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   OLG Nürnberg, 22.12.1998 - Ws 829/98   

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https://dejure.org/1998,5105
OLG Nürnberg, 22.12.1998 - Ws 829/98 (https://dejure.org/1998,5105)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.12.1998 - Ws 829/98 (https://dejure.org/1998,5105)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Dezember 1998 - Ws 829/98 (https://dejure.org/1998,5105)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe; Schutz der Menschenwürde; Positive Prognoseentscheidung; Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit; Gewährung von Vollzugslockerungen vor der Haftentlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    StGB § 57 a
    Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 57 a
    Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2000, 266
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 07.04.2016 - 1 Ws 13/16

    Strafaussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe: "Erwägen" der Aussetzung und

    Es ist daher nicht von vornherein anzunehmen, dass - trotz Alkoholabhängigkeitssyndrom - die Gefahr der Begehung von Gewaltdelikten oder ähnlichen schwerwiegenden Straftaten naheliegen muss (vgl. BVerfG NJW 2007, 1933; KG NStZ-RR 1997, 382; NStZ 2004, 157; OLG Nürnberg StV 2000, 266; Senat, Beschluss vom 20.05.2015 - 1 Ws 213/14 - Hubrach in StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2007, § 57a Rn. 48 m.w.N.).

    Es verhält sich insbesondere nicht ausdrücklich zu der entscheidungserheblichen Frage, ob die bei dem Verurteilten diagnostizierte kombinierte Persönlichkeitsstörung in Verbindung mit der Suchterkrankung die Gefahr der künftigen Begehung von Gewaltdelikten oder ähnlich schwerwiegender Straftaten begründet (BVerfG NJW 2007, 1933; Senat, Beschluss vom 18.09.2009, 1 Ws 137/09; Beschluss vom 20.05.2015, 1 Ws 213/14; KG NStZ-RR 1997, 382; NStZ 2004, 157; OLG Nürnberg StV 2000, 266).

    In einem solchen Gutachten wird der Sachverständige unter Anlegung des besonderen Prognosemaßstabes aus §§ 57, 57a StGB (BVerfG NJW 2007, 1933; KG NStZ-RR 1997, 382; NStZ 2004, 157; OLG Nürnberg StV 2000, 266; Senat, Beschluss vom 20.05.2015 - 1 Ws 213/14 -) nicht nur seine kriminalprognostische Einschätzung zu der Frage darzulegen haben, ob überhaupt, sondern auch - falls erforderlich - unter welchen Bedingungen eine bedingte Entlassung unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit verantwortet werden kann bzw. welche Behandlungsmöglichkeiten bestehen.

  • OLG Karlsruhe, 17.03.2021 - L 1 Ws 198/20

    Anordnung der Aussetzung des Strafrestes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur

    Während es zwar grundsätzlich bezüglich des Rückfallrisikos nicht auf die Art der zu erwartenden Delikte ankommt, sondern bereits jede Straftat von einigem Gewicht ausreicht, ist bei der Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach § 57a Abs. 1 StGB die Gefahr der Begehung von Gewaltdelikten oder ähnlich schwerwiegender Straftaten erforderlich (ebenso KG NStZ-RR 1997, 382 ff.; dass., NStZ 2004, 156 ff.; OLG Nürnberg StV 2000, 266 ff.; Senat Beschluss vom 07.09.2016, 1 Ws 157/15 L, ders., RuP 2016, 271 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 20.05.2015 - 1 Ws 213/14

    Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung: Übernahme der Kosten

    Während es zwar grundsätzlich bezüglich des Rückfallrisikos nicht auf die Art der zu erwartenden Delikte ankommt, sondern bereits jede Straftat von einigem Gewicht ausreichen kann, ist bei der Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach § 57a Abs. 1 StGB die Gefahr der Begehung von Gewaltdelikten oder ähnlich schwerwiegender Straftaten erforderlich (BVerfG NJW 2007, 1933; KG NStZ-RR 1997, 382; NStZ 2004, 157; OLG Nürnberg StV 2000, 266).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2016 - 1 Ws 150/16

    Aussetzung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe: Anforderungen an ein

    Während es zwar grundsätzlich bezüglich des Rückfallrisikos nicht auf die Art der zu erwartenden Delikte ankommt, sondern bereits jede Straftat von einigem Gewicht ausreichen kann, ist bei der Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach § 57a Abs. 1 StGB die Gefahr der Begehung von Gewaltdelikten oder ähnlich schwerwiegender Straftaten erforderlich (BVerfG NJW 2007, 1933; KG NStZ-RR 1997, 382; NStZ 2004, 157; OLG Nürnberg StV 2000, 266).
  • OLG Saarbrücken, 09.04.2013 - 1 Ws 59/13

    Widerruf der Strafaussetzung lebenslanger Freiheitsstrafe: Ausschluss bei

    Dabei ist zu beachten, dass die Gefahr der Begehung von Straftaten mittleren und geringeren Gewichts der Aussetzung der Reststrafe in den Fällen des Vollzugs lebenslanger Freiheitsstrafen, in denen die Schwere der Schuld - wie hier - die weitere Vollstreckung nicht mehr erfordert, nicht entgegensteht (vgl. BVerfG, NJW 2007, 1933 [1938]; KG, NStZ-RR 1997, 382; OLG Nürnberg, StV 2000, 266; LK-Hubrach, a.a.O., § 57 a Rn. 22; Schönke/Schröder-Stree/Kinzig, a.a.O., § 57 a Rn. 12; Fischer, a.a.O., § 57 a Rn. 19 a) und bei der Prognose nur zu befürchtende Straftaten schwerwiegender Art (Schönke/Schröder-Stree/Kinzig, a.a.O.) wie erneute Gewaltdelikte oder ähnlich schwerwiegende Verfehlungen des Verurteilten zu berücksichtigen sind (vgl. KG, NStZ-RR 1997, 382; OLG Nürnberg, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2010 - 1 Ws 325/09

    Strafaussetzung: Widerruf der Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen

    Bei lebenslanger Freiheitsstrafe darf die Annahme fortbestehender Gefährlichkeit des Täters nur auf Delikte von Art und Schwere bezogen werden, wie sie in der begangenen Tat zu Tage getreten ist (Senat, Beschluss vom 10.03.2005, 1 Ws 28/05; KG ZfStrVo 2004, 111; OLG Nürnberg StV 2000, 266; vgl. auch BVerfG NStZ 1998, 373).
  • OLG Hamm, 19.05.2022 - 1 Vollz (Ws) 136/22

    Offener Vollzug; Missbrauchsgefahr; Spruchreife; lebenslänglich Inhaftierte

    Im Ergebnis würde der zu lebenslanger Haft Verurteilte aufgrund des Risikos einer Begehung von Straftaten, die einer Aussetzung der wegen Mordes verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe nach § 57a StGB nicht entgegenstehen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Dezember 1998 - Ws 829/98 -, Rn. 27, juris; Leipziger Kommentar, StGB, 13. Aufl., § 57a Rn. 22, m.w.N.), weiter in Haft verbleiben.
  • KG, 08.09.2003 - 5 Ws 348/03

    Bewährungswiderruf nach Strafrestaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe:

    Das OLG Nürnberg (StV 2000, 266) ist ihr ausdrücklich beigetreten.
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