Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 08.11.1999

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   BGH, 08.09.1999 - 3 StR 357/99   

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BGH, 08.09.1999 - 3 StR 357/99 (https://dejure.org/1999,4667)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1999 - 3 StR 357/99 (https://dejure.org/1999,4667)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1999 - 3 StR 357/99 (https://dejure.org/1999,4667)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 184 c Nr. 1 StGB
    Zum Merkmal der Erheblichkeit von sexuellen Handlungen

  • Wolters Kluwer

    Sexuelle Nötigung - Sexueller Mißbrauch eines Kindes - Gesamtfreiheitsstrafe - Revision - Onkel - Änderung des Shculdspruchs - Wegfall einer einbezogenen vorherigen Strafe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StGB § 184 c Nr. 1; ; StGB § 176

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176 Abs. 1, § 184c Nr. 1
    Erheblichkeit einer sexuellen Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 197
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91

    Erheblichkeit der sexuellen Handlung - Gefährlichkeitsgrad - Rechtsgutverletzung

    Auszug aus BGH, 08.09.1999 - 3 StR 357/99
    Von Bedeutung sind dabei vor allem Art, Intensität und Dauer des sexualbezogenen Vorgehens, zusätzlich der Handlungsrahmen, in dem der unmittelbar sexualbezogene Akt begangen wird, sowie die Beziehung der Beteiligten untereinander (BGH NStZ 1992, 432 m.w.N,).

    Voraussetzung ist ein erheblicher Eingriff in die durch § 176 StGB geschützte geschlechtliche Entwicklung des Kindes (BGH NStZ 1992, 432).

  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 447/11

    Gemeinschaftliche Körperverletzung; sexuelle Handlung (Erheblichkeit bei

    Ob die Erheblichkeitsschwelle überschritten wurde, bestimmt sich somit nach dem Grad der Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut; lediglich unter diesem Gesichtspunkt belanglose Handlungen scheiden aus (BGH, Urteil vom 3. April 1991 - 2 StR 582/90, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 4 mwN; BGH, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, NStZ 1992, 432; BGH, Beschluss vom 8. September 1999 - 3 StR 357/99, StV 2000, 197).
  • BGH, 23.07.2013 - 1 StR 204/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Begriff der sexuellen Handlung:

    Berührungen anderer Körperstellen als der Geschlechtsteile (zu diesen Fällen vgl. Senat, Urteil vom 14. August 2007 - 1 StR 201/07, NStZ 2007, 700; BGH, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, NStZ 1992, 432 f.; BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 4 StR 23/92, BGHSt 38, 212 f.) stellen nicht ohne Weiteres Handlungen "von einiger Erheblichkeit" dar; zur Beurteilung der Erheblichkeit hätte es jedenfalls näherer Feststellungen vor allem zu Art, Intensität und Dauer dieser Berührungen bedurft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2009 - 5 StR 168/09, vom 30. Januar 2001 - 4 StR 569/00, NStZ 2001, 370 mwN, und vom 8. September 1999 - 3 StR 357/99, NStZ-RR 1999, 357).
  • OLG München, 20.10.2008 - 5St RR 180/08

    Sexuelle Nötigung: Erheblichkeitsschwelle bei einem Kuss bzw. einem versuchten

    Ob die Schwelle der Erheblichkeit für das betroffene Rechtsgut überschritten wurde, ist nach Art, Intensität und Dauer der sexualbezogenen Handlung und der Beziehung der Beteiligten untereinander zu beantworten, wobei die gesamten Begleitumstände des Tatgeschehens zu berücksichtigen sind (BGH NStZ-RR 2007, 12/13; BGHSt NStZ 1992, 432; BGH StV 2000, 197).
  • BGH, 29.09.1999 - 3 StR 388/99

    Vorläufige Einstellung des Verfahrens; "Erheblichkeit" von sexuellen Handlungen

    Dem tritt der Senat bei und verweist im Hinblick auf die Erheblichkeit der bisher festgestellten sexuellen Handlungen auf seinen Beschluß vom 8. September 1999 - 3 StR 357/99 (m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.11.1999 - 2b Ss 301/99 - 106/99 I   

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https://dejure.org/1999,4360
OLG Düsseldorf, 08.11.1999 - 2b Ss 301/99 - 106/99 I (https://dejure.org/1999,4360)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.1999 - 2b Ss 301/99 - 106/99 I (https://dejure.org/1999,4360)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 1999 - 2b Ss 301/99 - 106/99 I (https://dejure.org/1999,4360)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Pornografie; Pornographie; Pornographische Darstellung; Pornographische Schriften

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch; Schriften mit pornographischem Inhalt; Pornographische Schrift ohne Abbildungen; Vorzeigen; Übergeben

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch; Kind; Pornographie; Heft; Abbildung

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1129
  • StV 2000, 197
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.1999 - 2b Ss 301/99
    a) Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (BVerfGE 71, 108, 114 = NJW 1986, 1671; BVerfGE 75, 329, 340 f = NJW 1987, 3175; BVerfG NStZ 1990, 394).

    Insoweit muß sich der Gesetzgeber "beim Wort nehmen lassen" (BVerfGE 71, 108, 116 = NJW 1986, 1671).

  • BGH, 31.10.1995 - 1 StR 527/95

    Keine Vornahme von sexuellen Handlungen "vor" dem Täter durch fernmündlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.1999 - 2b Ss 301/99
    Führt erst eine über den Wortsinn der Vorschrift hinausgehende Interpretation zu dem Ergebnis der Strafbarkeit eines Verhaltens, so kann das nicht zu Lasten des Bürgers gehen (BVerfG, jeweils a. a. O.; vgl. auch BGHSt 41, 285, 286 = NJW 1996, 1068).
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.1999 - 2b Ss 301/99
    a) Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (BVerfGE 71, 108, 114 = NJW 1986, 1671; BVerfGE 75, 329, 340 f = NJW 1987, 3175; BVerfG NStZ 1990, 394).
  • BVerfG, 08.03.1990 - 2 BvR 1463/88

    Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot bei Strafnormen gemeindlicher Satzungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.1999 - 2b Ss 301/99
    a) Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (BVerfGE 71, 108, 114 = NJW 1986, 1671; BVerfGE 75, 329, 340 f = NJW 1987, 3175; BVerfG NStZ 1990, 394).
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