k AWV folgt das Landgericht der Rechtsprechung des Senats (BGHSt 41, 127 ff. [BGH 20.04.1995 - 1 StR 700/94] = wistra 1995, 224 mit Anm. Bieneck; BGH wistra 1995, 346; s. a. Dahs WiB 1995, 723 und Meine wistra 1996, 41).
  • BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96

    Herabsetzung - Jugendstrafe - Beschleunigungsgebot - Revisionsverfahren -

    Auszug aus BGH, 14.07.1998 - 1 StR 110/98
    Das Verfahren ist damit seit Verkündung des Urteils in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden (vgl. BGH NStZ 1995, 335 [BGH 21.12.1994 - 2 StR 415/94]; 1997, 29) [BGH 15.05.1996 - 2 StR 119/96].
  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94

    Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht -

    Auszug aus BGH, 14.07.1998 - 1 StR 110/98
    Das Verfahren ist damit seit Verkündung des Urteils in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden (vgl. BGH NStZ 1995, 335 [BGH 21.12.1994 - 2 StR 415/94]; 1997, 29) [BGH 15.05.1996 - 2 StR 119/96].
  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 242/95

    Embargo - Embargovorschriften - Subsumtion - Subsumtionsirrtum - Verbotsirrtum -

    Auszug aus BGH, 14.07.1998 - 1 StR 110/98
    Bei der Prüfung des Vorliegens eines Verbotsirrtums kann das Landgericht übersehen haben, daß das Unrechtsbewußtsein teilbar ist (vgl. BGH wistra 1995, 306, 307).
  • BGH, 05.07.1995 - 2 StR 220/94

    Verzögerung des Verfahrens in unzulässiger Weise bei Vorlegung der Akten dem BGH

    Auszug aus BGH, 14.07.1998 - 1 StR 110/98
    Eine Aufhebung des im übrigen auch hinsichtlich des Strafausspruchs rechtfehlerfreien Urteils hat daher zu unterbleiben (vgl. auch BGH, Beschl. vom 5. Juli 1995 - 2 StR 220/94).
  • BGH, 14.12.1994 - 5 StR 210/94

    Strafbarkeit des ungenehmigten Verbringens von Waren in die frühere DDR; Begriff

    Auszug aus BGH, 14.07.1998 - 1 StR 110/98
    Vielmehr handelt es sich bei dem Straftatbestand um ein Zeitgesetz im Sinne von § 2 Abs. 4 Satz 1 StGB (vgl. BGHSt 40, 381 ff. [BGH 14.12.1994 - 5 StR 210/94]; Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 2 Rdn. 37).
  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Im übrigen handelt es sich bei den hier in Rede stehenden Strafbestimmungen um Zeitgesetze (vgl. BGH StV 1999, 26; NJW 2002, 1357), so daß nach § 2 Abs. 5 StGB auch § 2 Abs. 4 Satz 1 StGB zur Anwendung käme.
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden

    Bei den einen Embargotatbestand ausfüllenden Normen handelt es sich trotz Fehlens einer ausdrücklichen Befristung wegen der erkennbar für die Dauer eines Ausnahmezustandes geschaffenen Regelungen um solche Zeitgesetze im Sinne des § 2 Abs. 4 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 1 StR 110/98, BGHR AWG § 34 UN-Embargo 4; Morweiser in Wolffgang/Simonsen aaO, Rn. 114).
  • BGH, 19.12.2001 - 2 StR 358/01

    Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz durch Verbringen von irakischen Dinaren

    Die Strafbarkeit der Angeklagten bliebe im übrigen auch bei einer künftigen Aufhebung des Embargos unberührt (vgl. BGH StV 1999, 26).
  • BGH, 23.08.2006 - 5 StR 105/06

    Zuwiderhandlung gegen Sanktionsmaßnahmen des Sicherheitsrates der Vereinten

    Die Verbotsnormen, die der Blankettstraftatbestand aufgenommen hat, sind Zeitgesetze im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 StGB (vgl. BGH StV 1999, 26 für das von Art. 69k AWV a. F. erfasste Serbien-Embargo).
  • BGH, 21.12.2021 - AK 52/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Zuwiderhandlung gegen ein Verkaufsverbot von

    Art. 1 Buchst. a der Russlandembargo-Verordnung bezieht sich gemäß Art. 31 Abs. 3 der neuen Dual-Use-Verordnung nunmehr auf deren Anhang I. Zum anderen ist die Verbotsregelung des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Buchst. a der Russlandembargo-Verordnung ein Zeitgesetz im Sinne des § 2 Abs. 4 StGB, so dass selbst deren Entfall nach der Tatbegehung eine Strafbarkeit nicht berührte (vgl. zur Klassifikation von Embargomaßnahmen als Zeitgesetze BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14, juris Rn. 31; vom 23. August 2006 - 5 StR 105/06, NStZ 2007, 644; vom 14. Juli 1998 - 1 StR 110/98, BGHR AWG § 34 UN-Embargo 4; Erbs/Kohlhaas/Diemer, 236. EL, Vorbemerkungen zu §§ 17 bis 19 AWG Rn. 14; Morweiser in Wolffgang/Rogmann/Pietsch, AWR-Kommentar, 69. EL, Vor §§ 17, 18 AWG Rn. 14, 164 f.; MüKoStGB/Wagner, 3. Aufl., Vor § 17 AWG Rn. 71; s. zudem nunmehr § 30 Abs. 1 AWG).
  • LG Köln, 13.05.2004 - 107-3/04
    Da die Amtsträgerbestechlichkeit nach § 332 StGB keine Qualifikation der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nach § 299 StGB bzw. des § 12 UWG a.F. und grundsätzlich das Unrechtsbewusstsein teilbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.1998, wistra 1998, 306 f.; BGH, Urteil vom 11.07.1995, wistra 1995, 306 f.), folgt vorliegend - anders als im Fall des qualifizierten Tatbestandes, bei dem sich das Unrechtsbewusstsein des den Grundtatbestand kennenden Täters auf die Qualifikation erstreckt (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.1996, BGHSt 42, 123 ff.) - aus dem Wissen des Angeklagten A um Rechtswidrigkeit und Strafbarkeit der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nicht das Unrechtsbewusstsein in Bezug auf die Voraussetzungen des § 332 StGB.
  • BGH, 17.12.1996 - 2 StR 358/01
    Die Strafbarkeit der Angeklagten bliebe im übrigen auch bei einer künftigen Aufhebung des Embargos unberührt (vgl. BGH StV 1999, 26).
  • OLG München, 29.09.2006 - 4St RR 177/06

    Strafmilderung bei versuchtem Embargoverstoß nach Außenwirtschaftsgesetz

    Es handelt sich daher um ein Zeitgesetz im weiteren Sinne nach § 2 Abs. 4 Satz 1 StGB (vgl. entsprechend für das Serbien-Embargo BGH StV 99, 26).
  • LG Braunschweig, 26.03.2002 - 36 KLs 806 Js 41519/98

    Einschleusen von Ausländern und Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz:

    Die verfassungsrechtlich erforderliche Prüfung der Strafnorm dahin, ob sie dem Schutz der Sicherheit der Bundesrepublik, des Völkerfriedens oder der auswärtigen Beziehung zu dienen bestimmt ist und dem sogenannten Resolutionsvorbehalt entspricht, ist genügt (Binek, AWG, § 26 RN 46-54, Fuhrmann in Herbst/Kohlhaas AWG, § 34 RN 2; BGH Wistra 1998, 306 jeweils m.w.N.).
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