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   OLG Celle, 14.01.1999 - 1 Ws 296/98   

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OLG Celle, 14.01.1999 - 1 Ws 296/98 (https://dejure.org/1999,18987)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.01.1999 - 1 Ws 296/98 (https://dejure.org/1999,18987)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Januar 1999 - 1 Ws 296/98 (https://dejure.org/1999,18987)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 554
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08

    Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger

    Zwar ist anerkannt, dass es auch in Fällen, in denen die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung ausdrücklich oder implizit auf eine von der Rechtsprechung anderer Gerichte abweichende fehlerhafte Rechtsauffassung gestützt hat, an der Erforderlichkeit der Nachprüfung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung fehlen kann, weil nicht zu erwarten ist, dass der Rechtsfehler in weiteren Fällen Bedeutung erlangen wird (vgl. OLG Schleswig, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 2 Vollz Ws 78/07 -, NStZ-RR 2007, S. 326, und vom 10. Januar 2006 - 2 Vollz Ws 453/05 -, ZfStrVO 2006, S. 242; OLG Celle, Beschlüsse vom 30. Mai 1990 - 1 Ws 117/90 -, BlStVKunde 1992, Nr. 2, S. 5, und vom 14. Januar 1999 - 1 Ws 296/98 -, StV 1999, S. 554 f.).
  • BVerfG, 11.04.2008 - 2 BvR 866/06

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Verwerfung einer Rechtsbeschwerde trotz

    Zwar ist anerkannt, dass es auch in Fällen, in denen die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung ausdrücklich oder implizit auf eine unzutreffende oder von der Rechtsprechung anderer Gerichte abweichende Rechtsauffassung gestützt hat, an der Erforderlichkeit der Nachprüfung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung fehlen kann, weil nicht zu erwarten ist, dass der Rechtsfehler in weiteren Fällen Bedeutung erlangen wird, weil also keine Wiederholungsgefahr besteht (vgl. OLG Schleswig, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 2 Vollz Ws 78/07 -, NStZ-RR 2007, S. 326, und vom 10. Januar 2006 - 2 Vollz Ws 453/05 -, ZfStrVO 2006, S. 242; OLG Celle, Beschlüsse vom 30. Mai 1990 - 1 Ws 117/90 -, BlStVKunde 1992, Nr. 2, S. 5, und vom 14. Januar 1999 - 1 Ws 296/98 -, StV 1999, S. 554 f.).
  • OLG Jena, 29.10.2007 - 1 Ws 334/07

    StVollzG

    An einen Beschluss der Strafvollstreckungskammer gem. § 115 StVollzG sind die gleichen Anforderungen zu stellen wie nach § 267 StPO an die Begründung eines strafgerichtlichen Urteils (siehe etwa OLG Karlsruhe, Justiz 1986, 330 f; OLG Celle NStZ 1998, 400; StV 1999, 554 f; Senatsbeschlüsse vom 26.11.2004, 1 Ws 314/04; vom 30.11.2004, 1 Ws 248/04).

    Dies muss in einer eigenen, in sich geschlossenen Darstellung geschehen, die eindeutig erkennen lässt, welche tatsächlichen Feststellungen die Strafvollstreckungskammer getroffen und ihrer rechtlichen Würdigung zugrunde gelegt hat (siehe OLG Celle StV 1999, 554 f; OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 318 f; Senatsbeschluss vom 30.11.2004, 1 Ws 248/04).

  • KG, 09.05.2006 - 5 Ws 140/06

    Strafvollzug: Vorenthalten der HNG-Nachrichten; Unbelehrbarkeit des Gefangenen;

    Dementsprechend hat die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so umfassend darzulegen, daß das Rechtsbeschwerdegericht die Entscheidung überprüfen kann (vgl. OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; OLG Celle StV 1999, 554; KG aaO.).
  • OLG Celle, 30.08.2021 - 3 Ws 217/21

    Formelle Anforderungen an Inhalt des Beschlusses der Strafvollstreckungskammer;

    Zwar hat die Strafvollstreckungskammer nach § 115 Abs. 1 Satz 2 StVollzG den Sach- und Streitstand seinem wesentlichen Inhalt nach gedrängt zusammenzustellen, gleichwohl muss der Beschluss der Strafvollstreckungskammer im Verfahren nach § 109 ff StVollzG den Anforderungen nach § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG i.v.m. § 267 StPO entsprechen und daher alle entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte enthalten (KG, NStZ-RR 2004, 255; OLG Celle StV 1999, 554 ).
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