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   OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 1 Ws 161/99, 1 Ws 162/99   

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OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 1 Ws 161/99, 1 Ws 162/99 (https://dejure.org/2000,16831)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.01.2000 - 1 Ws 161/99, 1 Ws 162/99 (https://dejure.org/2000,16831)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 1 Ws 161/99, 1 Ws 162/99 (https://dejure.org/2000,16831)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 209
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Frankfurt, 14.09.2016 - 1 Ws 126/16

    Katalogtaten des § 112a Abs. 1 S. 1 Ziff. 2 StPO als Haftgrund

    Da die Katalogtaten des § 112a Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2 StPO schon generell schwerwiegender Natur sind, kann das Merkmal "die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigend" vom Gesetzgeber nur als weitere Einschränkung des Haftgrundes gemeint sein (Senatsbeschlüsse vom 12.01.2000 - Az.: 1 Ws 161/99; 09.04.2008 - Az.: 1 Ws 44/08; 22.10.2010 - Az.: 1 Ws 98/10; 22.02.2011 - 1 Ws 16/11; LR-Hilger, StPO, 26. Aufl. 2007, § 112a Rn. 33 f.; KK-Graf, StPO, 7.Aufl. 2013, § 112a Rn.14 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 112a Rn. 9), zumal aus Verfassungsgründen eine restriktive Auslegung dieses Haftgrundes geboten ist (vgl. BVerfGE 35, 185 f. [BVerfG 30.05.1973 - 2 BvL 4/73] ).

    Maßgabelich für die Beurteilung ist dabei insbesondere auch Art und Umfang des jeweils angerichteten Schadens (Senatsbeschluss vom 12.01.2000, 1 Ws 161/99; OLG Karlsruhe, StV 2002, 147).

    Die Tatschwere nach dem Gesamtschaden zu bewerten, ist unzulässig (vgl. Senatsbeschluss vom 12.01.2000, 1 Ws 161/99; OLG Karlsruhe, StV 2002, 147).

    Der Senat geht daher auch in diesen Fällen unter Beachtung der Umstände, dass der Beschuldigte allenfalls einen Teil des Stehlgutes angekauft hat und einer durch den Tat- und Haftrichter vorzunehmenden Wertschätzung nur dieser Stücke in den Fällen 1 bis 3 von Schäden deutlich unter der Grenze der Erheblichkeit im Sinne des Haftgrundes aus (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 12.01.2000, 1 Ws 161/99, OLG Naumburg, Beschluss vom 26.07.2011, 1 Ws 615/11, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 01.04.2010, 3 Ws 161/10, juris).

  • OLG Braunschweig, 07.11.2011 - Ws 316/11

    Ausscheiden einer Katalogtat als Anlasstat für die Annahme des Haftgrundes der

    Die schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsordnung darf sich bei tatmehrheitlicher Begehung mehrere Straftaten nicht auf das Gesamtunrecht, sondern auf die jeweilige Einzeltat als Anlasstat beziehen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.01.2000, 1 Ws 161/99, [...], Rdnr. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.04.2001, 3 Ws 31/01 , [...], Rdnr. 12).
  • OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 1 Ws 44/08

    Untersuchungshaftbefehl: Berücksichtigung von Vorverurteilungen bei Prüfung des

    Da die in § 112 a Abs. 1 Nr. 2 StPO aufgezählten Katalogtaten ohnehin schwerwiegender Natur sind, folgt daraus, dass nur Taten überdurchschnittlichen Schweregrades und Unrechtgehaltes bzw. solche, die mindestens in der oberen Hälfte der mittelschweren Straftaten liegen, als Anlasstaten in Betracht kommen können (OLG Frankfurt am Main, StV 2000, 209 ff.; OLG Karlsruhe wistra 2002, 79 ff.).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2010 - 1 HEs 30/10

    Untersuchungshaftbefehl: Haftgründe der Verdunkelungsgefahr und der

    Maßgeblich für die Beurteilung sind insbesondere auch Art und Umfang des jeweiligen angerichteten Schadens (vgl. Thüringer OLG; Beschluss vom 23.01.2008, 1 Ws 29/08, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, StV 2002, 147), wobei es unzulässig ist, die Tatschwere nach dem Gesamtschaden zu bemessen (OLG Frankfurt am Main, StV 2000, 209, 210).
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 2 Ws 18/10
    Da die in den Katalog des § 112a Abs. 2 Nr. 2 StPO aufgenommenen Straftaten schon generell schwerwiegender Natur sind, der Anwendungsbereich aber durch das Merkmal der schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtsordnung noch weiter eingeschränkt werden soll, ist anzunehmen, dass nur Taten überdurchschnittlichen Schweregrades als Anlasstaten eingestuft werden sollen (OLG Frankfurt, StV 2000, 209 f.; OLG Karlsruhe, StV 2002, 147, 148 f.; LG Gera, NStZ-RR 2000, 219).
  • OLG Karlsruhe, 21.04.2006 - 1 Ws 79/06

    Untersuchungshaftbefehl: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei einer Anlasstat

    Da die in § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO enumerativ aufgezählten Katalogtaten ohnehin schwer-wiegender Natur sind, folgt daraus, dass nur Taten überdurchschnittlichen Schweregrades und Unrechtsgehaltes bzw. solche, die mindestens in der oberen Hälfte der mittelschweren Straftaten liegen, als Anlasstaten in Betracht kommen können (OLG Frankfurt StV 2000, 209 ff; OLG Karlsruhe, wistra 2002, 79 f.).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01

    Anforderungen an Haftbefehl; Informations- und Umgrenzungsfunktion; Beschwerde;

    Die Tatschwere nach dem Gesamtschaden zu bewerten, ist unzulässig (OLG Frankfurt StV 2000, 209 = NStZ 2001, 75).
  • OLG Braunschweig, 04.04.2013 - Ws 84/13

    Anforderungen an die Geltendmachung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr

    Zwar muss die erforderliche schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsordnung bei tatmehrheitlicher Begehung von Straftaten für jede Einzeltat vorliegen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.01.2000, 1 Ws 161/99, juris, Rdnr. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.04.2001, 3 Ws 31/01, juris, Rdnr. 12).
  • LG Kiel, 08.09.2023 - 7 KLs 593 Js 43392/23

    Wiederholungsgefahr, Katalogtat, U-Haft, BtM-Delikt

    Die Prüfung bezieht sich daher nicht auf das verwirklichte Gesamtunrecht, sondern muss bezüglich der jeweiligen Einzeltat vorliegen (OLG Frankfurt/M, StV 2000, 209).
  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 3 Ws 390/06

    Wiederholungsgefahr; Anlasstat; schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsodnung

    Da die in den Katalog der Nr. 2 aufgenommenen Straftaten schon generell schwerwiegender Natur sind und der Kreis der Delikte durch das Merkmal der schwerwiegenden Beeinträchtigung aber noch weiter eingeschränkt werden soll, sind nur Taten überdurchschnittlichen Schweregrades als Anlasstaten einzustufen (vgl. KK-Boujong, a.a.O.; OLG Frankfurt StV 2000, 209; OLG Köln StV 1995, 475; StV 1996, 158; OLG Karlsruhe StV 2002, 147).
  • LG Braunschweig, 10.06.2015 - 13 Qs 109/15

    Untersuchungshaft: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei gewerbsmäßigem

  • LG Berlin, 22.07.2009 - 517 Qs 109/09

    Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungshaft zur Vollziehung eines

  • OLG Saarbrücken, 27.05.2008 - 1 Ws 107/08

    Annahme des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr wegen eines zweifachen

  • OLG Köln, 14.10.2003 - 2 Ws 566/03

    Untersuchungshaft; Wiederholungsgefahr

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