Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.07.1999

Rechtsprechung
   BGH, 21.09.1999 - 4 StR 71/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,665
BGH, 21.09.1999 - 4 StR 71/99 (https://dejure.org/1999,665)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1999 - 4 StR 71/99 (https://dejure.org/1999,665)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1999 - 4 StR 71/99 (https://dejure.org/1999,665)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,665) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Reflektierende Flüssigkeit

§ 267 StGB, zu den Voraussetzungen einer zusammengesetzte Urkunde, kein Aussagegehalt des KFZ-Kennzeichens über die dauerhafte Ablesbarkeit (§ 60 Abs. 1 Satz 4 StVZO), deshalb kein Verfälschen, wenn das Kennzeichen nachträglich unleserlich gemacht wird

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StGB (1975); § 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 StVG; § 121 Abs. 2 GVG;
    Urkundenfälschung; Reflektierendes Mittel; Amtliches Kennzeichen eines Kraftfahrzeugs; Kennzeichenmißbrauch; Vorlage

  • DFR

    Urkundenfälschung bei Besprühen von Kfz-Kennzeichen

  • verkehrslexikon.de

    Problem der Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung bei Verwendung reflektierender Mittel auf Kfz-Kennzeichen

  • Wolters Kluwer

    Urkundenfälschung - Urkunde - Kennzeichen - Fahrzeug - Kraftfahrzeug - Erkennbarkeit

  • opinioiuris.de

    Urkundenfälschung bei Besprühen von Kfz-Kennzeichen

  • Judicialis

    StGB 1975 § 267

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 267
    Übersprühen des Kennzeichens mit reflektierendem Mittel ist keine Urkundenfälschung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Urkundenfälschung durch "Anti-Blitz-Folie"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 267
    Urkundenfälschung durch Manipulation am Kfz-Kennzeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Urkundenfälschung beim Benutzen reflektierender Mittel auf Autokennzeichen

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kennzeichenmissbrauch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anti-Blitz-Spray ist Kennzeichenmissbrauch

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kfz-Kennzeichen mit "Anti-Blitz-Spray" gegen Polizeiblitzer: Keine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB - Strafbarkeit gemäß § 22 StVG (Kennzeichenmissbrauch)

Besprechungen u.ä. (3)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sprühlack-Fall

    § 274 StGB; § 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG; § 267 StGB
    Veränderung von Kfz-Kennzeichen durch Auftragen reflektierender Mittel; Urkundenfälschung; Urkundenunterdrückung; Straftat nach dem Straßenverkehrsgesetz

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrecht BT, Übersprühen von Fahrzeugkennzeichen mit reflektierendem Klarlack

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verfälschen von zusammengesetzten Urkunden 3

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 197
  • NJW 2000, 229
  • MDR 1999, 1503
  • NStZ 2000, 423 (Ls.)
  • NZV 2000, 47
  • StV 2000, 22 (Ls.)
  • VersR 1999, 1554
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 03.02.1997 - 2 Ss 267/96

    Antiblitzfolie - § 267 Abs. 1, 2. Alt StGB, zusammengesetzte Urkunde; (Hinweis:

    Auszug aus BGH, 21.09.1999 - 4 StR 71/99
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht es sich durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 3. Februar 1997 - 2 Ss 267/96 - 73/96 III - (NJW 1997, 1793 m. abl. Anm. Krack NStZ 1997, 602 = NZV 1997, 319 = DAR 1997, 284 = JR 1998, 303 m. abl. Anm. Lampe =- VD 1997, 230) gehindert.

    Jedenfalls soll und kann das abgestempelte Kennzeichen keinen Beweis über seine fortdauernde Ablesbarkeit nach der Zulassung des Fahrzeugs erbringen (Krack NStZ 1997, 602 f.).

  • BGH, 14.05.1987 - 4 StR 49/87

    Unberechtigte Verwendung eines roten Kennzeichens

    Auszug aus BGH, 21.09.1999 - 4 StR 71/99
    Bei dem mit einer Stempelplakette der Zulassungsstelle versehenen, an dem Kraftfahrzeug, für das es zugeteilt ist, angebrachten Kraftfahrzeugkennzeichen (§§ 18 Abs. 1, 23 StVZO) handelt es sich um eine (zusammengesetzte) Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 16, 94, 95; 18, 66, 70; 34, 375, 376; BGHR StGB § 267 Abs. 1 Urkunde 2; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 267 Rdn. 4 m.w.N.).

    Das Kennzeichen verkörpert die Erklärung der Zulassungsstelle als Ausstellerin, daß das Fahrzeug unter diesem Kennzeichen für einen bestimmten, im Fahrzeugregister eingetragenen Halter (§ 33 StVG) zum öffentlichen Verkehr zugelassen worden ist (vgl. BGHSt 34, 375, 377; BGH bei Dallinger MDR 1970, 731; BayObLG DAR 1978, 52; OLG Hamburg NJW 1966, 1827; OLG Stuttgart VRS 47, 25).

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 21.09.1999 - 4 StR 71/99
    Bei dem mit einer Stempelplakette der Zulassungsstelle versehenen, an dem Kraftfahrzeug, für das es zugeteilt ist, angebrachten Kraftfahrzeugkennzeichen (§§ 18 Abs. 1, 23 StVZO) handelt es sich um eine (zusammengesetzte) Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 16, 94, 95; 18, 66, 70; 34, 375, 376; BGHR StGB § 267 Abs. 1 Urkunde 2; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 267 Rdn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1998 - 5 AR (VS) 1/98

    Rechtsweg für die Anfechtung einer Sperrerklärung

    Auszug aus BGH, 21.09.1999 - 4 StR 71/99
    Trotz unterschiedlicher Fallgestaltung in tatsächlicher Hinsicht kann wegen der Gleichheit der Rechtsfrage die Entscheidung hier nur einheitlich ergehen (vgl. BGHSt 13, 5, 6 f.; 18, 279, 281; 29, 252, 254; 44, 107, 110; Hannich in KK-StPO 4. Aufl. § 121 GVG Rdn. 34).
  • BGH, 19.05.1961 - 1 StR 620/60

    Urkundenfälschung durch Veränderungen an Kfz

    Auszug aus BGH, 21.09.1999 - 4 StR 71/99
    Bei dem mit einer Stempelplakette der Zulassungsstelle versehenen, an dem Kraftfahrzeug, für das es zugeteilt ist, angebrachten Kraftfahrzeugkennzeichen (§§ 18 Abs. 1, 23 StVZO) handelt es sich um eine (zusammengesetzte) Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 16, 94, 95; 18, 66, 70; 34, 375, 376; BGHR StGB § 267 Abs. 1 Urkunde 2; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 267 Rdn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 22.04.1980 - 1 StR 625/79

    Übernahmeverbot und Verwertungsverbot eines Registereintrags - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 21.09.1999 - 4 StR 71/99
    Trotz unterschiedlicher Fallgestaltung in tatsächlicher Hinsicht kann wegen der Gleichheit der Rechtsfrage die Entscheidung hier nur einheitlich ergehen (vgl. BGHSt 13, 5, 6 f.; 18, 279, 281; 29, 252, 254; 44, 107, 110; Hannich in KK-StPO 4. Aufl. § 121 GVG Rdn. 34).
  • BGH, 19.12.1957 - 4 StR 443/57
    Auszug aus BGH, 21.09.1999 - 4 StR 71/99
    Bei der Abstempelung des amtlichen Kennzeichens prüft die Zulassungsstelle die nach § 23 StVZO erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (BGHSt 11, 165, 167 f.; vgl. dazu im einzelnen Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 35. Aufl. § 23 StVZO Rdn. 16 ff.), auch, ob die Ausgestaltung des Kennzeichens der Vorschrift des § 60 StVZO entspricht (§ 23 Abs. 3, Abs. 4 Satz 6 StVZO).
  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen

    Auszug aus BGH, 21.09.1999 - 4 StR 71/99
    Es enthält - entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (aaO) - jedoch nicht die zusätzliche beweisbestimmte und beweisgeeignete Erklärung (vgl. BGHSt 24, 140, 141), daß das Kennzeichen - fortwährend - uneingeschränkt ablesbar ist:.
  • BGH, 20.02.1959 - 1 StR 90/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.09.1999 - 4 StR 71/99
    Trotz unterschiedlicher Fallgestaltung in tatsächlicher Hinsicht kann wegen der Gleichheit der Rechtsfrage die Entscheidung hier nur einheitlich ergehen (vgl. BGHSt 13, 5, 6 f.; 18, 279, 281; 29, 252, 254; 44, 107, 110; Hannich in KK-StPO 4. Aufl. § 121 GVG Rdn. 34).
  • OLG Hamburg, 05.07.1966 - 2 Ss 82/66
    Auszug aus BGH, 21.09.1999 - 4 StR 71/99
    Das Kennzeichen verkörpert die Erklärung der Zulassungsstelle als Ausstellerin, daß das Fahrzeug unter diesem Kennzeichen für einen bestimmten, im Fahrzeugregister eingetragenen Halter (§ 33 StVG) zum öffentlichen Verkehr zugelassen worden ist (vgl. BGHSt 34, 375, 377; BGH bei Dallinger MDR 1970, 731; BayObLG DAR 1978, 52; OLG Hamburg NJW 1966, 1827; OLG Stuttgart VRS 47, 25).
  • BGH, 20.02.1963 - 4 StR 411/62

    Verletzung der Pflicht zur Anmeldung von den in der sowjetischen Besatzungszone

  • BGH, 03.01.1989 - 1 StR 707/88

    Urkundenfälschung durch Verändern eines Kfz-Kennzeichens - Minder schwerer Fall

  • RG, 16.01.1928 - II 1031/27

    Enthält eine Rasur, die den Beweisinhalt der Urkunde zum Teil beseitigt, ohne den

  • OLG München, 22.03.2019 - 4 OLG 14 Ss 322/18

    Überkleben des Europakennzeichens eines amtlichen Kfz-Kennzeichens mit einem

    Das Kennzeichen verkörpert insbesondere die Erklärung der Zulassungsstelle als Ausstellerin, dass das Fahrzeug unter diesem Kennzeichen für einen bestimmten, im Fahrzeugregister eingetragenen Halter zum öffentlichen Verkehr zugelassen worden ist (vgl. BGHSt 45, 197, zitiert über juris Rdn.14).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18

    Vollendeter Betrug und Urkundenunterdrückung: Passieren des Kassenbereichs eines

    Hierunter fallen neben fest an Kraftfahrzeugen befestigten Kraftfahrzeug-Zulassungsschildern (vgl. BGH NJW 2000, 229) auch auf Waren geklebte oder anders an diesen befestigte Preisauszeichnungen (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1982, 952; OLG Köln, Urteil vom 03.07.1973 - Ss 61/73) und die in einen PKW eingeschlagene Fahrgestell bzw. Fahrzeug-Identifikationsnummer (BGHSt 9, 235; BGHSt 16, 94; KG, Beschluss vom 16.04.2003 - (5) 1 Ss 20/03).
  • BGH, 10.04.2017 - 4 StR 299/16

    Anordnung des Verfalls bei Ordnungswidrigkeiten (Erlangtes bei einem nur

    Die Identität der Rechtsfrage ist allerdings schon dann zu bejahen, wenn wegen Gleichheit der Fragestellung die Entscheidung ohne Rücksicht auf die Verschiedenheit der jeweils zugrunde liegenden Sachverhaltsgestaltungen oder der anwendbaren Vorschriften nur einheitlich ergehen kann (BGH, Beschlüsse vom 21. September 1999 - 4 StR 71/99, BGHSt 45, 197, 200; vom 22. April 1980 - 1 StR 625/79, BGHSt 29, 252, 254 und vom 1. Februar 1977 - 1 StR 741/76, BGHSt 27, 110, 112; KK-StPO/Hannich, 7. Aufl., § 121 GVG Rn. 34; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 121 GVG Rn. 64).
  • BGH, 23.08.2017 - 1 StR 173/17

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Kraftfahrzeugsteuer bei widerrechtlicher

    Zwar handelt es sich bei einem mit einer Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehenen, an dem Kraftfahrzeug, für das es zugeteilt ist, angebrachten Kraftfahrzeugkennzeichen (§ 8 Abs. 1, § 10 Abs. 3 Satz 1 FZV) um eine (zusammengesetzte) Urkunde im Sinne des § 267 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 1999 - 4 StR 71/99, BGHSt 45, 197, 200 mwN noch zu amtlichen Kennzeichen nach §§ 18, 23 StVZO; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 267 Rn. 23).
  • OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 4 Ss 130/01

    Herstellen einer unechten öffentlichen Urkunde bei Fälschung von Stempelplaketten

    Ein mit dem Dienststempel der Zulassungsbehörde versehenes, nach § 23 StVZO für ein bestimmtes Fahrzeug ausgegebenes amtliches Kennzeichen bildet zusammen mit diesem Fahrzeug eine (zusammengesetzte) Urkunde (BGHSt 16, 94, 95; 18, 66, 70; BGH NJW 2000, 229; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 267 Rdnr. 4).

    Es verkörpert die Erklärung der Zulassungsbehörde als Ausstellerin, dass das Fahrzeug für den im Fahrzeugregister eingetragenen Halter zum öffentlichen Verkehr zugelassen ist (BGH NJW 2000, 229; OLG Stuttgart VRS 47, 25).

  • BGH, 05.04.2018 - III ZR 211/17

    Amtshaftung: Drittgerichtetheit der Überprüfungspflicht der

    Das abgestempelte Schild bildet gemeinsam mit dem Fahrzeug eine die Zulassung bestätigende Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB, dem nicht abgestempelten Schild kommt diese Eigenschaft dagegen nicht zu (vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1957 - 4 StR 443/57, BGHSt 11, 165, 167 f und Urteil vom 21. September 1999 - 4 StR 71/99, BGHSt 45, 197, 200 f).

    Das Kennzeichen verkörpert die Erklärung der Zulassungsstelle, dass das Fahrzeug unter diesem Kennzeichen für einen bestimmten Halter zugelassen ist (BGH, Urteil vom 21. September 1999, aaO S. 200).

  • OLG Frankfurt, 28.01.2020 - 3 Ss 350/19

    Urkundenunterdrückung aufgrund vollständigen Überklebens eines

    Zwar bildet das Kfz-Kennzeichenschild zusammen mit dem Dienststempel der Zulassungsbehörde und dem Fahrzeug eine zusammengesetzte Urkunde (vgl. BGH, Beschluss vom 21.09.1999 - 4 StR 71/99; Fischer, Strafgesetzbuch, 66. Auflage 2019, § 267 Rn. 7).
  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 245/22

    Beihilfe zur schweren Brandstiftung (deliktischer Sinnbezug bei sozialadäquatem

    Darauf, ob das (versuchte) Verdecken des eigenen Nummernschilds außerdem - und damit gegenüber § 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG vorrangig - eine (versuchte) Urkundenunterdrückung nach § 274 Abs. 1 Nr. 1 Variante 3 StGB darstellt (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 3 Ss 350/19, NStZ 2020, 619 Rn. 8 f.; Schönke/Schröder/Heine/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 274 Rn. 5; BeckOK StVR/Bollacher, StGB, 17. Ed., § 274 Rn. 4.1; aA MüKoStGB/Erb, 4. Aufl., § 274 Rn. 10 mwN; zweifelnd Krack, NStZ 2000, 423 f.), kommt es danach für den Erfolg der Revision nicht mehr an.
  • OLG Saarbrücken, 16.07.2018 - Ss 44/18

    Strafverfahren wegen Betruges durch Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen mit

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die der Senat teilt, Kfz-Kennzeichenschilder zusammen mit der Stempelplakette der Zulassungsstelle, mit der sie versehen sind, und dem Kraftfahrzeug, an dem sie angebracht sind, eine zusammengesetzte Urkunde bilden (vgl. BGHSt 45, 197, 200; BGH, Beschluss vom 23.08.2017 - 1 StR 173/17 -, juris Rn. 23; Fischer, a.a.O., § 267 Rn. 7, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 22.07.2022 - 202 StRR 71/22

    Urkundenfälschung - Vorlage eines verfälschten Impfausweises

    Eine Verfälschung liegt in der inhaltlichen Veränderung der gedanklichen Erklärung einer ursprünglich echten Urkunde (vgl. BGH, Beschluss vom 21.09.999 - 4 StR 71/99 = BGHSt 45, 197 = EBE/BGH 1999, 348 = NJW 2000, 229 = VersR 1999, 1554 = DAR 1999, 557= MDR 1999, 1503 = ZfSch 2000, 36 = StraFo 2000, 24 = NZV 2000, 47 = wistra 2000, 62 = VRS 98, 129 [2000] = VerkMitt 2000, Nr. 17 = BGHR StGB § 267 Abs. 1 Verfälschen 2 = JZ 2000, 424 = DAR 2000, 194), was nur dann der Fall sein kann, wenn die Urkunde von dem aus ihr hervorgehenden Aussteller stammte.
  • BFH, 14.06.2018 - III R 26/16

    Kraftfahrzeugsteuer bei sog. Registrierzulassungen

  • FG Baden-Württemberg, 17.05.2019 - 13 K 2598/18

    Kraftfahrzeugsteuer bei Registrierzulassungen

  • BayObLG, 31.05.2023 - 207 StRR 294/22

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer Verurteilung wegen

  • VG Frankfurt/Main, 18.03.2010 - 1 K 3847/09

    Abwrackprämie für Fahrzeug mit mehr als einer Vorzulassung

  • FG Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 13 K 218/06

    Keine Kraftfahrzeugsteuer bei sog. "Registrierzulassungen"

  • OLG Karlsruhe, 04.08.2010 - 2 Ws 227/10

    Vorlage an den BGH nicht zulässig

  • FG Münster, 24.01.2012 - 13 K 1071/09

    Entstehung einer Kraftfahrzeugsteuerpflicht bei sog. "Registrierzulassungen"

  • VG Frankfurt/Main, 18.03.2010 - 1 K 3582/09

    Keine Umweltprämie für Kraftfahrzeuge bei mehr als einer Vorzulassung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1109
BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99 (https://dejure.org/1999,1109)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1999 - 4 StR 90/99 (https://dejure.org/1999,1109)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1999 - 4 StR 90/99 (https://dejure.org/1999,1109)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1109) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Provozierte Auffahrunfälle

§ 315b StGB, äußerlich verkehrsgerechtes Verhalten aus verkehrsfeindlichen Gründen

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 315 b Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB;
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Äußerlich verkehrsgerechtes Verhalten; Absichtliches Herbeiführen eines Verkehrsunfalles; Bereiten eines Hindernisses;

  • Wolters Kluwer

    Straßenverkehr - Eingriff - Verkehrsgericht - Verhalten - Hindernis - Gefährlich

  • Judicialis

    StGB 1998 § 315 b Abs. 1 Nr. 2 und 3

  • VersR (via Owlit)

    StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2; StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3
    Eingriff durch äußerlich verkehrsgerechtes Verhalten in verkehrsfeindlicher Absicht

  • rechtsportal.de

    StGB (1998) § 315b Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bei verkehrsgerechtem Verhalten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Blinker-Fall

    § 315 b Abs. 3 StGB; § 315 Abs. 3 Nr. 1 a und b StGB; § 315 b Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Verkehrsteilnahme; (äußerlich) verkehrsgerechtes Verhalten

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrecht BT, Verkehrsdelikte, Unfallprovokation durch äußerlich verkehrsgerechtes Verhalten

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3132
  • MDR 1999, 1382
  • NZV 1999, 430
  • StV 2000, 22
  • VersR 1999, 1431
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91

    Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr -

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99
    Tatsächlich verhält er sich damit verkehrswidrig; denn ein Verhalten, das allein die Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers bezweckt, verstößt stets (vgl. nur § 1 Abs. 2 StVO) gegen die Straßenverkehrsordnung (vgl. BGH NZV 1992, 157 m. Anm. Seier; a.A. Scheffler NZV 1993, 463).
  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 229/78

    mitgezogener Polizist - § 315b StGB, Erfordernis einer 'verkehrsfeindlichen'

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99
    Damit übereinstimmend nimmt ein Fahrzeugführer durch Handlungen im fließenden Verkehr in tatbestandsmäßiger Weise einen "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff" im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB vor, wenn er das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt (BGHSt 28, 87, 88; 41, 231, 234).
  • BGH, 06.07.1989 - 4 StR 321/89

    Strafrechtliche Wirkungen eines plötzlichen Greifens in das Steuer eines

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99
    Beiden Fällen der Anwendung des § 315 b StGB auf Verkehrsvorgänge ist gemeinsam, daß der Täter in der Absicht handelt, diese zu einem Eingriff zu "pervertieren"; es muß ihm darauf ankommen, in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen (BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Vorsatz 1).
  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 70/89

    Verwerfung einer Revision

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99
    Zwar ist hierbei auf die Verhältnisse zur Zeit der Entscheidung abzustellen (BGH NJW 1976, 634; BGHR StGB § 40 Abs. 2 Satz 1 Einkommen 2, 3).
  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67

    Bestrafung wegen vorsätzlichen fortgesetzten Bereitens von Hindernissen -

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99
    Doch können auch Vorgänge im ruhenden und fließenden Verkehr ein Hindernisbereiten im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB sein, wenn der Täter vom Verhalten eines "normalen'' Verkehrsteilnehmers dadurch abweicht, daß er durch die Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsvorschriften die Schaffung eines Hindernisses beabsichtigt, wenn also das Hindernis nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist (BGHSt 21, 301, 302-1 41, 231, 234; BGH VRS 64, 267 f.).
  • BGH, 28.04.1976 - 3 StR 8/76

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99
    Bei zeitlich unterschiedlicher Leistungsfähigkeit ist aber ein Zeitraum zugrundezulegen, der das Durchschnittseinkommen erkennbar macht; mit Sicherheit zu erwartende Einkommensänderungen sind zu berücksichtigen (BGHSt 26, 325, 328 f.; OLG Hamm JR 1978, 165; OLG Koblenz NStE Nr. 13 zu § 40 StGB-, Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 46 Rdn. 10-, Lackner/Kühl StGB 23. Aufl. § 40 Rdn. 8).
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99
    Damit übereinstimmend nimmt ein Fahrzeugführer durch Handlungen im fließenden Verkehr in tatbestandsmäßiger Weise einen "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff" im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB vor, wenn er das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt (BGHSt 28, 87, 88; 41, 231, 234).
  • BGH, 21.12.1988 - 2 StR 596/88

    Vorliegen einer durch eine Täuschungshandlung veranlasste Vermögensverfügung -

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99
    Zwar ist hierbei auf die Verhältnisse zur Zeit der Entscheidung abzustellen (BGH NJW 1976, 634; BGHR StGB § 40 Abs. 2 Satz 1 Einkommen 2, 3).
  • BGH, 17.01.1989 - 1 StR 730/88

    Gesamtfreiheitsstrafenbildung beim Zusammentreffen von Einzelfreiheitsstrafen und

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99
    Die Nichtanwendung dieser Ausnahmevorschrift (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; GA 1987, 80; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 53 Rdn. 16 m.w.N.) bedarf nämlich in der Regel nur dann der ausdrücklichen Erörterung, wenn nach den besonderen Umständen eine Gesamtstrafe aus den verwirkten Freiheits- und Geldstrafen als das schwerere Übel erscheint (BGH StV 1986, 58-1 1987, 63; JR 1989, 425 mit Anm. Bringewat; BGH NJW 1989, 2900; NStZ-RR 1998, 207); dies schließt der Senat hier aus.
  • OLG Hamm, 19.01.1977 - 4 Ss 248/76
    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99
    Bei zeitlich unterschiedlicher Leistungsfähigkeit ist aber ein Zeitraum zugrundezulegen, der das Durchschnittseinkommen erkennbar macht; mit Sicherheit zu erwartende Einkommensänderungen sind zu berücksichtigen (BGHSt 26, 325, 328 f.; OLG Hamm JR 1978, 165; OLG Koblenz NStE Nr. 13 zu § 40 StGB-, Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 46 Rdn. 10-, Lackner/Kühl StGB 23. Aufl. § 40 Rdn. 8).
  • BGH, 02.12.1982 - 4 StR 584/82

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr,

  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 170/89

    Gesonderte Verhängung von Geldstrafe neben Freiheitsstrafe - Bildung einer

  • BGH, 08.07.1997 - 1 StR 339/97

    Rechtsfehlerhaftigkeit fehlender Berücksichtigung früherer Strafen in die zu

  • BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85

    Beschwer des Angeklagten bei Verurteilung zur Beihilfe anstatt zur Vergewaltigung

  • BGH, 10.12.1975 - 2 StR 463/75

    Grundsätze zur Bildung einer Geldstrafe

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird ein vorschriftswidriges Verkehrsverhalten im fließenden Verkehr nur dann von § 315 b StGB erfaßt, wenn ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren", und es ihm darauf ankommt, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen (vgl. nur BGHSt 41, 231, 234; BGH NStZ-RR 2000, 343; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1, 3, 4).

    Ein bloß vorschriftswidriges Verkehrsverhalten fällt dagegen grundsätzlich nicht unter § 315 b StGB, sondern - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - nur unter § 315 c StGB (BGHSt 41, 231, 233 f.; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 315 b Rdn. 8).

  • BGH, 13.06.2006 - 4 StR 123/06

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Außeneingriff und Griff in das

    Da diese Tathandlung nicht im Rahmen der Teilnahme am Straßenverkehr erfolgte (sog. "Außeneingriff"), war für die Tatbestandserfüllung eine besondere verkehrsfeindliche Einstellung des Täters nicht erforderlich (vgl. hierzu BGHSt 48, 233, 236 f.; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3).
  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    dd) Zur tatbestandlichen Täuschung wird ein Verhalten hierbei dann, wenn der Täter die Eignung der - inhaltlich richtigen - Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein "äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt, wenn also die Irrtumserregung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der Handlung ist (so zu Recht Fischer/Tröndle aaO Rdn. 7a; vgl. auch die entsprechende Rechtsprechung des Senats zum Hindernisbereiten im Sinne des § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB durch "(äußerlich) verkehrsgerechtes Verhalten" im Straßenverkehr; BGH NZV 1992, 157 m. Anm. Seier; BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3 = StV 2000, 22 m. krit. Anm. Kudlich; dazu ferner krit. Scheffler NZV 1993, 463 f.).
  • BGH, 07.06.2000 - 2 StR 135/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Fortwährende Geltung der Grundsätze der actio libera

    Falls die neu erkennende Strafkammer wiederum auf Freiheitsstrafe und Geldstrafe erkennen sollte, wird sie die Höhe des Tagessatzes der Geldstrafe zu bestimmen (BGHSt 30, 93, 96; BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1) und möglicherweise § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB (vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1-5; BGH NJW 1999, 3132, 3133) zu erörtern haben.
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.02.2024 - 2 O 4326/22

    Wiederbeschaffungswert, Schadenminderungspflicht, Mietwagenkosten,

    Hat ein Unfallgeschädigter "nichts dagegen", dass sein Fahrzeug durch das Beklagten-Fahrzeug beschädigt wird, kann dies dann nicht mit der Wirkung einer Einwilligung des Klägers in die Beschädigung seines Eigentums gleichgesetzt werden, wenn der Kläger sich in der konkreten Situation sorgfaltsgerecht verhalten hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1999 - 4 StR 90/99 -, juris Rn. 7 f).

    Eine Bestrafung nach § 315 b StGB liefe darauf hinaus, daß schon die böse Gesinnung geahndet würde." (BGH, Urteil vom 22. Juli 1999 - 4 StR 90/99 -, juris Rn. 7 f.).

    Anhaltspunkte für eine absichtliche Herbeiführung der Kollision durch den Kläger, was zu einer abweichenden Bewertung veranlassen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1999 - 4 StR 90/99 -, juris Rn. 8), sind nicht ersichtlich, jedenfalls nicht bewiesen.

  • BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung:

    a) Nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen hat der Angeklagte zwar die Verkehrsunfälle jeweils absichtlich herbeigeführt und dadurch die Sicherheit des Straßenverkehrs durch einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff im Sinne des § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteile vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, und vom 22. Juli 1999 - 4 StR 90/99, NJW 1999, 3132).
  • BGH, 16.10.2003 - 4 StR 275/03

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Fahrzeugführer; Pervertierung des

    Ein vorschriftswidriges Verkehrsverhalten wird nur dann von § 315 b StGB erfaßt, wenn der Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren", und es ihm darauf ankommt, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 41, 231, 234; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3 m.w.N.).
  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

    Die Ermöglichungsabsicht umfaßt auch in anderen Tatbeständen den Betrug zum Nachteil einer Versicherung: So verhält es sich bei dem - an § 211 Abs. 2 StGB angelehnten (BGHSt 28, 93, 94 f.) - § 315 Abs. 3 Nr. 1 b StGB (BGH NStZ 1992, 182, 183; 1995, 31; NJW 1999, 3132, 3133) und dem durch das 6. StrRG eingefügten § 306 b Abs. 2 Nr. 2 StGB (BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, zum Abdruck in BGHSt bestimmt = NJW 2000, 226; BGH StV 2000, 136, 137; BGH, Beschluß vom 15. März 2000 - 3 StR 597/99; ablehnend Schlothauer StV 2000, 138).
  • BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00

    Verletzung des Rechts auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Zeit;

    Nur wenn im fließenden Verkehr ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren", und es ihm darauf ankommt, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen, kommt § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB in Betracht (BGHSt 41, 231, 234; BGH NJW 1999, 3132 f.; Tröndle/Fischer aaO § 315 b Rdn. 5).
  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

    unter Einbeziehung der Geldstrafe im Vergleich zur gesonderten Verhängung der Geldstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGH NZV 1999, 430 = NJW 1999, 3132 [3133] = DAR 1999, 511 [512]; vgl. a. Detter NStZ 2000, 188).
  • BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23

    Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerem gefährlichen

  • OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04

    Erfordernis der Besitzerhaltungsabsicht i. S. d. § 252 Strafgesetzbuch (StGB);

  • OLG Köln, 31.08.2004 - Ss 250/04

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Bildung einer Gesamtstrafe aus Geld- und

  • VG Chemnitz, 16.11.2006 - 3 K 1059/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die für sofort vollziehbar erklärte

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht