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Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1999 - 2 StR 28/99   

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https://dejure.org/1999,1599
BGH, 16.06.1999 - 2 StR 28/99 (https://dejure.org/1999,1599)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1999 - 2 StR 28/99 (https://dejure.org/1999,1599)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - 2 StR 28/99 (https://dejure.org/1999,1599)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB
    "Eindringen" beim schweren sexuellen Mißbrauch von Kindern

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch - Schwerer - Kind - Eindringen - Körper - Opfer - Täter

  • Judicialis

    StGB § 176 a Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176a Abs. 1 Nr. 1
    Schwerer sexueller Mißbrauch durch Vornahme beischlafähnlicher Handlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 131
  • NJW 1999, 2977
  • NStZ 2000, 310 (Ls.)
  • StV 1999, 602
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.09.1991 - 5 StR 364/91

    Sexuelle Handlungen an schlafendem Kind

    Auszug aus BGH, 16.06.1999 - 2 StR 28/99
    Diese Strafvorschrift soll die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern schützen (vgl. u.a. BGHSt 38, 68, 69).

    Auf einen entgegenstehenden Willen des Kindes kommt es für die Strafbarkeit nicht an, § 176 StGB schützt selbst ein schlafendes Kind (vgl. BGHSt 38, 68 f.).

  • BGH, 06.12.2022 - VI ZR 168/21

    Deliktische Haftung: Schockschaden als Gesundheitsverletzung

    Insoweit kann die dem Elternteil vom Täter aufgezwungene psychische Verarbeitung einer erheblichen Gefährdung der ungestörten Entwicklung seines Kindes (vgl. zum Schutzgut des § 176 StGB aF BGH, Urteile vom 16. Juni 1999 - 2 StR 28/99, BGHSt 45, 131, 132, juris Rn. 11; vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, BGHSt 38, 68, 69, juris Rn. 10; vom 24. September 1980 - 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336, 340, juris Rn. 6; Beschlüsse vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283, Rn. 6 und 10; vom 21. September 2000 - 3 StR 323/00, NJW 2000, 3726, juris Rn. 5; vom 7. Oktober 1997 - 4 StR 389/97, StV 1998, 657, juris Rn. 6; jeweils mwN) genügen, die entgegen der Ansicht der Revision auch nicht dem allgemeinen Lebensrisiko der Eltern unterfällt.
  • BGH, 09.07.2014 - 2 StR 13/14

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Gegenseitiges Urinieren in den Mund

    Der Begriff "Eindringen in den Körper" in § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB umschreibt besonders nachhaltige Begehungsweisen und stellt sie unter erhöhte Strafdrohung (Senat, Urteil vom 16. Juni 1999 - 2 StR 28/99, BGHSt 45, 131, 132).

    cc) Das gilt auch für solche Fälle, in denen das Urinieren in den Mund des Täters vorgenommen wird, denn tatbestandlich erfasst wird sowohl das Eindringen in den Körper des Opfers als auch in den des Täters (vgl. Senat, Urteil vom 16. Juni 1999 - 2 StR 28/99, BGHSt 45, 131, 133 ff. m. Anm. Hörnle, NStZ 2000, 310; Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 StR 282/08, BGHSt 53, 118, 119; vgl. Eisele in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl., § 176a Rn. 8a; Renzikowski in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl. § 176a Rn. 22).

  • BGH, 16.03.2011 - 5 StR 581/10

    Internetchat; sexuelle Handlung (einige Erheblichkeit; sexualbezogene

    Dies gilt auch dann, wenn als geschütztes Rechtsgut des § 176 StGB nicht allein die ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes angesehen wird (vgl. BGH, Urteile vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, BGHSt 38, 68, 69 und vom 16. Juni 1999 - 2 StR 28/99, BGHSt 45, 131, 132), sondern auch sein Recht auf Achtung seiner Intimsphäre (vgl. Hörnle in LK, 12. Aufl., § 176 Rn. 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.04.1999 - 4 StR 111/99   

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https://dejure.org/1999,4264
BGH, 20.04.1999 - 4 StR 111/99 (https://dejure.org/1999,4264)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1999 - 4 StR 111/99 (https://dejure.org/1999,4264)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1999 - 4 StR 111/99 (https://dejure.org/1999,4264)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 602
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.02.1992 - 1 StR 61/92

    Berücksichtigung fehlender Reue bei der Prüfung des Vorliegens von besonderen

    Auszug aus BGH, 20.04.1999 - 4 StR 111/99
    Diese Wertung ist im Hinblick auf den zuletzt genannten Grund rechtsfehlerhaft, weil sie zulässiges Verteidigungsverhalten des - ein strafrechtlich erhebliches Verhalten bestreitenden - Angeklagten zu dessen Lasten berücksichtigt (vgl. BGH StV 1998, 482; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 12; BGH, Beschluß vom 9. Juni 1998 - 5 StR 106/98).
  • BGH, 09.06.1998 - 5 StR 106/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 20.04.1999 - 4 StR 111/99
    Diese Wertung ist im Hinblick auf den zuletzt genannten Grund rechtsfehlerhaft, weil sie zulässiges Verteidigungsverhalten des - ein strafrechtlich erhebliches Verhalten bestreitenden - Angeklagten zu dessen Lasten berücksichtigt (vgl. BGH StV 1998, 482; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 12; BGH, Beschluß vom 9. Juni 1998 - 5 StR 106/98).
  • BGH, 07.02.1996 - 3 StR 358/95

    Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Versagung der

    Auszug aus BGH, 20.04.1999 - 4 StR 111/99
    Dem Senat ist eine eigene Sachentscheidung (in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO) verwehrt, weil der Tatrichter - entgegen der in § 56 StGB nahegelegten Prüfungsfolge (vgl. BGHR StGB § 56 Begründung 1) - die Antwort auf die Frage nach einer günstigen Sozialprognose (vgl. hierzu Tröndle/Fischer aaO. Rdn. 4 ff.) offengelassen hat.
  • BGH, 20.02.1998 - 2 StR 14/98

    Verweigerung der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer ungünstigen

    Auszug aus BGH, 20.04.1999 - 4 StR 111/99
    Diese Wertung ist im Hinblick auf den zuletzt genannten Grund rechtsfehlerhaft, weil sie zulässiges Verteidigungsverhalten des - ein strafrechtlich erhebliches Verhalten bestreitenden - Angeklagten zu dessen Lasten berücksichtigt (vgl. BGH StV 1998, 482; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 12; BGH, Beschluß vom 9. Juni 1998 - 5 StR 106/98).
  • BGH, 16.08.2022 - 4 StR 186/22

    Strafaussetzung (Sozialprognose: keine Verpflichtung des Angeklagten zu

    Wahrheitswidrige oder beschönigende Angaben des Angeklagten dürfen deshalb regelmäßig weder strafschärfend berücksichtigt noch zur Ablehnung einer günstigen Sozialprognose im Rahmen des § 56 StGB herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2021 ? 6 StR 224/21, StV 2022, 158; Beschluss vom 20. April 1999 ? 4 StR 111/99, StV 1999, 602; Beschluss vom 20. Februar 1998 ? 2 StR 14/98, StV 1998, 482).
  • BGH, 23.01.2018 - 3 StR 654/17

    Rechtsfehlerhafte Verneinung einer positiven Sozialprognose (unzulässige

    Dies ist rechtsfehlerhaft, weil sich der Angeklagte mit dem von der Strafkammer vermissten Verhalten in Widerspruch zu seiner eigenen Verteidigungsstrategie hätte setzen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 2003 - 3 StR 91/03, NStZ-RR 2003, 264; vom 20. April 1999 - 4 StR 111/99, StV 1999, 602; S/S/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 56 Rn. 30).
  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 545/01

    Grundsatz strikter Alternativität; milderes Gesetz (Gesamtvergleich); Aussetzung

    Diese Ausführungen berücksichtigten rechtsfehlerhaft (vgl. BGH StV 1998, 482; 1999, 602; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 12) zulässiges Verteidigungsverhalten des ein strafrechtlich erhebliches Verhalten bestreitenden Angeklagten zu dessen Lasten.
  • BGH, 02.06.2021 - 6 StR 224/21

    Strafaussetzung (Kriminalprognose; fehlende Unrechtseinsicht: zulässiges

    Fehlende Unrechtseinsicht durfte nicht zum Nachteil der die Tat bestreitenden Angeklagten gewertet werden; denn auch im Rahmen des § 56 StGB darf einem Angeklagten ein die Grenzen des Zulässigen nicht überschreitendes Verteidigungsverhalten nicht angelastet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2016 - 4 StR 521/15; vom 20. April 1999 - 4 StR 111/99, NStZ-RR 1999, 358; vom 20. Februar 1998 - 2 StR 14/98, StV 1998, 482).
  • BGH, 19.01.2016 - 4 StR 521/15

    Strafaussetzung zur Bewährung (Sozialprognose: Berücksichtigung von

    Auch im Rahmen des § 56 StGB ist dem Angeklagten ein die Grenzen des Zulässigen nicht überschreitendes Verteidigungsverhalten nicht anzulasten (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 1999 - 4 StR 111/99, StV 1999, 602; vom 20. Februar 1998 - 2 StR 14/98, StV 1998, 482; vom 20. Dezember 1988 - 1 StR 664/88, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 6).
  • VerfG Brandenburg, 17.12.2009 - VfGBbg 51/09

    Bergründung; Rechtsweggarantie; Willkür; Strafaussetzung zur Bewährung;

    Auch darf das Fehlen von Reue und Einsicht bei einem die Tat bestreitenden Täter nicht zur Begründung einer negativen Prognose herangezogen werden (BGH, Beschluss vom 20. April 1999, - 4 StR 111/99 -, NStZ-RR 1999, 358).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.1999 - 4 StR 88/99   

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https://dejure.org/1999,7008
BGH, 16.03.1999 - 4 StR 88/99 (https://dejure.org/1999,7008)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1999 - 4 StR 88/99 (https://dejure.org/1999,7008)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1999 - 4 StR 88/99 (https://dejure.org/1999,7008)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 602
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 25/88

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 16.03.1999 - 4 StR 88/99
    Der Senat kann nicht ausschließen, daß sie - rechtsfehlerhaft - in die gebotene Gesamtbetrachtung (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 4) nicht einbezogen wurden.
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 16.03.1999 - 4 StR 88/99
    Der Schuldspruch begegnet zwar Bedenken, weil der Angeklagte bei dem Vergewaltigungsversuch dem Tatopfer in die Hose gegriffen und es "im Scheidenbereich (berührt)" hat, er also wegen (vollendeter) sexueller Nötigung hätte verurteilt werden müssen (vgl. BGHSt 35, 76, 77 f.; BGH NStZ 1998, 510, 511).
  • BGH, 03.06.1988 - 2 StR 255/88

    Aufhebung eines Urteils auf Grund von Mängeln in der Darlegung hinsichtlich des

    Auszug aus BGH, 16.03.1999 - 4 StR 88/99
    Der Senat kann nicht ausschließen, daß sie - rechtsfehlerhaft - in die gebotene Gesamtbetrachtung (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 4) nicht einbezogen wurden.
  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98

    Versuchte Vergewaltigung neben vollendeter sexueller Nötigung nach dem 6.

    Auszug aus BGH, 16.03.1999 - 4 StR 88/99
    Der Schuldspruch begegnet zwar Bedenken, weil der Angeklagte bei dem Vergewaltigungsversuch dem Tatopfer in die Hose gegriffen und es "im Scheidenbereich (berührt)" hat, er also wegen (vollendeter) sexueller Nötigung hätte verurteilt werden müssen (vgl. BGHSt 35, 76, 77 f.; BGH NStZ 1998, 510, 511).
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