Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.02.2000

Rechtsprechung
   BVerfG, 14.01.2000 - 2 BvR 66/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4335
BVerfG, 14.01.2000 - 2 BvR 66/00 (https://dejure.org/2000,4335)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.2000 - 2 BvR 66/00 (https://dejure.org/2000,4335)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 2000 - 2 BvR 66/00 (https://dejure.org/2000,4335)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Fortdauer der Auslieferungshaft - Auslieferungshaftbefehl - Britische Behörden - Aufhebung unter Auflagen - Gebot der Verfahrensbeschleunigung - Freiheit der Person - Verbalnote - Auswärtiges Amt

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 93d Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32; GG Art. 2 Abs. 2 S. 2

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2000, 318
  • StV 2000, 319
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2000 - 2 BvR 66/00
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).
  • BVerfG, 06.07.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer der Auslieferungshaft

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2000 - 2 BvR 66/00
    Wegen des intensiven Eingriffs in die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), den die Auslieferungshaft darstellt, müssen ab einer gewissen, für die verfahrensmäßige und technische Abwicklung der notwendigen Entscheidungen unabdingbaren Mindestdauer des Verfahrens besondere, das Auslieferungsverfahren selbst betreffende Gründe vorliegen, um die weitere Aufrechterhaltung, jedenfalls aber die weitere Vollstreckung der Auslieferungshaft zu rechtfertigen (BVerfGE 61, 28 ).
  • BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2000 - 2 BvR 66/00
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).
  • BVerfG, 21.04.2020 - 2 BvQ 21/20

    Auslieferungshaft (erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung;

    Ob der durch die fortdauernde Auslieferungshaft gewichtige Eingriff in das Recht auf Freiheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 GG per se einen solchen schweren, nicht wiedergutzumachenden Nachteil darstellt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Januar 2000 - 2 BvR 66/00 -, Rn. 12), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
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Rechtsprechung
   BGH, 16.02.2000 - 2 StR 532/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3172
BGH, 16.02.2000 - 2 StR 532/99 (https://dejure.org/2000,3172)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2000 - 2 StR 532/99 (https://dejure.org/2000,3172)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2000 - 2 StR 532/99 (https://dejure.org/2000,3172)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der fehlenden Mitteilung über den THC-Gehalt von sichergestelltem Haschisch im Urteil; Aufklärungserfolg durch Weiterleitung der Angaben eines Angeklagten an niederländische Ermittlungsbehörden; Genaue Bezeichung der belasteten Personen als Voraussetzung für ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1, § 31 Nr. 1
    Durchschnittliche - gute Qualität von BtM; Aufklärungshilfe im Sinn von § 31 Nr. 1 BtMG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 318
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 2 StR 532/99
    Die Revision verkennt, daß ein Aufklärungserfolg nicht die Verurteilung oder Festnahme der von dem Täter Belasteten voraussetzt, sondern schon dann - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - anzunehmen ist, wenn zur Überzeugung des Gerichts durch seine Angaben die Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung eines Strafverfahrens im Falle der Ergreifung geschaffen wurden (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10).

    Der Täter muß vielmehr die von ihm belastete Person so genau bezeichnet haben, daß sie identifiziert und zur Festnahme ausgeschrieben werden könnte (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10, 14).

  • BGH, 25.02.1992 - 1 StR 771/91

    Schuldumfang - Schwere der Tat - Wirkstoffmenge - Haschisch - Cannabisharz -

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 2 StR 532/99
    Denn bei Haschisch kann bei durchschnittlicher Qualität von mindestens 5 %, bei sehr guter Qualität von mindestens 10 % und bei Marihuana bei mittlerer Qualität von mindestens 2 % THC - Gehalt ausgegangen werden (BGH NJW 1996, 794, 797; Urteil v. 25.2.1992 -1 StR 771/91).
  • BGH, 27.06.1989 - 1 StR 189/89

    Belohnung für die Aufdeckung im Sinne des § 30 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 2 StR 532/99
    Der Täter muß vielmehr die von ihm belastete Person so genau bezeichnet haben, daß sie identifiziert und zur Festnahme ausgeschrieben werden könnte (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10, 14).
  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95

    Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 2 StR 532/99
    Denn bei Haschisch kann bei durchschnittlicher Qualität von mindestens 5 %, bei sehr guter Qualität von mindestens 10 % und bei Marihuana bei mittlerer Qualität von mindestens 2 % THC - Gehalt ausgegangen werden (BGH NJW 1996, 794, 797; Urteil v. 25.2.1992 -1 StR 771/91).
  • BGH, 17.06.1997 - 1 StR 187/97

    Voraussetzungen eines Aufklärungsbeitrags des Täters - Beitrag des Täters zu

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 2 StR 532/99
    Ein Aufklärungserfolg in diesem Sinne liegt allerdings nicht vor, wenn der Täter nur Ermittlungsansätze aufgezeigt hat (BGH StV 1997, 639).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 587/16

    Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe (erforderlicher Aufklärungserfolg);

    Ein Aufklärungserfolg setzt nicht die Verurteilung oder Festnahme des von dem Täter Belasteten voraus, sondern ist schon dann anzunehmen, wenn zur Überzeugung des Gerichts durch seine Angaben, insbesondere eine für Fahndungsmaßnahmen ausreichende Bezeichnung der von ihm belasteten Person, die Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung eines Strafverfahrens im Falle der Ergreifung geschaffen wurden (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 16. Februar 2000 - 2 StR 532/99, StV 2000, 318).
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02

    Aufklärungserfolg in einem anderen Vertragsstaat des Schengener

    Er hat hingegen die Anwendung von § 31 Nr. 1 BtMG in einer Fallgestaltung unbeanstandet gelassen, bei der der Angeklagte einen Aufklärungsbeitrag geleistet hatte, der erfolgreiche Abschluß der Strafverfolgung gegen die im Ausland untergetauchte belastete Person aber von weiteren Maßnahmen der niederländischen Ermittlungsbehörden abhing (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10; vgl. auch BGH StV 2000, 318).
  • BGH, 13.12.2001 - 4 StR 363/01

    Untreue; Begriff der prozessualen Tat; Beihilfehandlung (Zweifelsgrundsatz);

    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist dem Revisionsgericht verwehrt (BGHR aaO Bemessung 11); dies gilt auch, wenn eine andere tatrichterliche Entscheidung möglicherweise näher gelegen hätte (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 37, milde Strafe).
  • BGH, 09.06.2004 - 3 StR 166/04

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Wirkstoffgehalt von

    Die Beschwerdeführerin beanstandet zu Recht, daß das Landgericht den Wirkstoffgehalt von Marihuana durchschnittlicher Qualität, der nach allgemeiner Erfahrung bei 2 bis allenfalls 5 % THC liegt (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 37; BGH, Beschl. vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01; Körner, BtMG 5. Aufl. Anh. C 1 Rdn. 238; Weber, BtMG 2. Aufl. Anh. H, S. 1621 f.), mit 8 % zu hoch zugrunde gelegt hat.
  • BGH, 20.05.2021 - 6 StR 406/20

    Strafmilderung oder Absehen von Strafe (Aufklärungshilfe; Anforderungen an

    Erforderlich ist aber, dass der Täter - noch vor Eröffnung des Hauptverfahrens - die von ihm belastete Person so genau bezeichnet hat, dass diese identifiziert und zur Festnahme ausgeschrieben werden könnte (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 16. Februar 2000 - 2 StR 532/99, StV 2000, 318; vom 27. Juni 1989 - 1 StR 189/89, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 14; Beschluss vom 11. August 2011 - 4 StR 279/11 Rn. 2; MüKo-StGB/Maier, 3. Aufl., § 31 BtMG Rn. 137).
  • OLG Nürnberg, 09.08.2005 - 2 St OLG Ss 148/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Aufklärungshilfe, Strafrahmenwahl

    Ein Aufklärungserfolg setzt nicht die Verurteilung oder Festnahme des von dem Angeklagten Belasteten voraus, sondern ist schon dann anzunehmen, wenn zur Überzeugung des Gerichts durch seine Angaben die Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung eines Strafverfahrens im Falle der Ergreifung geschaffen wurden (vgl. BGH StV 2000, 318 ).

    Grundsätzlich würde für die Annahme eines Aufklärungserfolges genügen, dass der Täter die von ihm belastete Person so genau bezeichnet hat, dass sie identifiziert und zur Festnahme ausgeschrieben werden könnte (vgl. BGH StV 2000, 318 m.w.N.).

  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 279/11

    Aufhebung einer verfassungswidrigen Sicherungsverwahrung

    Dafür müsste der Abnehmer zumindest so genau ermittelt worden sein, dass er zur Festnahme hätte ausgeschrieben werden können (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2000 - 2 StR 532/99, StV 2000, 318; Franke/ Wienroeder, BtMG, 3. Aufl., § 31 Rn. 15 jeweils m.w.N.).
  • LG Bielefeld, 30.09.2022 - 3 KLs 28/22
    Für die Anwendung des § 31 BtMG ist entscheidend, ob nach der Überzeugung des Tatrichters der Täter durch bereits erfolgte konkrete Angaben die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass gegen den Belasteten im Falle seiner Ergreifung ein Strafverfahren voraussichtlich mit Erfolg durchgeführt werden kann (vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1784 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 16.02.2000 - 2 StR 532/99).
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