Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 23.11.1999 - 1 VAs 14/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurückstellung der Strafvollstreckung bei Therapiemaßnahmen eines Betäubungsmitteltäters; Ermessensfehler bei der Entscheidung der Staatsanwaltschaft im Vorschaltverfahren; Überprüfung der Motivation zum Therapiebeginn; Auswirkungen bereits abgebrochener Therapien sowie ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 25
Betäubungsmittel: Zurückstellung der Strafvollstreckung - Therapiebereitschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2000, 153
- StV 2000, 157
Wird zitiert von ... (8)
- BayObLG, 27.05.2021 - 204 VAs 131/21
Zurückstellung der Strafvollstreckung - Therapiebereitschaft
Die Ablehnung einer Zurückstellung nach § 35 BtMG wegen fehlender Therapiewilligkeit hat - wie der Generalstaatsanwalt im Bescheid von 15.2.2021 ausdrücklich festgestellt hat - Ausnahmecharakter, denn eine Motivation des Verurteilten zur Therapie ist nicht Voraussetzung, sondern erst Ziel weiterer Therapiebemühungen (OLG Koblenz StV 2003, 288, 289;… OLG München, StV 2009, 370, juris Rn. 13; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 153, juris Rn. 6;… Fabricius, in: Patzak/Körner/Volkmer, a.a.O., § 35 Rn. 205).Es soll auch "Risikopatienten" eine Therapiechance eröffnet werden (OLG Hamburg, StV 1998, 390;… OLG Koblenz StV 2006, 588, juris Rn. 21; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 153 juris Rn. 6).
Grundsätzlich muss sich somit die von der Vollstreckungsbehörde zu prüfende Therapiebereitschaft darauf beschränken, ob eine Bereitschaft zum Antritt und Durchstehen der Therapie besteht (…vgl. OLG Koblenz StV 2006, 588, juris Rn. 24; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2000, 153, juris Rn. 6).
- OLG München, 04.06.2008 - 4 VAs 7/08
Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen Drogentherapie: Ablehnung wegen …
Die Ablehnung einer Zurückstellung nach § 35 BtMG wegen fehlender Therapiewilligkeit hat daher Ausnahmecharakter, denn eine Motivation des Verurteilten zur Therapie ist nicht Voraussetzung, sondern erst Ziel weiterer Therapiebemühungen (OLG Koblenz StV 2003, 288/289 und StV 2006, 588; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 153;… Körner a.a.O. Rn. 190 und Rn. 194).Gerade solche disziplinarischen Verstöße, die ihre Ursache in der nicht therapierten Betäubungsmittelabhängigkeit haben, können nicht ohne besondere Begründung zur Annahme einer Therapieunwilligkeit herangezogen werden (OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 153;… Weber BtMG 2. Aufl. § 35 Rn. 148;… Körner a.a.O. Rn. 197).
- OLG Saarbrücken, 22.04.2016 - VAs 5/16
Gerichtliche Überprüfung der Versagung der Zurückstellung der Strafvollstreckung …
Die Ablehnung einer Zurückstellung nach § 35 BtMG wegen fehlender Therapiewilligkeit hat daher Ausnahmecharakter, denn eine Motivation des Verurteilten zur Therapie ist nicht Voraussetzung, sondern erst das Ziel weiterer Therapiebemühungen (vgl. OLG Koblenz StV 2003, 288; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 153;… OLG München, a.a.O.; Senatsbeschluss wie vorgenannt).
- OLG Koblenz, 28.09.2005 - 2 VAs 9/05
Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung
Der Weg der Zurückstellung der Strafvollstreckung stellt eine vorläufige Herausnahme des Verurteilten aus der Strafvollstreckung dar, die auch und gerade in Betracht kommt, wenn dem Verurteilten keine günstige Prognose gestellt werden kann (Senatsbeschluss vom 14. Februar 2002 - 2 VAs 6/02 - OLG Zweibrücken StV 2000, 157, 158). - OLG Naumburg, 11.07.2012 - 1 VAs 433/12
Strafvollstreckung: Ausübung des Ermessens bei Zurückstellung der Vollstreckung …
Ebenso wenig darf die Zurückstellung grundsätzlich wegen einer ungünstigen Sozialprognose versagt werden, da die Bestimmung des § 35 BtMG gerade dann zur Anwendung kommen soll, wenn die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht vorliegen und auch "Risikopatienten" (vgl. OLG Hamburg StV 1998, 390f.; OLG Zweibrücken StV 2000, 157f.) eine Therapiechance eröffnen soll. - OLG Koblenz, 14.02.2002 - 2 VAs 6/02
Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung
Denn das Rehabilitationsinteresse des Verurteilten steht im Vordergrund (vgl. OLG Zweibrücken StV 2000, 157, 158). - OLG Hamburg, 31.01.2003 - 1 VAs 7/02
Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung zu Gunsten …
Die Ernsthaftigkeit der Therapiebereitschaft ist jedenfalls dann zu unterstellen, wenn besondere Tatsachen fehlen, aus denen das Nichtvorliegen einer solchen Bereitschaft deutlich erkennbar wird (…vgl. Körner, a.a.O., Rz. 124; HansOLG, Beschl. v, 19.11.1997 - 2 VAs 13/97 - OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 153 [154]; OLG Karlsruhe NStZ 1999, 253 [254]), Aus dem bisherigen Verlauf der Therapie, die seit nun einem Jahr kontinuierlich betrieben wird sowie der Stellungnahme der Einrichtung _ vom 18.01.2003 kann sogar entnommen werden, dass deutliche Entwicklungsschritte und eine zunehmende Stabilisierung der Antragstellerin zu verzeichnen sind. - KG, 24.01.2000 - 4 VAs 39/99 Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn in der Person, in den abgeurteilten Taten oder in sonstigen Umständen Besonderheiten vorliegen, die abweichend von der Regel eine vorzeitige Nichtaufnahme in das Führungszeugnis nahe legen, weil etwa eine andere Handhabung für den Betroffenen eine unbillige, in der Öffentlichkeit auf wenig Verständnis stoßende Härte darstellen würde (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 19. Mai 1999 - 1 VAs 14/99 -).