Weitere Entscheidung unten: LG Gera, 13.03.2000

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.02.2000 - 2 Ws 55/2000, 2 Ws 56/2000, 2 Ws 55/00, 2 Ws 56/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6228
OLG Hamm, 28.02.2000 - 2 Ws 55/2000, 2 Ws 56/2000, 2 Ws 55/00, 2 Ws 56/00 (https://dejure.org/2000,6228)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.02.2000 - 2 Ws 55/2000, 2 Ws 56/2000, 2 Ws 55/00, 2 Ws 56/00 (https://dejure.org/2000,6228)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Februar 2000 - 2 Ws 55/2000, 2 Ws 56/2000, 2 Ws 55/00, 2 Ws 56/00 (https://dejure.org/2000,6228)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Fluchtgefahr, Eröffnung des Hauptverfahrens, Aufhebung des Haftbefehls, Haftbeschwerde, Kaution, Außervollzugsetzung, ausländischer Angeklagter, Ausländer, Fluchanreiz, Insolvenzordnung, Konkursordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fluchtgefahr; Haftbefehl; Haftrichter; Eröffnung; Hauptverfahren

  • Wolters Kluwer

    Fluchtgefahr; Haftbefehl; Haftrichter; Eröffnung; Hauptverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2000, 320
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 22.08.1997 - 2 Ws 459/97

    Strafprozessrechtliche Voraussetzungen der Durchsetzung der Aufhebung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2000 - 2 Ws 55/00
    Wenn die Angeklagten gleichwohl trotz der vom Landgericht wohl nicht zu Unrecht angenommenen finanziellen Leistungsfähigkeit die Möglichkeit, sich nach Anklageerhebung am 29. Juli 1998 bis zur Entscheidung über die Zulassung der Anklage mit Beschluss vom 14. Januar 2000 dem weiteren Verfahren und der drohenden Verurteilung durch Flucht zu entziehen, in Kenntnis aller Umstände bewusst nicht genutzt haben, muss es, trotz des zwischenzeitlich ergangenen Eröffnungsbeschlusses, für wahrscheinlicher gehalten werden, dass sich die Angeklagten dem Verfahren in der Hoffnung, letztlich mit ihrer Rechtsauffassung, sich nicht strafbar gemacht zu haben, durchzudringen, weiterhin stellen werden als dass sie sich durch Flucht entziehen (vgl. Kleinknecht/MeyerGoßner, StPO, 44. Aufl., § 112 Rdnr. 17; OLG Köln StV 97, 642).
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Rechtsprechung
   LG Gera, 13.03.2000 - 1 Qs 7/2000, 1 Qs 7/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10747
LG Gera, 13.03.2000 - 1 Qs 7/2000, 1 Qs 7/00 (https://dejure.org/2000,10747)
LG Gera, Entscheidung vom 13.03.2000 - 1 Qs 7/2000, 1 Qs 7/00 (https://dejure.org/2000,10747)
LG Gera, Entscheidung vom 13. März 2000 - 1 Qs 7/2000, 1 Qs 7/00 (https://dejure.org/2000,10747)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Aufhebung des Haftbefehls; Merkmal der "die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigenden Straftat"

  • rechtsportal.de

    Strafprozessrecht: Heroinerwerb zum Eigenkonsum keine die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigenden Straftat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 219
  • StV 2000, 320
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 09.07.1991 - 2 Ws 229/91
    Auszug aus LG Gera, 13.03.2000 - 1 Qs 7/00
    Der dem Angeklagten konkret vorgeworfene wiederholte Heroinerwerb zum Eigenkonsum erfüllt nicht das Merkmal der "die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigenden Straftat" im Sinne des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO (vgl. auch OLG Hamm, StV 1992, 20 ).
  • OLG Köln, 09.01.1996 - 1 Ws 1/96
    Auszug aus LG Gera, 13.03.2000 - 1 Qs 7/00
    Bei wiederholter Begehung muß jede einzelne Tat den erforderlichen Schweregrad aufweisen (vgl. OLG Köln, StV 1996, 158 ; KK StPO -Boujong, 4, Aufl., § 112a Rn. 13).
  • OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12

    Pflichtverteidigerbestellung: Selbstverteidigungsunfähigkeit bei verteidigtem

    Zwar kann der Angeklagte auf zahlreiche Rechtsprechung verweisen, die die Notwendigkeit der Verteidigerbestellung bei verteidigtem Mitangeklagten entweder uneingeschränkt (OLG Celle, StV 2006, 686; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 244; LG Bremen, StV 2005, 81; LG Freiburg, StraFo 2009, 384; LG Kassel, Beschluss vom 11. Februar 2010, 3 Qs 27/10, zitiert nach juris; LG Köln, Beschluss vom 23. Juli 2009, 111 Qs 312/09, zitiert nach juris; LG Magdeburg, Beschluss vom 29. September 2010, 21 Qs 805 Js 70914/10, zitiert nach juris; AG Saalfeld, NStZ-RR 2000, 219), oder zumindest dann annimmt, wenn die bloße Möglichkeit einer gegenseitigen Bezichtigung von verteidigten und nicht verteidigten Angeklagten besteht (OLG Brandenburg, NStZ-RR 2002, 184; LG Oldenburg, Beschluss vom 07. August 2000, 1 Qs 118/00, zitiert nach juris; LG Kiel, Beschluss vom 10. Oktober 2008, 32 Qs 146/08, zitiert nach juris; ähnlich aber letztlich offen gelassen OLG Hamm, StV 2009, 85).
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 2 Ws 18/10
    Da die in den Katalog des § 112a Abs. 2 Nr. 2 StPO aufgenommenen Straftaten schon generell schwerwiegender Natur sind, der Anwendungsbereich aber durch das Merkmal der schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtsordnung noch weiter eingeschränkt werden soll, ist anzunehmen, dass nur Taten überdurchschnittlichen Schweregrades als Anlasstaten eingestuft werden sollen (OLG Frankfurt, StV 2000, 209 f.; OLG Karlsruhe, StV 2002, 147, 148 f.; LG Gera, NStZ-RR 2000, 219).
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